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  • Planungswettbewerb für einen Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums Heilbronn mit städtebaulichem Ideenteil.
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  • Planungswettbewerb für einen Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums Heilbronn mit städtebaulichem Ideenteil.
  • 1. Preis: ATELIER 30 Architekten GmbH, Kassel
  • 1. Preis: ATELIER 30 Architekten GmbH, Kassel
  • Anerkennung: CODE UNIQUE Architekten, Dresden

Planungswettbewerb für einen Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums Heilbronn mit städtebaulichem Ideenteil. , Heilbronn/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2019376
Tag der Veröffentlichung
18.01.2016
Aktualisiert am
03.05.2019
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Teilnehmer
Architekten
Beteiligung
19 Arbeiten
Auslober
Koordination
kohler grohe architekten, Stuttgart
Bewerbungsschluss
02.06.2015
Preisgerichtssitzung
26.11.2015

PRESSEMITTEILUNG - 25. April 2019

Grundsteinlegung für die Erweiterung des Polizeipräsidiums Heilbronn

Staatssekretärin Gisela Splett: „Wichtiger Meilenstein für das Polizeipräsidium Heilbronn erreicht“
Innenminister Thomas Strobl: „Mit dem Erweiterungsbau erhält das Polizeipräsidium Heilbronn ein sehr gut ausgestattetes Führungs- und Lagezentrum und topmoderne Arbeitsplätze für die Kriminalpolizeidirektion“
Finanzstaatssekretärin Gisela Splett und Innenminister Thomas Strobl haben am Donnerstag (25. April 2019) den Grundstein für die Erweiterung des Polizeipräsi-diums Heilbronn gelegt.
„Mit der Erweiterung des Polizeipräsidiums Heilbronn setzen wir eines der größ-ten Bauprojekte der Polizeistrukturreform um. Auf rund 3.900 Quadratmetern und fünf Geschossen finden Büros und das Führungs- und Lagezentrum Platz. Bei der Planung eines neuen Polizeipräsidiums gilt es eine Menge zu beachten, bis der erste Stein gesetzt ist. Die Grundsteinlegung heute ist für das Polizeipräsidium Heilbronn der sichtbare Anfang eines neuen Kapitels“, sagte Staatssekretärin Gisela Splett.
„Das Führungs- und Lagezentrum im Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums Heilbronn ist ein wesentlicher Baustein für ein effektives Notrufmanagement und für die professionelle Bewältigung von polizeilichen Einsatzlagen. Mit der Umset-zung dieser Baumaßnahme erhält das Polizeipräsidium Heilbronn ein sehr gut ausgestattetes Führungs- und Lagezentrum, das bestmögliche Rahmenbedin-gungen für die Arbeit der Polizeibeamtinnen und -beamten schafft. Zudem wer-den im Erweiterungsbau hervorragend ausgestattete Räumlichkeiten mit topmodernen Arbeitsplätzen für die Kriminalpolizeidirektion eingerichtet“, so der stell-vertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.
Neben den vielen funktionalen Anforderungen übernimmt das Land bei diesem Projekt auch in energetischer Hinsicht eine Vorbildfunktion. Der optimal ge-dämmte Neubau wird von einem Blockheizkraftwerk (BHKW) mit hocheffizienter Kraft-Wärmekopplung aus dem benachbarten Finanzamt mit Wärme versorgt. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach mit einer Leistung von rund 75 Kilowatt peak ergänzt das Energiekonzept. Das Polizeipräsidium nutzt den kompletten Strom aus der Photovoltaikanlage selbst.
Heilbronn ist einer von künftig 13 Standorten regionaler Polizeipräsidien im Land. Nach dem Zusammenschluss der ehemaligen Polizeidirektionen Heilbronn, Kün-zelsau, Mosbach und Tauberbischofsheim wird das Polizeipräsidium Heilbronn am Standort Moltkeareal nachverdichtet. Das Land investiert in den Neubau knapp 27 Millionen Euro. Das Amt Heilbronn des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg setzt den Bau um.

Die Fertigstellung ist bis Mitte 2022 vorgesehen.

1. Preis

ATELIER 30 Architekten GmbH, Kassel
Fischer-Creutzig, Kassel
  • 1. Preis: ATELIER 30 Architekten GmbH, Kassel
  • 1. Preis: ATELIER 30 Architekten GmbH, Kassel
  • 1. Preis: ATELIER 30 Architekten GmbH, Kassel
  • 1. Preis: ATELIER 30 Architekten GmbH, Kassel
  • 1. Preis: ATELIER 30 Architekten GmbH, Kassel
  • 1. Preis: ATELIER 30 Architekten GmbH, Kassel
  • 1. Preis: ATELIER 30 Architekten GmbH, Kassel
  • 1. Preis: ATELIER 30 Architekten GmbH, Kassel
  • 1. Preis: ATELIER 30 Architekten GmbH, Kassel
  • 1. Preis: ATELIER 30 Architekten GmbH, Kassel
  • 1. Preis: ATELIER 30 Architekten GmbH, Kassel
  • 1. Preis: ATELIER 30 Architekten GmbH, Kassel
  • 1. Preis: ATELIER 30 Architekten GmbH, Kassel
  • 1. Preis: ATELIER 30 Architekten GmbH, Kassel

2. Preis

Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Nürnberg
  • 2. Preis: Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Nürnberg
  • 2. Preis: Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Nürnberg
  • 2. Preis: Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Nürnberg
  • 2. Preis: Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Nürnberg
  • 2. Preis: Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Nürnberg
  • 2. Preis: Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Nürnberg
  • 2. Preis: Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Nürnberg
  • 2. Preis: Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB, Nürnberg

3. Preis

h4a Gessert + Randecker Generalplaner GmbH, Stuttgart
  • 3. Preis: h4a Gessert   Randecker Generalplaner GmbH, Stuttgart
  • 3. Preis: h4a Gessert   Randecker Generalplaner GmbH, Stuttgart
  • 3. Preis: h4a Gessert   Randecker Generalplaner GmbH, Stuttgart
  • 3. Preis: h4a Gessert   Randecker Generalplaner GmbH, Stuttgart
  • 3. Preis: h4a Gessert Randecker Generalplaner GmbH, Stuttgart
  • 3. Preis: h4a Gessert Randecker Generalplaner GmbH, Stuttgart
  • 3. Preis: h4a Gessert Randecker Generalplaner GmbH, Stuttgart
  • 3. Preis: h4a Gessert Randecker Generalplaner GmbH, Stuttgart

4. Preis

MPRDO mauz pektor architekten gbr, München
Aichner Kazzer Architekten, München
  • 4. Preis: MPRDO mauz pektor architekten gbr, München
  • 4. Preis: MPRDO mauz pektor architekten gbr, München
  • 4. Preis: MPRDO mauz pektor architekten gbr, München
  • 4. Preis: MPRDO mauz pektor architekten gbr, München
  • 4. Preis: MPRDO mauz pektor architekten gbr, München
  • 4. Preis: MPRDO mauz pektor architekten gbr, München
  • 4. Preis: MPRDO mauz pektor architekten gbr, München
  • 4. Preis: MPRDO mauz pektor architekten gbr, München

Anerkennung

huber staudt architekten, Berlin
  • Anerkennung: huber staudt architekten, Berlin
  • Anerkennung: huber staudt architekten, Berlin
  • Anerkennung: huber staudt architekten, Berlin
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  • Anerkennung: huber staudt architekten, Berlin
  • Anerkennung: huber staudt architekten, Berlin

Anerkennung

CODE UNIQUE Architekten, Dresden
  • Anerkennung: CODE UNIQUE Architekten, Dresden
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  • Anerkennung: CODE UNIQUE Architekten, Dresden
  • Anerkennung: CODE UNIQUE Architekten, Dresden
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  • Anerkennung: CODE UNIQUE Architekten, Dresden
  • Anerkennung: CODE UNIQUE Architekten, Dresden
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Verfahrensart
Nichtoffener einphasiger Planungswettbewerb nach § 3 (3) RPW 2013 mit max. 25 Teilnehmern

Wettbewerbsaufgabe

Durch die Strukturreform der Polizei in Baden-Württemberg wurden die bisherigen Polizeidirektionen Heilbronn, Künzelsau, Mosbach und Tauberbischofsheim zum regionalen Polizeipräsidium Heilbronn zusammengefasst. In Heilbronn soll der ehemalige Standort der Polizeidirektion auf dem landeseignen Moltkeareal zum Hauptsitz des regionalen Polizeipräsidiums Heilbronn ausgebaut werden.
Es ist geplant, die Leitung des Präsidiums, die Direktion Polizeireviere, den Führungs- und Einsatzstab, die Verwaltung und die Kriminalpolizeidirektion an diesem Standort zu konzentrieren. Für die Umsetzung des Erweiterungsbaus sind ca. 3.500 m2 Nutzfläche vorgesehen. Es wird eine der Bauaufgabe angemessene, architektonisch ansprechende, energieeffiziente und nachhaltige Lösung erwartet. Die Gebäudehülle soll eine Qualität vergleichbar der eines Passivhauses aufweisen.
Hierfür ist insgesamt ein Kostenrahmen in Höhe von ca. 22 Mio. EUR (brutto), Kostengruppe 200-700 nach DIN 276-1:2008-12, als Kostenobergrenze vorgesehen. Die Bauwerkskosten, Kostengruppe 300-400, belaufen sich auf ca. 14 Mio. EUR (brutto).
Darüber hinaus soll das Areal auf seine weitere Ausnutzbarkeit städtebaulich untersucht werden. Der Entwurf soll als Grundlage für eine Bebauungsplanänderung herangezogen werden.
p> 05/05/2015    S86    Mitgliedstaaten - Dienstleistungsauftrag - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren  Deutschland-Heilbronn: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2015/S 086-156305
Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn
Rollwagstraße 16
Kontaktstelle(n): Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn
Zu Händen von: Frau Ulrich
74072 Heilbronn
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 71316437424
E-Mail: poststelle.amthn@vbv.bwl.de
Fax: +49 71316437499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.vba-heilbronn.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde

1.3) Haupttätigkeit(en) Wirtschaft und Finanzen

1.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts

II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
Planungswettbewerb für einen Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums Heilbronn mit städtebaulichem Ideenteil.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Nichtoffener einphasiger Planungswettbewerb nach § 3 (3) RPW 2013 mit max. 25 Teilnehmern für einen Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums Heilbronn mit städtebaulichem Ideenteil.
Durch die Strukturreform der Polizei in Baden-Württemberg wurden die bisherigen Polizeidirektionen Heilbronn, Künzelsau, Mosbach und Tauberbischofsheim zum regionalen Polizeipräsidium Heilbronn zusammengefasst. In Heilbronn soll der ehemalige Standort der Polizeidirektion auf dem landeseignen Moltkeareal zum Hauptsitz des regionalen Polizeipräsidiums Heilbronn ausgebaut werden.
Es ist geplant, die Leitung des Präsidiums, die Direktion Polizeireviere, den Führungs- und Einsatzstab, die Verwaltung und die Kriminalpolizeidirektion an diesem Standort zu konzentrieren. Für die Umsetzung des Erweiterungsbaus sind ca. 3.500 m2 Nutzfläche vorgesehen. Es wird eine der Bauaufgabe angemessene, architektonisch ansprechende, energieeffiziente und nachhaltige Lösung erwartet. Die Gebäudehülle soll eine Qualität vergleichbar der eines Passivhauses aufweisen.
Hierfür ist insgesamt ein Kostenrahmen in Höhe von ca. 22 Mio. EUR (brutto), Kostengruppe 200-700 nach DIN 276-1:2008-12, als Kostenobergrenze vorgesehen. Die Bauwerkskosten, Kostengruppe 300-400, belaufen sich auf ca. 14 Mio. EUR (brutto).
Darüber hinaus soll das Areal auf seine weitere Ausnutzbarkeit städtebaulich untersucht werden. Der Entwurf soll als Grundlage für eine Bebauungsplanänderung herangezogen werden.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71221000


Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Die Wettbewerbsaufgabe erfordert Erfahrung in der Planung und Ausführung von Projekten im Bereich Verwaltungsbauten mit Sicherheitsanforderungen.
Die Teilnehmer werden anhand folgender vorzulegender Unterlagen ausgewählt:
1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.1 Erklärung entsprechender Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Deckungssumme Personenschäden 3.000.000 EUR; sonstige Schäden 3.000.000 EUR)
1.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und, falls abweichend, seinen Umsatz für entsprechende Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre.
2 Technische Leistungsfähigkeit
2.1 Angabe des Auftragsanteils, für den möglicherweise Unteraufträge erteilt werden.
2.2 Angaben zur Gewährleistung des Datenaustauschs gemäß Bewerberformblatt.
2.3 Angabe von zwei Referenzobjekten aus dem Bereich Verwaltungsgebäude, von denen eines Sicherungsanforderungen zu erfüllen hat. Beide Projekte sollen in den letzten 10 Jahren realisiert worden sein und je mindestens 1 000 m2 Nutzfläche aufweisen. Sie sollen dargestellt werden durch eine genaue Beschreibung, Fotos und Planverkleinerungen, Angabe von Auftraggebern, Leistungszeiten und bearbeiteten Leistungsphasen. (Die Beschreibung der Referenzprojektliste und die Angabe der Beispiele sollen das Format DIN A 3 nicht überschreiten und insgesamt maximal 6 Seiten umfassen.)
2.4 Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, mit Angabe der Gesamtbaukosten, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der bearbeiteten Leistungsphasen.
2.5 Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren.
3 Persönliche Lage / Eintragung im Berufs- oder Handelsregister
3.1 Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegen. (Vorbehalten wird die Nachforderung der Nachweise gemäß § 4 Abs. 7 VOF).
3.2 Angaben über die Namen und berufliche Qualifikation des Bewerbers und der Personen, welche die Leistung tatsächlich erbringen (Nachweis gem. § 19 (1) VOF, z.B. in Form von Studienabschlussnachweisen oder Kammermitgliedsbescheinigungen für den Bewerber und Projektleiter), d.h. Benennung des vorgesehenen Projektleiters mit Angabe der Dauer der Bürozugehörigkeit und der Berufserfahrung sowie Angabe von max. vier persönlichen Referenzen (unter Benennung der Baumaßnahme, Ausführungszeit, Gesamtbaukosten, erbrachte Leistungen). Benennung der sonstigen Mitarbeiter im vorgesehenen Projektteam mit Angabe der Dauer der Bürozugehörigkeit und der Berufserfahrung.
3.3 Im Falle einer Bewerbergemeinschaft Erklärung, wer diese vertritt. Hinweis: Alle geforderten Erklärungen und Nachweise nach III.1) sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu erbringen.
3.4 Erklärung, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
3.5 Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung durch das Landeskriminalamt.

III.2) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
§ 43 Landesbauordnung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung *)
— Architekt(-in)
berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt(-in), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach
— der Richtlinie 2005/36/EG (EU-Berufsqualifikationsrichtlinie)
gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die fachlichen Anforderungen (III.1) ohne Ziff. 2.3) und die Arbeitsgemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen (III.1) Ziff. 2.3 erfüllt.
Eine Mehrfachbewerbung bzw. -teilnahme führt zum Ausschluss.
Mehrfachbewerbungen bzw. - teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft können das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge haben.
Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmer haben die einschlägigen Verpflichtungserklärungen nach §§ 5 LTMG, einsehbar unter www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1359260/index.html, abzugeben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Geplante Teilnehmerzahl: 25

IV.2) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer

IV.3) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Kriterien für die Bewertung der Arbeiten werden den ausgewählten Teilnehmern mit der Auslobung mitgeteilt.

IV.4) Verwaltungsangaben
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
14-00020
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 3.6.2015 - 10:00
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 29.6.2015
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

IV.5) Preise und Preisgericht
IV.5.1) Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Wettbewerbssumme ist nach § 7 (2) RPW ermittelt und beträgt für den Realisierungswettbewerb für einen Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums Heilbronn mit städtebaulichem Ideenteil 100 000 EUR.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 28 000 EUR.
2. Preis: 21 000 EUR.
3. Preis: 14 000 EUR.
4. Preis: 10 000 EUR.
Anerkennungen insgesamt: 27 000 EUR.
Die Umsatzsteuer ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
IV.5.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
IV.5.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: ja
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Herr Becker, Reiner Becker Architekten BDA, Berlin
2. Herr Prof. Kilian, K+H Architekten, Stuttgart
3. Herr Hajek, Bürgermeister Stadt Heilbronn
4. Herr Dr. Böhmer, Leiter des Planungs- und Baurechtsamt Heilbronn
5. Herr MR Sutter, Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg
6. Frau Direktorin Ipach-Öhmann, Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Betriebsleitung
7. Herr BD Engelmann, Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.2) Zusätzliche Angaben:
Das vom Auftraggeber vorgegebene Bewerbungsformblatt ist der Bewerbung zwingend ausgefüllt beizufügen. Das Formblatt kann von der Internetseite http://www.vba-heilbronn.de unter „Wettbewerbe/VOF-Verfahren“ heruntergeladen werden.
Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Anschrift einzureichen. Der Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen:
Teilnahmeantrag „Planungswettbewerb Heilbronn, Erweiterung Polizeipräsidium“.
Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig.

VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Karl-Friedrich-Straße 17
76133 Karlsruhe
DEUTSCHLAND
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Fax: +49 7219263985
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Heilbronn
Rollwagstraße 16
74072 Heilbronn
DEUTSCHLAND
E-Mail: poststelle.amthn@vbv.bwl.de
Telefon: +49 71316437424
Internet-Adresse: http://www.vba-heilbronn.de
Fax: +49 71316437499

VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30.4.2015

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