- wa-ID
- wa-2028526
- Tag der Veröffentlichung
- 19.02.2020
- Aktualisiert am
- 19.08.2020
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Beteiligung
- 12 Arbeiten
- Auslober
-
GSE Gesellschaft für Stadterneuerung und
Stadtentwicklung Baden-Baden mbH - Koordination
- Architekturbüro Thiele, Freiburg
- Bewerbungsschluss
- 24.03.2020
- Abgabetermin Pläne
- 03.07.2020
- Abgabetermin Modell
- 10.07.2020
- Preisgerichtssitzung
- 06.08.2020
Verfahrensart
Nicht offener hochbaulicher Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Die Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH (GSE) ist als kommunale Wohnungsgesellschaft bestrebt, preisgünstigen zeitgemäßen Wohnraum für Mietzwecke anzubieten.
Hierzu ist geplant, auf einem innerstädtischen Grundstück in der Ortenaustraße eine Wohnbebauung mit einer Mischung aus herkömmlichen Wohnungen und Wohngruppen dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen.
Die GSE als Bauherr und zukünftiger Vermieter sucht eine zeitgemäße Lösung im Mietwohnungsbau, die den Bewohnern kostengünstiges und dauerhaftes Wohnen in der Wohnanlage ermöglicht. Durch Mischung unterschiedlicher Wohnungsgrößen und Wohnarten soll erreicht werden, dass man innerhalb der Wohnanlage je nach verändernden Lebensumständen seine Wohnräume wechseln kann. Eine Mischung aus Single- und Kleinappartements, familiengerechten Wohnungen und Wohngemeinschaften soll fast jedes Wohnbedürfnis abdecken. Das Zusammenleben innerhalb der Anlage soll sich auch in Form von verfügbaren gemeinschaftlich genutzten Flächen wiederspiegeln. Die Bewohner sollen sich mit der Anlage identifizieren und Teil einer Gemeinschaft werden.
Auf die Vorgabe einer Mindestanzahl nachzuweisender Wohneinheiten wird verzichtet. Die Ausloberin erwartet eine adäquate Ausnutzung des Grundstücks und legt Wert auf eine qualitätsvolle Architektur und Ausgestaltung der Wohnungen unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Parametern.
Die Wohnanlage soll Wohnungen in unterschiedlicher Größe und Zimmeranzahl beherbergen. Diese Wohnungsgrößen haben sich in der Mehrzahl an den Vorgaben des Wohnraumförderungsgesetzes zu orientieren. Zusätzlich gewünscht werden Formen des gemeinschaftlichen Wohnens unter Berücksichtigung des für jeden individuell vorhandenen Privatbereichs.
Die Wohnungen sind insgesamt als Mietwohnungen geplant, der Anteil geförderter Wohnungen soll etwa 25 % der neu errichteten Wohnfläche betragen.
Ein Teil der Gesamtwohnfläche ist für gemeinschaftliche Wohnformen (Wohngruppen) vorgesehen.
Folgender Wohnungsmix im wird angestrebt:
- 2-Zi.WE, Flächenanteil etwa 30-35 %,
- 3-Zi.WE, Flächenanteil etwa 25-30 %,
- 4-5 Zi.WE, Flächenanteil etwa 20-25 %,
- Wohngruppen, Flächenanteil etwa 15-20 %
In Anlehnung an die Förderrichtlinien für Mietwohnfinanzierung der KFW-Bank sowie der Landesbank Baden-Württemberg sind nachfolgende Wohnungsgrößen gewünscht:
- Wohnungsmindestgröße 35 m2 (1 Person),
- Wohnung bis zu 45 m2 mit mindestens 2 Wohnräumen (1-2 Personen),
- Wohnung bis zu 60 m2 mit mindestens 2 und höchstens 3 Wohnräumen (2–3 Personen),
- Wohnung bis zu 75 m2 mit mindestens 3 und höchstens 4 Wohnräumen (3-4 Personen),
- Wohnung bis zu 90 m2 mit mindestens 4 und höchstens 5 Wohnräumen (4-5 Personen).
Die Ausarbeitung eines detaillierten Gestaltungskonzept der Außenflächen auf dem Grundstück ist nicht Teil der Aufgabenstellung. Darzustellen ist das unmittelbare Umfeld des Gebäudes mit Hauszugängen, Terrassen, und Stellplätzen und deren Zufahrten.
Grundsätzliche Anforderungen: Die Freianlagen sollen wesentlich zur Attraktivität der Gesamtanlage beitragen. Versiegelte Flächen sind so gering wie möglich zu halten. Die nicht versiegelten Flächen sind zu begrünen.
Um eine größtmögliche Planungsvielfalt und Planungsqualität zu erhalten, hat sich die GSE Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH für die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs entschieden. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Ausarbeitung eines Gebäudekonzeptes für die Neubebauung des Grundstücks Ortenaustraße 36 in Baden-Baden.
Preisgericht
Frau Prof. Eberding (Mitglied Gestaltungsbeirats der Stadt Baden-Baden, Vorsitzende)
Herr Dr.-Ing. Gresens (Vorstandsvorsitzender Mittelbadische Baugenossenschaft Offenburg)
Frau Nießen (Mitglied im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden)
Herr Prof. Schenk (Mitglied Gestaltungsbeirats der Stadt Baden-Baden)
Herr Uhlig (Erster Bürgermeister der Stadt Baden-Baden)
Frau Verspohl (Geschäftsführerin Baugenossenschaft Baden-Baden)
Herr Henn (Mitglied im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden)
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit unter Beachtung der Anregungen der schriftlichen Beurteilung bei der Gebäudeplanung zu Grunde zu legen.
Nicht offener hochbaulicher Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Die Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH (GSE) ist als kommunale Wohnungsgesellschaft bestrebt, preisgünstigen zeitgemäßen Wohnraum für Mietzwecke anzubieten.
Hierzu ist geplant, auf einem innerstädtischen Grundstück in der Ortenaustraße eine Wohnbebauung mit einer Mischung aus herkömmlichen Wohnungen und Wohngruppen dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen.
Die GSE als Bauherr und zukünftiger Vermieter sucht eine zeitgemäße Lösung im Mietwohnungsbau, die den Bewohnern kostengünstiges und dauerhaftes Wohnen in der Wohnanlage ermöglicht. Durch Mischung unterschiedlicher Wohnungsgrößen und Wohnarten soll erreicht werden, dass man innerhalb der Wohnanlage je nach verändernden Lebensumständen seine Wohnräume wechseln kann. Eine Mischung aus Single- und Kleinappartements, familiengerechten Wohnungen und Wohngemeinschaften soll fast jedes Wohnbedürfnis abdecken. Das Zusammenleben innerhalb der Anlage soll sich auch in Form von verfügbaren gemeinschaftlich genutzten Flächen wiederspiegeln. Die Bewohner sollen sich mit der Anlage identifizieren und Teil einer Gemeinschaft werden.
Auf die Vorgabe einer Mindestanzahl nachzuweisender Wohneinheiten wird verzichtet. Die Ausloberin erwartet eine adäquate Ausnutzung des Grundstücks und legt Wert auf eine qualitätsvolle Architektur und Ausgestaltung der Wohnungen unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Parametern.
Die Wohnanlage soll Wohnungen in unterschiedlicher Größe und Zimmeranzahl beherbergen. Diese Wohnungsgrößen haben sich in der Mehrzahl an den Vorgaben des Wohnraumförderungsgesetzes zu orientieren. Zusätzlich gewünscht werden Formen des gemeinschaftlichen Wohnens unter Berücksichtigung des für jeden individuell vorhandenen Privatbereichs.
Die Wohnungen sind insgesamt als Mietwohnungen geplant, der Anteil geförderter Wohnungen soll etwa 25 % der neu errichteten Wohnfläche betragen.
Ein Teil der Gesamtwohnfläche ist für gemeinschaftliche Wohnformen (Wohngruppen) vorgesehen.
Folgender Wohnungsmix im wird angestrebt:
- 2-Zi.WE, Flächenanteil etwa 30-35 %,
- 3-Zi.WE, Flächenanteil etwa 25-30 %,
- 4-5 Zi.WE, Flächenanteil etwa 20-25 %,
- Wohngruppen, Flächenanteil etwa 15-20 %
In Anlehnung an die Förderrichtlinien für Mietwohnfinanzierung der KFW-Bank sowie der Landesbank Baden-Württemberg sind nachfolgende Wohnungsgrößen gewünscht:
- Wohnungsmindestgröße 35 m2 (1 Person),
- Wohnung bis zu 45 m2 mit mindestens 2 Wohnräumen (1-2 Personen),
- Wohnung bis zu 60 m2 mit mindestens 2 und höchstens 3 Wohnräumen (2–3 Personen),
- Wohnung bis zu 75 m2 mit mindestens 3 und höchstens 4 Wohnräumen (3-4 Personen),
- Wohnung bis zu 90 m2 mit mindestens 4 und höchstens 5 Wohnräumen (4-5 Personen).
Die Ausarbeitung eines detaillierten Gestaltungskonzept der Außenflächen auf dem Grundstück ist nicht Teil der Aufgabenstellung. Darzustellen ist das unmittelbare Umfeld des Gebäudes mit Hauszugängen, Terrassen, und Stellplätzen und deren Zufahrten.
Grundsätzliche Anforderungen: Die Freianlagen sollen wesentlich zur Attraktivität der Gesamtanlage beitragen. Versiegelte Flächen sind so gering wie möglich zu halten. Die nicht versiegelten Flächen sind zu begrünen.
Um eine größtmögliche Planungsvielfalt und Planungsqualität zu erhalten, hat sich die GSE Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH für die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs entschieden. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Ausarbeitung eines Gebäudekonzeptes für die Neubebauung des Grundstücks Ortenaustraße 36 in Baden-Baden.
Preisgericht
Frau Prof. Eberding (Mitglied Gestaltungsbeirats der Stadt Baden-Baden, Vorsitzende)
Herr Dr.-Ing. Gresens (Vorstandsvorsitzender Mittelbadische Baugenossenschaft Offenburg)
Frau Nießen (Mitglied im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden)
Herr Prof. Schenk (Mitglied Gestaltungsbeirats der Stadt Baden-Baden)
Herr Uhlig (Erster Bürgermeister der Stadt Baden-Baden)
Frau Verspohl (Geschäftsführerin Baugenossenschaft Baden-Baden)
Herr Henn (Mitglied im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden)
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit unter Beachtung der Anregungen der schriftlichen Beurteilung bei der Gebäudeplanung zu Grunde zu legen.
21/02/2020 S37 Dienstleistungen - Ergänzende Angaben - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Baden-Baden: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2020/S 037-088357
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S 035-083465) Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GSE Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH
Postanschrift: Pariser Ring 37
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE123
Postleitzahl: 76532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Architekturbüro Thomas Thiele, Engesserstraße 4 a, 79108 Freiburg, architekturbuero-thiele.de/
E-Mail: wettbewerb@architekturbuero-thiele.de
Telefon: +49 761120210
Fax: +49 7611202120Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: wettbewerb.architekturbuero-thiele.de/
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Wohnbebauung Ortenaustraße“ GSE Baden-Baden
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71221000
II.1.3) Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung:
Über die Homepage des Wettbewerbsbetreuers (wettbewerb.architekturbuero-thiele.de) kann eine Kurzbeschreibung zum Wettbewerbsverfahren heruntergeladen werden.
Die Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH (GSE) ist als kommunale Wohnungsgesellschaft bestrebt, preisgünstigen zeitgemäßen Wohnraum für Mietzwecke anzubieten.
Hierzu ist geplant, auf einem innerstädtischen Grundstück in der Ortenaustraße eine Wohnbebauung mit einer Mischung aus herkömmlichen Wohnungen und Wohngruppen dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen.
Die GSE als Bauherr und zukünftiger Vermieter sucht eine zeitgemäße Lösung im Mietwohnungsbau, die den Bewohnern kostengünstiges und dauerhaftes Wohnen in der Wohnanlage ermöglicht. Durch Mischung unterschiedlicher Wohnungsgrößen und Wohnarten soll erreicht werden, dass man innerhalb der Wohnanlage je nach verändernden Lebensumständen seine Wohnräume wechseln kann. Eine Mischung aus Single- und Kleinappartements, familiengerechten Wohnungen und Wohngemeinschaften soll fast jedes Wohnbedürfnis abdecken. Das Zusammenleben innerhalb der Anlage soll sich auch in Form von verfügbaren gemeinschaftlich genutzten Flächen wiederspiegeln. Die Bewohner sollen sich mit der Anlage identifizieren und Teil einer Gemeinschaft werden.
Auf die Vorgabe einer Mindestanzahl nachzuweisender Wohneinheiten wird verzichtet. Die Ausloberin erwartet eine adäquate Ausnutzung des Grundstücks und legt Wert auf eine qualitätsvolle Architektur und Ausgestaltung der Wohnungen unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Parametern.
Die Wohnanlage soll Wohnungen in unterschiedlicher Größe und Zimmeranzahl beherbergen. Diese Wohnungsgrößen haben sich in der Mehrzahl an den Vorgaben des Wohnraumförderungsgesetzes zu orientieren. Zusätzlich gewünscht werden Formen des gemeinschaftlichen Wohnens unter Berücksichtigung des für jeden individuell vorhandenen Privatbereichs.
Die Wohnungen sind insgesamt als Mietwohnungen geplant, der Anteil geförderter Wohnungen soll etwa 25 % der neu errichteten Wohnfläche betragen.
Ein Teil der Gesamtwohnfläche ist für gemeinschaftliche Wohnformen (Wohngruppen) vorgesehen.
Folgender Wohnungsmix im wird angestrebt:
— 2-Zi.WE, Flächenanteil etwa 30-35 %,
— 3-Zi.WE, Flächenanteil etwa 25-30 %,
— 4-5 Zi.WE, Flächenanteil etwa 20-25 %,
— Wohngruppen, Flächenanteil etwa 15-20 %.
In Anlehnung an die Förderrichtlinien für Mietwohnfinanzierung der KFW-Bank sowie der Landesbank Baden- Württemberg sind nachfolgende Wohnungsgrößen gewünscht:
— Wohnungsmindestgröße 35 m2 (1 Person),
— Wohnung bis zu 45 m2 mit mindestens 2 Wohnräumen (1-2 Personen),
— Wohnung bis zu 60 m2 mit mindestens 2 und höchstens 3 Wohnräumen (2–3 Personen),
— Wohnung bis zu 75 m2 mit mindestens 3 und höchstens 4 Wohnräumen (3-4 Personen),
— Wohnung bis zu 90 m2 mit mindestens 4 und höchstens 5 Wohnräumen (4-5 Personen).
Die Ausarbeitung eines detaillierten Gestaltungskonzept der Außenflächen auf dem Grundstück ist nicht Teil der Aufgabenstellung. Darzustellen ist das unmittelbare Umfeld des Gebäudes mit Hauszugängen, Terrassen, und Stellplätzen und deren Zufahrten.
Grundsätzliche Anforderungen: Die Freianlagen sollen wesentlich zur Attraktivität der Gesamtanlage beitragen. Versiegelte Flächen sind so gering wie möglich zu halten. Die nicht versiegelten Flächen sind zu begrünen.
Um eine größtmögliche Planungsvielfalt und Planungsqualität zu erhalten, hat sich die GSE Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH für die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs entschieden. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Ausarbeitung eines Gebäudekonzeptes für die Neubebauung des Grundstücks Ortenaustraße 36 in Baden-Baden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/02/2020
VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 035-083465
Abschnitt VII: Änderungen
VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben:
Anstatt:
VI.3.2) Fortführung von Punkt III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Architekt*in“ zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers/ der Bewerberin die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter/ die bevollmächtigte Vertreterin der juristischen Person und der Verfasser/ die Verfasserin der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bietergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Bei der Teilnahme von Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen ist eine Bietergemeinschaft mit Architekten/ Architektinnen oder Stadtplanern/Stadtplanerinnen gefordert.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bietergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend.
Sachverständige, Fachplaner/-innen oder andere Berater/-innen müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Bei Architekten/ Architektinnen und Stadtplanern/ Stadtplanerinnen wird dringend die Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten empfohlen.
muss es heißen:
VI.3.2) Fortführung von Punkt III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Architekt*in“ zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers/der Bewerberin die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter/die bevollmächtigte Vertreterin der juristischen Person und der Verfasser/die Verfasserin der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bietergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bietergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend.
Sachverständige, Fachplaner/-innen oder andere Berater/-innen müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
[[fünftletzter Satz und letzter Satz entfällt]
VII.2) Weitere zusätzliche Informationen:
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19/02/2020 S35 Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Baden-Baden: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2020/S 035-083465
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GSE Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH
Postanschrift: Pariser Ring 37
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE123
Postleitzahl: 76532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Architekturbüro Thomas Thiele, Engesserstraße 4 a, 79108 Freiburg, architekturbuero-thiele.de/
E-Mail: wettbewerb@architekturbuero-thiele.de
Telefon: +49 761120210
Fax: +49 7611202120Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: wettbewerb.architekturbuero-thiele.de/
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: wettbewerb.architekturbuero-thiele.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: wettbewerb.architekturbuero-thiele.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Wohnungsunternehmen
I.5) Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Wohnbebauung Ortenaustraße“ GSE Baden-Baden
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71221000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Über die Homepage des Wettbewerbsbetreuers (wettbewerb.architekturbuero-thiele.de) kann eine Kurzbeschreibung zum Wettbewerbsverfahren heruntergeladen werden.
Die Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH (GSE) ist als kommunale Wohnungsgesellschaft bestrebt, preisgünstigen zeitgemäßen Wohnraum für Mietzwecke anzubieten.
Hierzu ist geplant, auf einem innerstädtischen Grundstück in der Ortenaustraße eine Wohnbebauung mit einer Mischung aus herkömmlichen Wohnungen und Wohngruppen dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen.
Die GSE als Bauherr und zukünftiger Vermieter sucht eine zeitgemäße Lösung im Mietwohnungsbau, die den Bewohnern kostengünstiges und dauerhaftes Wohnen in der Wohnanlage ermöglicht. Durch Mischung unterschiedlicher Wohnungsgrößen und Wohnarten soll erreicht werden, dass man innerhalb der Wohnanlage je nach verändernden Lebensumständen seine Wohnräume wechseln kann. Eine Mischung aus Single- und Kleinappartements, familiengerechten Wohnungen und Wohngemeinschaften soll fast jedes Wohnbedürfnis abdecken. Das Zusammenleben innerhalb der Anlage soll sich auch in Form von verfügbaren gemeinschaftlich genutzten Flächen wiederspiegeln. Die Bewohner sollen sich mit der Anlage identifizieren und Teil einer Gemeinschaft werden.
Auf die Vorgabe einer Mindestanzahl nachzuweisender Wohneinheiten wird verzichtet. Die Ausloberin erwartet eine adäquate Ausnutzung des Grundstücks und legt Wert auf eine qualitätsvolle Architektur und Ausgestaltung der Wohnungen unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Parametern.
Die Wohnanlage soll Wohnungen in unterschiedlicher Größe und Zimmeranzahl beherbergen. Diese Wohnungsgrößen haben sich in der Mehrzahl an den Vorgaben des Wohnraumförderungsgesetzes zu orientieren. Zusätzlich gewünscht werden Formen des gemeinschaftlichen Wohnens unter Berücksichtigung des für jeden individuell vorhandenen Privatbereichs.
Die Wohnungen sind insgesamt als Mietwohnungen geplant, der Anteil geförderter Wohnungen soll etwa 25 % der neu errichteten Wohnfläche betragen.
Ein Teil der Gesamtwohnfläche ist für gemeinschaftliche Wohnformen (Wohngruppen) vorgesehen.
Folgender Wohnungsmix im wird angestrebt:
— 2-Zi.WE, Flächenanteil etwa 30-35 %,
— 3-Zi.WE, Flächenanteil etwa 25-30 %,
— 4-5 Zi.WE, Flächenanteil etwa 20-25 %,
— Wohngruppen, Flächenanteil etwa 15-20 %
In Anlehnung an die Förderrichtlinien für Mietwohnfinanzierung der KFW-Bank sowie der Landesbank Baden- Württemberg sind nachfolgende Wohnungsgrößen gewünscht:
— Wohnungsmindestgröße 35 m2 (1 Person),
— Wohnung bis zu 45 m2 mit mindestens 2 Wohnräumen (1-2 Personen),
— Wohnung bis zu 60 m2 mit mindestens 2 und höchstens 3 Wohnräumen (2–3 Personen),
— Wohnung bis zu 75 m2 mit mindestens 3 und höchstens 4 Wohnräumen (3-4 Personen),
— Wohnung bis zu 90 m2 mit mindestens 4 und höchstens 5 Wohnräumen (4-5 Personen).
Die Ausarbeitung eines detaillierten Gestaltungskonzept der Außenflächen auf dem Grundstück ist nicht Teil der Aufgabenstellung. Darzustellen ist das unmittelbare Umfeld des Gebäudes mit Hauszugängen, Terrassen, und Stellplätzen und deren Zufahrten.
Grundsätzliche Anforderungen: Die Freianlagen sollen wesentlich zur Attraktivität der Gesamtanlage beitragen. Versiegelte Flächen sind so gering wie möglich zu halten. Die nicht versiegelten Flächen sind zu begrünen.
Um eine größtmögliche Planungsvielfalt und Planungsqualität zu erhalten, hat sich die GSE Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH für die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs entschieden. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Ausarbeitung eines Gebäudekonzeptes für die Neubebauung des Grundstücks Ortenaustraße 36 in Baden-Baden.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
1) Grundsätze
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber/-innen, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe, werden eindeutige und nichtdiskriminierende Kriterien festgelegt. Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien für die Zulassung zum Auswahlverfahren und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren.
Zum Bewerbungsverfahren wird nur zugelassen, wer die Bewerbererklärung fristgerecht online bei der Wettbewerbsbetreuung eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
2) Zulassung
Bewerber/-innen, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien (Zulassungskriterien) ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Zulassungskriterien:
— Fristgerechte Abgabe der Bewerbererklärung (online über Homepage des Wettbewerbsbetreuers)
— Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. durch Hochladen einer Kopie der Eintragungsurkunde als Architekt/-in)
— Nachweis der geforderten Referenzprojekte (Projektblätter sind hochzuladen)
— Bewerbererklärung mit Angaben zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen und mit Bestätigung der Führung eines eigenen Architekturbüros (Eigenerklärung online über Bewerbererklärung).
Bewerber/-innen qualifizieren sich durch die Erfüllung der Zulasiensungskriterien für die qualitative Auswahl.
3) Auswahl
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber/-innen durch Nachweise, Erklärungen und Referenzen in Form von Projektblättern, auf denen die Bewerber/-innen darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen.
Zusätzlich zu den 4 vorab ausgewählten Büros werden weitere 11 Teilnehmer/-innen ausgewählt. Qualifizieren sich mehr als 11 Teilnehmer/-innen, entscheidet das Los.
4) Auswahlkriterien
Kategorie A: Wettbewerbserfolg / Auszeichungen:
A1 — Referenzprojekt „Wettbewerbserfolg/ Hochbau“ (1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, max. 2 Punkte),
— allgemeines Projekt,
— Preise und Anerkennungen,
— Zeitraum nach 1.1.2010 bis zum 31.12.2019.
A2 — Referenzprojekt „ausgezeichnetes, realisiertes Projekt“ (1 Projekt = 2 Punkte, 2 Projekte = 4 Punkte, max. 4 Punkte),
— Benennung der Art der Auszeichnung (Nachweis durch Eigenerklärung, Urkunde oder Internetveröffentlichung),
— allgemeines Projekt,
— Zeitraum: nach 1.1.2010 bis zum 31.12.2019.
Kategorie B: Hochbauprojekte:
B1 — Referenzprojekt 1: Neubau oder Umbau/Sanierung Gebäude mit Wohnnutzung „geförderter Wohnungsbau“ (1 Projekt = 3 Punkte, 2 Projekte = 6 Punkte, max. 6 Punkte);
B2 — Referenzprojekt 2: Neubau oder Umbau/Sanierung Gebäude mit Wohnnutzung „allgemein“ (1 Projekt = 2 Punkt, 2 Projekte = 4 Punkte, max. 4 Punkte);
B3 — Referenzprojekt 3: Neubau oder Umbau/Sanierung Gebäude „allgemein“ (1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, max. 2 Punkte).
Die Hochbauprojekte nach Kategorie B müssen jeweils die folgenden Einzelkriterien erfüllen:
— Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 34 HOAI 1 bis 8, mindestens 4 aufeinanderfolgende Leistungsphasen,
— Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI,
— Baukosten KG 300 und 400: mindestens 1,0 Mio. netto,
— Angabe BGF (mindestens 1 000 m2),
— Anteil geförderter Wohnungsbau: mind. 30 % der Gesamtwohnfläche,
— Übergabe an den Nutzer nach 1.1.2010 bis zum 29.2.2020,
— Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner).
Qualifiziert sind die Teilnehmer, die durch die nachgewiesenen Referenzprojekte mind. 6 Punkte erreicht haben. Die Mindestpunktzahl ist aus einer Kombination von Referenzen in der Kategorie A und Referenzen in der Kategorie B nachzuweisen. Keine der Kategorien A und B darf weniger als 2 Punkte aufweisen.
Fortführung unter VI.3.1) Weitere Angaben
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt*in - Fortführung unter VI.3.2) Weitere Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
architectoo freie architekten partnerschaftsgesellschaft mbB, Karlsruhe
Kühnl + Schmidt Architekten AG, Karlsruhe/Baden-Baden
PIA Architekten GmbH, Karlsruhe
PLANUM Architekten, Bühl
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar):
— Städtebauliches Konzept,
— Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzepts,
— Nutzungskonzept und Funktionalität,
— Angemessenheit des Gestaltungs- und Materialkonzepts,
— Wirtschaftlichkeit (anhand von Kenn- und Planungsdaten) und Nachhaltigkeit.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/03/2020
Ortszeit: 16:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 27/03/2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Ausloberin stellt für Preise einen Betrag von 33 000 EUR (netto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist vorgesehen:
1) Preis 12 500 EUR;
2) Preis 10 000 EUR;
3) Preis 7 500 EUR;
4) Preis 3 000 EUR.
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Aufteilung der Preise und Anerkennungen ändern.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Frau Prof. Eberding, Mitglied Gestaltungsbeirats der Stadt Baden-Baden
Herr Prof. Schenk, Mitglied Gestaltungsbeirats der Stadt Baden-Baden
Herr Dr.-Ing. Gresens, Vorstandsvorsitzender Mittelbadische Baugenossenschaft Offenburg
Frau Verspohl, Geschäftsführerin Baugenossenschaft Baden-Baden
Herr Prof. Baurmann, Dipl.-Ing. Freier Architekt, Karlsruhe (Stv.)
Herr Schwarz, Leiter Fachbereich Planen und Bauen der Stadt Baden-Baden (Stv.)
Herr Uhlig, Erster Bürgermeister der Stadt Baden-Baden
Vertreter*in der Grünen im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden
Vertreter*in der CDU im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden
Herr Wieland, Geschäftsführer GSE Baden-Baden mbH (Stv.)
Vertreter*in der SPD im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden (Stv.)
Vertreter*in der FBB im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden (Stv.)
Vertreter*in der FW im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden (Stv.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
VI.3.1) Fortführung von Punkt III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
— Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden,
— Innerhalb der Kategorie B Hochbauprojekte ist keine Mehrfachnennung von Referenzprojekten möglich,
— Die Darstellung des Referenzprojekts hat auf einem Projektblatt im DIN A4-Format (Querformat) zu erfolgen. Auf dem Projektblatt sind die vollständigen Angaben zu allen o. g. Kriterien sowie zu Bauherrn/ Auftraggeber zu vermerken. Mit der Einreichung des Referenzprojekts durch Hochladen des Projektblatts wird die Einhaltung der o. g. Voraussetzungen bestätigt,
— Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderes Büro bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung des Büroinhabers über die verantwortliche Projektleitung einzureichen.
Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft zu bilden. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird ausdrücklich hingewiesen.
VI.3.2) Fortführung von Punkt III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Architekt*in“ zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers/ der Bewerberin die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter/ die bevollmächtigte Vertreterin der juristischen Person und der Verfasser/ die Verfasserin der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bietergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Bei der Teilnahme von Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen ist eine Bietergemeinschaft mit Architekten/ Architektinnen oder Stadtplanern/Stadtplanerinnen gefordert.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bietergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend.
Sachverständige, Fachplaner/-innen oder andere Berater/-innen müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Bei Architekten/ Architektinnen und Stadtplanern/ Stadtplanerinnen wird dringend die Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten empfohlen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2020
Deutschland-Baden-Baden: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2020/S 037-088357
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S 035-083465) Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GSE Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH
Postanschrift: Pariser Ring 37
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE123
Postleitzahl: 76532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Architekturbüro Thomas Thiele, Engesserstraße 4 a, 79108 Freiburg, architekturbuero-thiele.de/
E-Mail: wettbewerb@architekturbuero-thiele.de
Telefon: +49 761120210
Fax: +49 7611202120Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: wettbewerb.architekturbuero-thiele.de/
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Wohnbebauung Ortenaustraße“ GSE Baden-Baden
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71221000
II.1.3) Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung:
Über die Homepage des Wettbewerbsbetreuers (wettbewerb.architekturbuero-thiele.de) kann eine Kurzbeschreibung zum Wettbewerbsverfahren heruntergeladen werden.
Die Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH (GSE) ist als kommunale Wohnungsgesellschaft bestrebt, preisgünstigen zeitgemäßen Wohnraum für Mietzwecke anzubieten.
Hierzu ist geplant, auf einem innerstädtischen Grundstück in der Ortenaustraße eine Wohnbebauung mit einer Mischung aus herkömmlichen Wohnungen und Wohngruppen dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen.
Die GSE als Bauherr und zukünftiger Vermieter sucht eine zeitgemäße Lösung im Mietwohnungsbau, die den Bewohnern kostengünstiges und dauerhaftes Wohnen in der Wohnanlage ermöglicht. Durch Mischung unterschiedlicher Wohnungsgrößen und Wohnarten soll erreicht werden, dass man innerhalb der Wohnanlage je nach verändernden Lebensumständen seine Wohnräume wechseln kann. Eine Mischung aus Single- und Kleinappartements, familiengerechten Wohnungen und Wohngemeinschaften soll fast jedes Wohnbedürfnis abdecken. Das Zusammenleben innerhalb der Anlage soll sich auch in Form von verfügbaren gemeinschaftlich genutzten Flächen wiederspiegeln. Die Bewohner sollen sich mit der Anlage identifizieren und Teil einer Gemeinschaft werden.
Auf die Vorgabe einer Mindestanzahl nachzuweisender Wohneinheiten wird verzichtet. Die Ausloberin erwartet eine adäquate Ausnutzung des Grundstücks und legt Wert auf eine qualitätsvolle Architektur und Ausgestaltung der Wohnungen unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Parametern.
Die Wohnanlage soll Wohnungen in unterschiedlicher Größe und Zimmeranzahl beherbergen. Diese Wohnungsgrößen haben sich in der Mehrzahl an den Vorgaben des Wohnraumförderungsgesetzes zu orientieren. Zusätzlich gewünscht werden Formen des gemeinschaftlichen Wohnens unter Berücksichtigung des für jeden individuell vorhandenen Privatbereichs.
Die Wohnungen sind insgesamt als Mietwohnungen geplant, der Anteil geförderter Wohnungen soll etwa 25 % der neu errichteten Wohnfläche betragen.
Ein Teil der Gesamtwohnfläche ist für gemeinschaftliche Wohnformen (Wohngruppen) vorgesehen.
Folgender Wohnungsmix im wird angestrebt:
— 2-Zi.WE, Flächenanteil etwa 30-35 %,
— 3-Zi.WE, Flächenanteil etwa 25-30 %,
— 4-5 Zi.WE, Flächenanteil etwa 20-25 %,
— Wohngruppen, Flächenanteil etwa 15-20 %.
In Anlehnung an die Förderrichtlinien für Mietwohnfinanzierung der KFW-Bank sowie der Landesbank Baden- Württemberg sind nachfolgende Wohnungsgrößen gewünscht:
— Wohnungsmindestgröße 35 m2 (1 Person),
— Wohnung bis zu 45 m2 mit mindestens 2 Wohnräumen (1-2 Personen),
— Wohnung bis zu 60 m2 mit mindestens 2 und höchstens 3 Wohnräumen (2–3 Personen),
— Wohnung bis zu 75 m2 mit mindestens 3 und höchstens 4 Wohnräumen (3-4 Personen),
— Wohnung bis zu 90 m2 mit mindestens 4 und höchstens 5 Wohnräumen (4-5 Personen).
Die Ausarbeitung eines detaillierten Gestaltungskonzept der Außenflächen auf dem Grundstück ist nicht Teil der Aufgabenstellung. Darzustellen ist das unmittelbare Umfeld des Gebäudes mit Hauszugängen, Terrassen, und Stellplätzen und deren Zufahrten.
Grundsätzliche Anforderungen: Die Freianlagen sollen wesentlich zur Attraktivität der Gesamtanlage beitragen. Versiegelte Flächen sind so gering wie möglich zu halten. Die nicht versiegelten Flächen sind zu begrünen.
Um eine größtmögliche Planungsvielfalt und Planungsqualität zu erhalten, hat sich die GSE Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH für die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs entschieden. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Ausarbeitung eines Gebäudekonzeptes für die Neubebauung des Grundstücks Ortenaustraße 36 in Baden-Baden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/02/2020
VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 035-083465
Abschnitt VII: Änderungen
VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben:
Anstatt:
VI.3.2) Fortführung von Punkt III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Architekt*in“ zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers/ der Bewerberin die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter/ die bevollmächtigte Vertreterin der juristischen Person und der Verfasser/ die Verfasserin der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bietergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Bei der Teilnahme von Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen ist eine Bietergemeinschaft mit Architekten/ Architektinnen oder Stadtplanern/Stadtplanerinnen gefordert.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bietergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend.
Sachverständige, Fachplaner/-innen oder andere Berater/-innen müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Bei Architekten/ Architektinnen und Stadtplanern/ Stadtplanerinnen wird dringend die Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten empfohlen.
muss es heißen:
VI.3.2) Fortführung von Punkt III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Architekt*in“ zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers/der Bewerberin die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter/die bevollmächtigte Vertreterin der juristischen Person und der Verfasser/die Verfasserin der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bietergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bietergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend.
Sachverständige, Fachplaner/-innen oder andere Berater/-innen müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
[[fünftletzter Satz und letzter Satz entfällt]
VII.2) Weitere zusätzliche Informationen:
-----------
19/02/2020 S35 Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Baden-Baden: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2020/S 035-083465
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: GSE Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH
Postanschrift: Pariser Ring 37
Ort: Baden-Baden
NUTS-Code: DE123
Postleitzahl: 76532
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Architekturbüro Thomas Thiele, Engesserstraße 4 a, 79108 Freiburg, architekturbuero-thiele.de/
E-Mail: wettbewerb@architekturbuero-thiele.de
Telefon: +49 761120210
Fax: +49 7611202120Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: wettbewerb.architekturbuero-thiele.de/
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: wettbewerb.architekturbuero-thiele.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: wettbewerb.architekturbuero-thiele.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunales Wohnungsunternehmen
I.5) Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb „Wohnbebauung Ortenaustraße“ GSE Baden-Baden
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71221000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Über die Homepage des Wettbewerbsbetreuers (wettbewerb.architekturbuero-thiele.de) kann eine Kurzbeschreibung zum Wettbewerbsverfahren heruntergeladen werden.
Die Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH (GSE) ist als kommunale Wohnungsgesellschaft bestrebt, preisgünstigen zeitgemäßen Wohnraum für Mietzwecke anzubieten.
Hierzu ist geplant, auf einem innerstädtischen Grundstück in der Ortenaustraße eine Wohnbebauung mit einer Mischung aus herkömmlichen Wohnungen und Wohngruppen dem Wohnungsmarkt zur Verfügung zu stellen.
Die GSE als Bauherr und zukünftiger Vermieter sucht eine zeitgemäße Lösung im Mietwohnungsbau, die den Bewohnern kostengünstiges und dauerhaftes Wohnen in der Wohnanlage ermöglicht. Durch Mischung unterschiedlicher Wohnungsgrößen und Wohnarten soll erreicht werden, dass man innerhalb der Wohnanlage je nach verändernden Lebensumständen seine Wohnräume wechseln kann. Eine Mischung aus Single- und Kleinappartements, familiengerechten Wohnungen und Wohngemeinschaften soll fast jedes Wohnbedürfnis abdecken. Das Zusammenleben innerhalb der Anlage soll sich auch in Form von verfügbaren gemeinschaftlich genutzten Flächen wiederspiegeln. Die Bewohner sollen sich mit der Anlage identifizieren und Teil einer Gemeinschaft werden.
Auf die Vorgabe einer Mindestanzahl nachzuweisender Wohneinheiten wird verzichtet. Die Ausloberin erwartet eine adäquate Ausnutzung des Grundstücks und legt Wert auf eine qualitätsvolle Architektur und Ausgestaltung der Wohnungen unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Parametern.
Die Wohnanlage soll Wohnungen in unterschiedlicher Größe und Zimmeranzahl beherbergen. Diese Wohnungsgrößen haben sich in der Mehrzahl an den Vorgaben des Wohnraumförderungsgesetzes zu orientieren. Zusätzlich gewünscht werden Formen des gemeinschaftlichen Wohnens unter Berücksichtigung des für jeden individuell vorhandenen Privatbereichs.
Die Wohnungen sind insgesamt als Mietwohnungen geplant, der Anteil geförderter Wohnungen soll etwa 25 % der neu errichteten Wohnfläche betragen.
Ein Teil der Gesamtwohnfläche ist für gemeinschaftliche Wohnformen (Wohngruppen) vorgesehen.
Folgender Wohnungsmix im wird angestrebt:
— 2-Zi.WE, Flächenanteil etwa 30-35 %,
— 3-Zi.WE, Flächenanteil etwa 25-30 %,
— 4-5 Zi.WE, Flächenanteil etwa 20-25 %,
— Wohngruppen, Flächenanteil etwa 15-20 %
In Anlehnung an die Förderrichtlinien für Mietwohnfinanzierung der KFW-Bank sowie der Landesbank Baden- Württemberg sind nachfolgende Wohnungsgrößen gewünscht:
— Wohnungsmindestgröße 35 m2 (1 Person),
— Wohnung bis zu 45 m2 mit mindestens 2 Wohnräumen (1-2 Personen),
— Wohnung bis zu 60 m2 mit mindestens 2 und höchstens 3 Wohnräumen (2–3 Personen),
— Wohnung bis zu 75 m2 mit mindestens 3 und höchstens 4 Wohnräumen (3-4 Personen),
— Wohnung bis zu 90 m2 mit mindestens 4 und höchstens 5 Wohnräumen (4-5 Personen).
Die Ausarbeitung eines detaillierten Gestaltungskonzept der Außenflächen auf dem Grundstück ist nicht Teil der Aufgabenstellung. Darzustellen ist das unmittelbare Umfeld des Gebäudes mit Hauszugängen, Terrassen, und Stellplätzen und deren Zufahrten.
Grundsätzliche Anforderungen: Die Freianlagen sollen wesentlich zur Attraktivität der Gesamtanlage beitragen. Versiegelte Flächen sind so gering wie möglich zu halten. Die nicht versiegelten Flächen sind zu begrünen.
Um eine größtmögliche Planungsvielfalt und Planungsqualität zu erhalten, hat sich die GSE Gesellschaft für Stadterneuerung und Stadtentwicklung Baden-Baden mbH für die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs entschieden. Gegenstand des Wettbewerbs ist die Ausarbeitung eines Gebäudekonzeptes für die Neubebauung des Grundstücks Ortenaustraße 36 in Baden-Baden.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
1) Grundsätze
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber/-innen, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe, werden eindeutige und nichtdiskriminierende Kriterien festgelegt. Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien für die Zulassung zum Auswahlverfahren und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren.
Zum Bewerbungsverfahren wird nur zugelassen, wer die Bewerbererklärung fristgerecht online bei der Wettbewerbsbetreuung eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
2) Zulassung
Bewerber/-innen, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien (Zulassungskriterien) ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Zulassungskriterien:
— Fristgerechte Abgabe der Bewerbererklärung (online über Homepage des Wettbewerbsbetreuers)
— Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. durch Hochladen einer Kopie der Eintragungsurkunde als Architekt/-in)
— Nachweis der geforderten Referenzprojekte (Projektblätter sind hochzuladen)
— Bewerbererklärung mit Angaben zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen und mit Bestätigung der Führung eines eigenen Architekturbüros (Eigenerklärung online über Bewerbererklärung).
Bewerber/-innen qualifizieren sich durch die Erfüllung der Zulasiensungskriterien für die qualitative Auswahl.
3) Auswahl
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber/-innen durch Nachweise, Erklärungen und Referenzen in Form von Projektblättern, auf denen die Bewerber/-innen darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen.
Zusätzlich zu den 4 vorab ausgewählten Büros werden weitere 11 Teilnehmer/-innen ausgewählt. Qualifizieren sich mehr als 11 Teilnehmer/-innen, entscheidet das Los.
4) Auswahlkriterien
Kategorie A: Wettbewerbserfolg / Auszeichungen:
A1 — Referenzprojekt „Wettbewerbserfolg/ Hochbau“ (1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, max. 2 Punkte),
— allgemeines Projekt,
— Preise und Anerkennungen,
— Zeitraum nach 1.1.2010 bis zum 31.12.2019.
A2 — Referenzprojekt „ausgezeichnetes, realisiertes Projekt“ (1 Projekt = 2 Punkte, 2 Projekte = 4 Punkte, max. 4 Punkte),
— Benennung der Art der Auszeichnung (Nachweis durch Eigenerklärung, Urkunde oder Internetveröffentlichung),
— allgemeines Projekt,
— Zeitraum: nach 1.1.2010 bis zum 31.12.2019.
Kategorie B: Hochbauprojekte:
B1 — Referenzprojekt 1: Neubau oder Umbau/Sanierung Gebäude mit Wohnnutzung „geförderter Wohnungsbau“ (1 Projekt = 3 Punkte, 2 Projekte = 6 Punkte, max. 6 Punkte);
B2 — Referenzprojekt 2: Neubau oder Umbau/Sanierung Gebäude mit Wohnnutzung „allgemein“ (1 Projekt = 2 Punkt, 2 Projekte = 4 Punkte, max. 4 Punkte);
B3 — Referenzprojekt 3: Neubau oder Umbau/Sanierung Gebäude „allgemein“ (1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, max. 2 Punkte).
Die Hochbauprojekte nach Kategorie B müssen jeweils die folgenden Einzelkriterien erfüllen:
— Selbst erbrachte Leistungsphasen nach § 34 HOAI 1 bis 8, mindestens 4 aufeinanderfolgende Leistungsphasen,
— Einordnung mindestens Honorarzone III n. HOAI,
— Baukosten KG 300 und 400: mindestens 1,0 Mio. netto,
— Angabe BGF (mindestens 1 000 m2),
— Anteil geförderter Wohnungsbau: mind. 30 % der Gesamtwohnfläche,
— Übergabe an den Nutzer nach 1.1.2010 bis zum 29.2.2020,
— Benennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner).
Qualifiziert sind die Teilnehmer, die durch die nachgewiesenen Referenzprojekte mind. 6 Punkte erreicht haben. Die Mindestpunktzahl ist aus einer Kombination von Referenzen in der Kategorie A und Referenzen in der Kategorie B nachzuweisen. Keine der Kategorien A und B darf weniger als 2 Punkte aufweisen.
Fortführung unter VI.3.1) Weitere Angaben
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt*in - Fortführung unter VI.3.2) Weitere Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
architectoo freie architekten partnerschaftsgesellschaft mbB, Karlsruhe
Kühnl + Schmidt Architekten AG, Karlsruhe/Baden-Baden
PIA Architekten GmbH, Karlsruhe
PLANUM Architekten, Bühl
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar):
— Städtebauliches Konzept,
— Qualität des architektonischen und gestalterischen Konzepts,
— Nutzungskonzept und Funktionalität,
— Angemessenheit des Gestaltungs- und Materialkonzepts,
— Wirtschaftlichkeit (anhand von Kenn- und Planungsdaten) und Nachhaltigkeit.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/03/2020
Ortszeit: 16:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 27/03/2020
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Ausloberin stellt für Preise einen Betrag von 33 000 EUR (netto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist vorgesehen:
1) Preis 12 500 EUR;
2) Preis 10 000 EUR;
3) Preis 7 500 EUR;
4) Preis 3 000 EUR.
Das Preisgericht kann, wenn es dies einstimmig beschließt, die Aufteilung der Preise und Anerkennungen ändern.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Frau Prof. Eberding, Mitglied Gestaltungsbeirats der Stadt Baden-Baden
Herr Prof. Schenk, Mitglied Gestaltungsbeirats der Stadt Baden-Baden
Herr Dr.-Ing. Gresens, Vorstandsvorsitzender Mittelbadische Baugenossenschaft Offenburg
Frau Verspohl, Geschäftsführerin Baugenossenschaft Baden-Baden
Herr Prof. Baurmann, Dipl.-Ing. Freier Architekt, Karlsruhe (Stv.)
Herr Schwarz, Leiter Fachbereich Planen und Bauen der Stadt Baden-Baden (Stv.)
Herr Uhlig, Erster Bürgermeister der Stadt Baden-Baden
Vertreter*in der Grünen im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden
Vertreter*in der CDU im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden
Herr Wieland, Geschäftsführer GSE Baden-Baden mbH (Stv.)
Vertreter*in der SPD im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden (Stv.)
Vertreter*in der FBB im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden (Stv.)
Vertreter*in der FW im Gemeinderat der Stadt Baden-Baden (Stv.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
VI.3.1) Fortführung von Punkt III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
— Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Kriterien erfüllen. Wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden,
— Innerhalb der Kategorie B Hochbauprojekte ist keine Mehrfachnennung von Referenzprojekten möglich,
— Die Darstellung des Referenzprojekts hat auf einem Projektblatt im DIN A4-Format (Querformat) zu erfolgen. Auf dem Projektblatt sind die vollständigen Angaben zu allen o. g. Kriterien sowie zu Bauherrn/ Auftraggeber zu vermerken. Mit der Einreichung des Referenzprojekts durch Hochladen des Projektblatts wird die Einhaltung der o. g. Voraussetzungen bestätigt,
— Es können auch Referenzprojekte, die als verantwortlicher Projektleiter für ein anderes Büro bearbeitet wurden, eingereicht werden. In diesem Fall ist zusätzlich eine formlose Bestätigung des Büroinhabers über die verantwortliche Projektleitung einzureichen.
Zum optimalen Nachweis der Leistungsfähigkeit wird empfohlen, gegebenenfalls eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft zu bilden. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe wird ausdrücklich hingewiesen.
VI.3.2) Fortführung von Punkt III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Architekt*in“ zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers/ der Bewerberin die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG und 2013/55 EU– „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter/ die bevollmächtigte Vertreterin der juristischen Person und der Verfasser/ die Verfasserin der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bietergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Bei der Teilnahme von Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen ist eine Bietergemeinschaft mit Architekten/ Architektinnen oder Stadtplanern/Stadtplanerinnen gefordert.
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bietergemeinschaften können zum Ausschluss der Beteiligten führen.
Für Teilnahmehindernisse gilt § 4 (2) RPW entsprechend.
Sachverständige, Fachplaner/-innen oder andere Berater/-innen müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Bei Architekten/ Architektinnen und Stadtplanern/ Stadtplanerinnen wird dringend die Zusammenarbeit mit einem Landschaftsarchitekten empfohlen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de/
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/02/2020