- wa-ID
- wa-2038829
- Tag der Veröffentlichung
- 11.11.2024
- Aktualisiert am
- 28.04.2025
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
Andere
- Teilnehmer
- Architekt*innen, Ziviltechniker*innen-Gesellschaften des Fachgebietes Architektur
- Beteiligung
- 20 Arbeiten
- Auslober
- Österreichische Wohnbaugenossenschaft gemeinnützige registrierte Genossenschaft m.b.H., Graz
- Bewerbungsschluss
- 25.11.2024
- Abgabetermin
- 25.02.2025
- Preisgerichtssitzung
- 09.04.2025
- Ausstellung
- 11.-17.04. und 22.04.2025
Verfahrensart
Beschränkt offener, einstufiger Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Ziel des gegenständlichen Gutachterverfahrens ist die Erlangung von Bebauungsvorschlägen für eine Bebauung für Wohnnutzung auf folgenden Grundstücken:
Nr. 220/8, Nr. 221/1 und Nr. 222/6 im Ausmaß von 20.042m² (Baufeld 1)
Nr. 222/2 und Nr. 222/7 im Ausmaß von 1.304m² (Baufeld 2)
Nr. 223 und Nr. 226/3 im Ausmaß von 9.661m² (Baufeld 3)
(alle KG 64148 Ungarvorstadt)
Für den Wettbewerbsentwurf soll das gesamte Planungsgebiet (Baufeld 1-3) ganzheitlich in einem Masterplan betrachtet werden. Die Österreichische Wohnbaugenossenschaft gem. reg. Gen. m. b. H. ist über die Grundstücke von Baufeld 1 verfügungsberechtigt, welche in Holzbauweise mit ca. 110 Wohnungen in fünf Bauabschnitten bebaut werden sollen.
Preisrichter*innen
Arch. DI Stefan Nussmüller, Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten (Vorsitz)
DI Manfried Schuller, Stadtgemeinde Hartberg (stv. Vorsitz)
Mag. Dr. Florian Stadtschreiber, Österreichische Wohnbaugenossenschaft gemeinn. reg. Gen.m.b.H. (Schriftführer)
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt das Projekt 02 / den 1. Preis als Siegerprojekt.
Beschränkt offener, einstufiger Realisierungswettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Ziel des gegenständlichen Gutachterverfahrens ist die Erlangung von Bebauungsvorschlägen für eine Bebauung für Wohnnutzung auf folgenden Grundstücken:
Nr. 220/8, Nr. 221/1 und Nr. 222/6 im Ausmaß von 20.042m² (Baufeld 1)
Nr. 222/2 und Nr. 222/7 im Ausmaß von 1.304m² (Baufeld 2)
Nr. 223 und Nr. 226/3 im Ausmaß von 9.661m² (Baufeld 3)
(alle KG 64148 Ungarvorstadt)
Für den Wettbewerbsentwurf soll das gesamte Planungsgebiet (Baufeld 1-3) ganzheitlich in einem Masterplan betrachtet werden. Die Österreichische Wohnbaugenossenschaft gem. reg. Gen. m. b. H. ist über die Grundstücke von Baufeld 1 verfügungsberechtigt, welche in Holzbauweise mit ca. 110 Wohnungen in fünf Bauabschnitten bebaut werden sollen.
Preisrichter*innen
Arch. DI Stefan Nussmüller, Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten (Vorsitz)
DI Manfried Schuller, Stadtgemeinde Hartberg (stv. Vorsitz)
Mag. Dr. Florian Stadtschreiber, Österreichische Wohnbaugenossenschaft gemeinn. reg. Gen.m.b.H. (Schriftführer)
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt das Projekt 02 / den 1. Preis als Siegerprojekt.
Hartberg – Bebauung für Wohnnutzung
Auslober
Österreichische Wohnbaugenossenschaft gemeinnützige registrierte Genossenschaft m.b.H., Graz
Wettbewerbsaufgabe
Ziel des gegenständlichen Gutachterverfahrens ist die Erlangung von Bebauungsvorschlägen für eine Bebauung für Wohnnutzung auf folgenden Grundstücken:
Nr. 220/8, Nr. 221/1 und Nr. 222/6 im Ausmaß von 20.042m² (Baufeld 1)
Nr. 222/2 und Nr. 222/7 im Ausmaß von 1.304m² (Baufeld 2)
Nr. 223 und Nr. 226/3 im Ausmaß von 9.661m² (Baufeld 3)
(alle KG 64148 Ungarvorstadt)
Für den Wettbewerbsentwurf soll das gesamte Planungsgebiet (Baufeld 1-3) ganzheitlich in einem Masterplan betrachtet werden. Die Österreichische Wohnbaugenossenschaft gem. reg. Gen. m. b. H. ist über die Grundstücke von Baufeld 1 verfügungsberechtigt, welche in Holzbauweise mit ca. 110 Wohnungen in fünf Bauabschnitten bebaut werden sollen.
Wettbewerbsart
Beschränkt offener, einstufiger Realisierungswettbewerb
Zulassungsbereich
Steiermark
Teilnehmer
Architekt*innen mit aufrechter oder ruhender Befugnis gemäß Ziviltechnikergesetz idgF, Ziviltechniker-Gesellschaften des Fachgebietes Architektur
Termine
Registrierung zur Teilnahme bis: 25. November 2024, 12 Uhr
Abgabetermin: 25. Februar 2025
Weitere Informationen unter