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Umgestaltung der Wallstraße , Ahaus/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2026831
Tag der Veröffentlichung
18.06.2019
Aktualisiert am
06.12.2019
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Landschaftsarchitekt*innen und Stadtplaner*innen
Beteiligung
11 Arbeiten
Auslober
Koordination
post welters + partner mbB Architekten & Stadtplaner BDA/SRL, Dortmund
Bewerbungsschluss
16.07.2019
Abgabetermin Pläne
15.10.2019 16:00
Preisgerichtssitzung
26.11.2019
Ausstellung
17.01.-17.02.2020

1. Preis

[f] landschaftsarchitektur gmbh, Solingen
Gunter Ulrichs-Fischer
Mitarbeit: Susanne Weihrauch · Stoil Valeov · Zeliha Bayram
GTL Landschaftsarchitektur + Städtebau Michael Triebswetter, Kassel
Michael Triebswetter
  • 1. Preis: [f] landschaftsarchitektur gmbh, Solingen
  • 1. Preis: [f] landschaftsarchitektur gmbh, Solingen
  • 1. Preis: [f] landschaftsarchitektur gmbh, Solingen
  • 1. Preis: [f] landschaftsarchitektur gmbh, Solingen
  • 1. Preis: [f] landschaftsarchitektur gmbh, Solingen
  • 1. Preis: [f] landschaftsarchitektur gmbh, Solingen

3. Preis

RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Köln
Stephan Lenzen · Philip Haggeney
Mitarbeit: Sabelo Jeebe · Stanislaw Bednarek
  • 3. Preis: RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Köln
  • 3. Preis: RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Köln
  • 3. Preis: RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Köln
  • 3. Preis: RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Köln

3. Preis

Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln
Frank Flor
Mitarbeit: Michal Bartlomiej Herl · Yuangi Zhou
URBANOPHIL.KOELN, Köln
Philipp Skoda
  • 3. Preis: Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln
  • 3. Preis: Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln
  • 3. Preis: Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln
  • 3. Preis: Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln
  • 3. Preis: Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln
  • 3. Preis: Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln

Anerkennung

SAL Landschaftsarchitektur GmbH, Münster
Stephan Bracht
Mitarbeit: Gregor Schütze · Nathalie Brinckwirth
Stadtraum Architektengruppe Prof. Pohl, Strey, Rogge, Düsseldorf
Bernd Strey · Martin Rogge
  • Anerkennung: SAL Landschaftsarchitektur GmbH, Münster
  • Anerkennung: SAL Landschaftsarchitektur GmbH, Münster
  • Anerkennung: SAL Landschaftsarchitektur GmbH, Münster
  • Anerkennung: SAL Landschaftsarchitektur GmbH, Münster

Anerkennung

Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
Maik Böhmer
Mitarbeit: Fabian Karle · Mareen Leek · Ulrike Börst
Jonas Möller · Max Mohr · Rosa Weise
Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
Julia Köpper

Verkehrsplanung:
Hoffmann-Leichter Ingenieurgesellschaft mbH,
Matthias Richter, Berlin

Weitere Sonderfachleute:
Monokrom Visualisierung
  • Anerkennung: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • Anerkennung: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • Anerkennung: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • Anerkennung: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • Anerkennung: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • Anerkennung: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
Verfahrensart
Begrenzter, einphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013)

Anlass und Ziel
Die Stadt Ahaus plant die Umgestaltung der Wallstraße im Zentrum der Stadt.

Im Rahmen eines langjährigen vorangegangenen Planungsprozesses wurde unter anderem im Jahr 1990 ein „Entwicklungskonzept Innenstadt“ erarbeitet, welches im Jahr 2010 aktualisiert wurde. Das Entwicklungskonzept beschreibt die Umgestaltung der Wallstraße als eines von sechs Schlüsselprojekten. Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung der Wallstraße zu einem integralen Bestandteil des Haupt- und Begegnungsbereiches der Stadt. Durch die Lage zur nahen, parallel verlaufenden Fußgängerzone in der Marktstraße, zum Barockschloss Ahaus und zum in den letzten Jahren etablierten Kulturquadrat bietet die Wallstraße ein sehr hohes Entwicklungspotenzial.

Heute zeigt sich die Wallstraße ausschließlich als Verkehrsraum, deren langgestreckter Mittelbereich eine Parkplatzanlage mit 209 Stellplätzen aufweist und umlaufend von Straßen flankiert ist, die im Einbahnverkehr die Erschließung des Parkplatzes sowie der straßenbegleitenden Grundstücke/Bebauung sichern. Unter Berücksichtigung des Entwicklungskonzeptes Innenstadt und der darin beschriebenen weiteren Schlüsselprojekte bzw. der sich daraus ergebenden Rahmenbedingungen wurden in den Jahren 2016/2017 verschiedene Konzeptvarianten zur Umgestaltung der Wallstraße erarbeitet. Durch eine Umgestaltung der Wallstraße wird ein Teil der zentral gelegenen Parkplätze entfallen. Nach dem Beschluss des Parkraumkonzeptes im Dezember 2018 hat die qualitätsvolle Umgestaltung der Wallstraße daher höchste Priorität bei den weiteren planerischen Überlegungen.

Um diese Qualität sicherzustellen, sollen im Rahmen eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs überzeugende Konzeptideen erarbeitet werden.

Fachpreisrichter*innen
Dr. Kristin Ammann-Dejozé, Architektin und Stadtplanerin, Münster
Prof. Ulrike Beuter, Landschaftsarchitektin, Oberhausen
Rüdiger Brosk, Landschaftsarchitekt, Essen
Prof. Thomas Fenner, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf
Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen (Vorsitzende)
Christine Wolf, Landschaftsarchitektin, Bochum

Sachpreisrichter*innen
Andreas Dönnebrink, Fraktionsvorsitzender Ahaus, Ausschussvorsitzender für Stadtentwicklung, Planen und Verkehr
Christian Paasche, IHK Nord Westfalen, Münster
Petra Steingrube-Rittmann, Vorsitzende Gewerbeverein Ahaus e.V.
Thomas Vortkamp, Fraktionsvorsitzender, Ausschussvorsitzender für Wirtschaft, Energie und Tourismus, stv. Ausschussvorsitzender für Stadtentwicklung, Planen und Verkehr
Karola Voß, Bürgermeisterin, Stadt Ahaus

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin, die Planung des 1. Preises als Grundlage für die weiteren Planungen auszuwählen und die Verfasser des 1. Preises mit weiteren Leistungen zu beauftragen. Hinsichtlich des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit allen Preisträgern wünscht sich das Preisgericht eine Reaktion aller Preisträger auf die in den Beurteilungstexten erwähnten Kritikpunkte.

Ausstellung
Alle elf eingereichten Wettbewerbsentwürfe werden vom 17. Januar bis zum 17. Februar 2020 in einer Ausstellung im Eingangsbereich der Stadthalle Ahaus zu sehen sein. Die Öffnungszeiten der Stadthalle sind wie folgt: Montag: geschlossen, Dienstag: 11 bis 13 Uhr und 14:30 bis 18:30 Uhr, Mittwoch bis Freitag: 10 bis 13 Uhr und 14:30 bis 18:30 Uhr und Samstag 10 bis 13 Uhr.
18/06/2019    S115    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Ahaus: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2019/S 115-283304
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Stadt Ahaus
Rathausplatz 1
Ahaus
48683
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 2561-72129
E-Mail: vergabestelle@ahaus.de
NUTS-Code: DEA34
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe-westfalen.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRC9LG7/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
post welters + partner mbB Architekten und Stadtplaner
Arndtstraße 37
Dortmund
44135
Deutschland
Kontaktstelle(n): post welters + partner mbB Architekten und Stadtplaner
E-Mail: info@post-welters.de
NUTS-Code: DEA52
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.post-welters.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe-westfalen.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: www.vergabe-westfalen.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Begrenzter Wettbewerb (gem. RPW 2013) „Umgestaltung der Wallstraße“ in Ahaus mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß VgV 2016

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71400000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71300000

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Ahaus plant die Umgestaltung der Wallstraße im Zentrum der Stadt.
Im Rahmen eines langjährigen vorangegangenen Planungsprozesses wurde unter anderem im Jahr 1990 ein „Entwicklungskonzept Innenstadt“ erarbeitet, welches im Jahr 2010 aktualisiert wurde. Das Entwicklungskonzept beschreibt die Umgestaltung der Wallstraße als eines von sechs Schlüsselprojekten. Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung der Wallstraße zu einem integralen Bestandteil des Haupt- und Begegnungsbereiches der Stadt. Durch die Lage zur nahen, parallel verlaufenden Fußgängerzone in der Marktstraße, zum Barockschloss Ahaus und zum in den letzten Jahren etablierten Kulturquadrat bietet die Wallstraße ein sehr hohes Entwicklungspotenzial.
Heute zeigt sich die Wallstraße ausschließlich als Verkehrsraum, deren langgestreckter Mittelbereich eine Parkplatzanlage mit 209 Stellplätzen aufweist und umlaufend von Straßen flankiert ist, die im Einbahnverkehr die Erschließung des Parkplatzes sowie der straßenbegleitenden Grundstücke/Bebauung sichern. Unter Berücksichtigung des Entwicklungskonzeptes Innenstadt und der darin beschriebenen weiteren Schlüsselprojekte bzw. der sich daraus ergebenden Rahmenbedingungen wurden in den Jahren 2016/2017 verschiedene Konzeptvarianten zur Umgestaltung der Wallstraße erarbeitet. Durch eine Umgestaltung der Wallstraße wird ein Teil der zentral gelegenen Parkplätze entfallen. Nach dem Beschluss des Parkraumkonzeptes im Dezember 2018 hat die qualitätsvolle Umgestaltung der Wallstraße daher höchste Priorität bei den weiteren planerischen Überlegungen.
Um diese Qualität sicherzustellen, sollen im Rahmen eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs überzeugende Konzeptideen erarbeitet werden.
Im Rahmen eines VgV-Verfahrens wird daher ein städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren ausgelobt, um einen qualifizierten Planer für die Freianlagen für die Durchführung dieser für Ahaus städtebaulich und freiraumplanerisch sehr bedeutsamen Bauaufgabe zu finden.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Der Wettbewerb richtet sich an qualifzierte Planer aus den Bereichen Landschaftsarchitektur und Stadtplanung bzw. Architektur mit Erfahrung in der Umgestaltung innerstädtischer Straßen- und Platzräume. Bei der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist der Bevollmächtigte Vertreter der Landschaftsarchitekt. Im Übrigen wird auf die Möglichkeit der Eignungsanleihe gem. § 47 VgV verwiesen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen, oder am Tag der Bekanntmachung angestellter oder freier Mitarbeiter eines Bewerbers/eines Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft sind oder die im Sinne des § 79 Abs. 2 VgV 2016 bevorzugt sein oder Einfluss haben können. Der öffentliche Auftraggeber behält es sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen/Nachweise etc. sodann nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zwingend zum Ausschluss.
Für den fristgerechten Eingang der Bewerbung (vgl. Punkt IV.2) ist der Bewerber verantwortlich. Es gilt der Eingang bei der unter Punkt I.3 genannten Stelle (Vergabestelle der Stadt Ahaus).
Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmer ist insgesamt auf 12 beschränkt. Neben 4 zugeladenen Teilnehmern werden weitere 8 Teilnehmer durch das vorgeschaltete Bewerbungsverfahren gemäß den Regelungen der VgV ermittelt. Wenn mehr als 8 Bewerbungen die u. g. Kriterien erfüllen, wählt die Ausloberin durch Losentscheidung die für die Teilnahme am Wettbewerb zugelassenen Bewerber aus. Zusätzlich werden ausreichend Nachrücker ausgelost. Eine Bewertung der Referenzen erfolgt nicht. Zur Teilnahme an der Losung genügt die Vollständigkeit der Bewerbung, sowie die Erfüllung der benannten Eignungskriterien. Die ausgewählten Bewerber werden benachrichtigt und haben die Teilnahme innerhalb gesetzter Frist zu bestätigen, geloste Nachrücker rücken im Falle einer Absage nach. Die Eignung entsprechend §75 VgV ist durch das vollständig ausgefüllte und von dem/den Büroinhaber(n), dem/den Geschäftsführer(n) und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) unterzeichnete Bewerbungsformular einschließlich erforderlicher Nachweise als Anlagen und Benennung von der geforderten Referenz nachzuweisen. Eine Eignungsleihe ist grundsätzlich möglich. Im Falle fehlender oder unvollständiger Unterlagen erfolgt eine Nachforderung unter Fristsetzung in analoger Anwendung des §56 VgV. Informationen zum Teilnahmeantrag siehe Abschnitt VI: weitere Angaben.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Landschaftsarchitekt/in, Stadtplaner/in, Architekt/in. Nachweis, am Tag der Bekanntmachung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnungen berechtigt zu sein oder über die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnungen in einem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder einem Staat als Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens zu verfügen.

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 12

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

1. A24 Landschaftsarchitekten, Berlin
2. f Landschaftsarchitektur gmbh, Solingen
3. KRAFT.RAUM. Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung, Krefeld
4. RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

—— Qualität der städtebaulichen Arrondierung,
—— Gestaltungsqualität des Freiraums:
— entwurfsbestimmende Grundidee,
— stadträumliche Qualität und Freiraumgestaltung,
— Aufenthaltsqualität.
—— Funktionale Qualität:
— Gliederung, Orientierbarkeit und Übersichtlichkeit,
— Multifunktionale Nutzbarkeit,
— Barrierefreiheit.
—— Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit in Planung, Herstellung und Betrieb:
— Möglichkeit der abschnittsweisen Realisierung,
— Unterhaltungs- und Betriebs-/Pflegeaufwand.
Die genannte Reihenfolge bedeutet keine Rangfolge für die Beurteilung. Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu gewichten.
Der Auslober beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen Preisträger oder eine Preisträgergemeinschaft mit der Bearbeitung der Objektplanungs- und Überwachungsleistungen zu beauftragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb (§ 14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden. Das Wettbewerbsergebnis fließt mit 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden aus den nachfolgenden Auftragskriterien ermittelt:
— Honorarangebot (10 %),
— Baukosten (10 %),
— Arbeitsweise und Projektabwicklung (10 %),
— Fachliche Qualifikation (10 %),
— Präsentation und Gestaltung (10 %).
Die endgültigen Zuschlagskriterien werden den Teilnehmern am Verhandlungsverfahren zum Verfahren selbst mitgeteilt.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 16/07/2019
Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 29/07/2019

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Folgende Preisgelder sind vorgesehen:
1. Preis 21 000 EUR
2. Preis 12 000 EUR
3. Preis 9 000 EUR
4. Preis 6 000 EUR
2 Anerkennungen á je 3 000 EUR
Wettbewerbssumme für Preise insgesamt 54 000 EUR

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:


IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Das Preisgericht wird nach RPW 2013 besetzt.
1. Dr. Kristin Ammann-Dejozé, Architektin und Stadtplanerin, Mu?nster
2. Prof. Ulrike Beuter, Landschaftsarchitektin, Oberhausen
3. Rüdiger Brosk, Landschaftsarchitekt, Essen
4. Prof. Thomas Fenner, Landschaftsarchitekt, Düsseldorf
5. Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen
6. Christine Wolf, Landschaftsarchitektin, Bochum
7. Andreas Dönnebrink, Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktion Ahaus, Ausschussvorsitzender für Stadtentwicklung, Planen und Verkehr
8. Christian Paasche, IHK Nord Westfalen, Münster
9. Petra Steingrube-Rittmann, Vorsitzende Gewerbeverein Ahaus e. V.
10. Thomas Vortkamp, Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion, Ausschussvorsitzender für Wirtschaft, Energie und Tourismus, stv. Ausschussvorsitzender für Stadtentwicklung, Planen und Verkehr
11. Karola Voß, Bürgermeisterin, Stadt Ahaus

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Zum Teilnahmeantrag:
1) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB gegen ihn vorliegen;
2) Versicherung des Bewerbers, dass sich kein weiteres Mitglied der Büro-/Bewerbergemeinschaft bewirbt (Partner, freie Mitarbeiter oder Angestellte) und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss der Arbeiten führen;
3) Erklärung über die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder über die Subunternehmer;
4) Unterschriften zu den Punkten 1., 2. und 3. für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft;
5) Nachweis oder Eigenerklärung der Bewerber über die Berechtigung des vorgesehenen Verfassers der Wettbewerbsarbeit, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in, Stadtplaner/in, Architekt/in zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden;
6) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV; Mindestanforderung im Auftragsfall: Deckungssumme für Personenschäden 2 Mio. EUR und für sonstige Schäden 1 Mio. EUR, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr. Der Nachweis über die geforderten Berufshaftpflichtversicherungen bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen. Sofern die derzeitigen Deckungssummen nicht ausreichen, kann eine Eigenerklärung über die geplante Erhöhung der Versicherungssumme im Auftragsfall eingereicht werden. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft müssen die Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln eingereicht werden;
7) Darstellung nach § 46 VgV von mind. 1 Referenz: erfolgreiche Teilnahme (Preis, Anerkennung) an einem freiraumplanerisch-städtebaulichen Wettbewerb (Platzräume oder Ähnliches) mit folgenden Anforderungen (Mindestkriterien):
— min. 5 000 qm,
— Preisgerichtssitzung zwischen 16.7.2011 und dem Tag der Bewerbungsfrist (16.7.2019).
Die Anforderungen können über mehrere Referenzen abgedeckt werden. Das Einreichen einer Referenz ist jedoch ausreichend, wenn diese alle genannten Anforderungen erfüllt.
Weitere Hinweise sind dem Bewerbungsformular zu entnehmen.
Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen sind nicht gestattet. Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden. Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend.
Die in dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Sollten sich Landschaftsarchitekten/Innen, Architekten/Innen bzw. Stadtplaner/Innen nicht als Bewerbergemeinschaft organisieren, sondern als Haupt- und Unterauftragnehmer, so sind die bezüglich der Eignungsleihe in dieser Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise (auch) durch den Unterauftragnehmer einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens auf das Erstangebot zu erteilen. Zudem behält sich der Auftraggeber eine Verkürzung der Angebotsfrist nach §17 (7) VgV vor.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Fax: +49 251-4112165

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48147
Deutschland
Fax: +49 251-4112165

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

14/06/2019

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