- wa-ID
- wa-2034347
- Tag der Veröffentlichung
- 17.06.2022
- Aktualisiert am
- 11.07.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Qualifizierte Büros aus dem Bereich Brücken- / Ingenieursbau und Landschaftsarchitektur
- Beteiligung
- 12 Arbeiten
- Auslober
-
Freie Hansestadt Bremen
Amt für Straßen und Verkehr
in Kooperation mit der
Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (SKUMS) der Freien Hansestadt Bremen - Koordination
- BPW Stadtplanung Partnerschaftsgesellschaft mbB, Bremen
- Bewerbungsschluss
- 19.07.2022 12:00
- Abgabetermin
- 22.11.2022 17:00
- Preisgerichtssitzung
- 20.12.2022
VgV-Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach §§ 14 Abs. 3, 17, 78 – 80 VgV als nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Das Sondervermögen Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen, vertreten durch das Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen (nachfolgend: ASV), plant im Zuge der Neugestaltung einer attraktiven Rad- und Fußgängerroute verschiedene Neubauten von Geh- und Radwegbrücken über die Weser in Bremen. Mit dem vorliegenden Realisierungswettbewerb wird der „Neubau einer Geh- und Radwegbrücke in Bremen vom Osterdeich zum Stadtwerder in Höhe Alten Wall“ verfolgt. Die Auftraggeberin beabsichtigt folgende Grundleistungen gemäß HOAI (2021)
• Ingenieurbauwerke (§§ 41-44 HOAI) - Gruppe 6 - konstruktive Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen i.V.m. Anlage 12, Leistungsphasen 1-3 und 6, sowie Teile der Leistungsphase 5 als optionale Leistung
• Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49-52 HOAI) i.V.m. Anlage 14, Leistungsphasen 1-3 und 6, sowie Teilleistungen der Leistungsphase 5 als optionale Leistung
• Objektplanung Freianlagen (§§ 38-40 HOAI) i.V.m. Anlage 11, Leistungsphasen 1-3, 5 und 6
und weitere Besondere Leistungen für die vorstehenden Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung und Fachplanung Freianlagen zu vergeben.
Mit einem Radverkehrsanteil von 25% werden in Bremen bereits heute vergleichsweise viele Wege regelmäßig mit dem Fahrrad zurückgelegt. Dies geschieht mit einer hohen Toleranz gegenüber der Witterung im Jahresverlauf und der Länge der Strecke. Der Radverkehr trägt damit auch zur gleichberechtigen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Bremen bei.
Die im Rahmen des Innenstadtkonzepts Bremen 2025 als Bestandteil des Projektes Wallrings geplante Große Weserbrücke spielt gerade für die Erreichbarkeit der Innenstadt des Oberzentrums Bremen mit dem Fahrrad eine bedeutende Rolle.
Die Radverkehrsförderung wird in Bremen als zentraler Bestandteil der ökologischen Verkehrswende zur Bewältigung des Klimawandels verstanden.
Ein zentrales Ziel der innerstädtischen Verbesserung der Radwegeinfrastruktur ist der Schluss des Innenstadtrings entlang des Verlaufs der ehemaligen Verteidigungsanlagen (Contrescarpe und Neustadt Contrescarpe), welcher heute von der Neustadt über die Stephanibrücke und die Wallanlagen reicht, dort aber nicht den erneuten Sprung über die Weser zum Stadtwerder und weiter zum Neustädter Buntentorsdeich schafft.
Mit dem geplanten Ringschluss der Wallanlagen wird eine attraktive Rad- und Fußgängerroute ausgebildet, welche die innerstädtischen Wegenetze ergänzt und die dringend erforderliche Entlastung für die stark frequentierte Wilhelm-Kaisen-Brücke realisiert.
Die neue Große Weserbrücke wird – auch in ihrer Verknüpfung mit der ebenfalls geplanten Kleinen Weserbrücke – somit Teil der denkmalgeschützten Wallanlagen und ist als ein bedeutendes und stadtraumprägendes Infrastrukturelement der Verkehrswende entsprechend sensibel aus dem Kontext zu entwickeln und in hochwertiger gestalterischer Prägnanz und funktionaler Qualität umzusetzen.
Deshalb wird ein Realisierungswettbewerb für die Große Weserbrücke ausgeschrieben, welcher die Identifikation des besten Entwurfskonzeptes für das Brückenbauwerk und seine freiraumplanerische Einbettung in den Stadtraum und das Wegesystem zum Ziel hat.
Fachpreisrichter*innen
Markus Mey, Bauingenieur / Verkehrsplaner (Vorsitz)
Prof. Dr. Iris Reuther Senatsbaudirektorin
Ludolf Krontal, Bauingenieur
Ebba Lamprecht, Architektin
Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt
Sachpreisrichter*innen
Staatsrätin Gabriele Nießen, SKUMS
Grit Gerber, SKUMS
Sebastian Ellinghaus, ASV
Thomas Sauer, ASV
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfahl die Verhandlung mit beiden Preisträgern.
Die Verhandlungsphase ist inzwischen beendet und der 1. Preisträger wurde beauftragt.
Deutschland-Bremen: Planungsleistungen für Brücken
2022/S 119-336301
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 116-327568)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt für Straßen und Verkehr Abteilung Brücken- und Ingenieurbau Referat 50, Entwurf und Statik, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen
E-Mail: mirko.abele@asv.bremen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.asv.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Neubau Geh- und Radwegbrücke "Große Weserbrücke"
Das Sondervermögen Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen, vertreten durch das Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen (nachfolgend: ASV), plant im Zuge der Neugestaltung einer attraktiven Rad- und Fußgängerroute verschiedene Neubauten von Geh- und Radwegbrücken über die Weser in Bremen. Mit dem vorliegenden Realisierungswettbewerb wird der „Neubau einer Geh- und Radwegbrücke in Bremen vom Osterdeich zum Stadtwerder in Höhe Alten Wall“ verfolgt. Die Auftraggeberin beabsichtigt folgende Grundleistungen gemäß HOAI (2021)
• Ingenieurbauwerke (§§ 41-44 HOAI) - Gruppe 6 - konstruktive Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen i.V.m. Anlage 12, Leistungsphasen 1-3 und 6, sowie Teile der Leistungsphase 5 als optionale Leistung
• Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49-52 HOAI) i.V.m. Anlage 14, Leistungsphasen 1-3 und 6, sowie Teilleistungen der Leistungsphase 5 als optionale Leistung
• Objektplanung Freianlagen (§§ 38-40 HOAI) i.V.m. Anlage 11, Leistungsphasen 1-3, 5 und 6
und weitere Besondere Leistungen für die vorstehenden Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung und Fachplanung Freianlagen zu vergeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Deutschland-Bremen: Planungsleistungen für Brücken
2022/S 116-327568
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Amt für Straßen und Verkehr Abteilung Brücken- und Ingenieurbau Referat 50, Entwurf und Statik, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen
E-Mail: mirko.abele@asv.bremen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.asv.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Neubau Geh- und Radwegbrücke "Große Weserbrücke"
Das Sondervermögen Infrastruktur der Stadtgemeinde Bremen, vertreten durch das Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen (nachfolgend: ASV), plant im Zuge der Neugestaltung einer attraktiven Rad- und Fußgängerroute verschiedene Neubauten von Geh- und Radwegbrücken über die Weser in Bremen. Mit dem vorliegenden Realisierungswettbewerb wird der „Neubau einer Geh- und Radwegbrücke in Bremen vom Osterdeich zum Stadtwerder in Höhe Alten Wall“ verfolgt. Die Auftraggeberin beabsichtigt folgende Grundleistungen gemäß HOAI (2021)
• Ingenieurbauwerke (§§ 41-44 HOAI) - Gruppe 6 - konstruktive Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen i.V.m. Anlage 12, Leistungsphasen 1-3 und 6, sowie Teile der Leistungsphase 5 als optionale Leistung
• Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49-52 HOAI) i.V.m. Anlage 14, Leistungsphasen 1-3 und 6, sowie Teilleistungen der Leistungsphase 5 als optionale Leistung
• Objektplanung Freianlagen (§§ 38-40 HOAI) i.V.m. Anlage 11, Leistungsphasen 1-3, 5 und 6
und weitere Besondere Leistungen für die vorstehenden Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung Tragwerksplanung und Fachplanung Freianlagen zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Angaben zum Firmenprofil/Unternehmensdarstellung (wesentliche Geschäftsfelder und Leistungsspektrum sowie Struktur und Organisationsform des Unternehmens; Darstellung des zur Verfügung stehenden Servicenetzes) (max. 2 DIN A4-Seiten, Schriftgröße nicht kleiner als 12 pt, ergänzend zur Anlage A01),
• Die Teilnahmeantragstellenden müssen über die Bauvorlageberechtigung verfügen (Anlage A01),
• ggf. Eigenerklärung zur Eignung u.a. Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister oder Nachweis, dass auf andere Weise eine erlaubte Berufsausübung vorliegt (Anlage A01).
• Aufgrund des gemäß der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 sind die Vorgaben des 5. Sanktionspaketes bzgl. eines Verbotes der Vergabe von öffentlichen Aufträgen unter russischer Beteiligung einzuhalten. Hierzu ist die beigefügte Eigenerklärung 5. Sanktionspaket RUS (Anlage A09) vorzulegen.
• Bankauskunft: Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten (Anlage A02),
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bezogen auf die drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2019 bis 2021 (Anlage A02), durchschnittlicher Jahresmindestumsatz: 300.000 € netto für Planungs- und Bauüberwachungsleistungen.
• Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (Anlage A02),
• Eigenerklärung über den Nachweis der Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen (Anlage A02),
• ggf. Ausschluss bei Auswirkung auf Projektbearbeitung (Einzelfallprüfung),
• Eigenerklärung, dass die wesentlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift verhandlungssicher beherrschen (Anlage A02),
• Eigenerklärung, dass das Unternehmen über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung verfügt oder zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, die folgende Mindestdeckungssummen abdeckt (Anlage A03): 2.000.000,00 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (zweifach maximiert), bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt,
• Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB (Anlage A04) vorliegen,
• Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohns (Anlage A05.1 und A05.2),
• Angabe, welche Teile der Leistung ein/e Bieter*in unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Anlage A06.1 und A06.2),
• Im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV): Benennung des Unterauftragnehmers, Verpflichtungserklärung, Eignungsnachweise wie vom Bewerber*in selbst, beschränkt auf den Leistungsanteil, für den der/die Bewerber*in die Eignung des/der Dritten in Anspruch nimmt, bereits mit dem Teilnahmeantrag (Anlage A07),
• beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, zum Beispiel einer Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so ist in diesem Fall die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend verlangte Nachweise und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bewerbers aus dem Auftrag einzustehen; diese Verpflichtungserklärung, die die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen nicht einseitig widerrufen können darf, ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
• Angabe des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals einschließlich dessen beruflicher Qualifikation (Anlage A01),
• Angabe der technischen Fachkräfte: 5 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
• falls zutreffend: "Verzeichnis Nachunternehmerleistungen" und "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" (Anlage A06.1 und A06.2)
Eine Mindestreferenz und bis zu vier Zusatzreferenzen.
Architekten und Ingenieure
Abschnitt IV: Verfahren
- Entwicklung eines eigenständigen, zum Ort passenden und projektangemessenen
gestalterischen Ausdrucks, einer identitätsstiftenden Gestaltung und der Maßstäblichkeit
- Technische Leistungsfähigkeit (angemessenes Konstruktionsprinzip, Wartungs- /
Prüfungszugänge etc.
- Plausibles Materialkonzept
- Verkehrliche Funktionsqualität insbesondere im Bereich der Anschlusspunkte
- Sensible Einpassung in den umgebenden Naturraum mit besonderem Blick auf die geschützten
Landschaftsbestandteile sowie vogelschutzgerechte, insektenfreundliche und
lichtsmogverhindernde Gestaltung und Materialverwendung
- Qualität der freiraumplanerischen Aussagen
- Plausible Einhaltung der Wirtschaftlichkeitsvorgaben (Materialkosten, Baukosten, Durabilität
Lebenszykluskostenbetrachtung)
Die Reihenfolge der aufgeführten Bewertungskriterien lässt keinen Rückschluss auf Ihre
Gewichtung zu.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis (40%): 25.000 €
2. Preis (25%): 20.000 €
3. Preis (15%): 15.000 €
Anerkennung/en: 7.000 €
Teilnahmehonorar für den Teilnahmeantrag 0,00 Euro.
Für einen vollständigen und prüfbaren Wettbewerbsbeitrag jeweils 5.000 Euro netto.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bremen
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der nachfolgend genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.