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Wohn- und Geschäftshaus und Grundstückssanierung Markus-Sittikus-Strasse/Ernest-Thun-Strasse , Salzburg/ Österreich

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

Veröffentlicht als:

Kurzergebnis
Zwischenbericht
wa-ID
wa-2012067
Tag der Veröffentlichung
29.09.2011
Aktualisiert am
12.11.2012
Verfahrensart
Einladungswettbewerb
Beteiligung
6 Arbeiten
Preisgerichtssitzung
29.09.2011

Dezember 2012 – Zwischenstand des Projekts

„Nach einer intensiven Abstimmungsphase mit der Sachverständigenkommission (SVK) der Stadt Salzburg wurde im Frühsommer der Antrag auf Baubewilligung eingereicht und im Oktober die Genehmigung erteilt. Eine frühzeitige Auflage der SVK – die personell bereits im Preisgericht vertreten war – an den Bauherren war die Verpflichtung zur Beauftragung der Wettbewerbsgewinner mit der weiterführenden Ausführungsplanung, um die Umsetzung der Gestaltungsqualitäten aus WBW und Beiträgen zu den SVK-Sitzungen sicherzustellen. Aufgrund dieser Tatsache wurde die Ausführungsplanung der Tiefgeschosse bereits während der Genehmigungsphase erstellt, sodass sofort nach Bewilligung, also bereits in der ersten November-Woche mit den Tiefbauarbeiten begonnen werden konnte. Die Nutzung des Hauses hat sich mit Büros in den beiden Basisgeschossen und Wohnen darüber nicht verändert. Auch das Erscheinungsbild ist nahezu unverändert. Da Bauherr und Ausschreibung/ Bauleitung in Personalunion agieren, geht die Planung sehr zügig voran. Das Haus soll Ende 2013 bezogen werden.“
(Bolwin Wulf Architekten, Berlin)

1. Rang

Bolwin Wulf Architekten, Berlin

2. Rang

cp architektur

3. Rang

Pichler & Traupmann Architekten ZT GmbH, Wien
Verfahrensart
Einladungswettbewerb

Auslober:
SPÄNGLER Vermögensverwaltungsges. mbH, Salzburg
Gachowetz Immobilienconsult GmbH, Salzburg

Koordination:
Congena Gesellschaft für Planung, Training und Organisation, München

Wettbewerbsaufgabe
Auf dem Grundstück Markus-Sittikus-Straße 7/ Ernest-Thun-Straße 8 in Salzburg existiert neben einer renovierungsbedürftigen Villa eine der letzten Baulücken auf der rechten Altstadtseite. Vis-à-vis der Baulücke steht eine unter Erhaltungsschutz gestellte Villa. Es sollte das freie Grundstück durch ein Wohn- und Geschäftshaus beplant werden, die unter Erhaltungsschutz gestellte Villa sollte behutsam von Umbauten aus der Vergangenheit befreit und für Nutzung des Bankhauses Spängler adaptiert werden.

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