- wa-ID
- wa-2029214
- Tag der Veröffentlichung
- 15.06.2020
- Aktualisiert am
- 22.10.2020
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Architekt*innen und/oder Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 69 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Schorndorf
- Koordination
- oberprillerarchitekten, Hörmannsdorf
- Abgabetermin
- 24.08.2020
- Abgabetermin Modell
- 03.09.2020
- Preisgerichtssitzung
- 08.10.2020
- 2. Preisgerichtssitzung
- 09.10.2020
Verfahrensart
Offener einphasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil
Wettbewerbsaufgabe
Die Gemeinde Schorndorf beabsichtigt mit dem Bau eines Gemeinschaftszentrums die begonnene Revitalisierung der Ortsmitte fortzusetzen.
Dafür soll einer der letzten Leerstände im Ortskern, das sogenannte Kramer-Anwesen, abgebrochen und das Grundstück mit einer Neubebauung zukunftsorientiert nachgenutzt werden.
Das Gemeinschaftszentrum soll eine ambulante Tagespflegeeinrichtung mit Gemeinschaftsbereichen für die Dorfgemeinschaft und barrierefreie Wohnungen beinhalten. Das Vorhaben soll helfen, den Bedarf an preisgünstigen Mietwohnungen unterschiedlicher Größe zu decken und als Ergänzung für die in den letzten Jahren entstandene Wohnresidenz St. Raphael und die barrierefreie Wohnanlage an der Chamer Straße dienen.
Diese Maßnahme hat zusammen mit der Neugestaltung der zugehörigen Freifläche als gesellschaftlichem Treffpunkt das Ziel, den Ortskern als soziale Mitte des Dorfes weiterzuentwickeln und zu stärken.
Fachpreisrichter
Peter Brückner, Architekt, Tirschenreuth (Vorsitzender)
Marion Resch-Heckel, Architektin, Kulmbach
Markus Götz, Amt f. ländl. Entwicklung Oberpfalz, Architekt, Tirschenreuth
Sachpreisrichter
Martin Mandl, Gemeinderat, Gemeinde Schorndorf
Christian Rasche, Gemeinderat, Gemeinde Schorndorf
Offener einphasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil
Wettbewerbsaufgabe
Die Gemeinde Schorndorf beabsichtigt mit dem Bau eines Gemeinschaftszentrums die begonnene Revitalisierung der Ortsmitte fortzusetzen.
Dafür soll einer der letzten Leerstände im Ortskern, das sogenannte Kramer-Anwesen, abgebrochen und das Grundstück mit einer Neubebauung zukunftsorientiert nachgenutzt werden.
Das Gemeinschaftszentrum soll eine ambulante Tagespflegeeinrichtung mit Gemeinschaftsbereichen für die Dorfgemeinschaft und barrierefreie Wohnungen beinhalten. Das Vorhaben soll helfen, den Bedarf an preisgünstigen Mietwohnungen unterschiedlicher Größe zu decken und als Ergänzung für die in den letzten Jahren entstandene Wohnresidenz St. Raphael und die barrierefreie Wohnanlage an der Chamer Straße dienen.
Diese Maßnahme hat zusammen mit der Neugestaltung der zugehörigen Freifläche als gesellschaftlichem Treffpunkt das Ziel, den Ortskern als soziale Mitte des Dorfes weiterzuentwickeln und zu stärken.
Fachpreisrichter
Peter Brückner, Architekt, Tirschenreuth (Vorsitzender)
Marion Resch-Heckel, Architektin, Kulmbach
Markus Götz, Amt f. ländl. Entwicklung Oberpfalz, Architekt, Tirschenreuth
Sachpreisrichter
Martin Mandl, Gemeinderat, Gemeinde Schorndorf
Christian Rasche, Gemeinderat, Gemeinde Schorndorf
12/06/2020 S113 Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren
Deutschland-Schorndorf: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2020/S 113-274876
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Schorndorf
Postanschrift: Kirchplatz 1
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93489
Land: Deutschland
E-Mail: julia.scheubeck@gemeinde-schorndorf.deInternet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-schorndorf.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.oberprillerarchitekten.de/wettbewerbe-objekte/wettbewerb-schorndorf-soziale-mitte
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Arbeitsgemeinschaft Beer – Oberpriller
Postanschrift: Am Schöllgraben 18
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: mail@oberprillerarchitekten.de
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberprillerarchitekten.de/
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Offener einphasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil „Schorndorf – Soziale Mitte/Gemeinschaftszentrum“
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Gemeinde Schorndorf beabsichtigt mit dem Bau eines Gemeinschaftszentrums die begonnene Revitalisierung der Ortsmitte fortzusetzen.
Dafür soll einer der letzten Leerstände im Ortskern, das sogenannte Kramer-Anwesen, abgebrochen und das Grundstück mit einer Neubebauung zukunftsorientiert nachgenutzt werden.
Das Gemeinschaftszentrum soll eine ambulante Tagespflegeeinrichtung mit Gemeinschaftsbereichen für die Dorfgemeinschaft und barrierefreie Wohnungen beinhalten. Das Vorhaben soll helfen, den Bedarf an preisgünstigen Mietwohnungen unterschiedlicher Größe zu decken und als Ergänzung für die in den letzten Jahren entstandene Wohnresidenz St. Raphael und die barrierefreie Wohnanlage an der Chamer Straße dienen.
Diese Maßnahme hat zusammen mit der Neugestaltung der zugehörigen Freifläche als gesellschaftlichem Treffpunkt das Ziel, den Ortskern als
Soziale Mitte des Dorfes weiterzuentwickeln und zu stärken.
Die Auftraggeberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts entsprechend der Einführungsbekanntmachung der Obersten Baubehörde v. 1.10.2013, Az. IIZ5-4634-001/13 zu der RPW einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Sie wird hierzu ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit mindestens 40 % gewichtet.
In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 und nach Genehmigung und Förderzusage die Leistungsphase 5 nach HOAI 2013 § 35 Gebäudeplanung und § 40 Freianlagen vorgesehen.
Die Ausloberin behält sich vor, in einer zweiten Stufe die jeweiligen Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften von Architekten und Landschaftsarchitekten oder Einzelbewerber mit den entsprechenden Qualifikationen. Die Projektverantwortlichen müssen die Berufsbezeichnung „Architekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ tragen. Die Angaben zum Berufsstand sind in der Auslobung unter Punkt I.3. im Einzelnen beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar:
— Ortsräumliche Gesamtqualität;
— Erschließung;
— Architektonische und räumliche Gestaltung;
— Atmosphärische Gestaltung des Versammlungsraums;
— Wirtschaftlichkeit;
— Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit, Versickerung bzw. Verwertung von Niederschlagswasser;
— Gestaltung der Freianlagen.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/08/2020
Ortszeit: 16:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme beträgt 36 000 EUR netto, als Preise folgendermaßen aufgeteilt:
— 1. Preis 18 000 EUR;
— 2. Preis 10 800 EUR;
— 3. Preis 7 200 EUR.
Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Peter Brückner, Architekt, Tirschenreuth (FP)
Marion Resch-Heckel, Architektin, Kulmbach (FP)
Markus Götz, Amt f. ländliche Entwicklung Oberpfalz, Architekt, Tirschenreuth (FP)
Franz Hilger, Landschaftsarchitekt, Landshut (st. stellv. FP)
Martin Mandl, Gemeinderat, Gemeinde Schorndorf (SP)
Christian Rasche, Gemeinderat, Gemeinde Schorndorf (SP)
Max Schmaderer, 1. Bürgermeister, Gemeinde Schorndorf (st. stellv. SP)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.
Für die Teilnahme der Preisträger am anschließenden Verhandlungsverfahren nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV gelten folgende Bedingungen (diese müssen erst zum Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden!):
— Ausschlussgründe: Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist erst im Verhandlungsverfahren vorzulegen;
— Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 500 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunter-nehmen. Für die Freianlagen in Höhe von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungs-unternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall;
— Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für die Bereiche Gebäude- und Freianlagen-planung mindestens 1 Referenzprojekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen (mind. Honorarzone III), bei denen die Leistungen der Leistungsphasen 2 – 8 beauftragt waren und die Abnahme nach 2010 erfolgt ist, nachweisen können. Kann der Preisträger diese Referenzen nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht;
— Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Gebäudeplanung über mindestens 2 Mitarbeiter (einschl. Inhaber) mit technischem Hochschulabschluss (Dipl. Ing. oder vergleichbar) verfügen und 2 Fachkräfte für die Freianlagenplanung. Kann ein Preisträger diese Anforderung nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht;
— Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die o. g. Erklärungen und – bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil – die o. g. Eignungsnachweise, sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Arbeitsgemeinschaft Beer – Oberpriller
Postanschrift: Am Schöllgraben 18
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: mail@oberprillerarchitekten.de
Telefon: +49 870291480
Fax: +49 870291339Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/06/2020
Deutschland-Schorndorf: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2020/S 113-274876
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Schorndorf
Postanschrift: Kirchplatz 1
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93489
Land: Deutschland
E-Mail: julia.scheubeck@gemeinde-schorndorf.deInternet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-schorndorf.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.oberprillerarchitekten.de/wettbewerbe-objekte/wettbewerb-schorndorf-soziale-mitte
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: Arbeitsgemeinschaft Beer – Oberpriller
Postanschrift: Am Schöllgraben 18
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: mail@oberprillerarchitekten.de
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberprillerarchitekten.de/
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Offener einphasiger Realisierungswettbewerb mit Ideenteil „Schorndorf – Soziale Mitte/Gemeinschaftszentrum“
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Gemeinde Schorndorf beabsichtigt mit dem Bau eines Gemeinschaftszentrums die begonnene Revitalisierung der Ortsmitte fortzusetzen.
Dafür soll einer der letzten Leerstände im Ortskern, das sogenannte Kramer-Anwesen, abgebrochen und das Grundstück mit einer Neubebauung zukunftsorientiert nachgenutzt werden.
Das Gemeinschaftszentrum soll eine ambulante Tagespflegeeinrichtung mit Gemeinschaftsbereichen für die Dorfgemeinschaft und barrierefreie Wohnungen beinhalten. Das Vorhaben soll helfen, den Bedarf an preisgünstigen Mietwohnungen unterschiedlicher Größe zu decken und als Ergänzung für die in den letzten Jahren entstandene Wohnresidenz St. Raphael und die barrierefreie Wohnanlage an der Chamer Straße dienen.
Diese Maßnahme hat zusammen mit der Neugestaltung der zugehörigen Freifläche als gesellschaftlichem Treffpunkt das Ziel, den Ortskern als
Soziale Mitte des Dorfes weiterzuentwickeln und zu stärken.
Die Auftraggeberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts entsprechend der Einführungsbekanntmachung der Obersten Baubehörde v. 1.10.2013, Az. IIZ5-4634-001/13 zu der RPW einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Sie wird hierzu ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit mindestens 40 % gewichtet.
In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 und nach Genehmigung und Förderzusage die Leistungsphase 5 nach HOAI 2013 § 35 Gebäudeplanung und § 40 Freianlagen vorgesehen.
Die Ausloberin behält sich vor, in einer zweiten Stufe die jeweiligen Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Zugelassen sind Bewerbergemeinschaften von Architekten und Landschaftsarchitekten oder Einzelbewerber mit den entsprechenden Qualifikationen. Die Projektverantwortlichen müssen die Berufsbezeichnung „Architekt/in“, „Landschaftsarchitekt/in“ tragen. Die Angaben zum Berufsstand sind in der Auslobung unter Punkt I.3. im Einzelnen beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Offen
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar:
— Ortsräumliche Gesamtqualität;
— Erschließung;
— Architektonische und räumliche Gestaltung;
— Atmosphärische Gestaltung des Versammlungsraums;
— Wirtschaftlichkeit;
— Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit, Versickerung bzw. Verwertung von Niederschlagswasser;
— Gestaltung der Freianlagen.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/08/2020
Ortszeit: 16:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme beträgt 36 000 EUR netto, als Preise folgendermaßen aufgeteilt:
— 1. Preis 18 000 EUR;
— 2. Preis 10 800 EUR;
— 3. Preis 7 200 EUR.
Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Peter Brückner, Architekt, Tirschenreuth (FP)
Marion Resch-Heckel, Architektin, Kulmbach (FP)
Markus Götz, Amt f. ländliche Entwicklung Oberpfalz, Architekt, Tirschenreuth (FP)
Franz Hilger, Landschaftsarchitekt, Landshut (st. stellv. FP)
Martin Mandl, Gemeinderat, Gemeinde Schorndorf (SP)
Christian Rasche, Gemeinderat, Gemeinde Schorndorf (SP)
Max Schmaderer, 1. Bürgermeister, Gemeinde Schorndorf (st. stellv. SP)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.
Für die Teilnahme der Preisträger am anschließenden Verhandlungsverfahren nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV gelten folgende Bedingungen (diese müssen erst zum Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden!):
— Ausschlussgründe: Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist erst im Verhandlungsverfahren vorzulegen;
— Berufshaftpflichtversicherung: Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 500 000 EUR für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunter-nehmen. Für die Freianlagen in Höhe von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Schadensarten) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungs-unternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall;
— Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für die Bereiche Gebäude- und Freianlagen-planung mindestens 1 Referenzprojekt mit vergleichbaren Planungsanforderungen (mind. Honorarzone III), bei denen die Leistungen der Leistungsphasen 2 – 8 beauftragt waren und die Abnahme nach 2010 erfolgt ist, nachweisen können. Kann der Preisträger diese Referenzen nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht;
— Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Gebäudeplanung über mindestens 2 Mitarbeiter (einschl. Inhaber) mit technischem Hochschulabschluss (Dipl. Ing. oder vergleichbar) verfügen und 2 Fachkräfte für die Freianlagenplanung. Kann ein Preisträger diese Anforderung nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht;
— Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die o. g. Erklärungen und – bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil – die o. g. Eignungsnachweise, sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Arbeitsgemeinschaft Beer – Oberpriller
Postanschrift: Am Schöllgraben 18
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: mail@oberprillerarchitekten.de
Telefon: +49 870291480
Fax: +49 870291339Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/06/2020