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Städtebauliches Entwicklungskonzept Behördenareal Nord in Freiburg-Herdern , Freiburg im Breisgau/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2040823
Aktualisiert am
16.01.2026
Teilnehmer
Architekt*innen
Auslober
Jurysitzung
13.11.2025

Wie lautet der dritte Buchstabe von "wettbewerbe"?

1. Preis

Machleidt GmbH, Berlin

2. Preis

Studio Wessendorf, Berlin

3. Preis

K9 Architekten GmbH Borgards. Lösch. Pichl. Piribauer., Freiburg im Breisgau

4. Preis

RIEHLE KOETH GmbH + Co. KG, Reutlingen

5. Preis

allmannwappner gmbh, München
Verfahrensart
Mehrfachbeauftragung

Verfahrensaufgabe
Das zu bearbeitende Plangebiet ist das ca. 5.6 ha große innerstädtische Areal in Freiburg Herdern mit überwiegend Behördennutzung. Mit einem Gebäudebestand, der Gebäude unterschiedlicher Baualtersklassen aufweist, und einer Verteilung dieser auf dem Gesamtareal mit dazwischenliegenden Grünflächen sowie großen versiegelten Bereichen, die als PKW- Stellplätze genutzt werden, hat das Areal gemessen an seiner Lage in der Stadt ein großes Entwicklungspotential. Die Liegenschaften befinden sich ungefähr jeweils zur Hälfte im Eigentum des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg.

Im Fokus der Mehrfachbeauftragung stand die Entwicklung eines Behörden- und Verwaltungsquartiers mit Potential zur Bündelung und Zentrierung diverser behördlicher Einzelstandorte. Derzeit existiert für die Liegenschaften kein Bebauungsplan. Ziel ist es, im Rahmen der Mehrfachbeauftragung eine für den Standort städtebaulich verträgliche Gesamtlösung zu entwickeln. Diese soll die Grundlage für den mit einem Aufstellungsbeschluss im Mai 2025 durch den Gemeinderat aufgestellten Bebauungsplan bilden.

Vorgesehen ist eine Neustrukturierung des gesamten Areals, auf dem auch weiterhin vorwiegend behördliche Nutzungen untergebracht werden sollen. Die Mehrfachbeauftragung soll die städtebaulichen Entwicklungspotenziale der Liegenschaft aufzeigen und als Grundlage für die weitere verbindliche Bauleitplanung dienen. Da derzeit die langfristigen Entwicklungen in der Arbeitswelt nicht vorhersehbar sind und gegebenenfalls zukünftig aufgrund fortschreitender Digitalisierung weniger Büroflächen benötigt werden, ist vorgesehen, im Bebauungsplan im Rahmen der Festsetzungen grundsätzlich Wohnnutzung zu ermöglichen.

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