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Wohnbebauung im Grünzug Andechsstraße , Innsbruck/ Österreich

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2020686
Tag der Veröffentlichung
06.07.2016
Aktualisiert am
06.07.2016
Verfahrensart
Einladungswettbewerb
Beteiligung
6 Arbeiten
Koordination
ao-architekten ZT-GmbH, Innsbruck
Preisgerichtssitzung
06.07.2016

1. Preis

Dietrich Untertrifaller, Bregenz
L.Arch.: Kieran Fraser Landscape Design e.U., Wien

2. Preis

Riepl · Riepl Architekten, Linz
L.Arch.: DnD Landschaftsplanung, Wien
Modell: Atelier Mag. Josef Andraschko, Linz

3. Preis

DIN A4 Architektur, Innsbruck
L.Arch.: Gruber+Haumer Landschaftsarchitektur.OG, Bürs, Österreich
Auslober
NEUE HEIMAT TIROL Gemeinnützige WohnungsGmbh, Innsbruck
Raiffeisen-Leasing GmbH, Wien


Wettbewerbsaufgabe
Die Auslober des gegenständlichen Wettbewerbs sind die Raiffeisen-Leasing GmbH und die Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH. Die Raiffeisen-Leasing GmbH ist in der Folge die Auftraggeberin für den Liegenschaftsanteil von ca. 30 % für den freifinanzierten Wohnbau. Die Neue Heimat Tirol ist in der Folge die Auftraggeberin für den Liegenschaftsanteil von ca. 70% für den geförderten Mietwohnbau zu den Bedingungen der Wohnbauförderung, für den förderungsnahen Mietwohnbau und für die Gewerbeflächen. Die Raiffeisen-Leasing GmbH wird im nachfolgenden Verhandlungsverfahren den Verfasser des Siegerprojektes, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, mit weiteren Planungsleistungen, zumindest mit der Erbringung der Leistungen nach §3 (1,2,3) der HOA-A, unter noch zu vereinbarenden Bedingungen, zu beauftragen. Die NHT beabsichtigt nach Abschluss des Verfahrens, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, die Vergabe des Planungsauftrages Architektur an den Verfasser des Siegerprojektes, zu den üblichen Bedingungen der Neuen Heimat Tirol vorzunehmen. Unter der Voraussetzung der ausdrücklichen Empfehlung durch die Jury behalten sich die Auslober das Recht der getrennten Vergabe der Planungsleistungen vor, d.h. es können ein oder zwei Preisträger mit Planungsleistungen beauftragt werden. Bei der Beauftragung von zwei Architekten behalten sich die Auslober des Recht vor einen Architekten als Koordinator zu nennen. Gegenstand der Verhandlungen werden das Projekt, der Projektumfang, der Leistungsumfang, die geplante Projektabwicklung und das Honorar sein. Das Honorar wird auf Basis der HOA 2004, Abschnitt A, §3 verhandelt. Das Preisgeld gem. Pkt. 8 wird, gemäß den Richtlinien der Wohnbauförderung, vom zu vereinbarenden Honorar für den Vorentwurf in Abzug gebracht, sofern sich dieser nicht wesentlich vom Wettbewerbsprojekt unterscheidet. Nicht als wesentliche Änderungen gelten jedenfalls die Überarbeitungen auf Basis der Empfehlung des Preisgerichts. Die Auslober behalten sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen, im Zuge der Auftragserteilung oder weiteren Bearbeitung, zu verlangen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen städtebaulichen und architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben. Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht.

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