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  • Rathauserweiterung
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  • 2. Preis: ReindersArchitekten, Osnabrück
  • Anerkennung: Profs. O. Spital-Frenking & Schwarz, Lüdinghausen
  • 3. Preis: JUD ARCHITEKTUR, Stuttgart
  • 1. Preis: Hartig · Meyer · Wömpner Architekten, Münster 
  • Anerkennung: bbp : architekten bda, Münster

Rathauserweiterung , Lüdinghausen/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2028176
Tag der Veröffentlichung
08.01.2020
Aktualisiert am
09.06.2020
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekt*innen
Beteiligung
15 Arbeiten
Auslober
Koordination
Schopmeyer Architekten, Münster
Bewerbungsschluss
20.01.2020
Abgabetermin Pläne
13.03.2020
Abgabetermin Modell
20.03.2020
Preisgerichtssitzung
28.04.2020

1. Preis

Hartig · Meyer · Wömpner Architekten, Münster 
Mitwirkende: Andrea Heilmann · Daniela Sudahl
  • 1. Preis: Hartig · Meyer · Wömpner Architekten, Münster 
  • 1. Preis: Hartig · Meyer · Wömpner Architekten, Münster 
  • 1. Preis: Hartig · Meyer · Wömpner Architekten, Münster 
  • 1. Preis: Hartig · Meyer · Wömpner Architekten, Münster 
  • 1. Preis: Hartig · Meyer · Wömpner Architekten, Münster 
  • 1. Preis: Hartig · Meyer · Wömpner Architekten, Münster 

2. Preis

ReindersArchitekten, Osnabrück
Klemens Hölscher · Axel Winter
Mitwirkende: Cordula Theler
  • 2. Preis: ReindersArchitekten, Osnabrück
  • 2. Preis: ReindersArchitekten, Osnabrück
  • 2. Preis: ReindersArchitekten, Osnabrück
  • 2. Preis: ReindersArchitekten, Osnabrück
  • 2. Preis: ReindersArchitekten, Osnabrück
  • 2. Preis: ReindersArchitekten, Osnabrück

3. Preis

JUD ARCHITEKTUR, Stuttgart
Sebastian Jud
Mitwirkende: Ann-Kathrin Ludwig · Abdrea Irion
  • 3. Preis: JUD ARCHITEKTUR, Stuttgart
  • 3. Preis: JUD ARCHITEKTUR, Stuttgart
  • 3. Preis: JUD ARCHITEKTUR, Stuttgart
  • 3. Preis: JUD ARCHITEKTUR, Stuttgart
  • 3. Preis: JUD ARCHITEKTUR, Stuttgart
  • 3. Preis: JUD ARCHITEKTUR, Stuttgart

Anerkennung

Profs. O. Spital-Frenking & Schwarz, Lüdinghausen
Mitwirkende: K. Limbach · J. Stratmann
  • Anerkennung: Profs. O. Spital-Frenking & Schwarz, Lüdinghausen
  • Anerkennung: Profs. O. Spital-Frenking & Schwarz, Lüdinghausen
  • Anerkennung: Profs. O. Spital-Frenking & Schwarz, Lüdinghausen
  • Anerkennung: Profs. O. Spital-Frenking & Schwarz, Lüdinghausen
  • Anerkennung: Profs. O. Spital-Frenking & Schwarz, Lüdinghausen
  • Anerkennung: Profs. O. Spital-Frenking & Schwarz, Lüdinghausen

Anerkennung

bbp : architekten bda, Münster
Björn Parge
Mitwirkende: Julia Becker-Vahldiek
Kerstin Benten · Carmen Nolte
  • Anerkennung: bbp : architekten bda, Münster
  • Anerkennung: bbp : architekten bda, Münster
  • Anerkennung: bbp : architekten bda, Münster
  • Anerkennung: bbp : architekten bda, Münster
  • Anerkennung: bbp : architekten bda, Münster
  • Anerkennung: bbp : architekten bda, Münster
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb nach RPW 2013

Wettbewerbsaufgabe
Aufgabe des Verfahrens ist die Erweiterung des im Laufe seiner Geschichte bereits mehrfach vergrösserten Rathauses der Stadt Lüdinghausen am Borg.
Gelegen zwischen der Innenstadt und der Burg Lüdinghausen an einem zudem landschaftlich reizvollen Grünbereich innerhalb des Stadtgefüges soll für die gestiegenen Anforderungen an eine bürgerfreundliche und leistungsfähige Verwaltung ein spürbarer Raumgewinn erzielt werden.
Bereits mit den vorangegangenen Erweiterungen ist es gelungen, die Identität des Alten mit derjenigen des neuen ohne Qualitätsverlust zu verbinden.
Ebensolches ist das Ziel des nächsten Bauabschnittes.

Fachpreisrichter
Ludger Brinkmann, Kreisbaudirektor Kreis Coesfeld + Architekt, Coesfeld
René Kemmann, Gebäude- und Immobilienmanagement Stadt Lüdinghausen+ Architekt
Dr. Franz Pesch, Prof. Architekt BDA + Stadtplaner SRL, Dortmund (Vorsitzender)
Eckhard Scholz, Architekt BDA, Senden
Henrike Thiemann, Architektin BDA, Münster

Sachpreisrichter
Richard Borgmann, Bürgermeister Stadt Lüdinghausen
Daniel Ackermann, Leiter Gebäude- und Immobilienmanagement Stadt Lüdinghausen
Thomas Suttrup, Vorsitzender Ausschuss für Bau, Verkehr, Bauerschaften und Umwelt, Lüdinghausen

Empfehlung des Preisgerichtes
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin, bei weiteren Schritten und sofern das Bauvorhaben realisiert wird, den Preisträger der mit dem ersten Preis ausgezeichneten Arbeit mit weiteren Leistungen gemäß Auslobung zu beauftragen.
23/12/2019    S247    Dienstleistungen - Auftragsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Lüdinghausen: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 247-609426
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber


I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Stadt Lüdinghausen
Postanschrift: Borg 2
Ort: Lüdinghausen
NUTS-Code: DEA35
Postleitzahl: 59348
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@stadt-luedinghausen.de
Telefon: +49 2591926-202
Fax: +49 2591926-220Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedinghausen.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport.de/E64973976
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Rathauserweiterung der Stadt Lüdinghausen

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71200000

II.1.3) Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung:

Erweiterung des Rathauses der Stadt Lüdinghausen.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert


II.1.6) Angaben zu den Losen

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung


II.2.1) Bezeichnung des Auftrags:


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.3) Erfüllungsort

NUTS-Code: DEA35
Hauptort der Ausführung:
59348 Lüdinghausen

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Erweiterung des Rathauses der Stadt Lüdinghausen es handelt sich um einen nicht offenen Wettbewerb. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde.
Der Wettbewerb ist einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet.
Bei der Architektenkammer NW ist eine Registriernummer für den Wettbewerb beantragt.
Aufgabe des Verfahrens ist die Erweiterung des im Laufe seiner Geschichte bereits mehrfach vergrößerten Rathauses der Stadt Lüdinghausen am Borg. Gelegen zwischen der Innenstadt und der Burg Lüdinghausen stellt das Rathaus eine ortsbildprägende Situation im Stadtgefüge dar. Der Entwurf soll im Sinne der gestiegenen Anforderungen an eine bürgerfreundliche und leistungsfähige Verwaltung einen spürbaren Raumgewinn erzielen.
Bereits mit den vorangegangenen Erweiterungen ist es gelungen, die Identität des Alten mit derjenigen des Neuen ohne Qualitätsverlust zu verbinden.
Ebensolches ist das Ziel des nächsten Bauabschnittes.
Entstehen sollen insgesamt 1 050 m2 zusätzliche BGF auf bis zu 3 Etagen.

II.2.5) Zuschlagskriterien

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.6) Geschätzter Wert


II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber,
die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

Geplante Mindestzahl: 7
Höchstzahl: 15
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Teilnehmerzahl wird auf insgesamt 15 Wettbewerbsteilnehmer begrenzt, davon 7 gesetzte und 8 zugeloste Teilnehmer (nach EU-Bekanntmachung).
Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 8 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Auslober in durch Los ermittelt.
Eine Bewerbung ist nur mit dem formalisierten Bewerbungsformular möglich.
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer dieses Bewerbungsformular verwendet und fristgerecht eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Den formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen.
Für die Teilnahme am Bewerbung verfahren sind ausschließlich Berwebungsformulare zugelassen, die auf der Vergabeplattform subreport Elvis unter: www.subreport.de/E64973976 eingereicht werden.
Bewerbergemeinschaften und Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
Das Bewerbungsformular ist bis zum 20.1.2020 unter o. g. Link auf der Vergabeplattform herunterzuladen und muss bis spätestens 20.1.2020 um 14:00 Uhr ausgefüllt und unterschrieben hochgeldaden werden.
Geforderte Nachweise:
— ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren),
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt/-in),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen

Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen


II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister


III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit


III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit


III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Architekt/-in

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:


III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.1) Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem


IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe
der Verhandlung bzw. des Dialogs


IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion


IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

Tag: 20/01/2020
Ortszeit: 14:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 24/01/2020

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:

Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots


IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote


Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Die Zahlung erfolgt elektronisch

VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Bohr Architekten, Lüdinghausen Architektur Ellermann, Lüdinghausen Hartig Meyer Wömpner, Lüdinghausen Huster & Caplan Architekten PartGmbB, Lüdinghausen PEP – Pfeiffer. Ellermann. Preckel Architekten und Stadtplaner BDA, Münster Seiler – Rüdiger Architekten, Lüdinghausen Spital-Frenking + Schwarz Architekten und Stadtplaner BDA, Lüdinghausen Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Arbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf:
– Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen),
– städtebauliche und architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung),
– Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei Errichtung und im Betrieb,
– Erschließung, Funktion und Nutzung,
– Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung,
– Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange (auch: durchgängige Barrierefreiheit) IV.3.1) Preise und Preisgericht Angaben zu Preisen.
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Gesamtpreissumme beträgt 20 000,00 EUR inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer.
– 1. Preis 8 000,00 EUR,
– 2. Preis 5 000,00 EUR,
– 3. Preis 3 000,00 EUR.
Anerkennungen (2) 4 000,00 EUR Summe: 20 000,00 EUR inkl. Mehrwertsteuer Es bleibt dem Preisgericht vorgehalten, eine andere Aufteilung der Preise und Preisgelder vorzunehmen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Über die Ausschüttung des Preisgeldes und die pauschalen Aufwandsentschädigungen hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung.
Die Preise werden nach Entscheid des Preisgerichts gegen Rechnung (via Vorprüfung) ausgezahlt.
IV.3.3) Folgeaufträge Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Bürgermeister Richard Borgmann, Lüdinghausen Daniel Ackermann, Leiter Gebäude & Immobilienmanagement Stadt Lüdinghausen Dominik Epping, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste Stadt Lüdinghausen Wilhelm Kortmann, Vorsitzender Ausschuss für Klimaschutz, Energie, Planung und Stadtentwicklung Thomas Suttrup, Vorsitzender Ausschuss für Bau, Verkehr, Bauerschaften und Umwelt Armin Heitkamp, Fachbereichsleiter Finazen Stadt Lüdinghausen (Stellvertretende/r Sachpreisrichter/in) Melanie Feldmann stl. Fachbereichsleitung Zentrale Dienste/Personal Stadt Lüdinghausen (Stellvertretende/r Sachpreisrichter/in) Ludger Brinkmann, Dipl.-Ing. Architekt – Kreisbaudirektor Kreis Coesfeld René Kemmann, Gebäude- und Immobilienmanagement Stadt Lüdinghausen, Dipl.-Ing. Architekt Beate Burhoff, Dipl.-Ing. Architekt + Stadtplaner BDA SRKL, Herdecke Henrike Thiemann, MA. Architektin BDA, Münster Dr. Franz Pesch, Prof. Dipl.-Ing. Architekt + Stadtplaner BDA SRL, Herdecke (Fachpreisrichter/in) Eckard Scholz, Dipl.-Ing. Architekt BDA, Senden (Fachpreisrichter/in) Philip Nenno, MA. Architekt, Münster (Stellvertretende/r Fachpreisrichter/in) Kathrin Baumann, LWL – Landesamt für Denkmalpflege, Münster Alfred Focke, Vorsitzender Heimatverein, Lüdinghausen Matthias Kortendieck, Beigeordneter Stadt Lüdinghausen Janine Schmidt Leiterin Planung Stadt Lüdinghausen VI.3) Zusätzliche Angaben:
Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren:
04. KW 2020 – Auslosung der zusätzlichen Teilnehmer 04. KW 2020 – Versand Auslobungsunterlagen an Teilnehmer und Preisrichter 06. KW 2020 – Kolloquium und Preisrichtervorbesprechung, voraussichtlich 11. KW 2020 – Abgabe Wettbewerbsplanunterlagen 12. KW 2020 – Abgabe Wettbewerbsmodell 17. KW 2020 – Preisgerichtssitzung, voraussichtlich § 47 Absatz 1 bis 4 VgV:
1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder beidem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen;
3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammmer Westfalen
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251-411-2165
Fax: +49 0251-411-1691

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

18/12/2019

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