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  • Schulcampus Bernhausen
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  • 1. Preis: Behnisch Architekten, Stuttgart
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  • Luftaufnahme Juli 2020
    Copyright: wa wettbewerbe aktuell
  • Luftaufnahme Juli 2020
    Copyright: wa wettbewerbe aktuell
  • Luftaufnahme Juli 2020
    Copyright: wa wettbewerbe aktuell

Schulcampus Bernhausen , Filderstadt/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

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Veröffentlicht als:

Zwischenbericht
Weiterverfolgt
wa-ID
wa-2014352
Tag der Veröffentlichung
15.12.2015
Aktualisiert am
28.01.2021
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
EU /EWR
Teilnehmer
Freischaffende, angestellte und beamtete Architekt*innen
Beteiligung
10 Arbeiten
Auslober
Koordination
Drees & Sommer Projektmanagement und bautechnische Beratung GmbH, Stuttgart
Bewerbungsschluss
01.02.2016
Abgabetermin Pläne
02.05.2016
Abgabetermin Modell
24.05.2016
Preisgerichtssitzung
31.05.2016
Bekanntgabe
August 2016
Fertigstellung
2020

Fotos: David Matthiessen · www.davidmatthiessen.com


Bauherr: Stadt Filderstadt

Architektur:
Behnisch Architekten, Stuttgart
Projektleitung/Project leader : Stefan Rappold (Partner)
Kyra Willems · Selma Alihodžić (bis 7/2017)
Landschaftsplanung: Andreas Peyker · Nadine Waldmann
Mitarbeit/Team : Florian Waller · Olena Shvab · Fabio Di Cecca · Jorge Carvajal · Angie Müller

Landschaftsplanung: Behnisch Architekten, Stuttgart

Projektdaten
Bauzeit: 2018 – 2020
Bruttogrundfläche (BGF): 9.498 m2
Bruttorauminhalt (BRI): 33.733 m3
Nutzfläche: 4.689 m2

Standort: La Souterrainer Straße 9, Filderstadt-Bernhausen

Projektsteuerung:
DREES & SOMMER, Stuttgart
Philipp Ernst, Simon Mittner, Theresa Spörlein

Fachplaner
Tragwerk: Pfefferkorn Ingenieure, Stuttgart
HLS: HPG Haustechnische Planungsgemeinschaft Erich Schlienz, Filderstadt-Bonlanden
Elektroplanung: Ingenieurbüro Schork, Stuttgart
Brandschutz: Planungsgruppe Kuhn GmbH & Co. KG Beratende Ingenieure VBI für Bauwesen, Sindelfingen
Energie- und Umwelttechnik: Transsolar Energietechnik GmbH, Stuttgart
Bauphysik: fs-engineering GmbH & Co. KG, Köngen
Küchentechnik : Ingenieurbüro für Großküchentechnik Geisel GmbH, Reutlingen
Objektüberwachung: Guggenberger + Ott Architekten, Leinfelden-Echterdingen
Bauüberwachung Außenanlagen: Stephan Hertenberger, Heidelberg
Fassade: KuB Fassadentechnik OG, Schwarzach/A
Fördertechnik: Büro 460, Weingarten


In Filderstadt, südlich von Stuttgart, haben Behnisch Architekten einen neuen Schulcampus geschaffen. Das bestehende Schulareal mit Gotthard-Müller-Schule, angegliederter Sporthalle sowie der benachbarten Fleinsbachschule sollte architektonisch aufgewertet und an die Anforderungen des neuen pädagogischen Konzeptes mit Ganztagesbetrieb adaptiert werden. Die Aufgabenstellung sah einen Neubau für die zweizügige Grund- und Gemeinschaftsschule (Gotthard-Müller-Schule) vor, mit Erweiterungsflächen für die Realschule (Fleinsbachschule), einer gemeinschaftlich zu nutzender Mensa sowie die Einbindung in einen Schulcampus. Selbstbewusst positioniert sich der Schulneubau mit seiner freien, organischen Bauform inmitten einer heterogenen Umgebung. Durch horizontale Linien geschossweise gegliedert entwickelt der terrassierte Baukörper dabei eine markante Eigenständigkeit. Leitmotiv des architektonischen Konzeptes war die Idee eines lebendigen Schulcampus, der die Zusammenarbeit zwischen Lehrenden, Schülerinnen und Schülern fördert.

Zwei Schulformen unter einem Dach
Zentraler Anlaufpunkt ist das Foyer als ein Ort der Begegnung. Von hier aus erreicht man die Mensa, Schülerbibliothek, Fachlehrräume sowie die Räume für Lehrkräfte und Schulsozialarbeit. Zwei Eingänge sorgen für Durchlässigkeit und sichern eine Anbindung an den Außenraum. Verschiedene Schulhöfe mit Bepflanzungen, ineinander übergehende Freiräume sowie die „Agora“, ein abgesenkter Tiefhof mit seinen einladenden Sitzstufen, sind als gemeinschaftsfördernde Landschaftselemente angelegt und binden die beiden Schulen zusammen. Mit großzügigen Glasflächen öffnet sich das Gartengeschoss zum Außenraum. Innerhalb des Hauses sorgt das offene, lichtdurchflutete Atrium für eine vertikale Verbindung. Im nordwestlichen Gebäudeflügel ist über zwei Ebenen organisiert die Grundschule angesiedelt; im südöstlichen Bereich erstreckt sich die Gemeinschaftsschule auf drei Ebenen mit den Klassenstufen fünf bis zehn.

Organisation über Lernhäuser
Das räumliche Angebot in Form von vielfältigen Lernlandschaften und offenen Raumstrukturen mit kommunikationsförderndem Charakter basiert auf den pädagogischen Überlegungen für individualisiertes, kooperatives und soziales Lernen. Klassen-, Gruppen-, und Differenzierungsräume werden in Einheiten – den sogenannten Lernhäusern – zusammengefasst. Mit größtmöglicher Offenheit und Transparenz kann sich der Unterricht auch in den angrenzenden Erschließungszonen und im Außenraum abspielen und damit das Haus ganzheitlich beleben. Großzügige, transparente Verglasungselemente erlauben Einsichten in das Klassengeschehen; umlaufende Terrassen bieten einen direkten Zugang ins Freie. Die individuelle Farbgebung der Wandflächen verleiht den einzelnen Lernhäusern eine unverwechselbare, identitätsstiftende Eigenständigkeit. Kräftige Rot-, Orange-, Gelb-, Grün und Erdtöne sorgen für eine lebendig-anregende Stimmung. Haptisch-warme und wertige Materialien, wie Linoleum, Holzwerkstoffe und akustisch wirksame Deckenelemente finden bei der Gestaltung der Klassenräume ihre Anwendung und vermitteln Wohlempfinden.

Fassade mit vielen Funktionen
Die Fassade ist mehr als der thermische Abschluss von innen nach außen. Die Architekten und Architektinnen haben sie vielmehr als nutzbares Möbel interpretiert, das beispielsweise Sitzmöglichkeiten am Fenster bietet, und als ein Element, das gleichzeitig alle technischen Einbauten nahezu unsichtbar in sich aufnimmt. Die Außenfassade weist sowohl raumhohe transparente als auch geschlossene Flächen auf. Gelochte, farbige Metallplatten dienen als stimmungsvolle, ästhetische Verkleidung und zeichnen die geschwungene Form des Baukörpers nach. Die luftdurchlässigen Platten erlauben permanenten Luftaustausch zwischen Innen und Außen und bilden somit die Basis für das mechanische Lüftungsprinzip. Eine zusätzliche, vertikale Holzverschalung lässt je nach Blickwinkel ein spannungsreiches Wechselspiel der Farben entstehen – am besten wahrnehmbar, solange man sich entlang der Fassade bewegt.



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November 2019 – Zwischenstand des Projekts

Wettbewerbsdokumentation siehe wa 9/2016
1. Preis: Behnisch Architekten, Stuttgart

Die Planungsaufgabe bestand aus dem Neubau einer 2-zügigen Gemeinschaftsschule inklusive Mensa und Schülerbibliothek sowie einer 2-zügigen Grundschule und der Gestaltung der Freiflächen. Diesen Wettbewerb haben Behnisch Architekten, Stuttgart, im Mai 2016 gewonnen und den Bauauftrag erhalten. Sie wurden mit den Leistungsphasen eins bis fünf betraut, inklusive Ausschreibung Tiefbau eins und Rohbau. Der Baubeginn erfolgte im Januar 2018. Das Luftfoto zeigt den Stand vom September 2019. Der Neubau des Schulareals Bernhausen ist noch nicht bezugsfertig. Der Altbau wird im nächsten Jahr (2020) zurückgebaut. in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Nutzer wurde im Planungsprozess seit dem Wettbewerbsentwurf das Raumlayout gemeinsam optimiert und weiterentwickelt. Ein weiteres Ziel der Planung war es, mehr Abstand zwischen der Schule und dem nahe gelegenen Bachlauf zu schaffen. Dies wurde durch die Anpassung der Lage des neuen Schulgebäudes erreicht.

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Oktober 2018 – Zwischenstand des Projekts

Die Stadt Filderstadt möchte das Schulareal im südwestlichen Bereich des Stadtteils Bernhausen weiterentwickeln. Man beabsichtigt den Rückbau der Gotthard-Müller-Schule und die Entwicklung eines Neubaus auf dem Schulareal mit Grund- und Gemeinschaftsschule. Zur Umsetzung des neuen pädagogischen Konzepts sind die Räume für die Gemeinschaftsschule neu zu errichten. Die Planungsaufgabe bestand aus dem Neubau einer 2-zügigen Gemeinschaftsschule inklusive Mensa und Schülerbibliothek sowie einer 2-zügigen Grundschule und der Gestaltung der Freiflächen. Diesen Wettbewerb haben Behnisch Architekten, Stuttgart, im Mai 2016 gewonnen und den Bauauftrag erhalten. Bislang wurden sie mit den Leistungsphasen eins bis fünf betraut, inkl. Ausschreibung Tiefbau eins und Rohbau. Der Baubeginn erfolgte Januar 2018. Die Fertigstellung ist für September 2019 vorgesehen, sodass die neue Schule zum Schuljahr 2019/20 in Betrieb gehen kann. Im Vergleich zum Wettbewerbsentwurf gab es Änderungen bezüglich des Raumlayouts: Der Nutzer war im ganzen Planungsprozess sehr involviert und die Architekten haben das Layout der Räume zusammen mit dem Nutzer angepasst und optimiert. Eine weitere Änderung betrifft die genaue Lage der Schule: Es musste mehr Abstand geschaffen werden zwischen der Schule und dem nahe gelegenen Bachlauf.

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Fotos und Planmaterial des fertigen Projekts:


1. Preis

Behnisch Architekten, Stuttgart
Stefan Rappold
Mitarbeit: Olena Shvab · Kasimir de Valk
Katharina-Tabea Jesse · Taylor Stumberg
Angie Müller
L.Arch.: Nadine Waldmann
Brandschutz: Endress Ing.-Ges.
Thorsten Trautmann
Statik: Knippers Helbig GmbH
Boris Peter
  • 1. Preis: Behnisch Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Behnisch Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Behnisch Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Behnisch Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Behnisch Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Behnisch Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Behnisch Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Behnisch Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Behnisch Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Behnisch Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Behnisch Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Behnisch Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Behnisch Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Behnisch Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Behnisch Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Behnisch Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Behnisch Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Behnisch Architekten, Stuttgart

2. Preis

Harter + Kanzler Freie Architekten BDA, Freiburg
Ludwig Harter · Ingolf Kanzler
Mitarbeit: Helge Hörmann
Fachberater: Stahl + Weiß, Freiburg
Volker Weiß
bbz landschaftsarchitekten, Freiburg
  • 2. Preis: Harter   Kanzler Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: Harter   Kanzler Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: Harter   Kanzler Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: Harter Kanzler Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: Harter Kanzler Freie Architekten BDA, Freiburg
  • 2. Preis: Harter Kanzler Freie Architekten BDA, Freiburg

3. Preis

Broghammer Jana Wohlleber, Zimmern ob Rottweil
Dieter Broghammer · Hanns Jana
Werner Wohlleber
Mitarbeit: Donkyu Kim
  • 3. Preis: Broghammer Jana Wohlleber, Zimmern ob Rottweil
  • 3. Preis: Broghammer Jana Wohlleber, Zimmern ob Rottweil
  • 3. Preis: Broghammer Jana Wohlleber, Zimmern ob Rottweil
  • 3. Preis: Broghammer Jana Wohlleber, Zimmern ob Rottweil
  • 3. Preis: Broghammer Jana Wohlleber, Zimmern ob Rottweil
  • 3. Preis: Broghammer Jana Wohlleber, Zimmern ob Rottweil

Anerkennung

agn Ludwigsburg GmbH, Ludwigsburg
Dirk Haecker
Mitarbeit: Viktoria Gromadzki · David Gabrysch
Fachberater: Hans Wiesner
  • Anerkennung: agn Ludwigsburg GmbH, Ludwigsburg
  • Anerkennung: agn Ludwigsburg GmbH, Ludwigsburg
  • Anerkennung: agn Ludwigsburg GmbH, Ludwigsburg
  • Anerkennung: agn Ludwigsburg GmbH, Ludwigsburg
  • Anerkennung: agn Ludwigsburg GmbH, Ludwigsburg
  • Anerkennung: agn Ludwigsburg GmbH, Ludwigsburg
  • Anerkennung: agn Ludwigsburg GmbH, Ludwigsburg
  • Anerkennung: agn Ludwigsburg GmbH, Ludwigsburg
  • Anerkennung: agn Ludwigsburg GmbH, Ludwigsburg
  • Anerkennung: agn Ludwigsburg GmbH, Ludwigsburg
  • Anerkennung: agn Ludwigsburg GmbH, Ludwigsburg
  • Anerkennung: agn Ludwigsburg GmbH, Ludwigsburg
Verfahrensart
Nicht offener einstufiger Wettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-offenen Bewerbungsverfahren zur Auswahl von 10 Teilnehmer*innen mit anschließendem Verhandlungsverfahren

Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Filderstadt möchte das Schulareal im südwestlichen Bereich des Stadtteils Bernhausen weiterentwickeln. Aktuell befinden sich auf dem Areal die Gotthard-Müller-Schule (Grund-und
Werkrealschule) mit angrenzender Sporthalle sowie die Fleinsbachschule (Realschule). In unmittelbarer Nähe befinden sich außerdem ein Jugendhaus sowie die derzeit im Bau befindliche Neue Musikschule. Die umliegende Rundsporthalle sowie das Gartenhallenbad werden aktuell für sportliche Aktivitäten genutzt.
Die Stadt Filderstadt beabsichtigt den Rückbau der Gotthard-Müller-Schule und die Entwicklung eines Neubaus auf dem Schulareal mit Grund- und Gemeinschaftsschule.
Zur Umsetzung des neuen pädagogischen Konzepts sind die Räume für die Gemeinschaftsschule neu zu errichten. Die Planungsaufgabe besteht aus dem Neubau einer 2-zügigen Gemeinschaftsschule inklusive Mensa und Schülerbibliothek sowie einer 2-zügigen Grundschule und der Gestaltung der Freiflächen. Die Gemeinschaftsschule ist eine verpflichtende Ganztagsschule. Für die Grundschule und die Fleinsbachschule ist ein offener Ganztagsbetrieb vorgesehen. Außerdem sollen Erweiterungsflächen für die Fleinsbachschule realisiert werden. Diese können bei räumlicher Nähe zum Bestand
im zu planenden Neubau mit untergebracht werden. Falls die räumliche Nähe des Neubaus zur Fleinsbachschule zu weit ist, sind die Erweiterungsflächen
der Fleinsbachschule in einem separaten Gebäudekomplex, direkt angrenzend an die Fleinsbachschule, umzusetzen.
Die an die Gotthard-Müller-Schule angrenzende Sporthalle soll auch weiterhin genutzt werden.
Das Raumprogramm umfasst ca. 4.000 m2 NF.

Competition assignment
The school grounds with Gotthard-Müller-Schule (primary and vocational school), adjoining sports hall and Flein Bach secondary school are directly nearby a youth centre and the New Music School. The sports hall and public swimming pool are currently used for sports activities. To implement the new educational concept the Gotthard Müller School shall be demolished and replaced by a new building consisting of a community school with cafeteria and library, a primary school and the design of open spaces, providing open all-day service. Extension areas for the Flein Bach School shall be planned,
either inside the new building or nearby. The sports hall should continue to be used. The space program comprises 4.000 m2.

Fachpreisrichter*innen
Dr. Eckart Rosenberger, Stuttgart (Vors.)
Gregor Bäumle, Darmstadt
Dr. Fred Gresens, Offenburg
Klaus Heim, Filderstadt
Bärbel Hoffmann, Stuttgart
Lynn Mayer, Stuttgart

Sachpreisrichter*innen
Christoph Traub, OB, Filderstadt
Stefan Hermann, Stadtrat, Filderstadt
Walter Bauer, Stadtrat, Filderstadt
Catherine Kalarrytou, Stadträtin, Filderstadt
Oliver Alber, Stadtrat, Filderstadt

Preisgerichtsempfehlung
Das Preisgericht empfiehlt einstimmig, bei Realisierung des Vorhabens, die Verfasser de mit dem 1. Preis ausgezeichneten Entwurfs mit der weiteren Planung zu beauftragen.
15/12/2015    S242    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren  Deutschland-Filderstadt: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 2015/S 242-440221 Wettbewerbsbekanntmachung Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/ Auftraggeber
I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadtverwaltung Filderstadt – Stadtplanungs- und Hochbauamt Uhlbergstraße 30 Zu Händen von: Marcus Schölkopf 70794 Filderstadt DEUTSCHLAND Telefon: +49 7117003647 E-Mail: mschoelkopf@filderstadt.de Fax: +49 7117003660 Internet-Adresse(n): Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.filderstadt.de Weitere Auskünfte erteilen: Drees & Sommer GmbH Obere Waldplätze 13 Zu Händen von: Frau Theresa Spörlein 70569 Stuttgart DEUTSCHLAND Telefon: +49 71113171337 E-Mail: theresa.spoerlein@dreso.com Fax: +49 7111317401337Internet-Adresse: www.dreso.com Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Drees & Sommer GmbH, PKM-Bieterserver Obere Waldplätze 13 Stuttgart DEUTSCHLAND Internet-Adresse: www.pkmserver.de/wes-bernhausen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber /
anderer AuftraggeberDer öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand
des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen

Auftraggeber / den Auftraggeber:
Planungswettbewerb nach VOF/RPW 2013 für die Weiterentwicklung des Schulareals Bernhausen in Filderstadt.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Die Stadt Filderstadt möchte das Schulareal im süd-westlichen Bereich des Stadtteils Bernhausen weiterentwickeln. Aktuell befinden sich auf dem Areal die Gotthard-Müller-Schule (Grund- und Werkrealschule) mit angrenzender Sporthalle sowie die Fleinsbachschule (Realschule). In unmittelbarer Nähe befinden sich außerdem ein Jugendhaus sowie die derzeit in Bau befindliche Neue Musikschule. Die Stadt Filderstadt beabsichtigt den Rückbau der Gotthard-Müller-Schule und die Entwicklung eines Neubaus auf dem Schulareal, der für den Betrieb einer Gemeinschaftsschule geeignet ist sowie Räumlichkeiten für die Einrichtung eines offenen Ganztagsbetriebs für die benachbarte Fleinsbachschule bietet. Der zu planende Neubau wird voraussichtlich eine BGF von ca. 5 500 m2 haben. Nach aktuellem Stand ist die Realisierung bis 2019 geplant. Zur Auswahl des Objektplaners gem. HOAI 2013 Teil 3, § 34 führt der Auftraggeber einen Planungswettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb sowie anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern durch.— Stufe 1: Präqualifikation (nach Ausschluss- und Auswahlkriterien); 10 Teilnehmer werden EU-weit ausgewählt. Sofern gemäß den Kriterien dieser Bekanntmachung mehrere Bewerber die Höchstpunktzahl erreichen, behält sich der Auftraggeber die Auswahl über ein Losverfahren vor.— Stufe 2: Wettbewerb mit insgesamt 10 Teilnehmern— Stufe 3: Verhandlungsverfahren. Ein Anspruch des/der Preisträger auf Auftragserteilung besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der Objektplanungsleistungen vor. Nach aktuellem Stand sollen die Leistungen wie folgt stufenweise beauftragt werden:Stufe 1: bis LPH 4; Stufe 2: LPH 5-7; Stufe 3: LPH 8-9. Die Stufenaufteilung kann sich ggf. ändern. Der Auftraggeber wird, soweit und sobald die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen (stufenweise) nach HOAI übertragen.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
71221000
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist zwingend das Bewerbungsformular zu verwenden und ausgefüllt abzugeben, das von dem in Ziffer VI.2) angegebenen Projektserver heruntergeladen werden kann, (Abgabe schriftlich an die Kontaktadresse der Stadtverwaltung Filderstadt) – Ausschlusskriterium. Für jeden Bewerber sind für die Eignungsprüfung jeweils nachfolgend genannte Unterlagen und Nachweise vorzulegen. Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen. Abweichend hiervon müssen die Referenzen insgesamt nur einmal vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise im vergaberechtlich zulässigen Rahmen nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden. A I – FORMALIENA1.) Fristgerechter Eingang der Bewerbung (1.2.2016, 24:00/0:00 Uhr); die Adresse, an die die Teilnahmeanträge zu richten sind, ist dem Teil I.1.) zu entnehmen – (Ausschlusskriterium);A2.) Bewerbungsunterlagen entsprechend der Ausschreibung (Formblätter Bewerbungsformular) -(Ausschlusskriterium);A3.) Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb (Formblatt Seite 1) – (Ausschlusskriterium);Die weiteren formalen Ausschlussgründe nach VOF bleiben unberührt. B I – RECHTSLAGEB1.) Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen gem. § 4 (2) VOF vorhanden sind (Auskunft zur Unternehmensstruktur) – (Ausschlusskriterium);B2.) Erklärung, ob und auf welche Art Sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeiten gem. § 4 (2) VOF – (Ausschlusskriterium);B3.) Erklärung ob der Teilnehmer vor Einleitung des Vergabeverfahrens den Auftraggeber beraten oder in sonstiger Form unterstützt hat gem. § 4 (5) VOF – (Ausschlusskriterium);B4.) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe bezüglich Unzuverlässigkeit vorliegen gem. § 4 (6) VOF – (Ausschlusskriterium);B5.) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe bezüglich Insolvenz- oder Liquidationsverfahren vorliegen gem. § 4 (9)a VOF – (Ausschlusskriterium);B6.) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe bezüglich eines rechtskräftigen Urteils vorliegen gem. § 4 (9)b VOF – (Ausschlusskriterium);B7.) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe bezüglich einer schweren Verfehlung vorliegen gem. § 4 (9)c VOF – (Ausschlusskriterium);B8.) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe bezüglich Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben vorliegen gem. § 4 (9)d VOF – (Ausschlusskriterium);B9.) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe bezüglich falschen oder unvollständigen Auskünften vorliegen gem. § 4 (9)e VOF – (Ausschlusskriterium);B10.) Eigenerklärung, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 2 (3) VOF bestehen – (Ausschlusskriterium);B11.) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns -(Ausschlusskriterium);C I – Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitC1.) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 1 000 000 EUR, sonstigeSchäden mind. 1 000 000 EUR) bzw. eine Erklärung eines Versicherers im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen, (§ 5 (4) a VOF) – Ausschlusskriterium;A II – Fachliche Eignung – Referenzprojekte (Auswahlkriterien) Zur Wertung der jeweiligen Referenzen müssen bei jeder Referenz zunächst zwingend die Mindestkriterien erfüllt sein (Ausschlusskriterium). Die Bewertung der Auswahlkriterien der geforderten Referenzen erfolgt jeweils dergestalt, dass ein Bewerber bei Vorlage und Erfüllung der Auswahlkriterien die für das jeweilige Auswahlkriterium jeweils angegebene prozentuale Bewertung erhält. Bei Nichtvorlage/Nichterfüllung wird das jeweilige Auswahlkriterium mit „null“ bewertet. Eine Doppelnennung von Referenzprojekten ist nicht zulässig. Es werden nur Referenzschreiben gewertet, die sich auf das jeweilige Referenzprojekt beziehen.A1.) Darstellung von maximal einem Referenzprojekt des Büros (Neubau Schule) (Auswahlkriterium mit Wichtung 30 %);Zwingend/Mindestkriterien:1. Leistung nach § 34 HOAI;2. Mindestens Honorarzone III nach Einteilung gemäß § 35 HOAI;3. Mindestens selbst erbrachte Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI;4. Eröffnung und Inbetriebnahme nach 1.1.2005 bis 31.1.2016;5. Anrechenbare Kosten gemäß § 4 HOAI >= 8 000 000 EUR netto (KGR 300+400).Auswahlkriterien:1. Projektbezeichnung (Art des Projekts) – (Wichtung 2,2 %);2. Nennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) – (2,2 %);3. Selbsterbrachte Leistungsphase 6-8 nach § 34 HOAI – (2,2 %);4. Referenzschreiben vorhanden – (2,2 %);5. Positive Beurteilung im Referenzschreiben (Kostentreue) – (5,6 %);6. Positive Beurteilung im Referenzschreiben (Termintreue) – (5,6 %);7. Angabe beplante Bruttogrundfläche (BGF) – (2,2 %);8. Angabe beplanter Bruttorauminhalt (BRI) – (2,2 %);9. Projektbeschreibung in Wort und Bild (maximal 2 DIN-A4 Seiten) – (5,6 %).A2.) Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten des Büros (Neubau Hochbauprojekt allgemein) (Auswahlkriterium mit Wichtung für beide Referenzprojekte in Summe 20 %);Zwingend/Mindestkriterien:1. Leistung nach § 34 HOAI;2. Mindestens Honorarzone III nach Einteilung gemäß § 35 HOAI;3. Mindestens selbst erbrachte Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI;4. Eröffnung und Inbetriebnahme nach 1.1.2010 bis 31.1.2016;5. Anrechenbare Kosten gemäß § 4 HOAI >= 6 000 000 EUR netto (KGR 300+400).Auswahlkriterien:1. Projektbezeichnung (Art des Projekts) ) – (Wichtung 1,5 %);2. Nennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) – (1,5 %);3. Selbsterbrachte Leistungsphase 6-8 nach § 34 HOAI – (1,5 %);4. Referenzschreiben vorhanden – (1,5 %);5. Positive Beurteilung im Referenzschreiben (Kostentreue) – (3,66 %);6. Positive Beurteilung im Referenzschreiben (Termintreue) – (3,66 %);7. Angabe beplante Bruttogrundfläche (BGF) – (1,5 %);8. Angabe beplanter Bruttorauminhalt (BRI) – (1,5 %);9. Projektbeschreibung in Wort und Bild (maximal 2 DIN-A4 Seiten je Referenz) – (3,66 %).A3.) Darstellung von maximal 2 Referenzprojekten des Büros (Neubau Hochbauprojekt mit öffentlichem Auftraggeber) (Auswahlkriterium mit Wichtung für beide Referenzprojekte in Summe 20 %);Zwingend/Mindestkriterien:1. Leistung nach § 34 HOAI;2. Mindestens Honorarzone III nach Einteilung gemäß § 35 HOAI;3. Mindestens selbst erbrachte Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI;4. Eröffnung und Inbetriebnahme nach 1.1.2008 bis 31.1.2016;5. Anrechenbare Kosten gemäß § 4 HOAI >= 6 000 000 EUR netto (KGR 300+400).Auswahlkriterien:1. Projektbezeichnung (Art des Projekts) ) – (Wichtung 1,5 %);2. Nennung Bauherr/Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) – (1,5 %);3. Selbsterbrachte Leistungsphase 6-8 nach § 34 HOAI – (1,5 %);4. Referenzschreiben vorhanden – (1,5 %);5. Positive Beurteilung im Referenzschreiben (Kostentreue) – (3,66 %);6. Positive Beurteilung im Referenzschreiben (Termintreue) – (3,66 %);7. Angabe beplante Bruttogrundfläche (BGF) – (1,5 %);8. Angabe beplanter Bruttorauminhalt (BRI) – (1,5 %);9. Projektbeschreibung in Wort und Bild (maximal 2 DIN-A4 Seiten je Referenz) – (3,66 %).B II – Fachliche Eignung – Büroorganisation und Projektteam (Auswahlkriterien) B1.) Erklärung aus der das jährliche Mittel der beim Bewerber in den letzten 3 Jahren beschäftigten Mitarbeiter und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 5 (5)d VOF (Auswahlkriterium mit Wichtung 5 %);B2.) Darstellung der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen (projektspezifisches Organigramm) gemäß § 5 (5)a VOF (Auswahlkriterium mit Wichtung 5 %);C II – Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Auswahlkriterium) C1.) ) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinem Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 5 (4)c VOF (Auswahlkriterium mit Wichtung 5 %) (Gewichtung/Abstufung nachfolgend, maximal 5 % = 25 Punkte; >300T EUR = 5 Punkte, >350T EUR = 10 Punkte, >400T EUR = 15 Punkte, >450T EUR = 20 Punkte, >500T EUR = 25 Punkte (max)).D II – FACHLICHE EIGNUNG – Wettbewerbserfolge und Auszeichnungen (Auswahlkriterien) D1.) Nachweis von maximal 2 Wettbewerbserfolgen im Bereich Hochbau nach dem 1.1.2010 mit Angabe von Projektbezeichnung, Jahr und Preis. (Gewichtung/Abstufung nachfolgend, maximal 10 % = 50 Punkte; davon für 1. Preis je 25 Punkte, 2. Preis je 20 Punkte, 3. Preis je 15 Punkte, 4.Preis/Anerkennung je 10 Punkte; maximal 2 Wettbewerbserfolge) D2.) Nachweis von maximal 2 Auszeichnungen realisierter Projekte nach dem 01.01.2010 mit Angabe von Art/Name der Auszeichnung, Jahr und durch wen. (Gewichtung/Abstufung nachfolgend, maximal 5 % = 25 Punkte;— Auszeichnung durch z. B. Architekturverbände, Staatspreise (international, national) – je 12,5 Punkte;— Auszeichnung durch z. B. Stiftungen, Unternehmen, Industrie oder Kirchen – je 7,5 Punkte;— Auszeichnung durch z. B. Vereine, Organisationen – je 2,5 Punkte;).
III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: jaTeilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als Architekt tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind. Ist in dem Herkunftsstaats des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so ist zugelassen, wer über das Diplom-, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist. Zugelassen sind auch juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen gerichtet ist, die der ausgeschriebenen Planungsleistung entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an die Zulassung natürlicher Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist (Ausschlusskriterium). Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entspricht und wenn sie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Art des Wettbewerbs
NichtoffenGeplante Teilnehmerzahl: 10
IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die qualifizierten Bewerber der Stufe 1 erhalten den Auslobungstext und die Bewertungskriterien für Stufe 2 (Planungswettbewerb).
IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden
Unterlagen Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 22.1.2016 Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 1.2.2016 - 00:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte
Bewerber
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder
Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.
IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Höhe der Preisgelder werden den Bewerbern mitgeteilt, die sich für die Stufe 2 (Planungswettbewerb) qualifiziert haben.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
— Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen in der Stufe 1 (Präqualifikation) wird nicht vergütet.— Für die Höhe der Preise für Stufe 2 (Planungswettbewerb) siehe Ziffer IV.5.1).
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: ja
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Die Namen der Preisrichter werden nach Abschluss von Stufe 1 (Präqualifikation) den Bewerbern mitgeteilt, die sich für Stufe 2 (Planungswettbewerb) qualifiziert haben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der „Drees & Sommer Stuttgart Bieter/Wettbewerbsplattform“ heruntergeladen werden kann. Die Internetadresse lautet: www.pkmserver.de/wes-bernhausen Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit den eigenen Zugangsdaten zur Wettbewerbsplattform. Nach der Anmeldung gelangen Sie auf eine Übersicht. Bitte wählen Sie auf der rechten Seite „Weiterentwicklung Schulareal Bernhausen“. Danach gelangen Sie in das „Archiv“ mit den bereitliegenden Dateien. Diese befinden sich im Verzeichnis „Meine Dateien“. Hier finden Sie die Unterlagen, die formell alle Anforderungen der Teilnahmebedingungen nach Ziffer III.1) erfüllen. Für den Einsatz von „PKM“ benötigen Sie einen aktuellen Browser (z. B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das https-Protokoll von der Firewall gestattet sein. Aktualisierungen (z. B. Bieterfragen) werden an alle Teilnehmer über den Bieterserver versandt. Eine gesonderte schriftliche Information erfolgt nicht.Es wird darauf hingewiesen, dass den Bewerbern die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 nicht zurück gesandt werden.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Karl-Friedrich-Straße 1776133 Karlsruhe DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de Telefon: +49 7219260 Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de Fax: +49 7219263985
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gilt die am 26.6.2013 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:— § 101a GWB: Informations- und Wartepflicht. Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Wegen versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.— § 101b Abs. 2 GWB(2) Die Unwirksamkeit (red.: eines Vertragsschlusses) nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.— § 107 Einleitung, Antrag.(3) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:1. Der Antragssteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10.12.2015

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