- wa-ID
- wa-2021696
- Tag der Veröffentlichung
- 26.02.2016
- Aktualisiert am
- 26.02.2016
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Auslober
- ARGENTA Internationale Anlagegesellschaft mbH
- Koordination
- bgsm Architekten Stadtplaner, München
- Preisgerichtssitzung
- 26.02.2016
Wettbewerbsaufgabe
Die Firma Argenta ist Eigentümerin der im seit 1999 rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 1781 als Kerngebiete festgesetzten Baugebiete MK3, MK4, MK7 Nord und MK9 Süd im Stadtquartier „Parkstadt Schwabing“.
Auf Grundlage des Grundsatz- und Eckdatenbeschlusses der Landeshauptstadt München vom März 2014 sollen nun auf den bislang unbebauten Baugebieten überwiegend Wohnungen gebaut werden. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 1781 soll hierfür in den betroffenen Bereichen durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit entsprechenden Festsetzungen ersetzt werden.
Der Grundsatz- und Eckdatenbeschluss umfasst neben den oben genannten Quartieren auch noch das Baugebiet MK7 Süd. Zwischenzeitlich entsteht hier jedoch ein Hotel. Das Baugebiet ist daher nicht mehr Bestandteil des Wettbewerbs. Das Planungsgebiet und die im Beschluss formulierte Geschossfläche für kerngebietstypische Gewerbenutzungen reduzieren sich entsprechend.
Angestrebt sind – unter Beibehaltung der heute im Wettbewerbsgebiet (Baugebiete MK3, MK4, MK7 Nord und MK9 Süd) zulässigen Gesamtgeschossfläche von zirka 84.240 Quadratmetern – zirka 80.000 Quadratmeter Geschossfläche für Wohnen, zirka 1.720 Quadratmeter Geschossfläche für Kindertageseinrichtungen und zirka 2.520 Quadratmeter Geschossfläche für kerngebietstypische Nutzungen.
Um für die weitere Bauleitplanung ein qualitätsvolles städtebauliches und landschaftsplanerisches Konzept zu erhalten, lobte die Argenta in Abstimmung mit der Landeshauptstadt München einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb aus.
Die Firma Argenta ist Eigentümerin der im seit 1999 rechtsgültigen Bebauungsplan Nr. 1781 als Kerngebiete festgesetzten Baugebiete MK3, MK4, MK7 Nord und MK9 Süd im Stadtquartier „Parkstadt Schwabing“.
Auf Grundlage des Grundsatz- und Eckdatenbeschlusses der Landeshauptstadt München vom März 2014 sollen nun auf den bislang unbebauten Baugebieten überwiegend Wohnungen gebaut werden. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 1781 soll hierfür in den betroffenen Bereichen durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit entsprechenden Festsetzungen ersetzt werden.
Der Grundsatz- und Eckdatenbeschluss umfasst neben den oben genannten Quartieren auch noch das Baugebiet MK7 Süd. Zwischenzeitlich entsteht hier jedoch ein Hotel. Das Baugebiet ist daher nicht mehr Bestandteil des Wettbewerbs. Das Planungsgebiet und die im Beschluss formulierte Geschossfläche für kerngebietstypische Gewerbenutzungen reduzieren sich entsprechend.
Angestrebt sind – unter Beibehaltung der heute im Wettbewerbsgebiet (Baugebiete MK3, MK4, MK7 Nord und MK9 Süd) zulässigen Gesamtgeschossfläche von zirka 84.240 Quadratmetern – zirka 80.000 Quadratmeter Geschossfläche für Wohnen, zirka 1.720 Quadratmeter Geschossfläche für Kindertageseinrichtungen und zirka 2.520 Quadratmeter Geschossfläche für kerngebietstypische Nutzungen.
Um für die weitere Bauleitplanung ein qualitätsvolles städtebauliches und landschaftsplanerisches Konzept zu erhalten, lobte die Argenta in Abstimmung mit der Landeshauptstadt München einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb aus.