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  • Schulerweiterungsbau Grundschule Nordborchen - Neubau für die Betreuung
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  • Schulerweiterungsbau Grundschule Nordborchen - Neubau für die Betreuung
  • 1. Preis: Crep D Architekten BDA, Kassel
  • 3. Preis: Architekten Wannenmacher Möller GmbH, Bielefeld
  • 2. Preis: puppendahlarchitektur, Olfen

Schulerweiterungsbau Grundschule Nordborchen - Neubau für die Betreuung , Borchen/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2024614
Tag der Veröffentlichung
27.07.2018
Aktualisiert am
11.12.2018
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Teilnehmer
Architekten
Beteiligung
13 Arbeiten
Auslober
Koordination
Drees & Huesmann PartGmbB Architekt Stadtplaner, Bielefeld
Bewerbungsschluss
14.08.2018
Abgabetermin Pläne
23.10.2018
Abgabetermin Modell
30.10.2018
Preisgerichtssitzung
29.11.2018
Ausstellung
04.-18.12.2018

1. Preis

Crep D Architekten BDA, Kassel
Ralf Schnucke, Dipl.-Ing. Architekt BDA
Mitarbeit: Tobias Tewes, Architekt, Bachelor of Science
  • 1. Preis: Crep D Architekten BDA, Kassel
  • 1. Preis: Crep D Architekten BDA, Kassel
  • 1. Preis: Crep D Architekten BDA, Kassel
  • 1. Preis: Crep D Architekten BDA, Kassel

2. Preis

puppendahlarchitektur, Olfen
Marius Puppendahl, Dipl.-Ing. Architekt
Mitarbeit: Christian Vennemann, Dipl.-Ing. Architekt
Jana Friedrich, M. Sc. Architektur
  • 2. Preis: puppendahlarchitektur, Olfen
  • 2. Preis: puppendahlarchitektur, Olfen
  • 2. Preis: puppendahlarchitektur, Olfen
  • 2. Preis: puppendahlarchitektur, Olfen

3. Preis

Architekten Wannenmacher + Möller GmbH, Bielefeld
Andreas Wannenmacher, Architekt
Mitarbeit: Elvin Demiri · Angel Martinez
Miguel Padrenan · Ivko Rakic
  • 3. Preis: Architekten Wannenmacher   Möller GmbH, Bielefeld
  • 3. Preis: Architekten Wannenmacher   Möller GmbH, Bielefeld
  • 3. Preis: Architekten Wannenmacher Möller GmbH, Bielefeld
  • 3. Preis: Architekten Wannenmacher Möller GmbH, Bielefeld
Verfahrensart
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren

Wettbewerbsaufgabe
Der erhöhte Bedarf an Betreuungsplätzen sowie der Mangel an Platz für die Verwaltung, Fachräume und Räume für Kleingruppenarbeit etc. machen eine Erweiterung der zweizügigen Grundschule Nordborchen an der Wegelange erforderlich.

Die Gemeinde Borchen beabsichtigt, die Schule durch einen Neubau für die Betreuung zu ergänzen. Die frei werdenden Räume der Betreuung im bestehenden Schulgebäude ermöglichen eine Umstrukturierung des Bestands. Die Umbauten der Grundschule sind nicht Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe.

Geplant werden soll ein Betreuungsgebäude (ca. 660 qm NUF) mit Gruppenräumen, Mensa, Ausgabeküche, Büro, Personalraum und Nebenräumen. Hierfür stehen die Wiesen-Grundstücke direkt neben der Schule zur Verfügung.

Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative Lösungen einen geeigneten Auftragnehmer (Architekt/Architektin) für die weiteren Planungsleistungen zu finden.

Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten
im Rathaus, Unter der Burg 1, 33178 Borchen
Dauer der Ausstellung bis zum 18.12.2018

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 7:30-18:00 Uhr
Fr: 7:30-12:30 Uhr
Sa: 10:00-12:00 Uhr
Realisierungswettbewerb
Schulerweiterungsbau Grundschule Nordborchen - Neubau für die Betreuung

Bewerbungsfrist bis 14.08.2018 ausschließlich über unsere Homepage:
www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html

Die Ausloberin
Ausloberin ist die Gemeinde Borchen, vertreten durch den Bürgermeister Reiner Allerdissen.

Das Wettbewerbsmanagement
erfolgt durch das Büro
Drees & Huesmann PartGmbB
Vennhofallee 97, 33689 Bielefeld,
Telefon (05205) 7298-25
ulrike.wesche@dhp-sennestadt.de

Anlass und Ziel des Wettbewerbes
Der erhöhte Bedarf an Betreuungsplätzen sowie der Mangel an Platz für die Verwaltung, Fachräume und Räume für Kleingruppenarbeit etc. machen eine Erweiterung der zweizügigen Grundschule Nordborchen an der Wegelange erforderlich.

Die Gemeinde Borchen beabsichtigt, die Schule durch einen Neubau für die Betreuung zu ergänzen. Die frei werdenden Räume der Betreuung im bestehenden Schulgebäude ermöglichen eine Umstrukturierung des Bestands. Die Umbauten der Grundschule sind nicht Bestandteil der Wettbewerbsaufgabe.

Geplant werden soll ein Betreuungsgebäude (ca. 660 qm NUF) mit Gruppenräumen, Mensa, Ausgabeküche, Büro, Personalraum und Nebenräumen. Hierfür stehen die Wiesen-Grundstücke direkt neben der Schule zur Verfügung.

Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative Lösungen einen geeigneten Auftragnehmer (Architekt/Architektin) für die weiteren Planungsleistungen zu finden.

Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
– zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
– die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach § 2 BauKaG NW (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben;
– zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.

Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
– der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
– zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
– der / die in der Gesellschaft tätigen Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.

Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.

Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern.

Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Wettbewerbsverfahren / Auswahl der Teilnehmer
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.

Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 15 angestrebt, davon werden 5 Büros gesetzt, 10 Teilnehmer werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.

Die Bekanntmachung des Wettbewerbes ist vom 26.07.2018 bis zum 14.08.2018 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann PartGmbB möglich:

siehe Button: “Bewerbung zur Teilnahme”

Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
– Name des Bewerbers (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung), bei Arbeitsgemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
– Eintragungsdatum und Mitgliedsnummer der jeweiligen Kammer
– Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / E-Mail.

Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) oder ein anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. seiner Arbeit führen.

10 Teilnehmer werden im anschließenden Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertreters der Gemeinde Borchen aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers
(www.dhp-sennestadt.de) bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer erhalten eine Absage per E-Mail.

Zur Teilnahme an diesem Wettbewerb wurden von der Ausloberin folgende 5 Teilnehmer (in alphabetischer Reihenfolge) ausgewählt und eingeladen:
1. architektur-werk-stadt Balhorn Wewer Karhoff Gbr, Paderborn
2. Matern Architekten, Paderborn
3. Puppendahlarchitektur, Olfen
4. RSK Architekten, Rehermann Scherhans PartGmbB, Paderborn
5. Architekten Wannenmacher + Möller GmbH, Bielefeld

Termine
26. Juli - 14. August 2018 – Bewerbungsfrist
16. August 2018 – Losziehung
23. August 2018 – Versand der Unterlagen
02. September 2018 – Rückfragenfrist
04. September 2018 – Kolloquium
23. Oktober 2018 – Abgabe Planunterlagen
30. Oktober 2018 – Abgabe Modell
29. November 2018 – Preisgericht
im Anschluss – Ausstellungseröffnung

Preisgericht
Stimmberechtigte Preisrichter/innen
1. Angelika Blencke, Architektin, Hannover
2. Roland Bondzio, Architekt, Münster
3. Gerd Lorber, Architekt, Köln
4. Maria Pfitzner, Architektin, Hannover
5. Reiner Allerdissen, Bürgermeister Borchen
6. Hans-Jörg Nordmeyer, SPD, Vorsitzender Schule, Kultur, Jugend- und Sportausschuss
7. Harald Kuhnigk, CDU, Bauausschussvorsitzender

Stellvertretende Preisrichter/innen
8. Karin Striewe, Fachbereich Hoch- und Tiefbauverwaltung, Architektin
9. Philipp Quack, Architekt, Berlin
10. Konrad Hansmeier, CDU, 1. Stellvertretender Bürgemeister
11. Susanne Lippegaus, SPD, 2. Stellvertretende Bürgemeisterin
12. Claudia Cosack, CDU Fraktion
13. Gerald Klocke, SPD Fraktion
14. Hartmut Oster, Bündnis 90 Die Grünen
15. Carsten Koch, Fraktion Die Freien

Prämierung
Für Preise stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 16.000 € zur Verfügung.

Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen (jeweils inkl. Mehrwertsteuer):
1. Preis: 6.500 €
2. Preis: 5.000 €
3. Preis: 3.000 €
4. Preis: 1.500 €

Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.

Weitere Bearbeitung der Aufgabe
Die Ausloberin erklärt, dass sie dem Gewinner oder einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest die Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 34 (3) HOAI 2013 übertragen wird, insbesondere
– soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
– soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.

Die Leistungsphase 1 gilt durch die Wettbewerbsauslobung als erledigt. Es ist beabsichtigt, zunächst mit dem Gewinner Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.

Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den Preisträgern als ein Zuschlagskriterium mit 40% in die Bewertungen ein.

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2013, Anlage 10.2 - Objektliste Gebäude - Schulen in die Honorarzone III eingestuft

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