- wa-ID
- wa-2034013
- Tag der Veröffentlichung
- 26.04.2022
- Aktualisiert am
- 20.03.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 17 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Freiburg im Breisgau
- Koordination
- scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbh, Dortmund
- Bewerbungsschluss
- 25.05.2022 10:00
- Abgabetermin Pläne
- 18.11.2022
- Abgabetermin Modell
- 25.11.2022
- Preisgerichtssitzung
- 01. und 02.03.2023
- Ausstellung
- 04.-12.03.2023
Nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Freiburg plant im neu entstehenden Stadtteil Dietenbach einen Schulcampus für rd. 1.700 Schüler*innen mit einem unmittelbar anschließenden Sport- und Bewegungspark, der auf die vielfältigen Bedürfnisse der Schulen, des Vereinssports und der Menschen in Dietenbach und des benachbarten Stadtteils Rieselfeld zugeschnitten sein soll.
Die Gemeinschaftsschule im neuen Stadtteil Dietenbach soll als klimaneutraler Neubau in Holz- / Holzhybridbauweise errichtet werden. Gewünscht wird eine abschnittsweise Realisierung des Schulcampus in zwei Bauabschnitten. Parallel soll der Sport- und Bewegungspark im südlichen Teil des Wettbewerbsgebietes in einem dritten Bauabschnitt realisiert werden, um ein einheitliches Sport- und Schulband zu erstellen.
Die Stadt Freiburg hat unter Leitung des Amtes für Schule und Bildung eine Arbeitsgruppe aus Expert*innen unterschiedlicher Bereiche gebildet, um den Rahmen für ein bildungspolitisch wegweisendes Schulbauprojekt für alle Schulaltersstufen und Leistungsniveaus unabhängig ihrer Herkunft, ihres Bildungsstands etwaiger Beeinträchtigungen oder Behinderungen pädagogisch und funktional zu konzipieren.
Das dem Wettbewerb zugrunde liegende Schulbaukonzept (Anlage Pädagogisches Konzept) sieht hierfür den Neubau einer durchgehenden Gemeinschaftsschule als Schulcampus mit 6,5-zügiger Grundstufe, 4-zügiger Sekundarstufe I und 2-zügiger Sekundarstufe II, ergänzt durch Verfügungsflächen für zeitweilige Flächenmehrbedarfe der einzelnen Schulbereiche, einen zentralen Bereich mit Forum und Mensa sowie eine Zweifach- und eine Dreifach-Sporthalle mit Pausenhof und weiteren schulischen Freiflächen vor.
Aufgrund des gemeinschaftlichen und inklusiven Unterrichtskonzepts für eine heterogene Schülerschaft unter dem Leitmotiv des individuellen und selbständigen Lernens der Schüler*innen und des gebundenen und verbindlichen Ganztagsangebots ergeben sich besondere Anforderungen an die architektonische Begleitung des pädagogischen Konzepts. Die Schüler*innen und das pädagogische Personal werden zukünftig den größten Teil des Tages in der Ganztagsschule verbringen.
Die Gemeinschaftsschule soll einen gut überschaubaren und anregenden Lern- und Lebensort bieten, zu dem die Schüler*innen eine Bindung aufbauen und in dem sie sich selbstständig und leistungsorientiert in einer ästhetisch gestalteten Umgebung entwickeln können. Für das pädagogische Personal der Schule soll ein die pädagogische Arbeit unterstützendes, angenehmes Arbeitsumfeld gestaltet werden.
Die unterschiedlichen Schulstufen mit entsprechend unterschiedlichen Altersstufen erfordern unterschiedliche pädagogische Raumkonzepte mit großer Offenheit und Anpassungsfähigkeit.
Die unterschiedlichen Lernstrukturen von Clustern, Landschaften, Fachzusammenhängen und Mensa können und dürfen sich, unter Beachtung der Funktionsbeziehungen, in unterschiedlichen Gebäudeteilen, warm und/oder kalt verbundenen Bauten oder in einem gemeinsamen Baukörper befinden, wobei die Möglichkeit der Bauabschnittsbildung baulich und brandschutztechnisch erhalten bleiben muss. Gleichwohl wird der Komplex als Einheit betrachtet.
Bei der Gestaltung der Außenbereiche des Schulcampus werden prozessoffene Entwürfe mit hoher Aufenthaltsqualität und Flexibilität für unterschiedlichste und sich verändernde Nutzungen und Gestaltungen unter zukünftiger Einbeziehung von Schüler*innen und pädagogischen Fachkräften erwartet. Die Möglichkeit der Weiterentwicklung ist hierbei wichtiger als die fertige Gestalt.
Schulcampus und Sport- und Bewegungspark stehen in einer engen Wechselbeziehung. Der Sport- und Bewegungspark soll neben Klein- und Großspielfeldern vielfältige Möglichkeiten attraktiver Betätigungs- und Erholungsbereiche bieten und die neuen Nutzungen von Schul- und Freizeitsport sowie Bewegungs- und Sportangeboten für den neuen Stadtteil mit den bestehenden Nutzungen (Sportanlage Untere Hirschmatten) zusammenführen. Die Bildungs- und Sporteinrichtungen stellen zusammen mit dem Wald parallel zur Mundenhofer Straße einen Puffer zwischen den Wohngebieten Dietenbach und Rieselfeld dar, bilden aber zugleich durch Angebote für beide Stadtteile einen gemeinsamen Bezugsort und Gelenkpunkt. Dieser Wald hat für die Bewohner*innen von Rieselfeld bereits eine hohe Bedeutung.
Der gesamte Schul- und Sportcampus soll Synergieeffekte für die Stadtteile ermöglichen, indem er einen sozialen Ankerpunkt im Sinne einer Bildungs- und Bewegungslandschaft aus Schulgebäuden, Plätzen, Sportanlagen und Bewegungsräumen für informelle Angebote und für den Vereinssport bildet und darüber hinaus die Quartiere des Stadtteils miteinander vernetzt. Die Öffnung des Bausteins zum umgebenden Stadtgefüge soll weiterhin Raum für außerschulische, quartiersübergreifende und quartiersbezogene Aktivitäten bieten.
Der räumliche Zusammenhang führt zu betrieblichen Synergieeffekten und Einsparungen, da die Sportflächen von der Schule unter der Woche und den Vereinen und der Bevölkerung nach Schulschluss und am Wochenende genutzt werden können. Kurze, sichere Fußwege zwischen Schule und Sportpark, ohne gefährliche Querungssituationen mit dem Kfz-Verkehr, erlauben eine unmittelbare (Mit-)Nutzung im Hinblick auf die bildungsplanspezifischen Sport- und Bewegungsanforderungen der Schule, aber auch für Aktivitäten der Schüler*innen im Ganztagsbetrieb und nach Schulschluss für Kinder und Jugendliche aus dem Wohnumfeld. Gleichzeitig können die neuen Sport- und Bewegungsfelder und -räume auch als erweiterte Schulhofflächen in Pausen zweckdienlich sein und zum Bewegen anregen.
Umgekehrt stehen die öffentlichen Freiräume der Schule und die nicht normierte Zweifachhalle (für die Grundstufe und den Ganztagsbetrieb) und eine normierte Dreifachhalle (für die Sekundarstufen) außerhalb der Schulzeiten auch der Allgemeinheit bzw. Vereinen zur Verfügung.
Daher ist bei der Bearbeitung ein besonderes Augenmerk auf funktional-räumliche Beziehungen zwischen Schulgebäuden und benachbarten Sport- und Bewegungsangeboten zu legen.
Fachpreisrichter*innen
Jórunn Ragnarsdóttir, Architektin, Stuttgart (Vorsitz)
Dagmar Grote, Architektin, Ahaus/Dortmund
Prof. Dr.-Ing. Annette Hafner, Architektin, Bochum
Prof. Ariane Röntz, Landschaftsarchitektin, Kassel
Prof. Elke Reichel, Architektin, Stuttgart
Prof. Irene Lohaus, Landschaftsarchitektin, Dresden
Andrea Katzer, Stadt Freiburg, Architektin, Amtsleitung GMF
Roland Jerusalem, Stadt Freiburg, Stadtplaner, Amtsleitung STPLA
Jutta Herrmann-Burkart, Stadt Freiburg, Landschaftsarchitektin, Stellv. Amtsleitung GuT
Sachpreisrichter*innen
Stadträtin Vanessa Carboni, Fraktion aus Gemeinderat
Stadträtin Emriye Gül, Fraktion aus Gemeinderat
Stadtrat Stefan Schillinger, Fraktion aus Gemeinderat
Stadträtin Dr. Carolin Jenkner, Fraktion aus Gemeinderat
Prof. Dr. Martin Haag, Stadt Freiburg, Baubürgermeister
Christine Buchheit, Stadt Freiburg, Bürgermeisterin, fehlt am Tag 1 der Preisgerichtssitzung entschuldigt bis 16.00 Uhr und wird bis dahin durch Ulrich von Kirchbach, Stadt Freiburg, Bürgermeister, vertreten
Silke Donnermeyer-Weisser, Stadt Freiburg, Amtsleitung ASB
Prof. Dr. Rüdiger Engel, Stadt Freiburg, PG Dietenbach
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit mit der Realisierung zu beauftragen. Dabei sollen die in der schriftlichen Bewertung formulierten Kritikpunkte des Preisgerichts und die Ergebnisse der Vorprüfung bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zu dem Ergebnis finden Sie unter:
www.freiburg.de/pb/,Lde/2025807.html
www.freiburg.de/pb/,Lde/2026164.html
Deutschland-Freiburg im Breisgau: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2022/S 084-227520
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 081-219172)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabemanagement Freiburg
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de
Telefon: +49 761201-4083
Fax: +49 761201-4089
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freiburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungswettbewerb für den Schulcampus Dietenbach mit Sport- und Bewegungspark in Freiburg im Breisgau
Die Stadt Freiburg entwickelt zur Bewaeltigung des Bevoelkerungswachstums der Stadt den neuen Stadtteil Dietenbach, fuer den in einem aufwendigen Verfahren die Rahmenbedingungen geschaffen wurden. Auf der Grundlage des Rahmenplanes soll schrittweise der Bau der oeffentlichen Infrastruktur u.a. mit dem Schulcampus Dietenbach erfolgen. Neben Gemeinschaftsschule mit Grundstufe und 2 Sekundarstufen sollen ein Jugendtreff, Verfuegungsflaechen, 2 Sporthallen, sowie ein Sport- und Bewegungspark (SBP) errichtet werden. Die Gebaeude sind in Holz-/Holzhybridbauweise herzustellen.
Zur Findung eines qualitaetsvollen Entwurfes fuer die Planungsaufgabe sollen Loesungen im Rahmen eines Planungswettbewerbs gemäß § 69 ff VgV i. V. mit der RPW 2013 entwickelt werden. Dazu soll nach einem vorgeschalteten, offenen, EU-weitem Teilnahmewettbewerb ein nicht offener Wettbewerb (WB) nach RPW 2013 fuer Architekten und Landschaftsarchitekten ausgelobt werden.
Die Ausloberin wird mit dem 1. Preistraeger unter Beruecksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und der Erkenntnisse der Vorprüfung in Verhandlung gem. VgV zur Beauftragung von weiteren Leistungen gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 bis mind. einschließlich LPH 5 treten. Optional werden gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 die LPH 6-9 stufenweise beauftragt. Dazu wird die Ausloberin im Anschluss an die Sitzung des Preisgerichts mit den Verfassern des 1. Preises aus dem Realisierungs-WB gem. § 14 (4) Nr. 8 VgV in Verhandlung treten.
Fuer die Umsetzung des SBP ist zum VgV-Verhandlungsverfahren die fachliche Voraussetzung fuer Sportanlagenplanung vorzuweisen. Diese kann im eigenen Buero oder durch Hinzuziehung eines Unterauftragnehmers abgedeckt werden.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Fuer den Schulcampus sind 2 Bauabschnitte (BA) vorgesehen. Die Grundstufe, die Zweifach-Sporthalle, die Verfuegungsflaechen und der Jugendtreff sind im 1. BA zu realisieren. Die Sekundarstufen und die Dreifach-Sporthalle sind im 2. BA zu realisieren. Der 2. BA soll 2 Jahre nach Fertigstellung des 1. BA in Betrieb gehen. Die Bearbeitung bis einschl. LPH 4 hat fuer beide BA des Schulcampus zeitgleich zu erfolgen. Es ist ein Bauantrag über den gesamten Schulcampus einzureichen. Die Beauftragung des SBP erfolgt an das Landschaftsarchitekturbuero und beinhaltet die Mitwirkung an einer breitangelegten Buergerbeteiligung als Basis fuer die weitere Planung. Bei den Bewerbergemeinschaften fuer Architektur und Freiraumplanung werden die Leistungen gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 in getrennten Vertraegen beauftragt. Fuer die Umsetzung des SBP wird ein gesonderter Vertrag fuer Landschaftsarchitekten abgeschlossen.
Auch bei der Bewerbung von Einzelbewerbern, die sich durch Nachunternehmer im Bereich Landschaftsarchitektur verstaerken, strebt die Ausloberin an, den Auftrag Landschaftsarchitektur direkt an den Landschaftsarchitekten getrennt vom Auftrag Architektur zu vergeben.
Der Landschaftsarchitekt wird im Auftragsfalle vertraglich verpflichtet im Rahmen der zu erbringenden Planungsleistungen einen geeigneten Sportanlagenplaner zu beteiligen. Dies kann durch den Auftragnehmer selbst oder ein Nachunternehmen erfolgen und bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Sportanlagenplaner koennen im WB nur beratend taetig sein. Ein Anspruch auf Beauftragung entsteht im WB nicht. Weitere Fachplaner werden nicht beauftragt.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den WB bereits erbrachte Leistungen des Preistraegers bis zur Hoehe des zuerkannten Preises nicht erneut verguetet, wenn und soweit der WB-Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unveraendert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die WB-Teilnehmenden erklaeren sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe getrennte Architektenvertraege fuer Architektur und Landschaftsarchitektur unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen.
Mit der Teilnahmebestaetigung erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des WB an.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Stadt Freiburg entwickelt zur Bewaeltigung des Bevoelkerungswachstums der Stadt den neuen Stadtteil Dietenbach, fuer den in einem aufwendigen Verfahren die Rahmenbedingungen geschaffen wurden. Auf der Grundlage des Rahmenplanes soll schrittweise der Bau der oeffentlichen Infrastruktur u.a. mit dem Schulcampus Dietenbach erfolgen. Neben Gemeinschaftsschule mit Grundstufe und 2 Sekundarstufen sollen ein Jugendtreff, Verfuegungsflaechen, 2 Sporthallen, sowie ein Sport- und Bewegungspark (SBP) errichtet werden. Die Gebaeude sind in Holz-/Holzhybridbauweise herzustellen.
Zur Findung eines qualitaetsvollen Entwurfes fuer die Planungsaufgabe sollen Loesungen im Rahmen eines Planungswettbewerbs gemäß § 69 ff VgV i. V. mit der RPW 2013 entwickelt werden. Dazu soll nach einem vorgeschalteten, offenen, EU-weitem Teilnahmewettbewerb ein nicht offener Wettbewerb (WB) nach RPW 2013 fuer Architekten und Landschaftsarchitekten ausgelobt werden.
Die Ausloberin wird mit dem 1. Preistraeger unter Beruecksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und der Erkenntnisse der Vorprüfung in Verhandlung gem. VgV zur Beauftragung von weiteren Leistungen gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 bis mind. einschließlich LPH 5 treten. Optional werden gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 die LPH 6-9 stufenweise beauftragt. Dazu wird die Ausloberin im Anschluss an die Sitzung des Preisgerichts mit den Verfassern des 1. Preises aus dem Realisierungs-WB gem. § 14 (4) Nr. 8 VgV in Verhandlung treten.
Fuer die Umsetzung des SBP ist zum VgV-Verhandlungsverfahren die fachliche Voraussetzung fuer Sportanlagenplanung vorzuweisen. Diese kann im eigenen Buero oder durch Hinzuziehung eines Unterauftragnehmers abgedeckt werden.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Fuer den Schulcampus sind 2 Bauabschnitte (BA) vorgesehen.
Die Grundstufe, die Zweifach-Sporthalle, die Verfuegungsflaechen und der Jugendtreff sind im 1. BA zu realisieren. Die Sekundarstufen und die Dreifach-Sporthalle sind im 2. BA zu realisieren. Der 2. BA soll 2 Jahre nach Fertigstellung des 1. BA in Betrieb gehen. Die Bearbeitung bis einschl. LPH 4 hat fuer beide BA des Schulcampus zeitgleich zu erfolgen. Es ist ein Bauantrag über den gesamten Schulcampus einzureichen.
Die Beauftragung des SBP erfolgt an das Landschaftsarchitekturbuero und beinhaltet die Mitwirkung an einer breitangelegten Buergerbeteiligung als Basis fuer die weitere Planung. Bei den Bewerbergemeinschaften fuer Architektur und Freiraumplanung werden die Leistungen gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 in getrennten Vertraegen beauftragt. Fuer die Umsetzung des SBP wird ein gesonderter Vertrag fuer Landschaftsarchitekten abgeschlossen.
Auch bei der Bewerbung von Einzelbewerbern, die sich durch Nachunternehmer im Bereich Landschaftsarchitektur verstaerken, strebt die Ausloberin an, den Auftrag Landschaftsarchitektur direkt an den Landschaftsarchitekten getrennt vom Auftrag Architektur zu vergeben.
Der Landschaftsarchitekt wird im Auftragsfalle vertraglich verpflichtet im Rahmen der zu erbringenden Planungsleistungen einen geeigneten Sportanlagenplaner zu beteiligen. Dies kann durch den Auftragnehmer selbst oder ein Nachunternehmen erfolgen und bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
Sportanlagenplaner koennen im WB nur beratend taetig sein. Ein Anspruch auf Beauftragung entsteht im WB nicht. Weitere Fachplaner werden nicht beauftragt.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den WB bereits erbrachte Leistungen des Preistraegers bis zur Hoehe des zuerkannten Preises nicht erneut verguetet, wenn und soweit der WB-Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unveraendert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die WB-Teilnehmenden erklaeren sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe getrennte
Architektenvertraege fuer Architektur und Landschaftsarchitektur unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen.
Mit der Teilnahmebestaetigung erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des WB an.
Die Stadt Freiburg entwickelt zur Bewaeltigung des Bevoelkerungswachstums der Stadt den neuen Stadtteil Dietenbach, fuer den in einem aufwendigen Verfahren die Rahmenbedingungen geschaffen wurden. Auf der Grundlage des Rahmenplanes soll schrittweise der Bau der oeffentlichen Infrastruktur u.a. mit dem Schulcampus Dietenbach erfolgen. Neben Gemeinschaftsschule mit Grundstufe und 2 Sekundarstufen sollen ein Jugendtreff, Verfuegungsflaechen, 2 Sporthallen, sowie ein Sport- und Bewegungspark (SBP) errichtet werden. Die Gebaeude sind in Holz-/Holzhybridbauweise herzustellen.
Zur Findung eines qualitaetsvollen Entwurfes fuer die Planungsaufgabe sollen Loesungen im Rahmen eines Planungswettbewerbs gemäß § 69 ff VgV i. V. mit der RPW 2013 entwickelt werden. Dazu soll nach einem vorgeschalteten, offenen, EU-weitem Teilnahmewettbewerb ein nicht offener Wettbewerb (WB) nach RPW 2013 fuer Architekten und Landschaftsarchitekten ausgelobt werden.
Die Ausloberin wird den 1. Preistraeger unter Beruecksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und der Erkenntnisse der Vorprüfung mit den weiteren Leistungen gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 bis mind. einschließlich LPH 5 beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Optional werden gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 die LPH 6-9 stufenweise beauftragt. Dazu wird die Ausloberin im Anschluss an die Sitzung des Preisgerichts mit den Verfassern des 1. Preises aus dem Realisierungs-WB gem. § 14 (4) Nr. 8 VgV in Verhandlung treten.
Fuer die Umsetzung des SBP ist zum VgV-Verhandlungsverfahren die fachliche Voraussetzung fuer Sportanlagenplanung vorzuweisen. Diese kann im eigenen Buero oder durch Hinzuziehung eines Unterauftragnehmers abgedeckt werden.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Fuer den Schulcampus sind 2 Bauabschnitte (BA) vorgesehen.
Die Grundstufe, die Zweifach-Sporthalle, die Verfuegungsflaechen und der Jugendtreff sind im 1. BA zu realisieren. Die Sekundarstufen und die Dreifach-Sporthalle sind im 2. BA zu realisieren. Der 2. BA soll 2 Jahre nach Fertigstellung des 1. BA in Betrieb gehen. Die Bearbeitung bis einschl. LPH 4 hat fuer beide BA des Schulcampus zeitgleich zu erfolgen. Es ist ein Bauantrag über den gesamten Schulcampus einzureichen.
Die Beauftragung des SBP erfolgt an das Landschaftsarchitekturbuero und beinhaltet die Mitwirkung an einer breitangelegten Buergerbeteiligung als Basis fuer die weitere Planung. Bei den Bewerbergemeinschaften fuer Architektur und Freiraumplanung werden die Leistungen gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 in getrennten Vertraegen beauftragt. Fuer die Umsetzung des SBP wird ein gesonderter Vertrag fuer Landschaftsarchitekten abgeschlossen.
Auch bei der Bewerbung von Einzelbewerbern, die sich durch Nachunternehmer im Bereich Landschaftsarchitektur verstaerken, strebt die Ausloberin an, den Auftrag Landschaftsarchitektur direkt an den Landschaftsarchitekten getrennt vom Auftrag Architektur zu vergeben.
Der Landschaftsarchitekt wird im Auftragsfalle vertraglich verpflichtet im Rahmen der zu erbringenden Planungsleistungen einen geeigneten Sportanlagenplaner zu beteiligen. Dies kann durch den Auftragnehmer selbst oder ein Nachunternehmen erfolgen und bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
Sportanlagenplaner koennen im WB nur beratend taetig sein. Ein Anspruch auf Beauftragung entsteht im WB nicht. Weitere Fachplaner werden nicht beauftragt.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den WB bereits erbrachte Leistungen des Preistraegers bis zur Hoehe des zuerkannten Preises nicht erneut verguetet, wenn und soweit der WB-Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unveraendert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die WB-Teilnehmenden erklaeren sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe getrennte
Architektenvertraege fuer Architektur und Landschaftsarchitektur unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen.
Mit der Teilnahmebestaetigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des Wettbewerbs an.
Deutschland-Freiburg im Breisgau: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2022/S 081-219172
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabemanagement Freiburg
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de
Telefon: +49 761201-4083
Fax: +49 761201-4089
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freiburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungswettbewerb für den Schulcampus Dietenbach mit Sport- und Bewegungspark in Freiburg im Breisgau
Die Stadt Freiburg entwickelt zur Bewaeltigung des Bevoelkerungswachstums der Stadt den neuen Stadtteil Dietenbach, fuer den in einem aufwendigen Verfahren die Rahmenbedingungen geschaffen wurden. Auf der Grundlage des Rahmenplanes soll schrittweise der Bau der oeffentlichen Infrastruktur u.a. mit dem Schulcampus Dietenbach erfolgen. Neben Gemeinschaftsschule mit Grundstufe und 2 Sekundarstufen sollen ein Jugendtreff, Verfuegungsflaechen, 2 Sporthallen, sowie ein Sport- und Bewegungspark (SBP) errichtet werden. Die Gebaeude sind in Holz-/Holzhybridbauweise herzustellen.
Zur Findung eines qualitaetsvollen Entwurfes fuer die Planungsaufgabe sollen Loesungen im Rahmen eines Planungswettbewerbs gemäß § 69 ff VgV i. V. mit der RPW 2013 entwickelt werden. Dazu soll nach einem vorgeschalteten, offenen, EU-weitem Teilnahmewettbewerb ein nicht offener Wettbewerb (WB) nach RPW 2013 fuer Architekten und Landschaftsarchitekten ausgelobt werden.
Die Ausloberin wird mit dem 1. Preistraeger unter Beruecksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts und der Erkenntnisse der Vorprüfung in Verhandlung gem. VgV zur Beauftragung von weiteren Leistungen gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 bis mind. einschließlich LPH 5 treten. Optional werden gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 die LPH 6-9 stufenweise beauftragt. Dazu wird die Ausloberin im Anschluss an die Sitzung des Preisgerichts mit den Verfassern des 1. Preises aus dem Realisierungs-WB gem. § 14 (4) Nr. 8 VgV in Verhandlung treten.
Fuer die Umsetzung des SBP ist zum VgV-Verhandlungsverfahren die fachliche Voraussetzung fuer Sportanlagenplanung vorzuweisen. Diese kann im eigenen Buero oder durch Hinzuziehung eines Unterauftragnehmers abgedeckt werden.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Fuer den Schulcampus sind 2 Bauabschnitte (BA) vorgesehen. Die Grundstufe, die Zweifach-Sporthalle, die Verfuegungsflaechen und der Jugendtreff sind im 1. BA zu realisieren. Die Sekundarstufen und die Dreifach-Sporthalle sind im 2. BA zu realisieren. Der 2. BA soll 2 Jahre nach Fertigstellung des 1. BA in Betrieb gehen. Die Bearbeitung bis einschl. LPH 4 hat fuer beide BA des Schulcampus zeitgleich zu erfolgen. Es ist ein Bauantrag über den gesamten Schulcampus einzureichen. Die Beauftragung des SBP erfolgt an das Landschaftsarchitekturbuero und beinhaltet die Mitwirkung an einer breitangelegten Buergerbeteiligung als Basis fuer die weitere Planung. Bei den Bewerbergemeinschaften fuer Architektur und Freiraumplanung werden die Leistungen gem. HOAI (2021) § 34 und § 39 in getrennten Vertraegen beauftragt. Fuer die Umsetzung des SBP wird ein gesonderter Vertrag fuer Landschaftsarchitekten abgeschlossen.
Auch bei der Bewerbung von Einzelbewerbern, die sich durch Nachunternehmer im Bereich Landschaftsarchitektur verstaerken, strebt die Ausloberin an, den Auftrag Landschaftsarchitektur direkt an den Landschaftsarchitekten getrennt vom Auftrag Architektur zu vergeben.
Der Landschaftsarchitekt wird im Auftragsfalle vertraglich verpflichtet im Rahmen der zu erbringenden Planungsleistungen einen geeigneten Sportanlagenplaner zu beteiligen. Dies kann durch den Auftragnehmer selbst oder ein Nachunternehmen erfolgen und bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Sportanlagenplaner koennen im WB nur beratend taetig sein. Ein Anspruch auf Beauftragung entsteht im WB nicht. Weitere Fachplaner werden nicht beauftragt.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den WB bereits erbrachte Leistungen des Preistraegers bis zur Hoehe des zuerkannten Preises nicht erneut verguetet, wenn und soweit der WB-Entwurf in seinen wesentlichen Teilen unveraendert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die WB-Teilnehmenden erklaeren sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe getrennte Architektenvertraege fuer Architektur und Landschaftsarchitektur unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen.
Mit der Teilnahmebestaetigung erkennen die Teilnehmenden die Regularien und Termine des WB an.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Vergabe der Planungsleistungen für den Schulcampus wird ein Planungs-WB gemäß § 69 ff VgV mit integriertem nichtoffenem Realisierungs-WB nach RPW 2013 für Architekten und Landschaftsarchitekten durchgeführt. Dazu findet in der 1. Stufe ein offener EU-weiter Teilnahme-WB zur Bewerberauswahl statt. In der 2. Stufe wird ein nichtoffener Realisierungs-WB durchgeführt. In der Bewerbungsphase ist das Projektteam aus federfuehrenden Architekten zusammen mit Landschaftarchitekten zu benennen. Ein Sportanlagenplaner kann bereits im WB beratend auftreten und unter Wahrung der Anonymitaets- und Geheimhaltungsvorgaben mehrere Teams beraten.
Die Zahl der Teilnehmenden ist insg. auf 20 beschraenkt. 5 Teilnehmende werden gesetzt. Liegen mehr als 15 Bewerbungen vor, welche die nachfolgenden Eignungskriterien erfuellen, wird per Losentscheid ausgewaehlt.
1. Angaben Bewerber
2. Erklaerung Bewerber-/Bietergemeinschaft
3. Beabsichtigte Nachunternehmer
4. Beabsichtigte Eignungsleihe
5. Eigenerklärung Nichtvorliegen Ausschlussgruende
6. Erklaerung wirtschaftl. Verknuepfung
7. Eigenerklärung Mindestlohn
8. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung Gebaeudepl., Mind.: 3 Mio. Euro Pers-, 2 Mio. Euro sonstige Schaeden (Sach/Vermoegen);
9. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung Freianlagenp., Mind.: 3 Mio. Euro Pers-, 2 Mio. Euro sonstige Schaeden (Sach/Vermoegen);
10. Nachweis Architekt (s. III.2.1)
11. Nachweis Landschaftsarchitekt (s. III.2.1)
12. Anzahl fachbez. Mitarbeiter Gebaeudepl. einschl. Bueroinhaber gem. § 46 (3) Nr. 8 VgV der letzten 3 Geschaeftsjahre 2019, 2020, 2021. Mind. im Durchschn.: 10
13. Anzahl fachbez. Mitarbeiter Freianlagenpl. einschl. Bueroinhaber gem. § 46 (3) Nr. 8 VgV in den letzten 3 Geschaeftsjahren 2019, 2020, 2021. Mind. im Durchschnitt: 5
14. Jahresumsatz Gebaeudepl., durchschn. Umsaetze letzte 3 abgeschlossene Geschaeftsjahre 2019, 2020, 2021. Mind.: 1 Mio. EUR netto gem. § 34 HOAI
15. Jahresumsatz Freianlagenpl., durchschn. Umsaetze letzte 3 abgeschlossene Geschaeftsjahre 2019, 2020 und 2021. Mind.: 450.000 EUR netto gem. § 39 HOAI
16. Referenzen Gebäudepl. gem. Anlage Referenzliste, Erklaerung ueber wesentl. erbrachte Leistungen nach § 46 (3) Nr. 1 VgV.
Nachweis 2 Referenzprojekte mit Mindestanforderungen:
Referenz 1:
- gleiche Honorarzone, HZ III
- Neubau und/oder Sanierung
- Bauwerk fuer Bildung, Lehre, Jugend
- mind. Bauvol. in KG 300 und 400, 10 Mio. EUR netto
- abgeschl. LPH entsprechend Beauftragung (inkl. Fertigst. nach 30.06.2011), LPH 2-8
- Nachweis ueber ehem. Arbeitgeber und Projekte bei Bestaetigung ehem. Buero moeglich
Nachweis der Mindestkriterien Referenzpr. 1 ist nicht ueber mehrere Referenzpr. moeglich.
Referenz 2:
- gleiche Honorarzone, HZ III
- errichtet in Holz- oder Holzhybridbauweise
- mehrgeschossiger Neubau oder Anbau
- mind. Bauvol. in KG 300 und 400, 3 Mio. EUR netto
- abgeschl. LPH entsprechend Beauftragung (inkl. Fertigst. nach 30.06.2011), LPH 2-8
- Nachweis ueber ehem. Arbeitgeber und Projekte bei Bestaetigung ehem. Buero moeglich.
Nachweis der Mindestkriterien Referenzpr. 2 ist nicht ueber mehrere Referenzpr. moeglich.
Die Mindestkriterien beider Referenzpr. koennen in einem Referenzpr. nachgewiesen werden. Wenn Referenz 2 zugleich in Referenz 1 nachgewiesen wird, muss das Volumen des Holz-/Holzhybridbaus als Neubau von 3 Mio. Euro netto entsprechend nachgewiesen werden.
17. Referenz Freianlagenpl. gem. Anlage Referenzliste, Erklaerung über wesentl. erbrachte Leistungen nach § 46 (3) Nr. 1 VgV.
Nachweis von 1 Referenzprojekt mit Mindestanforderungen:
- gleiche Honorarzone, HZ III
- Sport-/Spielflaechen, Schulhof, oeff. zugaenglicher Freiraum
- mind. Bauvolumen in KG 500, 1,4 Mio. EUR netto
- abgeschl. LPH entsprechend Beauftragung (inkl. Fertigst. nach 30.06.2011), LPH 2-8
- Nachweis ueber ehem. Arbeitgeber und Projekte bei Bestaetigung ehem. Buero moeglich.
Nachweis der Mindestkriterien ist nicht ueber mehrere Referenzpr. moeglich.
WEITERE ANGABEN UNTER PUNKT VI.3)
Teilnahmeberechtigt sind natuerliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Gebaeude-/Freianlagenplanung durch Nachweis der Eintragung in eine Architektenkammer erfüllen. Falls dies in dem Heimatland nicht gesetzlich geregelt ist, in geeigneter Form.WEITERE ANFORDERUNGEN UNTER PUNKT VI.3)
Abschnitt IV: Verfahren
BEURTEILUNGSKRITERIEN IM WETTBEWERB:
- Architektonische Gestaltqualitaet
- Qualitaet der Freiraumgestaltung Schulcampus
- Qualitaet der Freiraumgestaltung Sport- und Bewegungspark
- Qualitaet des stadtraeumlichen Gesamtkonzeptes
- Umsetzung des Raumprogramms und des paedagogischen Konzepts
- Funktionale Qualitaet
- Funktionalitaet und Realisierungsfaehigkeit des Holz-/Holzhybridbaus
- Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit
- Nachhaltigkeit und Energiekonzeption
Die Wettbewerbssumme ist auf der Basis der HOAI (2021) ermittelt worden. Sie betraegt insgesamt 408.500 Euro (netto, zzgl. MwSt.).
Jedem der insgesamt 20 teilnehmenden Teams wird, bei Zulassung der Arbeit zur Wertung im Preisgericht, eine Aufwandsentschaedigung in Hoehe von 5.000,- Euro (netto, zzgl. MwSt.) ausgezahlt (Gesamtbearbeitungshonorar = 100.000,- Euro (netto, zzgl. MwSt.)).
Nicht ausgezahlte Bearbeitungshonorare werden dem Preisgeld zugeschlagen.
Als Preissumme stehen demnach 308.500,- Euro (netto, zzgl. MwSt.) zur Verfuegung. Die Aufteilung der Preissumme ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 125.000,- Euro
2. Preis: 75.000,- Euro
3. Preis: 50.000,- Euro
Fuer Anerkennungen stehen insgesamt 58.500,- Euro zur Verfuegung.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss die Verteilung der Preissumme und die Anzahl der Preise und Anerkennungen zu aendern. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschuettung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergaenzend zu III.2) Bedingungen für die Ausfuehrung des Auftrags:
Fuer die Umsetzung des Sport- und Bewegungsparks ist zum VgV-Verhandlungsverfahren die fachliche Voraussetzung fuer Sportanlagenplanung vorzuweisen.
Der, die Landschaftsarchitekt_in wird im Auftragsfalle vertraglich verpflichtet im Rahmen der zu erbringenden Planungsleistungen einen geeigneten Sportanlagenplaner zu beteiligen. Dies kann durch den Auftragnehmer selbst oder ein Nachunternehmen erfolgen und bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Mit einer Zustimmung des Auftraggebers kann nur gerechnet werden, wenn folgende Eignungsanforderungen erfüllt werden:
1. Jahresumsatz Freianlagenplanung, durchschnittliche Umsaetze der letzten 3 abgeschlossenen Geschaeftsjahre 2019, 2020 und 2021. Mindestanforderung 200.000 EUR netto gem. § 39 HOAI.
2. Es wird für die Sportanlagenplanung der Nachweis von einem Referenzprojekt mit folgenden Mindestanforderungen gefordert:
- Sportflaeche
- mind. Bauvolumen in KG 500, 200.000 EUR netto
- abgeschlossene Leistungsphase entsprechend Beauftragung (inkl. Fertigstellung nach 30.06.2011), LPH 2-8
- Nachweis auch ueber ehemalige Arbeitgeber_innen und Projekte bei Bestaetigung des ehemaligen Bueros moeglich
Der Nachweis der Mindestkriterien ist nicht ueber mehrere Referenzprojekte moeglich.
Die Nachweise sind vor Auftragserteilung im Rahmen des Verhandlungsverfahrens einzureichen.
Bei Nichterfüllung bzw. Nichtzustimmung ist ein andere/r geeignete/r Planer_in einzusetzen.
Die Unterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal http://regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich.
Die Abgabe der geforderten Anlagen und Nachweise darf ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 18.05.2022, 12:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich. Es erfolgt schnellstmöglich eine Beantwortung an alle Bewerber.
Weitere Unterlagen als die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros bzw. Nachunternehmer haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Die Unterzeichnung des Antrags erfolgt in Textform nach § 126b BGB, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen. Hierfür ist der Vor- und Nachname der erklärenden Person oder der Firmennamen im Angebotsassistenten im Schritt "Angebot einreichen" im dafür vorgesehenen Feld bereits vorbelegt und kann bei Bedarf geändert werden.
Zum Bezug der Wettbewerbsunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (siehe I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten u.Ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im Vergabeportal erfolgt.
Die Information zur Umsetzung der Datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Stadt Freiburg i.Br. finden Sie auf www.freiburg.de unter dem Menüpunkt „Wirtschaft und Digitalisierung“ - „Ausschreibungen“ - unter „Weitere Informationen“, „Datenschutzhinweise nach der DSGVO bei Vergaben“.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: siehe oben
Land: Deutschland
Ein zulaessiger Nachpruefungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst moeglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter ueber den Grund der vorgesehenen Nichtberuecksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag auf ein Nachpruefungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulaessig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichung des Nachpruefungsantrages erkannt und gegenueber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen geruegt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberuehrt.
2. Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spaetestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung (siehe IV.2.2) genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenueber dem Auftraggeber geruegt werden.
3. Verstoeße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spaetestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenueber dem Auftraggeber geruegt werden.
4. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Ruege nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Ruege nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulaessigen Nachpruefungsantrag stellen.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268732
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de