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Schaffung von Gemeinderäumen in und/oder an die Bonnuskirche mit Glockenturm und Vorplatz , Osnabrück/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2020629
Tag der Veröffentlichung
23.08.2016
Aktualisiert am
23.08.2016
Verfahrensart
Sonstiger Wettbewerb
Beteiligung
6 Arbeiten
Preisgerichtssitzung
23.08.2016

1. Preis

dreibund architekten, Bochum

2. Preis

Klodwig & Partner Architekten, Münster

Anerkennung

Deen Architects, Münster
Göke Falke Architekten, Münster
Verfahrensart
Mehrfachbeauftragung

Auslober
Ev.-luth. Bonnus-Kirchengemeinde, Osnabrück

Wettbewerbsbetreuung
Ev.-luth. Landeskirche Hannovers -
Amt für Bau- und Kunstpflege Osnabrück, Osnabrück

Wettbewerbsaufgabe
Die Ausloberin beabsichtigt auf ihrem Grundstück westlich der Straßenkreuzung Obere Martinistraße Ecke Bredowstraße Räumlichkeiten für ihre Gemeindearbeit in- und/ oder an- das Denkmal Kirche ein- bzw. anzubauen. Die bisher auf dem Grundstück genutzten Räumlichkeiten sollen im Zuge der Gebäudemanagment-Überlegungen abgegeben werden.
Die Gemeinde soll ganzjährig in dem Kirchengebäude ihre Gottesdienste feiern können, also auch im Winterhalbjahr mit ökologisch vertretbaren Heizkosten.
Vom Kirchenvorstand wird der Einbau des großen Gemeindesaals in das bestehende Kirchengebäude favorisiert. Für große Festgottesdienste soll jedoch nach wie vor, die Gesamtinnenfläche des Kirchengebäudes zur Verfügung stehen.
Das Kirchengebäude mit Taufkapelle, Turm und Vorplatz steht unter Denkmalschutz. Belange der Denkmalpflege im Sinne des aktuell gültigen Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes sind daher einzuhalten.
Kern der Aufgabenstellung ist ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten und in einen Vorentwurfsplan zu gießen. Dazu sollen definierte Flächenteile auf Basis des Raumprogramms in und / oder an der Bonnuskirche so positioniert werden, dass dabei die Aspekte des Denkmalschutzes, die formulierten Nutzungsvorgaben und deren funktionale
Zusammenhänge berücksichtigt werden.
Die Baukosten und der zu erwartende Aufwand für den Unterhalt stellen ein entscheidendes Entwurfskriterium dar.
Flächen im Außenbereich sollen auf Basis des definierten Anforderungsprofils so weit wie eben vertretbar minimiert werden. Der Kirchenvorstand will sich von allen nicht mehr benötigten Flächen auf dem Bestandsgrundstück trennen und Verkaufserlöse für die Refinanzierung des dargestellten Bauvorhabens einsetzen.

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