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Stadtplatz – Oberes Tor , Hof/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2024887
Tag der Veröffentlichung
10.09.2018
Aktualisiert am
26.02.2019
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Landschaftsarchitekten
Beteiligung
7 Arbeiten
Auslober
Koordination
UmbauStadt GbR, Berlin
Bewerbungsschluss
12.10.2018
Abgabetermin
16.01.2019
Preisgerichtssitzung
14.02.2019

1. Preis

Adler & Olesch Landschaftsarchitekten GmbH, Nürnberg
  • 1. Preis: Adler & Olesch Landschaftsarchitekten GmbH, Nürnberg
  • 1. Preis: Adler & Olesch Landschaftsarchitekten GmbH, Nürnberg
  • 1. Preis: Adler & Olesch Landschaftsarchitekten GmbH, Nürnberg
  • 1. Preis: Adler & Olesch Landschaftsarchitekten GmbH, Nürnberg

2. Preis

bbzl böhm, benfer, zahiri Landschaften und Städtebau, Berlin
  • 2. Preis: bbzl böhm, benfer, zahiri Landschaften und Städtebau, Berlin
  • 2. Preis: bbzl böhm, benfer, zahiri Landschaften und Städtebau, Berlin
  • 2. Preis: bbzl böhm, benfer, zahiri Landschaften und Städtebau, Berlin
  • 2. Preis: bbzl böhm, benfer, zahiri Landschaften und Städtebau, Berlin

3. Preis

GRIEGER HARZER Landschaftsarchitekten GbR, Berlin
  • 3. Preis: GRIEGER HARZER Landschaftsarchitekten GbR, Berlin
  • 3. Preis: GRIEGER HARZER Landschaftsarchitekten GbR, Berlin
  • 3. Preis: GRIEGER HARZER Landschaftsarchitekten GbR, Berlin
  • 3. Preis: GRIEGER HARZER Landschaftsarchitekten GbR, Berlin
Verfahrensart
Nicht offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013

Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des nichtoffenen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs ist die Umgestaltung des Stadtplatzes Oberes Tor in Hof, der das „Scharnier“ zwischen Altstadt und dem Eingang zur Ludwigstraße/Karolinenstraße bildet. Der ca. 3.300 m2 große Bereich verbindet die beiden zentralen Straßenzüge und Haupteinkaufsstraßen der Hofer Innenstadt, die Ludwigstraße und die Fußgängerzone Altstadt. Es soll eine freiraumplanerische + städtebaulich anspruchsvolle gestalterische Lösung für die Platz- und Straßenfolge vom Oberen Tor bis zum Eingang in die Ludwig- und Karolinenstraße vor dem „Finck-Gebäude“ gefunden werden.

Zentraler Gegenstand der geplanten Maßnahme ist eine den vielen bestehenden Funktionen und Erwartungen gerecht werdende Umgestaltung des Straßen- und Platzraums mit seinen angrenzenden Gehwegebereichen. Die städtebauliche Zielsetzung der Stadt Hof ist eine vom Bestand ausgehende, maßgeschneiderte gestalterische und funktionale Aufwertung des öffentlichen Raumes als Pilotprojekt für die in den kommenden Jahren anstehende schrittweise Aufwertung der zentralen Hofer Innenstadtachse Bismarckstraße-Altstadt-Ludwigstraße. Entwickelt werden sollen dabei auch Vorschläge für eine besondere Inszenierung dieses zentralen Verknüpfungsbereichs, bspw. durch Beleuchtung, künstlerische Inszenierungen etc.
08/09/2018    S173    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Hof: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2018/S 173-393154
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Stadt Hof – Fachbereich 61 – Stadtplanung
Goethestraße 1
Hof
95028
Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich 61 – Stadtplanung
E-Mail: stadtplanung@stadt-hof.de
NUTS-Code: DE244
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hof.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: umbaustadt.de/projekte/hof-wbb-stadtplatz-oberes-tor/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
UmbauStadt GbR
Eislebener Straße 6
Berlin
10789
Deutschland
Kontaktstelle(n): UmbauStadt GbR
E-Mail: oberestorhof@umbaustadt.de
NUTS-Code: DE3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: umbaustadt.de/projekte/hof-wbb-stadtplatz-oberes-tor/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Umgestaltung eines Stadtplatzes, Objektplanung Freianlagen

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71222000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des nichtoffenen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs ist die Umgestaltung des Stadtplatzes Oberes Tor in Hof, der das „Scharnier“ zwischen Altstadt und dem Eingang zur Ludwigstraße/Karolinenstraße bildet. Der ca. 3 300 m2 große Bereich verbindet die beiden zentralen Straßenzüge und Haupteinkaufsstraßen der Hofer Innenstadt, die Ludwigstraße und die Fußgängerzone Altstadt. Es soll eine freiraumplanerische + städtebaulich anspruchsvolle gestalterische Lösung für die Platz- und Straßenfolge vom Oberen Tor bis zum Eingang in die Ludwig- und Karolinenstraße vor dem „Finck-Gebäude“ gefunden werden. Zentraler Gegenstand der geplanten Maßnahme ist eine den vielen bestehenden Funktionen und Erwartungen gerecht werdende Umgestaltung des Straßen- und Platzraums mit seinen angrenzenden Gehwegebereichen. Die städtebauliche Zielsetzung der Stadt Hof ist eine vom Bestand ausgehende, maßgeschneiderte gestalterische und funktionale Aufwertung des öffentlichen Raumes als Pilotprojekt für die in den kommenden Jahren anstehende schrittweise Aufwertung der zentralen Hofer Innenstadtachse Bismarckstraße-Altstadt-Ludwigstraße. Entwickelt werden sollen dabei auch Vorschläge für eine besondere Inszenierung dieses zentralen Verknüpfungsbereichs, bspw. durch Beleuchtung, künstlerische Inszenierungen etc.
Der Bereich zwischen Oberen Tor und Eingang zur Ludwigstraße / Karolinenstraße ist ein zentraler Ort des „Hofer Rückrats“. Die Idee des Hofer Rückrats will den von Bismarckstraße, Altstadt und Ludwigstraße gebildeten Straßenzug noch deutlicher als zentralen Erlebnisbereich der Kernstadt herausarbeiten. Die geplanten Interventionen konzentrieren sich dabei auf markante Stationen entlang dieser Achse, die mit gleichen Gestaltungselementen und Infrastrukturangeboten das Hofer Rückrat erlebbar machen sollen:
— Möglichst barrierefreie einheitliche Markierung der Bereiche durch neue Oberflächengestaltung, deutliche Markierung der Straßenübergangsbereiche etc,
— Einheitliche und attraktive Gestaltung der Bushaltestellen
— Einheitliche Möblierung, Beleuchtung, Fahrradabstellmöglichkeiten
Der Wettbewerbsbereich bildet ein Nadelöhr vom Bereich Altstadt / Oberer Torplatz zu Ludwig- und Karolinenstraße. Durch großräumige Verkehrsflächen und die Trennung der Verkehrsspuren werden die Fußgänger auf einen minimalen Randstreifen verdrängt. Die Aufenthaltsqualität des ganzen Bereiches ist stark eingeschränkt. Er wirkt trennend, obwohl sich hier einer der wichtigsten Verknüpfungspunkte der Innenstadt befindet. Der vielfältig zergliederte und von Verkehrsspuren zerschnittene Bereich Oberes Tor / Oberer Torplatz soll als ein zusammenhängender, verknüpfender und möglichst barrierefreier Platzbereich mit hoher Aufenthaltsqualität neu gestaltet werden. Die Gestaltung soll eine Reduktion der Durchfahrtgeschwindigkeiten und eine maximale Rücksichtnahme der verschiedenen Verkehrsarten aufeinander implizieren. Die Stadt Hof hat in den letzten Jahren verschiedene grundlegende Konzepte für die Innenstadt erarbeitet (Stadtteilkonzept Kernstadt, Gestaltungsfibel etc..), an denen sich die Wettbewerbsentwürfe orientieren müssen. Um eine höchstmögliche gestalterische Qualität sicherzustellen, eine angemessene Lösung und ein geeignetes Planungsteam für die weiteren Planungsleistungen zu finden, soll dieser freiraumplanerische Realisierungswettbewerb durchgeführt werden. Die Beauftragung soll mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 Abs. 3 HOAI umfassen.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Zur Auswahl der Teilnehmenden ist dem Wettbewerb ein Bewerbungsverfahren vorgeschaltet. Es werden Landschaftsarchitekten, gerne in Arbeitsgemeinschaft mit Stadtplanern, gesucht, die Erfahrung in der Planung einer innerstädtischen Platzfläche haben (Planung und Realisierung, Wettbewerbserfolg oder Anerkennung). Teilnahmeberechtigt an dem Bewerbungsverfahren sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige
— natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht.
— Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden.
Die Bildung von Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften mit Stadtplanern wird empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Die Teilnahmebedingungen für Stadtplaner gelten sinngemäß den o.g. Bestimmungen. Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vetreter zu benennen.
Aus Bewerbungen ausgewählte Teilnehmer dürfen keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen (Mitverfasser).
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Eine Beteiligung auch einzelner Mitglieder von Bewerbergemeinschaften an mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller davon betroffenen Arbeitsgemeinschaften.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein. Die Eignung der Preisträger ist vor Beginn des Verhandlungsverfahrens nachzuweisen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind einzureichen:
1) Ausgefüllter Teilnahmeantrag (download unter: umbaustadt.de/projekte/hof-wbb-stadtplatz-oberes-tor/)
2) Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung (durch Kopie der Kammerurkunde (oder Kopie der letzten Beitragsrechnung oder eine Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter als 1 Jahr ist)
3) Darstellung eines Referenzprojekts (Freiraumplanerisches Projekt zur Planung und Realisierung einer innerstädtischen Platzfläche der letzten 5 Jahre, Projektblatt DIN A3, Realisiertes Projekt oder Wettbewerbserfolg / Anerkennung)
Bei fremdsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine Übersetzung in die Verfahrenssprache (deutsch) beizufügen. Eine Eigenübersetzung ist ausreichend. Die Bewerbungsunterlagen sind in einem deutlich gekennzeichneten Umschlag mit der Aufschrift Teilnahmeantrag „Stadtplatz- Oberes Tor“, Einreichungsfrist 12.10.2018 einzureichen. Für den fristgerechten Eingang der Bewerbung (vgl. Punkt IV.2) ist der Bewerber verantwortlich. Es gilt der Posteingang bei der unter Punkt I.3 genannten Stelle (Büro Umbau Stadt GbR, Eislebener Straße 6, 10789 Berlin). Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.
Sofern mehr Bewerber die anhand der Bewerbungsunterlagen geforderten Kriterien erfüllen als Teilnehmer vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl durch Losziehung.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten, auf Wunsch in Bewerbergemeinschaft mit Stadtplanerinnen und Stadtplanern (nicht zwingend)

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 8

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

Adler & Olesch Landschaftsarchitekten. Nürnberg
r+b landschaft s architektur. Dresden
plandrei Landschaftsarchitektur. Erfurt

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die Entscheidungskriterien zur Bewertung der Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung endgültig festgelegt. Nach derzeitigem Bearbeitungsstand sind folgende Kriterien vorgesehen. Die Reihenfolge der Beurteilungskriterien spiegelt keine Prioritätensetzung wider.
— Qualität des Freiraums,
— entwurfsbestimmende Grund-/Leitidee,
— Qualität der Einbindung in den städtebaulichen und freiraumplanerischen Kontext,
— Raumbildung,
— Aufenthaltsqualität,
— Gestaltqualität und funktionale Qualität:
— multifunktionale Nutzbarkeit der Flächen,
— Kinder- und Seniorenfreundlichkeit, Barrierearmut,
— Sicherheit im öffentlichen Raum (Vandalismussicherheit, Unfallsicherheit,),
— Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit in Planung, Herstellung und Betrieb
— städtebaulicher/ gestalterischer Akzent am Fink-Gebäude

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 12/10/2018
Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 22/10/2018

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für den Wettbewerb wird eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 30 000 EUR netto bereitgestellt.
1) Preis: 15 000 EUR
2) Preis: 9 000 EUR
3) Preis: 6 000 EUR
Sofern mit Preisen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer MwSt. abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:


IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Prof. Gerd Aufmkolk, Landschaftsarchitekt, Nürnberg - Fachpreisrichter
Prof. Christian Moczala, Architekt und Stadtplaner, Dortmund - Fachpreisrichter
Elisabeth Lesche, Landschaftsarchitektin, Berlin - Fachpreisrichterin
Raimund Böhringer, Landschaftsarchitekt, Wunsiedel - Fachpreisrichter
Dr. Harald Fichtner, Oberbürgermeister Stadt Hof - Sachpreisrichter
Ute Mühlbauer, Leiterin der Stadtplanung, Stadt Hof - Sachpreisrichterin
Lutz Lennartz, Werbegemeinschaft Ludwigstraße in Hof e.V. - Sachpreisrichter

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Die Auftragsvergabe der Wettbewerbsaufgaben erfolgt in einem Vergabeverfahren nach VgV. Die Auftraggeberin wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einem oder mehreren der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen Planungsleistungen für Freianlagen nach § 39 HOAI, mindestens jedoch die Leistungsphase 2-5 übertragen. Es ist beabsichtigt, zunächst nur mit dem ersten Preisträger Verhandlungen gemäß § 17 VgV zur Beauftragung durchzuführen. Sofern die Verhandlungen zu keinem Abschluss führen, wird die Auftraggeberin ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV mit allen Preisträgern durchführen. Sofern Verhandlungen mit allen Preisträgern durchgeführt werden, wird das Ergebnis des Planungswettbewerbes als Zuschlagskriterium mit mind. 50 % in die Bewertung eingehen. Im Fall einer weiteren Beauftragung werden im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsbeitrag in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Hinweise:
Grundlage für die Beauftragung im Verhandlungsverfahren ist das Vertragsmuster des Auftraggebers. Nach dem Wettbewerbsverfahren müssen die Preisträger nachfolgende Nachweise in Bezug auf die Mindestanforderungen, Ausschlussgründe und Eignung vorlegen. Können diese Nachweise nicht erbracht werden, wird der Preisträger vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Preisträger können im Hinblick auf die nachzuweisende Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).
a) Eigenerklärung des Preisträgers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 (1) und (2) VgV und Formular „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ (EEE);
b) Nachweis des Preisträgers (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur beruflichen Befähigung für den Projektverantwortlichen entsprechend 2.2 dieses Antrags.
c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 2,0 Mio. Euro für Personenschäden und über 1,0 Mio. Euro für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben;
d) Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
e) Eigenerklärung zur beabsichtigten Untervergabe von Teilleistungen: Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen.
Vorgesehener Zeitplan:
— Bewerbungsfrist Teilnahmeanträge: 12.10.2018 – 12.00 Uhr. (Posteingang)
— Beginn der Bearbeitung: 22.10.2018
— Kolloquium / Ortsbegehung: 8.11.2018
— Abgabe der Arbeiten: 16.1.2019
— Preisgerichtssitzung: voraussichtlich am 14.2.2019

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Nordbayern
Promenade 27
Ansbach
91522
Deutschland
Telefon: +49 981531277
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Fax: +49 981531837Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Fristen gemäß § 160 (3) GWB.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

05/09/2018

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