- wa-ID
- wa-2027246
- Tag der Veröffentlichung
- 06.08.2019
- Aktualisiert am
- 25.02.2020
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Teilnehmer
- Architekt*innen, Stadtplaner*innen und Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 13 Arbeiten
- Auslober
- SWSG Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH
- Koordination
-
Klotz und Dressel GmbH, Stuttgart
ORplan - Partnerschaft für Architektur und Städtebau mbB, Stuttgart - Bewerbungsschluss
- 02.09.2019
- Abgabetermin Pläne
- 17.12.2019 16:00
- Abgabetermin Modell
- 08.01.2020 16:00
- Preisgerichtssitzung
- 20.01.2020
- Ausstellung
- bis 07.02.2020
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteilen mit vorgeschaltetem Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Gesetzte Teilnehmer
Hild und K Architektur, München Berlin GmbH
querkraft architekten zt gmbh, Wien
MLA+ Architecture B.V., Rotterdam/Berlin
Mäckler Architekten GmbH, Frankfurt am Main
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbsverfahrens ist ein städtebauliches sowie freiraumplanerisches Gesamtkonzept für das neue Quartier an der Böckinger Straße. Das Projekt soll im Rahmen der Internationalen Bauausstellung IBA’27 als exemplarischer Beitrag für eine hochwertige und nachhaltige Entwicklung eines integrativen Wohnquartiers präsentiert werden. Daher soll ein Konzeptansatz im Hinblick auf die Internationale Baustellung IBA‘27 (Gesamtkonzept für das Quartier mit Einzelbausteinen innerhalb des Quartiers) entwickelt werden. Die Wettbewerbsergebnisse sollen als Grundlage für einen neuen Bebauungsplan dienen.
Für das Quartier sollen zudem beispielhafte Hochbauten entwickelt werden, die in ihrer zu erarbeitenden Detaillierung in einen Realisierungsteil und 3 Ideenteile unterschieden werden. Diese Unterteilung dient zum einen einer möglichen Realisierbarkeit in Bauabschnitten und zum anderen soll so die Option offen bleiben, dass – je nach Empfehlungen des Preisgerichtes – mehrere Wettbewerbsteilnehmer zur Teilnahme an später folgenden, weiteren Verfahren der Ideenteile aufgefordert werden können. Somit soll eine entsprechend architektonische Vielfalt, die der Größe des Quartiers angemessen ist, ermöglicht werden.
Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH – im weiteren SWSG genannt – plant als künftige Eigentümerin der Liegenschaft in einem ersten Bauabschnitt eine Wohnbebauung mit ca. 230 Wohneinheiten im geförderten Mietwohnungsbau für unterschiedliche Bewohnergruppen (Realisierungsteil).
Zusätzlich zu den genannten Wohneinheiten der SWSG sollen die Teilnehmer in einem weiteren Bauabschnitt für einen Anteil von ca. 15 % (bezogen auf die genannten 230 WE ca. 30 Wohneinheiten) Vorschläge für innovative Wohn-/Grundrissformen, experimentelle Bautypologien und/oder innovative ökologische/technische Ansätzen beim Bauen beispielhaft aufzeigen. Im Hinblick auf die IBA’27 übernehmen diese als ein Baustein einer IBA-Gesamtkonzeption für das Quartier eine besondere Funktion (Ideenteil I).
In einem weiteren Bauabschnitt soll für die bereits heute im Quartier etablierte Evangelische Gesellschaft – im weiteren eva genannt – eine Neubebauung entstehen. Diese unterhält vor Ort das „Immanuel-Grözinger-Haus“. Dieses ortsbildprägende Hochhaus bietet derzeit 144 Heimplätze in unterschiedlichen Angeboten für alleinstehende Männer in besonderen Lebensverhältnissen. Zur Einrichtung zählt neben dem Wohnheim ein großer Nachbarschaftsgarten, der den Bewohnern eine tagesstrukturierende Beschäftigung bietet und allen Bewohnern des Quartiers schon heute offen steht. Geplant ist nun eine Verlagerung von 57 Heimplätzen im Sinne einer Dezentralisierung der Haupteinrichtung, hierfür soll eine Neubebauung im Quartier entstehen. Auch diese Bebauung soll durch die SWSG realisiert werden (Ideenteil II).
Die Etablierung des neuen Wohnstandortes macht es zudem erforderlich, im Quartier eine Kindertagesstätte mit 6 Gruppen vorzusehen. Aufgrund des besonderen Miteinanders verschiedener Nutzergruppen im Quartier könnte die Kindertagesstätte mit einem Nachbarschafts- und Quartierszentrum (sog. kleines Stadtteilhaus) sowie weiteren gemeinschaftlichen Einrichtungen kombiniert werden (Ideenteil III).
Neben der Planung der Hochbauten stellen die städtebaulichen und freiraumplanerischen Qualitäten einen wichtigen Bestandteil der Aufgabenstellung dar. In einem städtebaulichen und freiraumplanerischen Gesamtkonzept sind in diesem Kontext das Immanuel-Grözinger-Haus und die beiden Wohnhäuser Böckinger Str. 11 und 21 zu integrieren. Ebenso können die angrenzenden Straßenzüge der Böckinger Straße und der Roigheimer Straße, jeweils bis zum Rotweg, in die Planung miteinbezogen und neu gestaltet werden.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Dipl.-Ing. Susanne Dürr, Architektin
Dipl.-Ing. Thomas Schüler, Architekt und Stadtplaner
Prof. Dipl.-Ing. Jens Wittfoht, Architekt (Vorsitzender)
Dipl.-Ing. Barbara Hutter, Landschaftsarchitektin
Dipl.-Ing. Andreas Hofer, Architekt, Intendant IBA’27
Dipl.-Ing. Helmuth Caesar, Architekt, Technischer Geschäftsführer SWSG, Stuttgart
Dipl.-Ing. Peter Pätzold, Architekt, Bürgermeister für Städtebau, Wohnen und Umwelt, Landeshauptstadt Stuttgart
Dipl.-Ing., M.Eng. Kathrin Steimle, Abteilungsleitung Städtebauliche Planung Nord, Amt für Stadtplanung und Wohnen, Landeshauptstadt Stuttgart
Sachpreisrichter*innen
Thomas Fuhrmann, Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Landeshauptstadt Stuttgart
Samir Sidgi, Vorsitzender Geschäftsführer SWSG, Stuttgart
Stadträtin Silvia Fischer
Stadtrat Philipp Hill
Stadträtin Susanne Kletzin
Prof. Dr. Jürgen Armbruster, Vorstand der Evangelischen Gesellschaft (eva), Stuttgart
Stadtrat Jürgen Zeeb
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, die Arbeit mit dem ersten Preis unter besonderer Berücksichtigung der schriftlichen Bewertung der Arbeit zur Grundlage der weiteren Bearbeitung des Realisierungsteils zu wählen.
Ausstellung
Für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger werden die Wettbewerbsergebnisse an folgenden Tagen und Orten ausgestellt:
Mittwoch, 22.01.2020, und Donnerstag, 23.01.2020, jeweils 9:00 bis 16:00 Uhr im Bürgerhaus Rot
Freitag, 24.01.2020, 9:00 bis 14:00 Uhr, im Bürgerhaus Rot
Mittwoch, 29.01.2020, bis Freitag, 07.02.2020, jeweils zu den gewohnten Öffnungszeiten im Amt für Stadtplanung und Wohnen (Eberhardstraße 10, Stuttgart)
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteilen mit vorgeschaltetem Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Gesetzte Teilnehmer
Hild und K Architektur, München Berlin GmbH
querkraft architekten zt gmbh, Wien
MLA+ Architecture B.V., Rotterdam/Berlin
Mäckler Architekten GmbH, Frankfurt am Main
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbsverfahrens ist ein städtebauliches sowie freiraumplanerisches Gesamtkonzept für das neue Quartier an der Böckinger Straße. Das Projekt soll im Rahmen der Internationalen Bauausstellung IBA’27 als exemplarischer Beitrag für eine hochwertige und nachhaltige Entwicklung eines integrativen Wohnquartiers präsentiert werden. Daher soll ein Konzeptansatz im Hinblick auf die Internationale Baustellung IBA‘27 (Gesamtkonzept für das Quartier mit Einzelbausteinen innerhalb des Quartiers) entwickelt werden. Die Wettbewerbsergebnisse sollen als Grundlage für einen neuen Bebauungsplan dienen.
Für das Quartier sollen zudem beispielhafte Hochbauten entwickelt werden, die in ihrer zu erarbeitenden Detaillierung in einen Realisierungsteil und 3 Ideenteile unterschieden werden. Diese Unterteilung dient zum einen einer möglichen Realisierbarkeit in Bauabschnitten und zum anderen soll so die Option offen bleiben, dass – je nach Empfehlungen des Preisgerichtes – mehrere Wettbewerbsteilnehmer zur Teilnahme an später folgenden, weiteren Verfahren der Ideenteile aufgefordert werden können. Somit soll eine entsprechend architektonische Vielfalt, die der Größe des Quartiers angemessen ist, ermöglicht werden.
Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH – im weiteren SWSG genannt – plant als künftige Eigentümerin der Liegenschaft in einem ersten Bauabschnitt eine Wohnbebauung mit ca. 230 Wohneinheiten im geförderten Mietwohnungsbau für unterschiedliche Bewohnergruppen (Realisierungsteil).
Zusätzlich zu den genannten Wohneinheiten der SWSG sollen die Teilnehmer in einem weiteren Bauabschnitt für einen Anteil von ca. 15 % (bezogen auf die genannten 230 WE ca. 30 Wohneinheiten) Vorschläge für innovative Wohn-/Grundrissformen, experimentelle Bautypologien und/oder innovative ökologische/technische Ansätzen beim Bauen beispielhaft aufzeigen. Im Hinblick auf die IBA’27 übernehmen diese als ein Baustein einer IBA-Gesamtkonzeption für das Quartier eine besondere Funktion (Ideenteil I).
In einem weiteren Bauabschnitt soll für die bereits heute im Quartier etablierte Evangelische Gesellschaft – im weiteren eva genannt – eine Neubebauung entstehen. Diese unterhält vor Ort das „Immanuel-Grözinger-Haus“. Dieses ortsbildprägende Hochhaus bietet derzeit 144 Heimplätze in unterschiedlichen Angeboten für alleinstehende Männer in besonderen Lebensverhältnissen. Zur Einrichtung zählt neben dem Wohnheim ein großer Nachbarschaftsgarten, der den Bewohnern eine tagesstrukturierende Beschäftigung bietet und allen Bewohnern des Quartiers schon heute offen steht. Geplant ist nun eine Verlagerung von 57 Heimplätzen im Sinne einer Dezentralisierung der Haupteinrichtung, hierfür soll eine Neubebauung im Quartier entstehen. Auch diese Bebauung soll durch die SWSG realisiert werden (Ideenteil II).
Die Etablierung des neuen Wohnstandortes macht es zudem erforderlich, im Quartier eine Kindertagesstätte mit 6 Gruppen vorzusehen. Aufgrund des besonderen Miteinanders verschiedener Nutzergruppen im Quartier könnte die Kindertagesstätte mit einem Nachbarschafts- und Quartierszentrum (sog. kleines Stadtteilhaus) sowie weiteren gemeinschaftlichen Einrichtungen kombiniert werden (Ideenteil III).
Neben der Planung der Hochbauten stellen die städtebaulichen und freiraumplanerischen Qualitäten einen wichtigen Bestandteil der Aufgabenstellung dar. In einem städtebaulichen und freiraumplanerischen Gesamtkonzept sind in diesem Kontext das Immanuel-Grözinger-Haus und die beiden Wohnhäuser Böckinger Str. 11 und 21 zu integrieren. Ebenso können die angrenzenden Straßenzüge der Böckinger Straße und der Roigheimer Straße, jeweils bis zum Rotweg, in die Planung miteinbezogen und neu gestaltet werden.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Dipl.-Ing. Susanne Dürr, Architektin
Dipl.-Ing. Thomas Schüler, Architekt und Stadtplaner
Prof. Dipl.-Ing. Jens Wittfoht, Architekt (Vorsitzender)
Dipl.-Ing. Barbara Hutter, Landschaftsarchitektin
Dipl.-Ing. Andreas Hofer, Architekt, Intendant IBA’27
Dipl.-Ing. Helmuth Caesar, Architekt, Technischer Geschäftsführer SWSG, Stuttgart
Dipl.-Ing. Peter Pätzold, Architekt, Bürgermeister für Städtebau, Wohnen und Umwelt, Landeshauptstadt Stuttgart
Dipl.-Ing., M.Eng. Kathrin Steimle, Abteilungsleitung Städtebauliche Planung Nord, Amt für Stadtplanung und Wohnen, Landeshauptstadt Stuttgart
Sachpreisrichter*innen
Thomas Fuhrmann, Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Landeshauptstadt Stuttgart
Samir Sidgi, Vorsitzender Geschäftsführer SWSG, Stuttgart
Stadträtin Silvia Fischer
Stadtrat Philipp Hill
Stadträtin Susanne Kletzin
Prof. Dr. Jürgen Armbruster, Vorstand der Evangelischen Gesellschaft (eva), Stuttgart
Stadtrat Jürgen Zeeb
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, die Arbeit mit dem ersten Preis unter besonderer Berücksichtigung der schriftlichen Bewertung der Arbeit zur Grundlage der weiteren Bearbeitung des Realisierungsteils zu wählen.
Ausstellung
Für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger werden die Wettbewerbsergebnisse an folgenden Tagen und Orten ausgestellt:
Mittwoch, 22.01.2020, und Donnerstag, 23.01.2020, jeweils 9:00 bis 16:00 Uhr im Bürgerhaus Rot
Freitag, 24.01.2020, 9:00 bis 14:00 Uhr, im Bürgerhaus Rot
Mittwoch, 29.01.2020, bis Freitag, 07.02.2020, jeweils zu den gewohnten Öffnungszeiten im Amt für Stadtplanung und Wohnen (Eberhardstraße 10, Stuttgart)
Bitte beachten Sie auch folgende Termine
Voraussichtlicher Versand Auslobungsunterlagen: 26.09.2019
Voraussichtliche Abgabe: 09.12.2019
---------------------------------------------------
06/08/2019 S150 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Stuttgart: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 150-370819
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH
Augsburger Straße 696
Stuttgart
70329
Deutschland
E-Mail: martin.hasenmaile@swsg.de
NUTS-Code: DE111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swsg.de/
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport.de/E39735176
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Klotz und Dressel GmbH
Leuschnerstraße 3
Stuttgart
70174
Deutschland
E-Mail: info@klotzunddressel.de
NUTS-Code: DE111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klotzunddressel.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.subreport.de/E39735176
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: städtisches Beteiligungsunternehmen
I.5) Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Quartier an der Böckinger Straße
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71221000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Wettbewerbsverfahrens ist ein städtebauliches sowie freiraumplanerisches Gesamtkonzept für das neue Quartier an der Böckinger Straße. Das Projekt soll im Rahmen der Internationalen Bauausstellung IBA’27 als exemplarischer Beitrag für eine hochwertige und nachhaltige Entwicklung eines integrativen Wohnquartiers präsentiert werden. Daher soll ein Konzeptansatz im Hinblick auf die Internationale Baustellung IBA‘27 (Gesamtkonzept für das Quartier mit Einzelbausteinen innerhalb des Quartiers) entwickelt werden. Die Wettbewerbsergebnisse sollen als Grundlage für einen neuen Bebauungsplan dienen.
Für das Quartier sollen zudem beispielhafte Hochbauten entwickelt werden, die in ihrer zu erarbeitenden Detaillierung in einen Realisierungsteil und 3 Ideenteile unterschieden werden. Diese Unterteilung dient zum einen einer möglichen Realisierbarkeit in Bauabschnitten und zum anderen soll so die Option offen bleiben, dass – je nach Empfehlungen des Preisgerichtes – mehrere Wettbewerbsteilnehmer zur Teilnahme an später folgenden, weiteren Verfahren der Ideenteile aufgefordert werden können. Somit soll eine entsprechend architektonische Vielfalt, die der Größe des Quartiers angemessen ist, ermöglicht werden.
Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH – im weiteren SWSG genannt – plant als künftige Eigentümerin der Liegenschaft in einem ersten Bauabschnitt eine Wohnbebauung mit ca. 230 Wohneinheiten im geförderten Mietwohnungsbau für unterschiedliche Bewohnergruppen (Realisierungsteil).
Zusätzlich zu den genannten Wohneinheiten der SWSG sollen die Teilnehmer in einem weiteren Bauabschnitt für einen Anteil von ca. 15 % (bezogen auf die genannten 230 WE ca. 30 Wohneinheiten) Vorschläge für innovative Wohn-/Grundrissformen, experimentelle Bautypologien und/oder innovative ökologische/technische Ansätzen beim Bauen beispielhaft aufzeigen. Im Hinblick auf die IBA’27 übernehmen diese als ein Baustein einer IBA-Gesamtkonzeption für das Quartier eine besondere Funktion (Ideenteil I).
In einem weiteren Bauabschnitt soll für die bereits heute im Quartier etablierte Evangelische Gesellschaft – im weiteren eva genannt – eine Neubebauung entstehen. Diese unterhält vor Ort das „Immanuel-Grözinger-Haus“. Dieses ortsbildprägende Hochhaus bietet derzeit 144 Heimplätze in unterschiedlichen Angeboten für alleinstehende Männer in besonderen Lebensverhältnissen. Zur Einrichtung zählt neben dem Wohnheim ein großer Nachbarschaftsgarten, der den Bewohnern eine tagesstrukturierende Beschäftigung bietet und allen Bewohnern des Quartiers schon heute offen steht. Geplant ist nun eine Verlagerung von 57 Heimplätzen im Sinne einer Dezentralisierung der Haupteinrichtung, hierfür soll eine Neubebauung im Quartier entstehen. Auch diese Bebauung soll durch die SWSG realisiert werden (Ideenteil II).
Die Etablierung des neuen Wohnstandortes macht es zudem erforderlich, im Quartier eine Kindertagesstätte mit 6 Gruppen vorzusehen. Aufgrund des besonderen Miteinanders verschiedener Nutzergruppen im Quartier könnte die Kindertagesstätte mit einem Nachbarschafts- und Quartierszentrum (sog. kleines Stadtteilhaus) sowie weiteren gemeinschaftlichen Einrichtungen kombiniert werden (Ideenteil III).
Neben der Planung der Hochbauten stellen die städtebaulichen und freiraumplanerischen Qualitäten einen wichtigen Bestandteil der Aufgabenstellung dar. In einem städtebaulichen und freiraumplanerischen Gesamtkonzept sind in diesem Kontext das Immanuel-Grözinger-Haus und die beiden Wohnhäuser Böckinger Str. 11 und 21 zu integrieren. Ebenso können die angrenzenden Straßenzüge der Böckinger Straße und der Roigheimer Straße, jeweils bis zum Rotweg, in die Planung miteinbezogen und neu gestaltet werden.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
1) Zwingende Zulassungskriterien (d.h. formaler Ausschluss bei Nichterfüllung):
— Fristgerechte Bewerbung,
— Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation siehe III.2.1) – z.B. durch Kopie der Eintragungsurkunde,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB und §§ 6, 42, 73 VgV vorliegen,
— Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 VgV,
— Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen nach § 43 VgV,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 VgV bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
2) Eignungskriterien:
Es werden Referenzprojekte gewertet, deren Fertigstellung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt – zum Nachweis gilt der Stichtag 1.1.2009. Zu den genannten Bereichen A, B und C muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden.
A Referenz zu Bereich Städtebau – Ausgezeichneter Wettbewerb – Bewertung mit max. 3 Punkte:
Nachweis eines Erfolgs (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regelgerechten Wettbewerb im Aufgabenbereich des ausgelobten Wettbewerbs (Städtebaulicher Planungswettbewerb mit dem Schwerpunkt Wohnungsbau), nicht akzeptiert wird ein „Erfolg“ in VOF- bzw. VgV-Verfahren oder in „Mehrfachbeauftragungen“.
Darstellung auf maximal 1 DIN-A-3-Seite (oder 2 Seiten DIN A4) mit Angaben zu: Bezeichnung, Auslober, Wettbewerbsart, Verfasser (= Name des Bewerbers), Art des Erfolgs, Jahr der Auszeichnung, Abbildungen des Projekts mit Erläuterungen. Zusätzlicher Nachweis des Erfolgs z.B. durch eine „wettbewerbe aktuell“ –Dokumentation.
Bewertungsschlüssel:
— 1. Preis: 3 Punkte,
— weitere Preise: 2 Punkte,
— Ankauf/Anerkennung: 1 Punkt.
B Referenz zu Bereich Hochbau – Ausgezeichnetes realisiertes Projekt – Bewertung mit 1 Punkt:
Nachweis eines in den letzten 10 Jahren ausgezeichneten realisierten Projekts im Aufgabenbereich des ausgelobten Wettbewerbs (z.B. Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis etc.).
Darstellung auf maximal 1 DIN-A-3-Seite (oder 2 Seiten DIN A4) mit Angaben zu: Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Auszeichnung, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen. Zusätzlicher Nachweis der Auszeichnung durch z.B. Kopie der Auszeichnungsurkunde.
C Referenzen zum Bereich Wohnungsbau – realisiertes Wohnbauprojekt – Bewertung mit max. 3 Punkten:
Nachweis eines in den letzten 10 Jahren realisierten Projekts (Abschluss LPH 8 nach dem genannten Stichtag) mit vergleichbarer Komplexität des ausgelobten Wettbewerbs – d.h. Realisierung des Neubaus einer Wohnanlage mit mind. 3 Gebäuden, Zuordnung mind. zur Honorarzone III (nach Objektliste Gebäude HOAI 2013, Anlage 10.2), Baukosten KG 300 + 400 mind. 5,0 Mio. EUR netto, erbrachte Leistungsphasen mind. 1-5 im eigenen Büro.
Darstellung auf maximal 1 DIN-A-3-Seite (oder 2 Seiten DIN A4) mit Angaben zu: Bezeichnung, Bauherr, Urheber (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen unter Angabe der BRI, BGF und Baukosten der KG 300 + 400.
Die Referenz kann auch als Projektleiter/-in in einem anderen Büro erbracht worden sein, wenn der/die Büroinhaber/-in dies bestätigt.
Bewertungsschlüssel:
— 1 vergleichbares realisiertes Projekt (Wohnanlage > 75 WE): 3 Punkte,
— 1 realisiertes Projekt (Wohnanlage 20-75 WE): 2 Punkte,
— 1 realisiertes Projekt (Wohnanlage < 20 WE): 1 Punkt.
Bei den aufgeführten Nachweisen dürfen max. 2 Projekte identisch sein.
Der Verfahrensbetreuer überprüft den Nachweis anhand der Projektblätter und bewertet die dort dargestellten Referenzen mit maximal 7 möglichen Punkten. Bewerber, die 4 oder mehr Punkte erreichen, sind als Teil-nehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert.
Qualifizieren sich mehr als 11 Bewerber, entscheidet das Los. Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht eines von der Ausloberin unabhängigen Beurteilungsgremiums.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Es wird eine Bewerbergemeinschaft aus Architekt/-in und Stadtplaner/-in und Landschaftsarchitekt/-in gefordert. Die Federführung (bevollmächtigte Vertretung der Arbeitsgemeinschaft) liegt beim Architekt/- in. Die Nennung des/der Stadtplaner(s)/-in hat zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens zu erfolgen, die Nennung des/der Landschaftsarchitekten/-in kann nach dem Auswahlverfahren erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Hild und K Architektur, München Berlin GmbH
querkraft architekten zt gmbh, Wien
MLA+ Architecture B.V., Rotterdam/Berlin
Mäckler Architekten GmbH, Frankfurt am Main
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Das Preisgericht wird die Arbeiten nach folgenden Kriterien bewerten (die Reihenfolge der Nennung stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar):
— städtebauliche und freiräumliche Qualität,
— architektonische und gestalterische Qualität,
— Grundrissqualitäten und innere Raumqualitäten,
— Programmerfüllung und Erfüllung der funktionalen Anforderungen,
— Wirtschaftlichkeit,
— ökologische Anforderungen und Umweltverträglichkeit,
— Konzeption, Innovation und Eignung im Hinblick auf die IBA`27.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/09/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 82 500 EUR (33 %)
2. Preis 55 000 EUR (22 %)
3. Preis 37 500 EUR (15 %)
4. Preis 25 000 EUR (10 %)
Anerkennungen insgesamt: 50 000 EUR (20 %)
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird zusätzlich vergütet.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. Die SWSG behält sich vor, die Nutzungsrechte der Ideenteile zu erwerben.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
—
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
— Frau Prof. Dipl.-Ing. Susanne Dürr, Architektin
— Herr Dipl.-Ing. Thomas Schüler, Architekt und Stadtplaner
— Herr Prof. Dipl.-Ing. Jens Wittfoht, Architekt
— Frau Dipl.-Ing. Barbara Hutter, Landschaftsarchitektin
— Herr Dipl.-Ing. Andreas Hofer, Architekt, Intendant IBA’27
— Herr Dipl.-Ing. Helmuth Caesar, Architekt, Technischer Geschäftsführer SWSG, Stuttgart
— Herr Dipl.-Ing. Peter Pätzold, Architekt, Bürgermeister für Städtebau, Wohnen und Umwelt, Landeshaupt-stadt Stuttgart
— Frau Dipl.- Ing., M.Eng. Kathrin Steimle, Abteilungsleitung Städtebauliche Planung Nord, Amt für Stadtpla-nung und Wohnen, Landeshauptstadt Stuttgart
— Herr Thomas Fuhrmann, Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Landeshauptstadt Stuttgart
— Herr Samir Sidgi, Vorsitzender Geschäftsführer SWSG, Stuttgart
— Herr Prof. Dr. Jürgen Armbruster, Vorstand der Evangelischen Gesellschaft (eva), Stuttgart
Die Preisrichter aus dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart werden nach der Neukonstituierung des Gemeinderats benannt und beschlossen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge. Als Teilnahmehidernisse gelten die unter § 4 (2) RPW beschriebenen. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Die Nennung und Beibringung der nachfolgenden Eignungsnachweise hat – auf Verlangen der Ausloberin – erst im Zuge des Verhandlungsverfahren, nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, zu erfolgen:
— Vorlage (ggf. mit einer möglichen Eignungsleihe gem. § 47 VgV) Büro mit entsprechender Mitarbeiterzahl (mind. 10 technische Mitarbeiter, inkl. Inhaber),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Planungsleistungen mit einer Mindestdeckungssumme von 2 500 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden bzw. eine betreffende Deckungssumme einer Versicherung im Auftragsfall.
Sollten die aufgeführten Nachweise binnen angemessener Frist nicht vorgelegt werden können, wird von einer Einladung zum Verhandlungsverfahren abgesehen.
Mit den Preisträgern der Planungskonkurrenz werden im Anschluss die Verhandlungsgespräche gemäß VgV, für den Realisierungsteil der Wohnbebauung der SWSG geführt.
Die SWSG wird ihren Gremien empfehlen, den bestplazierten Bewerber bzw. die bestplazierte Bewerbergemeinschaft nach den Verhandlungsgesprächen mit der Weiterbearbeitung des Projektes (Realisierungsteil) bis abgeschlossene Leistungsphase 5 sowie optional die Leistungsphasen 6-9 nach §34 HOAI (Architektur) bzw. §39 HOAI (Freianlagen) zu beauftragen.
Im Verhandlungsverfahren nach VgV (§58) werden folgende Zuschlagskriterien angewendet:
Kriterien – Gewichtung – erreichbare Punktzahl*:
1) Wettbewerbsergebnis (Basis: Bewertung des WB-Ergebnisses): 45 %-225;
2) Weiterentwicklungsfähigkeit Wettbewerbsergebnis (Basis: schriftliche Beurteilung der Jury): 15 %-75;
3) Aus dem Auftragsgespräch gewonnene Eindrücke (Projektleiter/Projektteam, Gesamteindruck Präsentation): 15 %-75;
4) Nachhaltigkeit/Prozessqualität (Wirtschaftlichkeit; Kosten- und Terminplanung): 15 %-75;
5) Honorar (Grundlage: Hochbau Honorarzone III): 10 %-50;
* Bewertung: 1-5 Punkte.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Karlsruhe
Karlsruhe
76247
Deutschland
Telefon: +49 7219268730
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985Internet-Adresse: rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/08/2019
Voraussichtlicher Versand Auslobungsunterlagen: 26.09.2019
Voraussichtliche Abgabe: 09.12.2019
---------------------------------------------------
06/08/2019 S150 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Stuttgart: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 150-370819
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH
Augsburger Straße 696
Stuttgart
70329
Deutschland
E-Mail: martin.hasenmaile@swsg.de
NUTS-Code: DE111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swsg.de/
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport.de/E39735176
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Klotz und Dressel GmbH
Leuschnerstraße 3
Stuttgart
70174
Deutschland
E-Mail: info@klotzunddressel.de
NUTS-Code: DE111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klotzunddressel.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.subreport.de/E39735176
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: städtisches Beteiligungsunternehmen
I.5) Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Quartier an der Böckinger Straße
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71221000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Wettbewerbsverfahrens ist ein städtebauliches sowie freiraumplanerisches Gesamtkonzept für das neue Quartier an der Böckinger Straße. Das Projekt soll im Rahmen der Internationalen Bauausstellung IBA’27 als exemplarischer Beitrag für eine hochwertige und nachhaltige Entwicklung eines integrativen Wohnquartiers präsentiert werden. Daher soll ein Konzeptansatz im Hinblick auf die Internationale Baustellung IBA‘27 (Gesamtkonzept für das Quartier mit Einzelbausteinen innerhalb des Quartiers) entwickelt werden. Die Wettbewerbsergebnisse sollen als Grundlage für einen neuen Bebauungsplan dienen.
Für das Quartier sollen zudem beispielhafte Hochbauten entwickelt werden, die in ihrer zu erarbeitenden Detaillierung in einen Realisierungsteil und 3 Ideenteile unterschieden werden. Diese Unterteilung dient zum einen einer möglichen Realisierbarkeit in Bauabschnitten und zum anderen soll so die Option offen bleiben, dass – je nach Empfehlungen des Preisgerichtes – mehrere Wettbewerbsteilnehmer zur Teilnahme an später folgenden, weiteren Verfahren der Ideenteile aufgefordert werden können. Somit soll eine entsprechend architektonische Vielfalt, die der Größe des Quartiers angemessen ist, ermöglicht werden.
Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH – im weiteren SWSG genannt – plant als künftige Eigentümerin der Liegenschaft in einem ersten Bauabschnitt eine Wohnbebauung mit ca. 230 Wohneinheiten im geförderten Mietwohnungsbau für unterschiedliche Bewohnergruppen (Realisierungsteil).
Zusätzlich zu den genannten Wohneinheiten der SWSG sollen die Teilnehmer in einem weiteren Bauabschnitt für einen Anteil von ca. 15 % (bezogen auf die genannten 230 WE ca. 30 Wohneinheiten) Vorschläge für innovative Wohn-/Grundrissformen, experimentelle Bautypologien und/oder innovative ökologische/technische Ansätzen beim Bauen beispielhaft aufzeigen. Im Hinblick auf die IBA’27 übernehmen diese als ein Baustein einer IBA-Gesamtkonzeption für das Quartier eine besondere Funktion (Ideenteil I).
In einem weiteren Bauabschnitt soll für die bereits heute im Quartier etablierte Evangelische Gesellschaft – im weiteren eva genannt – eine Neubebauung entstehen. Diese unterhält vor Ort das „Immanuel-Grözinger-Haus“. Dieses ortsbildprägende Hochhaus bietet derzeit 144 Heimplätze in unterschiedlichen Angeboten für alleinstehende Männer in besonderen Lebensverhältnissen. Zur Einrichtung zählt neben dem Wohnheim ein großer Nachbarschaftsgarten, der den Bewohnern eine tagesstrukturierende Beschäftigung bietet und allen Bewohnern des Quartiers schon heute offen steht. Geplant ist nun eine Verlagerung von 57 Heimplätzen im Sinne einer Dezentralisierung der Haupteinrichtung, hierfür soll eine Neubebauung im Quartier entstehen. Auch diese Bebauung soll durch die SWSG realisiert werden (Ideenteil II).
Die Etablierung des neuen Wohnstandortes macht es zudem erforderlich, im Quartier eine Kindertagesstätte mit 6 Gruppen vorzusehen. Aufgrund des besonderen Miteinanders verschiedener Nutzergruppen im Quartier könnte die Kindertagesstätte mit einem Nachbarschafts- und Quartierszentrum (sog. kleines Stadtteilhaus) sowie weiteren gemeinschaftlichen Einrichtungen kombiniert werden (Ideenteil III).
Neben der Planung der Hochbauten stellen die städtebaulichen und freiraumplanerischen Qualitäten einen wichtigen Bestandteil der Aufgabenstellung dar. In einem städtebaulichen und freiraumplanerischen Gesamtkonzept sind in diesem Kontext das Immanuel-Grözinger-Haus und die beiden Wohnhäuser Böckinger Str. 11 und 21 zu integrieren. Ebenso können die angrenzenden Straßenzüge der Böckinger Straße und der Roigheimer Straße, jeweils bis zum Rotweg, in die Planung miteinbezogen und neu gestaltet werden.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
1) Zwingende Zulassungskriterien (d.h. formaler Ausschluss bei Nichterfüllung):
— Fristgerechte Bewerbung,
— Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation siehe III.2.1) – z.B. durch Kopie der Eintragungsurkunde,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB und §§ 6, 42, 73 VgV vorliegen,
— Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 VgV,
— Eigenerklärung zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen nach § 43 VgV,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 VgV bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
2) Eignungskriterien:
Es werden Referenzprojekte gewertet, deren Fertigstellung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt – zum Nachweis gilt der Stichtag 1.1.2009. Zu den genannten Bereichen A, B und C muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden.
A Referenz zu Bereich Städtebau – Ausgezeichneter Wettbewerb – Bewertung mit max. 3 Punkte:
Nachweis eines Erfolgs (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regelgerechten Wettbewerb im Aufgabenbereich des ausgelobten Wettbewerbs (Städtebaulicher Planungswettbewerb mit dem Schwerpunkt Wohnungsbau), nicht akzeptiert wird ein „Erfolg“ in VOF- bzw. VgV-Verfahren oder in „Mehrfachbeauftragungen“.
Darstellung auf maximal 1 DIN-A-3-Seite (oder 2 Seiten DIN A4) mit Angaben zu: Bezeichnung, Auslober, Wettbewerbsart, Verfasser (= Name des Bewerbers), Art des Erfolgs, Jahr der Auszeichnung, Abbildungen des Projekts mit Erläuterungen. Zusätzlicher Nachweis des Erfolgs z.B. durch eine „wettbewerbe aktuell“ –Dokumentation.
Bewertungsschlüssel:
— 1. Preis: 3 Punkte,
— weitere Preise: 2 Punkte,
— Ankauf/Anerkennung: 1 Punkt.
B Referenz zu Bereich Hochbau – Ausgezeichnetes realisiertes Projekt – Bewertung mit 1 Punkt:
Nachweis eines in den letzten 10 Jahren ausgezeichneten realisierten Projekts im Aufgabenbereich des ausgelobten Wettbewerbs (z.B. Auszeichnung beispielhaftes Bauen, Hugo-Häring-Preis etc.).
Darstellung auf maximal 1 DIN-A-3-Seite (oder 2 Seiten DIN A4) mit Angaben zu: Bezeichnung, Art der Auszeichnung, Verfasser (= Name des Bewerbers), Jahr der Auszeichnung, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen. Zusätzlicher Nachweis der Auszeichnung durch z.B. Kopie der Auszeichnungsurkunde.
C Referenzen zum Bereich Wohnungsbau – realisiertes Wohnbauprojekt – Bewertung mit max. 3 Punkten:
Nachweis eines in den letzten 10 Jahren realisierten Projekts (Abschluss LPH 8 nach dem genannten Stichtag) mit vergleichbarer Komplexität des ausgelobten Wettbewerbs – d.h. Realisierung des Neubaus einer Wohnanlage mit mind. 3 Gebäuden, Zuordnung mind. zur Honorarzone III (nach Objektliste Gebäude HOAI 2013, Anlage 10.2), Baukosten KG 300 + 400 mind. 5,0 Mio. EUR netto, erbrachte Leistungsphasen mind. 1-5 im eigenen Büro.
Darstellung auf maximal 1 DIN-A-3-Seite (oder 2 Seiten DIN A4) mit Angaben zu: Bezeichnung, Bauherr, Urheber (= Name des Bewerbers), Jahr der Fertigstellung, bearbeitete Leistungsphasen nach HOAI, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen unter Angabe der BRI, BGF und Baukosten der KG 300 + 400.
Die Referenz kann auch als Projektleiter/-in in einem anderen Büro erbracht worden sein, wenn der/die Büroinhaber/-in dies bestätigt.
Bewertungsschlüssel:
— 1 vergleichbares realisiertes Projekt (Wohnanlage > 75 WE): 3 Punkte,
— 1 realisiertes Projekt (Wohnanlage 20-75 WE): 2 Punkte,
— 1 realisiertes Projekt (Wohnanlage < 20 WE): 1 Punkt.
Bei den aufgeführten Nachweisen dürfen max. 2 Projekte identisch sein.
Der Verfahrensbetreuer überprüft den Nachweis anhand der Projektblätter und bewertet die dort dargestellten Referenzen mit maximal 7 möglichen Punkten. Bewerber, die 4 oder mehr Punkte erreichen, sind als Teil-nehmer des Planungswettbewerbs qualifiziert.
Qualifizieren sich mehr als 11 Bewerber, entscheidet das Los. Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht eines von der Ausloberin unabhängigen Beurteilungsgremiums.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Es wird eine Bewerbergemeinschaft aus Architekt/-in und Stadtplaner/-in und Landschaftsarchitekt/-in gefordert. Die Federführung (bevollmächtigte Vertretung der Arbeitsgemeinschaft) liegt beim Architekt/- in. Die Nennung des/der Stadtplaner(s)/-in hat zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens zu erfolgen, die Nennung des/der Landschaftsarchitekten/-in kann nach dem Auswahlverfahren erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Hild und K Architektur, München Berlin GmbH
querkraft architekten zt gmbh, Wien
MLA+ Architecture B.V., Rotterdam/Berlin
Mäckler Architekten GmbH, Frankfurt am Main
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Das Preisgericht wird die Arbeiten nach folgenden Kriterien bewerten (die Reihenfolge der Nennung stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar):
— städtebauliche und freiräumliche Qualität,
— architektonische und gestalterische Qualität,
— Grundrissqualitäten und innere Raumqualitäten,
— Programmerfüllung und Erfüllung der funktionalen Anforderungen,
— Wirtschaftlichkeit,
— ökologische Anforderungen und Umweltverträglichkeit,
— Konzeption, Innovation und Eignung im Hinblick auf die IBA`27.
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/09/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 82 500 EUR (33 %)
2. Preis 55 000 EUR (22 %)
3. Preis 37 500 EUR (15 %)
4. Preis 25 000 EUR (10 %)
Anerkennungen insgesamt: 50 000 EUR (20 %)
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird zusätzlich vergütet.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. Die SWSG behält sich vor, die Nutzungsrechte der Ideenteile zu erwerben.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
—
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
— Frau Prof. Dipl.-Ing. Susanne Dürr, Architektin
— Herr Dipl.-Ing. Thomas Schüler, Architekt und Stadtplaner
— Herr Prof. Dipl.-Ing. Jens Wittfoht, Architekt
— Frau Dipl.-Ing. Barbara Hutter, Landschaftsarchitektin
— Herr Dipl.-Ing. Andreas Hofer, Architekt, Intendant IBA’27
— Herr Dipl.-Ing. Helmuth Caesar, Architekt, Technischer Geschäftsführer SWSG, Stuttgart
— Herr Dipl.-Ing. Peter Pätzold, Architekt, Bürgermeister für Städtebau, Wohnen und Umwelt, Landeshaupt-stadt Stuttgart
— Frau Dipl.- Ing., M.Eng. Kathrin Steimle, Abteilungsleitung Städtebauliche Planung Nord, Amt für Stadtpla-nung und Wohnen, Landeshauptstadt Stuttgart
— Herr Thomas Fuhrmann, Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Landeshauptstadt Stuttgart
— Herr Samir Sidgi, Vorsitzender Geschäftsführer SWSG, Stuttgart
— Herr Prof. Dr. Jürgen Armbruster, Vorstand der Evangelischen Gesellschaft (eva), Stuttgart
Die Preisrichter aus dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart werden nach der Neukonstituierung des Gemeinderats benannt und beschlossen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge. Als Teilnahmehidernisse gelten die unter § 4 (2) RPW beschriebenen. Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Die Nennung und Beibringung der nachfolgenden Eignungsnachweise hat – auf Verlangen der Ausloberin – erst im Zuge des Verhandlungsverfahren, nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, zu erfolgen:
— Vorlage (ggf. mit einer möglichen Eignungsleihe gem. § 47 VgV) Büro mit entsprechender Mitarbeiterzahl (mind. 10 technische Mitarbeiter, inkl. Inhaber),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Planungsleistungen mit einer Mindestdeckungssumme von 2 500 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden bzw. eine betreffende Deckungssumme einer Versicherung im Auftragsfall.
Sollten die aufgeführten Nachweise binnen angemessener Frist nicht vorgelegt werden können, wird von einer Einladung zum Verhandlungsverfahren abgesehen.
Mit den Preisträgern der Planungskonkurrenz werden im Anschluss die Verhandlungsgespräche gemäß VgV, für den Realisierungsteil der Wohnbebauung der SWSG geführt.
Die SWSG wird ihren Gremien empfehlen, den bestplazierten Bewerber bzw. die bestplazierte Bewerbergemeinschaft nach den Verhandlungsgesprächen mit der Weiterbearbeitung des Projektes (Realisierungsteil) bis abgeschlossene Leistungsphase 5 sowie optional die Leistungsphasen 6-9 nach §34 HOAI (Architektur) bzw. §39 HOAI (Freianlagen) zu beauftragen.
Im Verhandlungsverfahren nach VgV (§58) werden folgende Zuschlagskriterien angewendet:
Kriterien – Gewichtung – erreichbare Punktzahl*:
1) Wettbewerbsergebnis (Basis: Bewertung des WB-Ergebnisses): 45 %-225;
2) Weiterentwicklungsfähigkeit Wettbewerbsergebnis (Basis: schriftliche Beurteilung der Jury): 15 %-75;
3) Aus dem Auftragsgespräch gewonnene Eindrücke (Projektleiter/Projektteam, Gesamteindruck Präsentation): 15 %-75;
4) Nachhaltigkeit/Prozessqualität (Wirtschaftlichkeit; Kosten- und Terminplanung): 15 %-75;
5) Honorar (Grundlage: Hochbau Honorarzone III): 10 %-50;
* Bewertung: 1-5 Punkte.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Karlsruhe
Karlsruhe
76247
Deutschland
Telefon: +49 7219268730
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Fax: +49 7219263985Internet-Adresse: rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/08/2019