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  • Sanierung und Erweiterung der Kulturhalle
  • Sanierung und Erweiterung der Kulturhalle
  • Sanierung und Erweiterung der Kulturhalle
  • 1. Preis: Lauer Lebok Architekten / © Gemeinde Steinwiesen
  • 2. Preis: stm°architekten mit WLG Wollborn Landschaftsarchitekten / © Gemeinde Steinwiesen
  • 3. Preis: ARGE Grubert Verhülsdonk Zitelli / © Gemeinde Steinwiesen

Sanierung und Erweiterung der Kulturhalle , Steinwiesen/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2027665
Tag der Veröffentlichung
22.10.2019
Aktualisiert am
24.07.2020
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen/-planer*innen
Beteiligung
9 Arbeiten
Auslober
Koordination
UmbauStadt GbR, Weimar
Bewerbungsschluss
16.11.2019
Abgabetermin Pläne
25.02.2020
Preisgerichtssitzung
02.06.2020

1. Preis

Lauer + Lebok Architekten PartGmbB, Lichtenfels
Mitarbeit: Corinna Eder · Michael Bender
Winfried Lebok · Timo Glätzer · Timm Glätzer

Sachverständige:
Gerhard Zeuschel, Sachverständiger für Brandschutz
Dominik Gebhard, Berndorfer Ingenieure,
Fachplanung technische Gebäudeausrüstung
  • 1. Preis: Lauer   Lebok Architekten / © Gemeinde Steinwiesen
  • 1. Preis: Lauer Lebok Architekten / © Gemeinde Steinwiesen

2. Preis

stm°architekten PartGmbB, Nürnberg
WLG Wollborn Landschaftsarchitekten, Nürnberg
Mitarbeit: Prof. Michael Stößlein · Fabian Weis
Laura Vollert · Ludwig Pallor

Sachverständige:
Jürgen Wollborn · Romina Trautnitz
  • 2. Preis: stm°architekten mit WLG Wollborn Landschaftsarchitekten / © Gemeinde Steinwiesen
  • 2. Preis: stm°architekten mit WLG Wollborn Landschaftsarchitekten / © Gemeinde Steinwiesen

3. Preis

GRUBERT VERHÜLSDONK ARCHITEKTEN PartGmbB, Berlin
Roberto Zitelli, Berlin
Daniel Verhülsdonk · Ralf Grubert · Roberto Zitelli
Mitarbeit: Victoria Monari · Maria Mosquera
Juius Heidenreich
  • 3. Preis: ARGE Grubert Verhülsdonk Zitelli / © Gemeinde Steinwiesen
  • 3. Preis: ARGE Grubert Verhülsdonk Zitelli / © Gemeinde Steinwiesen
Verfahrensart
Nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013

Wettbewerbsaufgabe
Die bestehende Turnhalle der Grundschule Steinweisen ist seit über 50 Jahren Mittelpunkt der Vereins-, Freizeit- und Kulturaktivitäten im Markt Steinwiesen mit seinen Umlandgemeinden. Durch die Mehrfachnutzung und überproportionale Belegung ist der bauliche Zustand aktuell als dringend sanierungsbedürftig zu bezeichnen.
Die Größe der Halle und ihre Infrastruktur (Bühne, Sanitäranlagen, Parkplätze und die Lage mitten im Ort) machen das Gebäude zum idealen Motor für die Umsetzung der Ziele der Städtebauförderung. Diese sind die Stärkung der Zentren und das Schaffen von Aufenthaltsqualität für die Bewohner.

Ziele des Wettbewerbs:
- Umbau der Turnhalle zur Kulturhalle als Versammlungsstätte für bis zu 400 Personen und Gestaltung der davor liegenden Freifläche,
- Anpassung an Brandschutzanforderungen,
- Energetische Sanierung,
- Verbesserung der ortsbildprägenden Wirkung bzw. des optischen Erscheinungsbildes der Turn- und Mehrzweckhalle (vor allem der Süd- und Westfassade) inklusive der vorgelagerten Freifläche,
- Attraktivierung des Lebens- und Wirtschaftsraumes Markt Steinwiesen,
- Unterstützung des Vereinslebens der Großgemeinde.

Fachpreisrichter*innen
Prof. Markus Schlempp (Architekt), Haberbeck Schlempp Architekten, Freiburg im Breisgau (Vorsitzender)
Florian Kirfel (Architekt), Studio Gründer Kirfel, Bedheim
Prof. Sigrun Langner (Landschaftsarchitektin), Station C23, Leipzig
Prof. Katinka Temme (Architektin), Studio 3 Architekten, Augsburg

Sachpreisrichter
Erster Bürgermeister Gerhard Wunder, Gemeinde Steinwiesen
Wieland Beierkuhnlein, Vereinsvertreter
Jürgen Deuerling, Fraktionsvorsitzender, Gemeinde Steinwiesen
Jürgen Eckert, Fraktionsvorsitzender, Gemeinde Steinwiesen

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die Arbeit 2022 als Grundlage für die weitere Planung zu beauftragen. Die Anforderungen der Auslobung sowie die Hinweise der schriftlichen Beurteilung sind dabei zu berücksichtigen.
22/10/2019    S204    Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Steinwiesen: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 204-497584
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Markt Steinwiesen
Postanschrift: Kirchstraße 4
Ort: Steinwiesen
NUTS-Code: DE24A
Postleitzahl: 96349
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Rainer Deuerling (Kämmerei, Geschäftsleitung) E-Mail: rainer.deuerling@steinwiesen.deInternet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hof.de
Adresse des Beschafferprofils: www.steinwiesen.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: umbaustadt.de/projekte/steinwiesen-wbw-vgv/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: UmbauStadt PartGmbB
Postanschrift: Flinschstraße 8
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE3
Postleitzahl: 60388
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Nicola Lammers (UmbauStadt) E-Mail: Lammers@umbaustadt.de
Telefon: +49 6942602606Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.umbaustadt.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Hochbaulicher Planungswettbewerb für die Sanierung und Erweiterung der Kulturhalle in Steinwiesen

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71200000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71420000

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Die bestehende Turnhalle der Grundschule Steinweisen ist seit über 50 Jahren Mittelpunkt der Vereins-, Freizeit- und Kulturaktivitäten im Markt Steinwiesen mit seinen Umlandgemeinden. Durch die Mehrfachnutzung und überproportionale Belegung ist der bauliche Zustand aktuell als dringend sanierungsbedürftig zu bezeichnen.
Die Größe der Halle und ihre Infrastruktur (Bühne, Sanitäranlagen, Parkplätze und die Lage mitten im Ort) machen das Gebäude zum idealen Motor für die Umsetzung der Ziele der Städtebauförderung. Diese sind die Stärkung der Zentren und das Schaffen von Aufenthaltsqualität für die Bewohner.
„Ziele des Wettbewerbs“
— Umbau der Turnhalle zur Kulturhalle als Versammlungsstätte für bis zu 400 Personen und Gestaltung derdavorliegenden Freifläche,
— Anpassung an Brandschutzanforderungen,
— Energetische Sanierung,
— Verbesserung der ortsbildprägenden Wirkung bzw. des optischen Erscheinungsbildes der Turn- undMehrzweckhalle (vor allem der Süd- und Westfassade) inklusive der vorgelagerten Freifläche,
— Attraktivierung des Lebens- und Wirtschaftsraumes Markt Steinwiesen,
— Unterstützung des Vereinslebens der Großgemeinde.
„Fläche“
— rund 980 qm BGF Bestand,
— 40 bis 350 qm BGF Neubau,
— 2 200 qm Freifläche.
Die Machbarkeitsstudie zur „Sanierung und Umbau der Turnhalle Steinwiesen zur Kulturhalle“ ist bei der im Abschnitt III.1) angegebenen Internetadresse unter „Downloads“ herunterzuladen.
„Bildung von Gemeinschaften“
Die Bildung aus Bietergemeinschaften von Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen bzw.Landschaftsplaner *innen ist wünschenswert.
„Auftragsumfang“
Im Anschluss an den Wettbewerb beabsichtigt der Ausrichter stufenweise Leistungen der hochbaulichen und freiräumlichen Aufgabe gem. HOAI Teil 3 „Objektplanung“ §33 und §38 an einen der Preisträger zu vergeben. Vertragsgrundlage wird das Vertragsmuster des VHF Bayern Abschnitt VII (www.bauen.bayern.de/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/freiberuflichedienstleistungen/index.php) mit den zugehörigen allgemeinen Vertragsbestimmungen.
Dies umfasst die Leistungsphasen 2 bis 5 gem. § 34 HOAI. Der Ausrichter beabsichtigt, die Leistungsphasen gemäß den Vertragsmustern stufenweise abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsstufen über die Leistungsstufe hinaus besteht nicht.
„Vergabe“
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (§ 17(11) VgV).
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag an den ersten Preisträger zu vergeben. Sollten wichtige Gründe dagegen sprechen, werden alle Preisträger des Wettbewerbs zur Teilnahme an den Verhandlungen aufgefordert (§ 14(4)8 VgV).
„Unterlagen“
Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können unter Internetadresse (siehe Abschnitt I.3)) heruntergeladen werden.
Die Erklärungen und Nachweise zu den Auswahlkriterien sind unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag) digital bei der unter in Abschnitt I.3) angegebenen Mailadresse einzureichen.
Wird dabei die gesetzte Frist nicht gewahrt oder ist die Schriftform (Unterschrift) nicht eingehalten, wird der betroffene Teilnehmer im Verfahren nicht weiter berücksichtigt.
Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Anspruch auf Kostenerstattung im Teilnahmewettbewerb besteht nicht.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

„Auswahlkriterien “im Sinne des § 70 Abs. 2 VgV für den nachfolgenden Planungsauftrag:
— min. 1 Architekt*in mit Nachweis gemäß VgV §48(3) (ggf. mit Eignungsleihe gem. VgV § 47),
— Nachweis der Planung (Leistungsphase 2 bis 5) einer Referenz der Honorarzone IV (Gebäude) nach HOAI gem. VgV § 75(5) in Verbindung mit VgV § 46(3)1 (ggf. mit Eignungsleihe gem. VgV § 47).
„Erklärungen/Angaben zum Zwecke der Auswahl“
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
— Erklärung, dass er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungs-berechtigter in den letzten 2 Jahren nicht – gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder – gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder – gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder – gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
— Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht,
— Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 79 Abs. 2 VgV/ kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW vorliegt,
— Erklärung der Berechtigung zur Führung der geforderten Berufsbezeichnung Architekt*in und Landschaftsarchitekt*in/-planer*in (die Teilnahme von Landschaftsarchitekt*innen/-planer*innen ist nur in einer Projektgemeinschaft mit Architekt*innen möglich). Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung über die Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie, geändert durch Richtlinie 2013/55/EU) gewährleistet ist,
— Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates des Zulassungsbereichs tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der BRD niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2013/55/EU zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2013/55/EU angezeigt haben.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
„Bewerbergemeinschaften“
Von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich eigenständige Erklärungen und Nachweise einzureichen.
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— und ausgeführt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften wird insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern und kleineren Büros hingewiesen.
„Teilnahmeberechtigung“
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist für jeden Beteiligten gesondert ein eigenes Formular mit den zugehörigen Unterlagen vom verantwortlichen Vertreter zusammen mit dem Teilnahmeantrag mit einzureichen.
Zur Bewerberauswahl wird der Teilnahmeantrag überprüft. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit von Angaben und Erklärungen hat der Bewerber auf Anforderung des Ausrichters Nachweise vorzulegen.
Vor der Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse wird die Teilnahmeberechtigung erneut überprüft, diesmal durch Anforderung von Nachweisen.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt*in und Landschaftsarchitekt*in/-planer*in (die Teilnahme von Landschaftsarchitekt*innen/-planer*innen ist nur in einer Projektgemeinschaft mit Architekt*innen möglich) gem. Art. 2 BauKaG berechtigt sind.


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 10

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

Architekten Lauer + Lebok PartGmbB, Gabelsbergerstraße 16a, 96215 Lichtenfels
Architekturbüro Kersten Schöttner, Jakob-Degen-Straße 38, 96346 Wallenfels

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

„Bewertungskriterien für die Wettbewerbsbeiträge“
— Städtebau (Gesamtkonzept, Maßstäblichkeit, Einbindung in die Umgebung),
— Gestaltung (Proportion, Komposition, Gesamtanmutung, Materialität, Fassadengestaltung),
— Funktionalität (Grundriss, Raumgestaltung- und bezüge),
— Berücksichtigung akustischer Belange,
— Energie und Raumklima,
— Nachhaltigkeit,
— Wirtschaftlichkeit,
— Realisierbarkeit.
„Zuschlagskriterien“
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden mit der Einladung zur Verhandlung bekannt gegeben. Die Platzierung im Wettbewerb wird min. 50 % der Gesamtgewichtung ausmachen.
„Eignungskriterien“
— Nachweis einer umgesetzten Referenz der Honorarzone IV.,
— Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2 Mio. EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung,
— Nachweis einer durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl von min. 2 angestellten technischen Mitarbeitern mit akademischem Abschluss (Diplom, Master oder vergleichbar) einschließlich Inhabern, die mit Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5 jeweils für die Honorarzone IV (HOAI) beschäftigt waren. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit können Mitglieder einer Bietergemeinschaft gemeinsam nachweisen.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 16/11/2019

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 05/12/2019

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Es werden voraussichtlich 3 Preise vergeben.
Die Wettbewerbssumme beträgt 34 000 EUR. Die Verteilung der Wettbewerbssumme ist den Preisrichtern vorbehalten.
Sofern der Teilnehmer in Deutschland für die Leistungen aus diesem Wettbewerb Umsatzsteuer abführt, wird diese zusätzlich zu den Preisen und Anerkennungen erstattet.
Im Auftragsfall erfolgt eine Verrechnung des Preisgeldes mit dem Honorar nach HOAI für die erbrachten Leistungen (§ 8 Abs. 2 RPW 2013).
Kosten für die Bewerbung und Bearbeitung werden nicht erstattet.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Siehe IV.3.1.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Florian Kirfel (Architekt), Studio Gründer Kirfel, Bedheim – Fachpreisrichter
Mathias Kreibich (Architekt), blauhaus Architekten, Nürnberg – Fachpreisrichter
Prof. Sigrun Langner (Landschaftsarchitektin), Station C23, Leipzig – Fachpreisrichterin
Prof. Markus Schlempp (Architekt), Haberbeck Schlempp Architekten, Freiburg im Breisgau – Fachpreisrichter
Prof. Katinka Temme (Architektin), Studio 3 Architekten, Augsburg – Fachpreisrichterin
Bürgermeister Gerhard Wunder, Gemeinde Steinwiesen – Sachpreisrichter
Wieland Beierkuhnlein, Vereinsvertreter – Sachpreisrichter
Jürgen Deuerling, Fraktionsvorsitzender SPD, Gemeinde Steinwiesen – Sachpreisrichter
Jürgen Eckert, Fraktionsvorsitzender CSU, Gemeinde Steinwiesen – Sachpreisrichter
Anika Gründer (Architektin), Studio Gründer Kirfel, Bedheim – Stellvertretende Fachpreisrichterin
Daniel Reisch (Architekt), Studio 3 Architekten, Augsburg – Stellvertretender Fachpreisrichter
Ralf Langerwisch (Architekt), blauhaus Architekten, Nürnberg – Stellvertretender Fachpreisrichter
Bruno Beierlorzer (2. Bürgermeister), Gemeinde Steinwiesen – Stellvertretender Sachpreisrichter
Michael Burger, Vereinsvertreter – Stellvertretender Sachpreisrichter
Brigitte Geiger (Stellv. Fraktionsvorsitzende SPD), Gemeinde Steinwiesen – Stellvertretende Sachpreisrichterin
Markus Merkl (Stellv. Fraktionsvorsitzender CSU), Gemeinde Steinwiesen – Stellvertretender Sachpreisrichter

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
„Eignungsleihe“
Sollten die Eignungskriterien vom Preisträger nicht selbst erfüllt werden können, kann die fehlende Eignung durch Eignungsleihe nach § 47 VgV nachgewiesen werden. Auf diese Möglichkeit wird insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern und kleineren Büros hingewiesen.
Ist die Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge /Eignungsleihe) beabsichtigt, so sind die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen durch Angabe deren Namen mit Kontaktdaten und des gesetzlichen Vertreters zu benennen. Auch ist nachzuweisen, dass die erforderlichen Fähigkeiten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und dass diese Unternehmen geeignet sind. Diese Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, müssen gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
„Mehrfachbeteiligungen“
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft im Wettbewerb sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
„Teilnahmeauswahl“
In einem Auswahlverfahren nach § 71 Abs. 3 VgV i. V. m. § 3 Abs. 3 RPW 2013 (Teilnahmewettbewerb) werden die Teilnehmer des Wettbewerbs ermittelt. Diese müssen die vorgegebenen Auswahlkriterien) erfüllen. Übersteigt die nach Auswahl verbleibende Bewerberanzahl die zugelassene Höchstzahl der Teilnehmer, entscheidet gemäß § 3 Abs. 3 RPW das Los.
Nur die im Auswahlverfahren ausgewählten Teilnehmer erhalten die Auslobungs-unterlagen.
Es werden 2 Teilnehmer gesetzt, deren Teilnahmeberechtigung nach gleichen Kriterien geprüft wird. Diese sind in der Höchstzahl von 10 Teilnehmern enthalten.
„Termine“
Ausgabe der Auslobung: am Donnerstag, 5.12.2019
Rückfragenkolloquium: am Freitag, 17.1.2020 von 14:00 bis 16:30 Uhr in Steinwiesen
Einreichung der Wettbewerbsbeiträge: bis Dienstag, 25.2.2020 (Poststempel) in Frankfurt (siehe Abschnitt I.3)
Preisgericht: am Dienstag, 31.3.2020 in Steinwiesen
Beginn des Verhandlungsverfahrens: voraussichtlich in der KW16.2020 in Steinwiesen

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Fristen gemäß §160 (3) GWB.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

18/10/2019

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