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Verbindung Stadt-Berg , Brixen/ Italien

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2021626
Tag der Veröffentlichung
12.12.2017
Aktualisiert am
30.08.2018
Verfahrensart
Offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekten, Ingenieure, Stadtplaner und Landschaftsarchitekten
Beteiligung
9 Arbeiten
Auslober
Koordination
dellago architekten, Vahrn / Neustift BZ
Abgabetermin
16.04.2018
Preisgerichtssitzung
26.07.2018

Gewinner

Bietergemeinschaft federführend Dr. Ing. Mario Valdemarin, Brixen
Verfahrensart
Offener Wettbewerb

Wettbewerbsaufgabe
Das Mittelgebirge und die Plose stellen für Einheimische wie für Touristen im Sommer wie im Winter das wichtigste Naherholungsgebiet dar. Eine gute Verbindung von der Stadt auf den Berg stellt daher einen absoluten Mehrwert dar und gilt als nötige Voraussetzung dafür, dass Brixen und die Plose als Destination das ganze Jahr über attraktiv sind. Dabei soll der Individualverkehr reduziert und vermieden werden.

Aufgabe des Wettbewerbes ist es, die beste Lösung für den öffentlichen Personenverkehr der Verbindung Stadt- Berg, und somit vom Talkessel bis nach St. Andrä und weiter auf die Plose zu finden.

Es werden keine Vorgaben zu Verkehrsmittel, Trassenführung, Startpunkt, Zielpunkt, etc. gemacht, es sollen grundsätzlich alle Möglichkeiten offen gelassen werden. Einzig das Ergebnis des Referendums ist auf jeden Fall zu berücksichtigen; die damals abgelehnte Lösung ist nach wie vor als nicht gewünscht zu betrachten, da sie nicht die Zustimmung gefunden hat.

Die angestrebte Verbindung Stadt-Berg soll Teil der öffentlichen Mobilität werden, und wird damit in den Kompetenzbereich der Landesverwaltung übergehen. Die Gemeindeverwaltung selber wurde aktiv, um die beste Lösung zu suchen und dem Vorhaben die gebotene Wichtigkeit zu geben.
12/12/2017    S238    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren 
Italien-Brixen: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2017/S 238-494611
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Gemeinde Brixen
Maria Hueber Platz 3
Brixen
39042
Italien
Telefon: +39 0472062162
E-Mail: info@brixen.it
Fax: +39 0472062022
NUTS-Code: ITH10
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.brixen.it
Adresse des Beschafferprofils: www.brixen.it

I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dropbox.com/sh/oz71es83p0nw7en/AACg4GgmP4XZUfTzZcswFEFJa?dl=0
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Wettbewerbskoordinator – Dr. Arch. Stephan Dellago
Eisackweg 1
Vahrn
39040
Italien
Telefon: +39 0472970150
E-Mail: info@arch-dellago.it
Fax: +39 0472970151
NUTS-Code: ITH10
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arch-dellago.it
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Gemeinde Brixen – Bürgerschalter
Maria Hueber Platz 3
Brixen
39042
Italien
Telefon: +39 0472062000
E-Mail: info@brixen.it
Fax: +39 0472062022
NUTS-Code: ITH10
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.brixen.it
Adresse des Beschafferprofils: www.brixen.it

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Verbindung Stadt-Berg – CUP C81C17000020009 – CIG 73064354E6
Referenznummer der Bekanntmachung: ROP/364

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71400000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71200000
71300000

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Das Mittelgebirge und die Plose stellen für Einheimische wie für Touristen im Sommer wie im Winter das wichtigste Naherholungsgebiet dar. Eine gute Verbindung von der Stadt auf den Berg stellt daher einen absoluten Mehrwert dar und gilt als nötige Voraussetzung dafür, dass Brixen und die Plose als Destination das ganze Jahr über attraktiv sind. Dabei soll der Individualverkehr reduziert und vermieden werden. Aufgabe des Wettbewerbes ist es, die beste Lösung für den öffentlichen Personenverkehr der Verbindung Stadt-Berg, und somit vom Talkessel bis nach St. Andrä und weiter auf die Plose zu finden. Es werden keine Vorgaben zu Verkehrsmittel, Trassenführung, Startpunkt, Zielpunkt, etc. gemacht, es sollen grundsätzlich alle Möglichkeiten offen gelassen werden. Einzig das Ergebnis des Referendums ist auf jeden Fall zu berücksichtigen; die damals abgelehnte Lösung ist nach wie vor als nicht gewünscht zu betrachten, da sie nicht die Zustimmung gefunden hat. Die angestrebte Verbindung Stadt-Berg soll Teil der öffentlichen Mobilität werden, und wird damit in den Kompetenzbereich der Landesverwaltung übergehen. Die Gemeindeverwaltung selber wurde aktiv, um die beste Lösung zu suchen und dem Vorhaben die gebotene Wichtigkeit zu geben.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Gemäß den Ausschreibungsbedingungen behält sich die Verwaltung das Recht vor, den Gewinner des Wettbewerbes mit der Planung und jeglicher weiterer Leistung zur Verwirklichung des Bauvorhabens zu beauftragen. Die Teilnahme ist daher Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, die im Besitz der in den Ausschreibungsbedingungen vorgesehenen Titeln und Voraussetzungen sind.

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung

IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Die Bewertungskriterien sind in den Wettbewerbsbedingungen detailliert beschrieben.

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/04/2018
Ortszeit: 12:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch, Italienisch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: 1. Preis: 21 000 EUR; 2. Preis: 15 000 EUR; 3. Preis: 9 000 EUR.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: Für Anerkennungen steht ein Gesamtbetrag von 15 000 EUR zur Verfügung. Über die Aufteilung der Anerkennungen entscheidet das Preisgericht. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Vor- und Fürsorgebeiträge und Mehrwertsteuer.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
: Die Wettbewerbsbedingungen und jegliche weiteren Unterlagen oder Vorlagen sind auf der Seite www.dropbox.com/sh/oz71es83p0nw7en/AACg4GgmP4XZUfTzZcswFEFJa?dl=0 für alle an dem Wettbewerb interessierten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung bis zum Abgabetermin zur Verfügung gestellt. Jegliche Mitteilung zum Wettbewerb wird ausschließlich über oben genannter Dropbox erfolgen. Es ist Pflicht des Teilnehmers den Inhalt regelmäßig zu prüfen und eventuelle Änderungen und Klarstellungen im Wettbewerbsbeitrag zu berücksichtigen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regionales Verwaltungsgericht – Autonome Sektion Bozen
Claudia de Medici Str. 8
Bozen
39100
Italien
Telefon: +39 0471319000
E-Mail: trga.vg.bz@giustizia-amministrativa.it
Fax: +39 0471972574Internet-Adresse:www.giustizia-amministrativa.it

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Rekurs muss mit dem Beistand eines Rechtsanwaltes innerhalb der Frist von 30 Tagen mit Fristenlauf laut Art. 120 der Verwaltungsprozessordnung eingelegt werden.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

07/12/2017

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