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Schulhaus Dorf Luterbach , Luterbach/ Schweiz

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

Veröffentlicht als:

Kurzergebnis
wa-ID
wa-2011982
Tag der Veröffentlichung
23.08.2011
Aktualisiert am
12.09.2011
Verfahrensart
Offener Wettbewerb
Beteiligung
40 Arbeiten
Koordination
Planteam S AG Raumentwicklung und Städtebau, Solothurn
Preisgerichtssitzung
15.07.2011

1. Rang

Marcel Baumgartner Architekten, Zürich
Marcel Baumgartner · Philip Shelley

2. Rang

Peter Moor Architekt GmbH, Zürich
Peter Moor · Daniel Penzis · Gonçalo Frias
L.Arch.: Barbara Holzer, Zürich
Bauphysik: Raumanzug GmbH, Zürich

3. Rang

Thomas Fischer Architekt GmbH, Zürich

4. Rang

ssm architekten ag, Solothurn
Rocco Parente · Martin Stebler · Mattania Bösiger
Dominic Roth

5. Rang

Andreas Wiedensohler, Chur
Vineet Pillai, Chur
Verfahrensart
offener Wettbewerb

Wettbewerbsaufgabe:
Die Einwohnergemeinde Luterbach benötigt dringend neuen Schulraum.
Die bestehenden Schulhausbauten sind veraltet und für die Einführung neuer Unterrichtsformen räumlich zu knapp bemessen.
Das Primarschulhaus ist sanft zu sanieren. Die Nord- und die Stirnfassaden des Schulhauses wurden vor einigen Jahren gedämmt, bei der Südfassade wurden 1998 die Fenster erneuert. Der Pavillon soll abgebrochen werden. Auf Grundlage der vorgängig erstellten und wirtschaftlich abgestützten Machbarkeitsstudien hat sich die Einwohnergemeinde Luterbach für die Strategie „Umbau/Erneuerung des bestehenden Primarschulhauses und Neu- oder Anbau für das erweiterte Raumprogramm“ entschieden.
Für die Realisierung der Erneuerung (sanfte Sanierung) und Ergänzung der bestehenden Schulbauten sieht der Gemeinderat von Luterbach einen Betrag von maximal sieben Millionen Franken vor. Dieser Betrag schliesst die Kosten ein für:
- Sanierung des bestehenden Schulhauses
- Erstellung zusätzlicher Räume gemäss Raumprogramm
- Betriebseinrichtungen (Wandtafeln)
- Ersatz und den Rückbau des Pavillons (im Westen)
- Allfällige Anpassungen an der Umgebung (Wiederherstellung bzw. Ersatzbauten bei Inanspruchnahme der Landfläche).
Die Möblierung war nicht Bestandteil dieses Kostenrahmens.

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