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Umgestaltung der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse , Bonn/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

Dokumentation des Wettbewerbs
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Veröffentlicht als:

Kurzergebnis
wa-ID
wa-2031234
Tag der Veröffentlichung
24.03.2021
Aktualisiert am
03.01.2022
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Bewerbergemeinschaften aus Landschaftsarchitekt*innen und Verkehrsplaner*innen
Auslober
Koordination
Stottrop Stadtplanung , Köln
Bewerbungsschluss
27.04.2021 10:00
Preisgerichtssitzung
08.10.2021
Ausstellung
12.-29.10.2021

1. Preis

Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH, Dresden
  • 1. Preis: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin mit VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH, Dresden
  • 1. Preis: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin mit VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH, Dresden
  • 1. Preis: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin mit VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH, Dresden
  • 1. Preis: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin mit VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH, Dresden
  • 1. Preis: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin mit VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH, Dresden
  • 1. Preis: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin mit VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH, Dresden

2. Preis

bbzl böhm benfer zahiri landschaften städtebau architektur, Berlin
ISAPLAN Ingenieur, Leverkusen
  • 2. Preis: bbzl böhm benfer zahiri landschaften städtebau architektur, Berlin mit ISAPLAN Ingenieur, Leverkusen
  • 2. Preis: bbzl böhm benfer zahiri landschaften städtebau architektur, Berlin mit ISAPLAN Ingenieur, Leverkusen
  • 2. Preis: bbzl böhm benfer zahiri landschaften städtebau architektur, Berlin mit ISAPLAN Ingenieur, Leverkusen
  • 2. Preis: bbzl böhm benfer zahiri landschaften städtebau architektur, Berlin mit ISAPLAN Ingenieur, Leverkusen
  • 2. Preis: bbzl böhm benfer zahiri landschaften städtebau architektur, Berlin mit ISAPLAN Ingenieur, Leverkusen
  • 2. Preis: bbzl böhm benfer zahiri landschaften städtebau architektur, Berlin mit ISAPLAN Ingenieur, Leverkusen

3. Preis

faktorgruen Landschaftsarchitekten, Freiburg
FICHTNER Water & Transportation GmbH, Freiburg
  • 3. Preis: faktorgruen Landschaftsarchitekten, Freiburg mit FICHTNER Water & Transportation GmbH, Freiburg
  • 3. Preis: faktorgruen Landschaftsarchitekten, Freiburg mit FICHTNER Water & Transportation GmbH, Freiburg
  • 3. Preis: faktorgruen Landschaftsarchitekten, Freiburg mit FICHTNER Water & Transportation GmbH, Freiburg
  • 3. Preis: faktorgruen Landschaftsarchitekten, Freiburg mit FICHTNER Water & Transportation GmbH, Freiburg
  • 3. Preis: faktorgruen Landschaftsarchitekten, Freiburg mit FICHTNER Water & Transportation GmbH, Freiburg
  • 3. Preis: faktorgruen Landschaftsarchitekten, Freiburg mit FICHTNER Water & Transportation GmbH, Freiburg

Anerkennung

KRAFT.RAUM. Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung, Krefeld
Abvi Ambrosius Blanke Verkehr.infrastruktur, Bochum
  • Anerkennung: KRAFT.RAUM. Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung, Krefeld mit Abvi Ambrosius Blanke Verkehr.infrastruktur, Bochum
  • Anerkennung: KRAFT.RAUM. Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung, Krefeld mit Abvi Ambrosius Blanke Verkehr.infrastruktur, Bochum
  • Anerkennung: KRAFT.RAUM. Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung, Krefeld mit Abvi Ambrosius Blanke Verkehr.infrastruktur, Bochum
  • Anerkennung: KRAFT.RAUM. Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung, Krefeld mit Abvi Ambrosius Blanke Verkehr.infrastruktur, Bochum
  • Anerkennung: KRAFT.RAUM. Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung, Krefeld mit Abvi Ambrosius Blanke Verkehr.infrastruktur, Bochum
  • Anerkennung: KRAFT.RAUM. Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung, Krefeld mit Abvi Ambrosius Blanke Verkehr.infrastruktur, Bochum
Verfahrensart
Nicht offener freiraum- und verkehrsplanerischer Realisierungswettbewerb

Wetbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Planung der Rheinuferpromenade. Dazu zählen neben der Planung der Freianlagen auch verkehrliche Belange. Ziel ist die Erlangung eines funktionalen
sowie in Bau und Betrieb wirtschaftlichen Entwurfs für die Rheinuferpromenade. Das Plangebiet hat eine Fläche von rund 45.000 m2. im ersten und zweiten Bauabschnitt. Die geschätzten Bauwerkskosten (KG 500) für diese beiden Abschnitte betragen rund 13,5 Mio. Euro brutto. Es ist geplant, die Baumaßnahme in diesen zwei Abschnitten bis 2027 zu realisieren. Der dritte Bauabschnitt mit einer Größenordnung von ca. 15.000 mÇ soll erst anschließend realisiert werden. Dieser Bauabschnitt ist nicht Teil des aktuellen Förderantrages auf Städtebauförderung.

Preisrichter*innen
Prof. Gerd Aufmkolk, Nürnberg (Vors.)
Prof. Ulrike Beuter, Oberhausen
Gisela Stete, Darmstadt
Prof. Rolf Westerheide, Gestaltungsbeirat Bonn
Helmut Wiesner, Bundesstadt Bonn
Dr. Thomas Baum, Herzogenrath
Dr. Carlo W. Becker, Berlin

Sachpreisrichter*innen/Jury
Katja Dörner, OB Bundesstadt Bonn
Rolf Beu, Stadrat Bundesstadt Bonn
Arno Hospes, Stadrat Bundesstadt Bonn
Jochen Reeh-Schall, Stadrat Bonn
Holger Schmidt, Stadrat Bundesstadt Bonn
Dr. Jonas Reuter, Klimabeirat Bon

Preisgerichtsempfehlung/Recommendation by the Jury
Das Preisgericht empfiehlt einstimmig, die Arbeit des 1. Preises der weiteren Entwicklung zu
Grunde zu legen und zu beauftragen.

Weitere Informationen zu dem Ergebnis finden Sie unter:
www.bonn.de/themen-entdecken/umwelt-natur/masterplan-bonn-innere-stadt.php

Ausstellung
Die Wettbewerbsarbeiten sind vom 12. bis 29. Oktober 2021 im
Haus der Bildung, Mülheimer Platz, in einer Ausstellung zu sehen.

Ausstellungseröffnung war am 11. Oktober 2021 um 18 Uhr.

Der Besuch ist nur mit einem 3G-Nachweis möglich.
24/03/2021    S58
Deutschland-Bonn: Dienstleistungen von Architekturbüros
2021/S 058-147416
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt
Postanschrift: Beliner Platz 2
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: referatvergabedienste@bonn.de
Telefon: +49 228772600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYFYTZB/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Bundesstadt Bonn, Referat Vergabedienste
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: referatvergabedienste@bonn.de
Telefon: +49 22877-2600
Fax: +49 228779619666
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYFYTZB

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Bundesstadt Bonn, 61-365302, Freianlagen- und Verkehrsplanung der Rheinuferpromenade Bonn -Architektenleistungen-
Referenznummer der Bekanntmachung: 61-365302

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftrag umfasst Leistungen für die Freianlagenplanung in Verbindung mit Leistungen für die Verkehrsplanung nach HOAI 2021 und soll an eine interdisziplinäre Bewerbergemeinschaft aus Landschaftsarchitekten und Fachplanern aus dem Fachbereich Verkehrsplanung vergeben werden.
Folgende Leistungen werden ausgeschrieben:
— Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2021 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1 sowie Leistungsphasen 4-9 gemäß HOAI 2021 § 39 optional in Stufen),
— Verkehrsanlagenplanung (Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2021 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1 sowie Leistungsphasen 4-9 gemäß HOAI 2021 § 47 und besondere Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ in LPH 8 optional in Stufen).
Wichtig: Alle genannten Leistungsphasen müssen von dem antretenden Planungsteam abgedeckt werden.
Es ist ausdrücklich zulässig, dass in den interdisziplinären Teams auch innerhalb der einzelnen Fachbereiche unterschiedliche Büros die einzelnen Leistungsphasen erbringen. Die Vergabeentscheidung erfolgt nach einem Realisierungswettbewerb, die Vergabestelle plant, ausschließlich mit dem Wettbewerbssieger über die Auftragsvergabe zu verhandeln. Sollte ein Vertrag mit dem 1. Preisträger nicht zustande kommen, behält sich die Vergabestelle Verhandlungen mit dem 2. Preisträger vor. Sollte auch mit diesem kein Vertrag zustande kommen, behält sich die Vergabestelle Verhandlungen mit dem 3. Preisträger vor.
Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des bzw. der Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert bei der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Der zu vergebende Planungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb umfasst zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß §§ 39 (Freianlagen) und 47 (Verkehrsanlagenplanung). Die weitere Beauftragung für die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie 9 gemäß §§ 39 und 47 HOAI 2021 erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die Planungsleistungen werden nach den Bestimmungen der HOAI 2021 vergütet.
Sofern und nachdem Fördermittel für den 3. Bauabschnitt freigegeben werden, soll auch eine entsprechende Beauftragung für den 3. Bauabschnitt erfolgen.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
1. Mit diesem Teilnahmewettbewerb werden interdisziplinäre Planungsteams aus Landschaftsarchitektinnen bzw. Landschaftsarchitekten und Fachplanerinnen und Fachplanern aus dem Fachbereich Verkehrsplanung gesucht, die neben den 5 gesetzten Teilnehmerteams an dem später auszulobenden Realisierungswettbewerb teilnehmen möchten. Es werden 10 weitere Teilnehmerteams zugelassen, so dass insgesamt 15 Teilnehmerteams am Wettbewerb vorgesehen sind.
2. Sollten mehr als 10 geeignete Bewerbungen eingehen, welche die im Folgenden beschriebenen Auswahlkriterien gleichermaßen erfüllen, wird die Auswahl durch Los getroffen. Die Auslosung erfolgt unter juristischer Aufsicht.
Mindestbedingungen und Auswahlkriterien für weitere Teilnehmer
Die 10 weiteren Teilnehmerteams werden anhand folgender Kriterien ausgewählt:
2.1. Auf der ersten Stufe wird die Vollständigkeit der geforderten Erklärungen und Unterlagen geprüft. Fehlende Unterlagen werden in angemessener Frist nachgefordert.
2.2. Soweit auf der ersten Stufe kein Ausschluss des jeweiligen Bewerbers erfolgt, wird auf der zweiten Stufe anhand der vorgelegten Angaben und Unterlagen geprüft, ob der jeweilige Bewerber die geforderten Mindestbedingungen erfüllt und auch im Übrigen über die grundsätzliche Eignung für die Durchführung des Projektes verfügt. Bei Nichterfüllung wird der Bewerber auf dieser Stufe ausgeschlossen.
Die Mindestbedingungen werden wie folgt gefasst:
a) Bescheinigung der Berufszulassung beziehungsweise der beruflichen Befähigung (soweit nicht durch Berufszulassung bereits erbracht) des zuständigen Inhabers/Geschäftsführers des Bewerbers,
b) Eigenerklärung des Bewerbers ob und auf welche Art er wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist. (in Textform ausreichend, die Vergabestelle behält sich vor, bei den zugelassenen Teilnehmern ein unterschriebenes Exemplar zu fordern). Bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters (in Textform ausreichend, die Vergabestelle behält sich vor, bei den zugelassenen Teilnehmern ein unterschriebenes Exemplar zu fordern) beziehungsweise Benennung des vorgesehenen Nachunternehmers mit Angabe der betreffenden Nachunternehmerleistungen (inklusive Nachunternehmererklärung in Textform ausreichend, die Vergabestelle behält sich vor, bei den zugelassenen Teilnehmern ein unterschriebenes Exemplar zu fordern),
c) Bei Personengesellschaften und juristischen Personen: aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) des Sitzes oder Wohnsitzes, soweit die Eintragung in das Register nach den gesetzlichen Bestimmungen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber seinen Sitz hat, vorgeschrieben ist (bei juristischen Personen),
d) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keiner der Ausschlussgründe des § 123 und 124 GWB vorliegt und dass eine Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen besteht (in Textform ausreichend, die Vergabestelle behält sich vor, bei den zugelassenen Teilnehmern ein unterschriebenes Exemplar zu fordern),
e) Bescheinigung oder Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Satz 3 VgV (2016) mit Deckungssumme bei Personenschäden von mind. 2,5 Mio. EUR sowie Sach- und Vermögensschäden von mind. 2,5 Mio. EUR.
Bei mehreren Teammitgliedern (Bewerbergemeinschaft) müssen alle Teammitglieder die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen bzw. Erklärungen abgeben.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Bundesstadt Bonn ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Die Landschaftsarchitekten müssen zusätzlich folgende Mindestbedingungen erfüllen:
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ (Kopie der Kammer-Eintragsurkunde/n oder aktuelle Mitgliedsbescheinigung/en). Ist die Berufsbezeichnung bei ausländischen Bewerbern nicht gesetzlich geregelt, so bestimmt sich die Form des Nachweises nach den einschlägigen EG-Richtlinien (2005/36/EG und 89/48/EWG).
Das interdisziplinäre Team muss insgesamt folgende 3 Referenzprojekte nachweisen:
1. Nachweis von einem Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen Freianlagen der Honorarzone IV (Objekte in Stadt- und Ortslagen, Grünverbindungen mit besonderer Ausstattung, Freizeitparks und Parkanlagen, Fußgängerbereiche und Stadtplätze hoher Ausstattungsintensität).
— Die Planung (mind. Lph. 2-5 § 39 HOAI 2013) eines Projektes der Honorarzone IV (Objekte in Stadt- und Ortslagen, Grünverbindungen mit besonderer Ausstattung, Freizeitparks und Parkanlagen, Fußgängerbereiche und Stadtplätze hoher Ausstattungsintensität), welches innerhalb der letzten 10 Jahre in einer Größenordnung von mindestens 1,5 Millionen EUR anrechenbaren Nettobaukosten realisiert worden ist. Die Leistungsphase 8 (die nicht selbst erbracht worden sein muss) muss in dem genannten Zeitraum abgeschlossen bzw. das Projekt abgenommen worden sein. Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung.
Fortsetzung unter IV) „weitere Angaben“

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Vorbehalt für den Berufsstand Architekt/-in. Wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplaners gefordert, so ist zuzulassen, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden.


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

Bierbaum Aichele Landschaftsarchitekten, Mainz mit Durth Roos Consulting GmbH, Darmstadt
Lohaus Carl Köhlmos Landschaftsarchitekten, Hannover mit SHP Ingenieure, Hannover
Greenbox Landschaftsarchitekten, Köln mit BPR Dipl.-Ing. Bernd F. Kuenne & Partner, Essen
RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Köln mit Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, Düsseldorf
Kraft.Raum Landschaftsarchitekten, Krefeld mit Abvi Ambrosius Blanke Verkehr.infrastruktur, Bochum

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

— Gesamtkonzept,
— Einhaltung der Vorgaben,
— Funktionalität und Nutzungsqualität,
— Gestalterische Qualität,
— Freiraumqualität,
— Baulicher Aufwand/Wirtschaftlichkeit,
— Nachhaltigkeit/Energieeffizienz.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 27/04/2021
Ortszeit: 10:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
— 1. Preis 28 000 EUR (netto),
—2. Preis 17 500 EUR (netto),
—3. Preis 10 500 EUR (netto),
—2 Anerkennungen à 7 000 EUR (netto).

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Für die Teilnehmerteams wird eine Aufwandsentschädigung von insgesamt 90 000,00 EUR (netto) zur Verfügung gestellt. Anspruch auf dieses (zu gleichen Teilen aufgeteilte) Honorar haben alle Verfahrensteilnehmer, die fristgerecht einen vollständigen und prüffähigen Beitrag eingereicht haben. Bei 15 eingereichten Arbeiten beträgt die Aufwandsentschädigung je Teilnehmer/in 6 000,00 EUR (netto). Ob ein Beitrag diese Kriterien erfüllt, entscheidet das Preisgericht. Der Anspruch auf die Aufwandsentschädigung entsteht erst nach Einreichung aller relevanten Unterlagen und ordnungsgemäßer Rechnungsstellung.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Prof. Gerd Aufmkolk, Landschaftsarchitekt
Dr. Michael M. Baier, Verkehrsplaner
Dr. Joachim Bauer, Landschaftsarchitekt, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln
Ina Bimberg, Landschaftsarchitektin und Mitglied im Gestaltungsbeirat der Bundesstadt Bonn
Gisela Stete, Verkehrsplanerin
Prof. Rolf Westerheide, Stadtplaner und Vorsitzender des Gestaltungsbeirats der Bundesstadt Bonn
Helmut Wiesner, Dezernent für Planung, Umwelt und Verkehr der Bundesstadt Bonn
Katja Dörner, Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn
Vertreter/in der Fraktion XY
Vertreter/in der Fraktion XY
Vertreter/in der Fraktion XY
Vertreter/in der Fraktion XY
NN, Vertreter/in Klimabeirat

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Fortsetzung zu Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Weiter zum Punkt „Das interdisziplinäre Team muss insgesamt folgende 3 Referenzprojekte nachweisen“:
— Die Realisierung (mind. Lph. 6-8 § 39 HOAI 2013) eines Projektes der Honorarzone IV (Objekte in Stadt- und Ortslagen, Grünverbindungen mit besonderer Ausstattung, Freizeitparks und Parkanlagen, Fußgängerbereiche und Stadtplätze hoher Ausstattungsintensität), welches innerhalb der letzten 10 Jahre in einer Größenordnung von mindestens 1,5 Millionen EUR anrechenbaren Nettobaukosten realisiert worden ist. Die Leistungsphase 8 (die selbst erbracht worden sein muss) muss in dem genannten Zeitraum abgeschlossen bzw. das Projekt abgenommen worden sein. Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung,
— Die Referenzen zu Planung und Realisierung können über ein Projekt oder über verschiedene Projekte nachgewiesen werden. Sollten die Leistungsphasen 2-8 über ein Projekt nachgewiesen werden, ist bei Ausführung durch eine ARGE oder den eignungsleihenden Einsatz von Subunternehmern im Referenzprojekt zwingend, dass dieselben Büros auch im hiesigen Wettbewerb antreten.
2. Nachweis von einem Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen Verkehrsanlagen der Honorarzone III (Verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen städtebaulichen Anforderungen, Gemischte Mobilitäts- und Aufenthaltsflächen)
Die Planung (mind. Lph. 2-5 § 47 HOAI 2013) eines Projektes der Honorarzone III (Verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen städtebaulichen Anforderungen, Gemischte Mobilitäts- und Aufenthaltsflächen), welches innerhalb der letzten 5 Jahre in einer Größenordnung von mindestens 2 Millionen EUR anrechenbaren Nettobaukosten realisiert worden ist. Die Leistungsphase 8 (die nicht selbst erbracht worden sein muss) muss in dem genannten Zeitraum abgeschlossen bzw. das Projekt abgenommen worden sein. Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung.
3. Nachweis von einem Referenzprojekt über vergleichbare Leistungen Freianlagen/Verkehrsanlagen:
Die Planung (mind. Lph. 2-5 § 39/§ 47 HOAI 2013) eines Projektes, welches innerhalb der letzten 10 Jahre gemeinsam vom anbietenden Landschaftsarchitekten und einem beliebigen Verkehrsplaner (nicht zwingend der im Wettbewerb antretende Planer) geplant und realisiert worden ist. Die Leistungsphase 8 (die nicht selbst erbracht worden sein muss) muss in dem genannten Zeitraum abgeschlossen bzw. das Projekt abgenommen worden sein. Stichtag ist der Tag der Bekanntmachung.
Der Nachweis der Referenzprojekte erfolgt durch die Darstellung auf einem DIN A3 großen Blatt (Querformat), einseitig bedruckt gemäß Vorlage. Es sollten hinsichtlich der an das Referenzprojekt gestellten Auswahlkriterien aussagekräftige Pläne, Perspektiven, Fotos und ein Lageplan sowie ein kurzer Erläuterungstext dargestellt werden. Darüberhinausgehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
Für die Bewerbung ist ausschließlich der Vordruck des Bewerbungsformulars zu verwenden. Zusätzlich ist ein Referenzblatt nach einer Vorlage zu erstellen. Der Vordruck des Formulars sowie die Vorlage für das Referenzblatt können unter der angegebenen Adresse heruntergeladen werden.
Um die Zulassung zur Teilnahme zu erlangen, ist es zwingend erforderlich, dass das vom Auslober vorgegebene Bewerbungsformular ausgefüllt eingereicht wird und die Referenzprojekte und mögliche Nachweise beigefügt sind. Unrichtige Angaben führen zum Ausschluss der Bewerber/innen und ggf. ihrer Arbeit vom weiteren Verfahren.
2.3. Erfüllen mehr als 10 Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, wird die Auswahl durch Los getroffen. Zusätzlich werden Nachrücker in fester Reihenfolge gelost, die im Falle einer Absage von Teilnehmern bis zum Zeitpunkt des Versands der Auslobungsunterlagen nachrücken.
Zusätzliche Angaben:
Mit dem Antrag auf Zulassung zum Wettbewerb sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen auch vorzulegen:
— Bewerbergemeinschaftserklärung (nur für Bewerbergemeinschaften),
— Eigenerklärung zur Eignung,
— Nachunternehmererklärung.
Sämtliche Teilnahmeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Fragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens für alle Teilnehmer beantwortet. Fragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter support.cosinex.de/
Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFYTZB

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

19/03/2021

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