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  • Schul- und Internatsneubau am Standort Johannes-Vatter-Schule
  • Schul- und Internatsneubau am Standort Johannes-Vatter-Schule
  • Schul- und Internatsneubau am Standort Johannes-Vatter-Schule
  • 3. Preis: Lehmann Architekten GmbH, Offenburg
  • 1. Preis: Wittfoht Architekten, Stuttgart
  • 2. Preis: Gössler Kinz Kerber Schippmann Architekten PartG mbB, Berlin

Schul- und Internatsneubau am Standort Johannes-Vatter-Schule , Friedberg (Hessen)/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2030392
Tag der Veröffentlichung
02.12.2020
Aktualisiert am
01.06.2021
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekt*innen
Beteiligung
6 Arbeiten
Auslober
Koordination
Niemann + Steege Gesellschaft für Stadentwicklung Stadtplanung Städtebau Städtebaurecht mbH, Düsseldorf
Bewerbungsschluss
06.01.2021 12:30
Abgabetermin
07.04.2021
Preisgerichtssitzung
05.05.2021

1. Preis

Wittfoht Architekten, Stuttgart
Jens Wittfoht
Mitarbeit: Jonathan Gefeller · David Robrecht
Petra Stojanik · Francesco Vasconi · Manling Xu
Fachberater: Prof. Matthias Rudolph · Ingrid Bobran-Wittfoht
  • 1. Preis: Wittfoht Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Wittfoht Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Wittfoht Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Wittfoht Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Wittfoht Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Wittfoht Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Wittfoht Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Wittfoht Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Wittfoht Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Wittfoht Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Wittfoht Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Wittfoht Architekten, Stuttgart

2. Preis

Gössler Kinz Kerber Schippmann Architekten PartG mbB, Berlin
Francis Paul Gössler
Mitarbeit: Kinga Krawczyk
Fachberater: Daniela Andresen
  • 2. Preis: Gössler Kinz Kerber Schippmann Architekten PartG mbB, Berlin
  • 2. Preis: Gössler Kinz Kerber Schippmann Architekten PartG mbB, Berlin
  • 2. Preis: Gössler Kinz Kerber Schippmann Architekten PartG mbB, Berlin
  • 2. Preis: Gössler Kinz Kerber Schippmann Architekten PartG mbB, Berlin
  • 2. Preis: Gössler Kinz Kerber Schippmann Architekten PartG mbB, Berlin
  • 2. Preis: Gössler Kinz Kerber Schippmann Architekten PartG mbB, Berlin
  • 2. Preis: Gössler Kinz Kerber Schippmann Architekten PartG mbB, Berlin
  • 2. Preis: Gössler Kinz Kerber Schippmann Architekten PartG mbB, Berlin
  • 2. Preis: Gössler Kinz Kerber Schippmann Architekten PartG mbB, Berlin
  • 2. Preis: Gössler Kinz Kerber Schippmann Architekten PartG mbB, Berlin

3. Preis

Lehmann Architekten GmbH, Offenburg
Gunnar Lehmann · Gerhard A. Lehmann · Grischa Lehmann
Mitarbeit: Jasmin Schnurr
  • 3. Preis: Lehmann Architekten GmbH, Offenburg
  • 3. Preis: Lehmann Architekten GmbH, Offenburg
  • 3. Preis: Lehmann Architekten GmbH, Offenburg
  • 3. Preis: Lehmann Architekten GmbH, Offenburg
  • 3. Preis: Lehmann Architekten GmbH, Offenburg
  • 3. Preis: Lehmann Architekten GmbH, Offenburg
  • 3. Preis: Lehmann Architekten GmbH, Offenburg
  • 3. Preis: Lehmann Architekten GmbH, Offenburg
Verfahrensart
EU-weites Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV mit vorgelagertem einphasigem nicht offenem hochbaulichem Realisierungswettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW 2013 und EU-weitem Bewerbungsverfahren

Wettbwerbsaufgabe
Der Zweck des Verfahrens ist der Neubau eines Schul- sowie eines Internatsgebäudes am Standort Johannes-Vatter-Schule (JVS) Friedberg, denen aufgrund des schulischen Förderschwerpunktes „Hören“ besondere Anforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit und (Raum-) Akustik zugrunde zu legen sind. Das Vorhaben umfasst eine BGF von rund 3 500 m2. Davon sind ca. 1 000 m2 für das Internatsgebäude und ca. 2 500 m2 für das Schulgebäude vorzusehen. Insbesondere die technische Realisierbarkeit des zu planenden Musikraumes mit vibrationstransmittierendem Boden stellt eine besondere bauliche Planungsanforderung dar. Es sollen nachhaltige, zukunftsfähige Gebäude entstehen, die sämtlichen nutzungs- und funktionsspezifischen Rahmenbedingungen gerecht werden. Vom Auslober werden zukunftsweisende Entwurfskonzepte erwartet, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzielen. Es wird das Niveau „EnEV minus 30 % angestrebt.

Fachpreisrichter*innen
Prof. Zvonko Turkali | Turkali Architekten, Frankfurt am Main (Vorsitzender)
Dipl.-Ing. Ute Frank | Agustin und Frank/Winkler Architekten, Berlin
Prof. Gernot Schulz | gernot schulz : architektur, Köln
Dipl.-Ing. Peter Suermann | Architekt, Warburg
Jun. Prof. Dr.-Ing. Jutta Albus | Juniorprofessur Ressourceneffizientes Bauen, TU Dortmund

Sachpreisrichter*innen
Christa Gerdsen | Fachbereich Überregionale Schulen, LWV Hessen
Dieter Schütz | Beigeordneter LWV Hessen
Elias Johannes Knell | Vertreter des LWV

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober eintimmig, den ersten Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen gemäß lit. E Ziff. I der Auslobung zu beauftragen. Hierbei sind die in den schriftlichen Beurteilungen gegebenen Hinweise zu berücksichtigen.
02/12/2020    S235
Deutschland-Kassel: Dienstleistungen von Architekturbüros
2020/S 235-580857
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Landeswohlfahrtsverband Hessen
Postanschrift: Ständeplatz 6-10
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Niemann + Steege Gesellschaft für Stadtentwicklung Stadtplanung Städtebau Städtebaurecht mbH
E-Mail: mail@niemann-steege.de
Telefon: +49 2118632520
Fax: +49 21186325210
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwv-hessen.de/

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: gofile.me/4GJoS/bMXBvOOuH
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Schul- und Internatsneubau am Standort Johannes-Vatter-Schule in Friedberg (Hessen)

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros

II.2) Beschreibung


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Da es sich bei dem Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) um einen öffentlichen Auslober/Auftraggeber handelt und das zu erwartende Honorar für die erforderlichen Objektplanungsleistungen oberhalb des Schwellenwertes liegen wird, ist die Vergabe der Leistungen auf Basis der Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) geboten und soll als Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV erfolgen. Aufgrund der besonderen qualitätssichernden Anforderungen an das Vorhaben, erfolgt ein vorgeschalteter nicht offener, einphasiger hoch baulicher Realisierungswettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) i.V.m. § 79 VgV mit EU-weitem Bewerbungsverfahren. Dieses Wettbewerbsverfahren dient der Auswahl der Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften für das Verhandlungsverfahren. Der Wettbewerb ist unter der Nummer 25/2020 RPW 2013 bei der AKH registriert.
Im Rahmen dieses Wettbewerbs soll die Bearbeitung der Aufgabenstellung weitestgehend entsprechend der Leistungsphase 2 (Vorplanung) des Leistungsbilds Gebäude und Innenräume gemäß § 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erarbeitet werden.
Der Zweck des Verfahrens ist der Neubau eines Schul- sowie eines Internatsgebäudes am Standort Johannes-Vatter-Schule (JVS) Friedberg, denen aufgrund des schulischen Förderschwerpunktes „Hören“ besondere Anforderungen hinsichtlich Barrierefreiheit und (Raum-) Akustik zugrunde zu legen sind. Das Vorhaben umfasst eine BGF von rund 3 500 m2. Davon sind ca. 1 000 m2 für das Internatsgebäude und ca. 2 500 m2 für das Schulgebäude vorzusehen. Insbesondere die technische Realisierbarkeit des zu planenden Musikraumes mit vibrationstransmittierendem Boden stellt eine besondere bauliche Planungsanforderung dar. Es sollen nachhaltige, zukunftsfähige Gebäude entstehen, die sämtlichen nutzungs- und funktionsspezifischen Rahmenbedingungen gerecht werden. Vom Auslober werden zukunftsweisende Entwurfskonzepte erwartet, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen die höchstmögliche Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit, Gebrauchstauglichkeit und Architekturqualität erzielen. Es wird das Niveau „EnEV minus 30 % angestrebt.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen. Die Teilnahmebedingungen gemäß § 4 Abs. 1 RPW 2013 leiten sich aus der zu vergebenden Leistung und der Wettbewerbsaufgabe sowie der dafür erforderlichen fachlichen Qualifikation ab. Teilnahmeberechtigt für das Wettbewerbsverfahren sind natürliche und juristische Personen, die gemäß § 75 Abs. 1, 2 und 3 VgV die Berufsbezeichnung Architektin/Architekt und Ingenieurin/Ingenieur tragen dürfen oder nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Der Auftraggeber sieht die generalplanerische Leitung durch eine/einen Architektin/Architekten vor.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 43 Abs. 1 VgV benennen.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs sollen 6 Teilnehmer/Teilnehmerinnen/Teilnehmergemeinschaften ihrer Eignung gemäß zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren ausgewählt werden (vgl. § 42 VgV). Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Bewerbungen zwingend erforderlich. Insbesondere ist das Bewerbungsformular vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und die darin geforderten Anlagen zu übermitteln. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind unzulässig. Es ist sicherzustellen, dass die Teilnahmeanträge bei der unter lit. I.1) genannten Kontaktstelle bis zum Abgabetermin eingegangen sind. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Die notwendigen Informationen zur Bewertung der Eignungskriterien gemäß den Bewerbungsunterlagen sind eindeutig und prüfbar einzureichen. Bei Nichtvollständigkeit der geforderten Unterlagen und Angaben behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV nicht nachzufordern. Nichteinreichen von angeforderten Unterlagen zur Eignungsprüfung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen. Anhand der Bewerbungsunterlagen werden die Eignungskriterien geprüft und mögliche Ausschlusskriterien/Teilnahmehindernisse festgestellt. Alle fremdsprachigen Urkunden oder Nachweise sind in deutscher Sprache zu übersetzen. Eine eigenverantwortliche Übersetzung ist ausreichend, sofern sie im Sinne einer Eigenerklärung abgegeben und unterschrieben wurde.
Die maximale Gesamtbewertungspunktzahl für eine Bewerbung beträgt 240 Punkte. Detaillierte Angaben zur Auswahl sind den Bewerbungsunterlagen (Anlagen 1 - 12) zu entnehmen. Im Teilnahmewettbewerb werden 6 Bewerber/Bewerberinnen/Bewerbergemeinschaften mit den höchsten Gesamtbewertungspunktzahlen ausgewählt und aufgefordert am Wettbewerb teilzunehmen. Erfüllen mehr als 6 Bewerber/Bewerberinnen/Bewerbergemeinschaften gleichermaßen die Anforderungen entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, behält sich der Auftraggeber vor, gemäß § 75 Abs. 6 VgV unter den verbliebenen Bewerbern ein Losverfahren durchzuführen.
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
— Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Ziffer 3 und Abs. 4 Ziffer 2 VgV (Anlage 7),
— Mindestjahresumsatz der letzten 3 Jahre gemäß § 45 Abs. 1 Ziffer 1 und Abs. 2 VgV (Anlage 9).
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
— Mittel des Vollzeitäquivalents der Beschäftigten der letzten 3 Jahre gemäß § 46 Abs. 3 Ziffer 2 und Ziffer 8 VgV (Anlage 8),
— Zwei Referenzprojekte gemäß § 46 Abs. 3 Ziffer 1 VgV (Anlage 10 und 11).
Einzureichende Unterlagen für die Bewerbung siehe Bewerberformulare.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt/Architektin (Nachweis, z. B. Kammermitgliedschaft).


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 6

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:


IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Gestalterische und räumliche Qualitäten sowie Nutzungsqualitäten des Konzeptes, insbesondere:
— Entwicklung eines richtungsweisenden Raum- und Nutzungskonzeptes, gestaltbestimmende Grundidee,
— Imageentwicklung und Identifikationspotenzial, insbesondere die Konzeption einer gestalterisch hohen Qualität sowie hohen Funktionalität der Fassade, unter besonderer Berücksichtigung der Materialwahl,
— Maßstäblichkeit,
— Verknüpfung mit dem umgebenden Außenraum, insbesondere der Übergänge zwischen Innen und Außen Funktionale Aspekte, insbesondere,
— Erfüllung des erforderlichen Raumprogramms und Entwicklung flexibler Grundrisse im Sinne eines zeitgemäßen Bildungs- sowie Internatsgebäudes,
— Erfüllung der funktionalen Anforderung gemäß Auslobung sowie Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorgaben,
— Realisierbarkeit, Zweckmäßigkeit und Angemessenheit, insbesondere die Berücksichtigung einer zukunftsfähigen technischen Ausstattung,
— Herstellung der Barrierefreiheit Bautechnische Aspekte, insbesondere,
— Qualität der technischen Ausrüstung, insbesondere hinsichtlich der zukünftigen Nutzung als Bildungs- sowie Internatsgebäude,
— Flexibilität der Gesamtorganisation und des Nutzungskonzepts,
— Bautechnische Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit,
— Energetische Qualität (Baustandard, zentrale Energieversorgung, Einsatz regenerativer Energien).
Die Reihenfolge der Kriterien ist nicht abschließend und stellt keine Gewichtung dar, diese wird durch das Preisgericht definiert.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 06/01/2021
Ortszeit: 12:30

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 28/01/2021

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für die Wettbewerbssumme stellt der Auslober 58 000 EUR (netto) zur Verfügung.
Die Summe von insgesamt 12 000 EUR (netto) wird in Form von Aufwandentschädigungen ausgeschüttet und zu gleichen Teilen auf die Teilnehmerinnen/Teilnehmer/Teilnehmergemeinschaften bei Erfüllung der geforderten Wettbewerbsleistungen verteilt. Für Preisgelder stehen somit 46 000 EUR (netto) zur Verfügung.
Die Aufteilung der Gesamtsumme von 58 000 EUR (netto) ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis (50 %) 23 000 EUR (netto)
2. Preis (30 %) 13 800 EUR (netto)
3. Preis (20 %) 9 200 EUR (netto).
Aufwandentschädigungen
(6 teilnehmende Büro á 2 000 EUR netto) 12 000 EUR (netto)
Über die Erfüllung der Leistungen bzw. die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen entscheidet das Preisgericht. Die Aufteilung der Preise kann abweichend von den vorgenannten Beträgen einstimmig durch das Preisgericht geändert werden. Die Preise sind Gegenleistungen für die vom Preisgericht ausgezeichneten Entwürfe und sind als Nettobeträge aufgeführt.
Die Preisgelder und Aufwandsentschädigungen werden den Teilnehmerinnen/Teilnehmern/Teilnehmergemeinschaften gegen eine entsprechende Rechnung nach Bekanntgabe der Entscheidung des Preisgerichts gezahlt. Über die Ausschüttung von Preisen und die Aufwandsentschädigungen hinaus, werden den Teilnehmerinnen/Teilnehmern/Teilnehmergemeinschaften keine Kosten erstattet.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Kosten für die Bewerbung und Bearbeitung werden nicht erstattet.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt ein Verhandlungsverfahren gemäß § 17 VgV mit den Preisträgerinnen/Preisträgern/Preisträgergemeinschaften. Gemäß § 17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber vor, die zu vergebenden Leistungen auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die/der zu findende Planerin/Planer wird gemäß den vorab bekanntgemachten, nachfolgend benannten Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren ermittelt.
Zuschlagskriterien:
1. Wettbewerbserfolg (Wichtung 50) = max. erreichbare Bewertungspunktzahl 3 000 Wettbewerbsplatzierung:
1. Preis – 60 Punkte,
2. Preis – 30 Punkte,
3. Preis – 10 Punkte.
2. Beauftragung (Wichtung 10) = max. erreichbare Bewertungspunktzahl 300
Das günstigste Angebot, welches sich aus der Summe des Angebots für das Schulgebäude und des Angebots für das Internatsgebäude zusammensetzt, erhält 30 Punkte. Die angegebenen Stundensätze der Projektbeteiligten werden mit 10 Stunden multipliziert und anschließend addiert. Die Gesamtsumme der Stundensätze wird für die Bewertung auf das Gesamthonorarangebot (netto in Euro) zzgl. Nebenkosten angerechnet. Die übrigen Angebote erhalten entsprechend ihrer prozentualen Abweichung vom günstigsten Angebot weniger Punkte. Die erreichten Punktzahlen werden nach der Multiplikation mit der Wichtungszahl auf ganze Zahlen ohne Dezimalstelle gerundet.
3. Projektteam (Wichtung 20) = max. erreichbare Bewertungspunktzahl 400 Berufserfahrung des Planers/der Planerin der Objektplanung:
— < 2 vergleichbare Projekte – 4 Punkte,
— 2 vergleichbare Projekte – 8 Punkte,
— 3 vergleichbare Projekte – 12 Punkte,
— 4 vergleichbare Projekte – 16 Punkte,
— > 4 vergleichbare Projekte – 20 Punkte.
Hinweis: Die Punktzahl des Zuschlagskriteriums 3 wird mit der Wichtungszahl multipliziert und ergibt die gewichteten Bewertungspunkte.
Als vergleichbare Projekte gelten Projekte, die die Minimalanforderungen der im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs einzureichenden Referenzprojekte (Anlagen 10-11 des Bewerbungsformulars) erfüllen.
4. Projektskizze (Wichtung 20) = max. erreichbare Bewertungspunktzahl 600:
4.1. Zeitmanagement:
— Sehr geringe Qualität – 2 Punkte,
— Geringe Qualität – 4 Punkte,
— Durchschnittliche Qualität – 6 Punkte,
— Hohe Qualität – 8,
— Sehr hohe Qualität – 10 Punkte.
4.2. Kosten- und Nachtragsmanagement:
— Sehr geringe Qualität – 2 Punkte,
— Geringe Qualität – 4 Punkte,
— Durchschnittliche Qualität – 6 Punkte,
— Hohe Qualität – 8 Punkte,
— Sehr hohe Qualität – 10 Punkte.
4.3. Projektorganisation/-struktur:
— Sehr geringe Qualität – 2 Punkte,
— Geringe Qualität – 4 Punkte,
— Durchschnittliche Qualität – 6 Punkte,
— Hohe Qualität – 8 Punkte,
— Sehr hohe Qualität – 10 Punkte.
Hinweis: Die Punktzahlen der Zuschlagskriterien 4.1 bis 4.3 werden addiert und bilden in der Summe die Punktzahl des Zuschlagskriteriums 4, die mit der Wichtungszahl multipliziert wird.
Eine Bewertung mit 10 Punkten erfolgt, wenn die dargelegten Angaben zur Projektskizze erwarten lassen, die beschriebenen Anforderungen besonders effektiv zu erbringen. Die eingereichten Angaben zeichnen sich durch besondere Qualität und Effektivität aus.
Eine Bewertung mit 8 Punkten erfolgt, wenn die dargelegten Angaben zur Projektskizze nicht nur dem allgemeinen Standard entsprechen, sondern sich durch Qualität und Effektivität auszeichnen.
Eine Bewertung mit 6 Punkten erfolgt, wenn die dargelegten Angaben zur Projektskizze dem allgemeinen Standard entsprechen.
Eine Bewertung mit 4 Punkten erfolgt, wenn die dargelegten Angaben zur Projektskizze geringe Mängel in Hinblick auf die Qualität und Effektivität der eingereichten Angaben aufweisen.
Eine Bewertung mit 2 Punkten erfolgt, wenn die dargelegten Angaben zur Projektskizze erhebliche Mängel in Hinblick auf die Qualität und Effektivität der eingereichten Angaben aufweisen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— vgl. § 134 Abs. 2 GWB — vgl. § 160 Abs. 3 GWB.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 6151125816
Internet-Adresse: rp-darmstadt.hessen.de/planung/%C3%B6ffentliches-auftragswesen/vergabekammer

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

27/11/2020

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