- wa-ID
- wa-2018226
- Tag der Veröffentlichung
- 20.01.2015
- Aktualisiert am
- 13.01.2015
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Beteiligung
- 19 Arbeiten
- Auslober
- Gemeinde Niederviehbach
- Koordination
- oberprillerarchitekten, Hörmannsdorf
- Preisgerichtssitzung
- 13.01.2015
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Neubau einer Zweifach-Schulsporthalle, die auch als Ballsporthalle für Volleyballspiele der 2. Liga genutzt werden kann. Wettbewerbsgegenstand ist die Bauwerksplanung einschließlich der dazugehörigen Freianlagenplanung.
Es handelt sich um eine Zweifachhalle in der Größe von 27 m x 30 m, d.h. die Halle soll mittels eines Trennvorhangs in zwei Einheiten à 27 m x 15 m unterteilt werden können. Jedes Hallenteil muss separat zugänglich sein. Ein zweiter Fluchtweg aus jedem Hallenteil ist nachzuweisen. Dazu gehören die erforderlichen Nebenräume (Umkleiden, Wasch-, Geräte- und Technikräume).
Zusätzlich soll die Halle auch für Volleyballspiele der 2. Liga genutzt werden. Hierfür ist ein Spielfeld in der Größe 17 m x 30 m und eine lichte Raumhöhe von 7,00 m (statt 5,50 m bei Schulsporthallen) notwendig. Dazu gehört eine Zuschauertribüne (evtl. flexibel ausfahrbar oder Plätze auch auf Galerie) mit 250 Sitzplätzen, für die auch die übrige Spielfeldfläche der Schulsporthalle genutzt werden kann.
Voraussetzungen für die Lizenzierung einer Spielhalle der 2. Bundesliga sind:
Die Höhe der Halle, gemessen an der niedrigsten Stelle über der Spielfläche,beträgt mindestens 7 m.
Die Zuschauerkapazität muss mindestens 250 Sitzplätze betragen. Die Halle muss über ein farbig abgesetztes Spielfeld verfügen. Die Freizone hinter der Grundlinie ist zwischen 6 und 8 Meter, neben den Seitenlinien zwischen 3 und 5 Meter breit.
Die Spielfläche ist von einem geschlossenen Bandensystem (Richtwert: 20 Banden á 3,40 Meter x 1,00 Meter) umgeben oder ist durch entsprechende bauliche Maßnahmen oder durch eine ausreichende Freifläche vom Zuschauerraum abgegrenzt.
Die Lichtstärke, gemessen 1 m über der gesamten Spielfläche, muss mindestens 500 Lux betragen. Das Licht darf nicht blendend sein und darf keine Schatten auf der Spielfläche werfen.
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Neubau einer Zweifach-Schulsporthalle, die auch als Ballsporthalle für Volleyballspiele der 2. Liga genutzt werden kann. Wettbewerbsgegenstand ist die Bauwerksplanung einschließlich der dazugehörigen Freianlagenplanung.
Es handelt sich um eine Zweifachhalle in der Größe von 27 m x 30 m, d.h. die Halle soll mittels eines Trennvorhangs in zwei Einheiten à 27 m x 15 m unterteilt werden können. Jedes Hallenteil muss separat zugänglich sein. Ein zweiter Fluchtweg aus jedem Hallenteil ist nachzuweisen. Dazu gehören die erforderlichen Nebenräume (Umkleiden, Wasch-, Geräte- und Technikräume).
Zusätzlich soll die Halle auch für Volleyballspiele der 2. Liga genutzt werden. Hierfür ist ein Spielfeld in der Größe 17 m x 30 m und eine lichte Raumhöhe von 7,00 m (statt 5,50 m bei Schulsporthallen) notwendig. Dazu gehört eine Zuschauertribüne (evtl. flexibel ausfahrbar oder Plätze auch auf Galerie) mit 250 Sitzplätzen, für die auch die übrige Spielfeldfläche der Schulsporthalle genutzt werden kann.
Voraussetzungen für die Lizenzierung einer Spielhalle der 2. Bundesliga sind:
Die Höhe der Halle, gemessen an der niedrigsten Stelle über der Spielfläche,beträgt mindestens 7 m.
Die Zuschauerkapazität muss mindestens 250 Sitzplätze betragen. Die Halle muss über ein farbig abgesetztes Spielfeld verfügen. Die Freizone hinter der Grundlinie ist zwischen 6 und 8 Meter, neben den Seitenlinien zwischen 3 und 5 Meter breit.
Die Spielfläche ist von einem geschlossenen Bandensystem (Richtwert: 20 Banden á 3,40 Meter x 1,00 Meter) umgeben oder ist durch entsprechende bauliche Maßnahmen oder durch eine ausreichende Freifläche vom Zuschauerraum abgegrenzt.
Die Lichtstärke, gemessen 1 m über der gesamten Spielfläche, muss mindestens 500 Lux betragen. Das Licht darf nicht blendend sein und darf keine Schatten auf der Spielfläche werfen.