- wa-ID
- wa-2028784
- Tag der Veröffentlichung
- 20.11.2019
- Aktualisiert am
- 27.03.2020
- Verfahrensart
- Sonstiger Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
Regional begrenzt
- Teilnehmer
- Architekt*innen und Ziviltechniker-Gesellschaften des Fachgebietes Architektur
- Beteiligung
- 21 Arbeiten
- Auslober
-
Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft Rottenmann
Steirisches Hilfswerk für Eigenheimbau reg. Gen.m.b.H.
Gemeinnützige Wohn- u. Siedlungsgenossenschaft Ennstal reg. Gen.m.b.H. Liezen - Koordination
- Arch DI Dr. Roland Heyszl, Graz
- Bewerbungsschluss
- 12.12.2019
- Abgabetermin Pläne
- 30.01.2020 16:00
- Abgabetermin Modell
- 20.02.2020 16:00
- Preisgerichtssitzung
- 27.02.2020
Verfahrensart
Einstufiges steiermarkweit offenes Gutachterverfahren
Anlass und Ziel
Schladming ist ein besonderer Ort und fast regelmäßig in den Medien präsent. Auch am Freitag, den 22.03.2019 war Schladming wieder groß in der Kleinen Zeitung. Diesmal aber nicht mit der nächsten Weltmeisterschaft, sondern mit der Wohnungsnot der ansässigen Bevölkerung. Der Gemeinde liegen ca. 600 Anmeldungen für Wohnungen vor. So sind Wohnungen in Schladming knapp und teuer. Und auch die Grundstücke sind knapp und ihre Preise dementsprechend hoch.
Eines der letzten freien Areale in zentraler Lage ist das Areal beim „Alten Sportplatz“ mit insgesamt ca. 14.016m², welches sich in das eigentliche Wettbewerbsareal mit 10.181m² und eine zukünftig öffentliche Grünanlage und ein weiteres kleines Grundstück samt Haus gliedert, welches vom Heimatschutzverein genutzt wird.
Die beiden Letzteren werden im Wettbewerb nicht bearbeitet. Das Wettbewerbsareal selbst besteht aus dem Grundstück 506/3 mit ca. 6.617m², welches der Siedlungsgenossenschaft Rottenmann gehört, und dem Grundstück 506/54 mit 3.564m², für welches die Siedlungsgenossenschaft Ennstal sich das Baurecht sichern konnte.
Auch wenn der Begriff „leistbares Wohnen“ in den letzten Jahren überstrapaziert worden ist, soll dieser Begriff in diesem Projekt den besonderen Umständen in Schladming entsprechend umgesetzt werden.
Für das Wettbewerbsareal ist daher eine Bebauung mit insgesamt mindestens ca. 105 Wohnungen zu entwerfen, wovon ca. 68 Wohnungen auf die Siedlungsgenossenschaft Rottenmann und ca. 37 Wohnungen auf die Siedlungsgenossenschaft Ennstal entfallen. Für die gesamte Wohnanlage wurde von beiden Auslobern die Massivbauweise vorgesehen. Für jede Wohnung ist ein Tiefgaragenplatz am jeweiligen Bauträgergrundstück einzuplanen. Auch die Tiefgaragenrampen sind separat auf den jeweiligen Grundstücken unterzubringen. Laut Verordnung der Stadt Schladming müssen pro Wohnung 1,5 Stellplätze nachgewiesen werden. Die neue Wohnanlage kann zur Ennstalstraße einen Rücken mit vier Geschoßen und einer Erhöhung auf fünf Geschoße aufweisen. Nach Süden soll sich die Bebauung auf drei Geschoße abstufen. Zu allen Arealgrenzen sind die jeweiligen baugesetzlichen Abstände einzuhalten. Das gilt auch für die Grundstücksgrenze zwischen Siedlungsgenossenschaft Rottenmann und Siedlungsgenossenschaft Ennstal. Über diese Grenze ist nur im Norden für den „abschirmenden Rücken“ eine geschlossene Bauweise zulässig.
Erdgeschoßwohnungen sollen private Vorgärten erhalten. Alle Wohnungen müssen wie im geförderten Wohnbau üblich zumindest einen Balkon oder eine Terrasse haben.
Zum Lärmschutz ist das Gutachten von Müller-BBM zu berücksichtigen.
Wettbewerbsaufgabe
Wettbewerb zur Erlangung von Bebauungsvorschlägen für einen geförderten Geschoßwohnbau in 8970 Schladming, Sportplatzgasse auf den Grundstücken 506/3 u 506/54 der KG 67612 Schladming (ca. 10.181m²).
Preisgericht
Arch. DI Gernot Hertl
Arch. DI Christoph Scheithauer
Arch DI Christian Leeb
Arch. DI Susanne Radlingmayer
Bürgermeisterin Bgm.in Elisabeth Krammel
DI Dr. Birgit Skerbetz, Wohnbautisch
Dir. Bmst. DI (FH) Uwe Nerwein, SG Rottenmann
DI Erich Feix, SG Ennstal
Einstufiges steiermarkweit offenes Gutachterverfahren
Anlass und Ziel
Schladming ist ein besonderer Ort und fast regelmäßig in den Medien präsent. Auch am Freitag, den 22.03.2019 war Schladming wieder groß in der Kleinen Zeitung. Diesmal aber nicht mit der nächsten Weltmeisterschaft, sondern mit der Wohnungsnot der ansässigen Bevölkerung. Der Gemeinde liegen ca. 600 Anmeldungen für Wohnungen vor. So sind Wohnungen in Schladming knapp und teuer. Und auch die Grundstücke sind knapp und ihre Preise dementsprechend hoch.
Eines der letzten freien Areale in zentraler Lage ist das Areal beim „Alten Sportplatz“ mit insgesamt ca. 14.016m², welches sich in das eigentliche Wettbewerbsareal mit 10.181m² und eine zukünftig öffentliche Grünanlage und ein weiteres kleines Grundstück samt Haus gliedert, welches vom Heimatschutzverein genutzt wird.
Die beiden Letzteren werden im Wettbewerb nicht bearbeitet. Das Wettbewerbsareal selbst besteht aus dem Grundstück 506/3 mit ca. 6.617m², welches der Siedlungsgenossenschaft Rottenmann gehört, und dem Grundstück 506/54 mit 3.564m², für welches die Siedlungsgenossenschaft Ennstal sich das Baurecht sichern konnte.
Auch wenn der Begriff „leistbares Wohnen“ in den letzten Jahren überstrapaziert worden ist, soll dieser Begriff in diesem Projekt den besonderen Umständen in Schladming entsprechend umgesetzt werden.
Für das Wettbewerbsareal ist daher eine Bebauung mit insgesamt mindestens ca. 105 Wohnungen zu entwerfen, wovon ca. 68 Wohnungen auf die Siedlungsgenossenschaft Rottenmann und ca. 37 Wohnungen auf die Siedlungsgenossenschaft Ennstal entfallen. Für die gesamte Wohnanlage wurde von beiden Auslobern die Massivbauweise vorgesehen. Für jede Wohnung ist ein Tiefgaragenplatz am jeweiligen Bauträgergrundstück einzuplanen. Auch die Tiefgaragenrampen sind separat auf den jeweiligen Grundstücken unterzubringen. Laut Verordnung der Stadt Schladming müssen pro Wohnung 1,5 Stellplätze nachgewiesen werden. Die neue Wohnanlage kann zur Ennstalstraße einen Rücken mit vier Geschoßen und einer Erhöhung auf fünf Geschoße aufweisen. Nach Süden soll sich die Bebauung auf drei Geschoße abstufen. Zu allen Arealgrenzen sind die jeweiligen baugesetzlichen Abstände einzuhalten. Das gilt auch für die Grundstücksgrenze zwischen Siedlungsgenossenschaft Rottenmann und Siedlungsgenossenschaft Ennstal. Über diese Grenze ist nur im Norden für den „abschirmenden Rücken“ eine geschlossene Bauweise zulässig.
Erdgeschoßwohnungen sollen private Vorgärten erhalten. Alle Wohnungen müssen wie im geförderten Wohnbau üblich zumindest einen Balkon oder eine Terrasse haben.
Zum Lärmschutz ist das Gutachten von Müller-BBM zu berücksichtigen.
Wettbewerbsaufgabe
Wettbewerb zur Erlangung von Bebauungsvorschlägen für einen geförderten Geschoßwohnbau in 8970 Schladming, Sportplatzgasse auf den Grundstücken 506/3 u 506/54 der KG 67612 Schladming (ca. 10.181m²).
Preisgericht
Arch. DI Gernot Hertl
Arch. DI Christoph Scheithauer
Arch DI Christian Leeb
Arch. DI Susanne Radlingmayer
Bürgermeisterin Bgm.in Elisabeth Krammel
DI Dr. Birgit Skerbetz, Wohnbautisch
Dir. Bmst. DI (FH) Uwe Nerwein, SG Rottenmann
DI Erich Feix, SG Ennstal