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  • Parken am Herrenweiher
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  • 1. Preis: NOMAS architekten Part mbB tauber | török | wiese, Fürth mit landschaftsarchitekt tautorat, Fürth
  • 2. Preis: Kohlmayer Oberst Architekten, Stuttgart mit Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart
  • Anerkennung: Friedrich Poerschke Zwink Architekten, München mit BL9 Landschaftsarchitekten Roser Cebulsky PartGmbB, München

Parken am Herrenweiher , Dingolfing/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2031310
Tag der Veröffentlichung
06.04.2021
Aktualisiert am
12.10.2021
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Bewerbergemeinschaften aus Architekt*innen und Landschaftsarchitekt*innen
Beteiligung
7 Arbeiten
Auslober
Koordination
oberprillerarchitekten, Hörmannsdorf
Bewerbungsschluss
30.04.2021
Abgabetermin Pläne
28.07.2021
Abgabetermin Modell
04.08.2021
Preisgerichtssitzung
30.09.2021

1. Preis

NOMAS architekten Part mbB tauber | török | wiese, Fürth
Kerstin Tauber · Màtyàs Török · Ulrich Wiese
landschaftsarchitekt tautorat, Fürth
Edgar Tautorat

PB-Consult Planungs- und Betriebsberatungsgesellschaft mbH, Nürnberg
Dieter Roth
Mitarbeit: Christian Köhler
  • 1. Preis: NOMAS architekten Part mbB tauber | török | wiese, Fürth mit landschaftsarchitekt tautorat, Fürth
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2. Preis

Kohlmayer Oberst Architekten, Stuttgart
Regina Kohlmayer · Prof. Jens Oberst
Mitarbeit: Julian Schmid · Ulrike Hoffmann
Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart
Markus Herthneck
  • 2. Preis: Kohlmayer Oberst Architekten, Stuttgart mit Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart
  • 2. Preis: Kohlmayer Oberst Architekten, Stuttgart mit Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart
  • 2. Preis: Kohlmayer Oberst Architekten, Stuttgart mit Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart
  • 2. Preis: Kohlmayer Oberst Architekten, Stuttgart mit Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart
  • 2. Preis: Kohlmayer Oberst Architekten, Stuttgart mit Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart
  • 2. Preis: Kohlmayer Oberst Architekten, Stuttgart mit Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart
  • 2. Preis: Kohlmayer Oberst Architekten, Stuttgart mit Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart
  • 2. Preis: Kohlmayer Oberst Architekten, Stuttgart mit Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart
  • 2. Preis: Kohlmayer Oberst Architekten, Stuttgart mit Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart
  • 2. Preis: Kohlmayer Oberst Architekten, Stuttgart mit Büro Markus Herthneck Planungsgemeinschaft Landschaftsarchitektur, Stuttgart

Anerkennung

Friedrich Poerschke Zwink Architekten, München
Klaus Friedrich · Ute Poerschke
Stefan Zwink · Karsten Sieb
Mitarbeit: Achim Koppold
BL9 Landschaftsarchitekten Roser Cebulsky PartGmbB, München
Jennifer Cebulsky
Mitarbeit: Tatjana Leib
  • Anerkennung: Friedrich Poerschke Zwink Architekten, München mit BL9 Landschaftsarchitekten Roser Cebulsky PartGmbB, München
  • Anerkennung: Friedrich Poerschke Zwink Architekten, München mit BL9 Landschaftsarchitekten Roser Cebulsky PartGmbB, München
  • Anerkennung: Friedrich Poerschke Zwink Architekten, München mit BL9 Landschaftsarchitekten Roser Cebulsky PartGmbB, München
  • Anerkennung: Friedrich Poerschke Zwink Architekten, München mit BL9 Landschaftsarchitekten Roser Cebulsky PartGmbB, München
  • Anerkennung: Friedrich Poerschke Zwink Architekten, München mit BL9 Landschaftsarchitekten Roser Cebulsky PartGmbB, München
  • Anerkennung: Friedrich Poerschke Zwink Architekten, München mit BL9 Landschaftsarchitekten Roser Cebulsky PartGmbB, München
  • Anerkennung: Friedrich Poerschke Zwink Architekten, München mit BL9 Landschaftsarchitekten Roser Cebulsky PartGmbB, München
  • Anerkennung: Friedrich Poerschke Zwink Architekten, München mit BL9 Landschaftsarchitekten Roser Cebulsky PartGmbB, München
  • Anerkennung: Friedrich Poerschke Zwink Architekten, München mit BL9 Landschaftsarchitekten Roser Cebulsky PartGmbB, München
  • Anerkennung: Friedrich Poerschke Zwink Architekten, München mit BL9 Landschaftsarchitekten Roser Cebulsky PartGmbB, München
Verfahrensart
Nicht offener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren

Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Dingolfing plant die Errichtung einer Parkierungsanlage mit 180-200 Stellplätzen im Bereich Herrenweiher als Tiefgarage. Darüber hinaus ist eine dem Umfeld entsprechende Nutzungsmischung mit Büro-, Verwaltungsnutzungen und Wohnungen vorgesehen. In einem Umfang von rund 2 100 m2 Geschossfläche als Realisierungsteil im nordöstlichen Wettbewerbsbereich und 2 000 m2 als Ideenteil im Südwesten mit zusätzlichen 50 Stellplätzen.

Die Anlage soll als Quartiersgarage für das unmittelbare Umfeld einschließlich der Nutzungsentwicklung im Bereich der Griesgasse sowie des städtebaulichen Raumes im Bereich „Am Herrenweiher“ und für den städtebaulichen Raum der Oberen Stadt einschließlich der entstandenen Nutzungen in der Oberen Stadt dienen. Zur Herstellung einer engeren Verknüpfung der genannten Stadträume soll zusätzlich ein barrierefreier Zugang zur Oberen Stadt geschaffen werden.

Die derzeitige Nutzung der vorhandenen Bushaltestelle für zahlreiche Linien und auch als Anfangs- und Endhaltestelle soll als innerstädtischer ÖPNV-Knoten vorerst bestehen bleiben.

Ziel ist es, den Bereich „Am Herrenweiher“ mit der Maßnahme als Stadtraum zu entwickeln, im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Raum der Oberen Stadt, der ein wichtiger und attraktiver Teil der historischen Innenstadt von Dingolfing ist, um sowohl den Fahrverkehr als auch den ruhenden Verkehr in diesen Bereichen besser zu ordnen und dadurch auch die Aufenthalts- und Wohnqualitäten zu verbessern.

Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern: 479 (Teilfläche), 479/2, 479/4, 467/6, 14, 117, und 117/1 der Gemarkung Dingolfing. Für das Wettbewerbsgebiet sind darüber hinaus auch der Straßenraum der Staatsstraße und die daran im Süden angrenzende Bebauung und Nutzung mit zu betrachten.

Fachpreisrichter*innen
Peter Brückner, Architekt, Stadtplaner, Tirschenreuth (Vorsitzender)
Karlheinz Beer, Architekt, Stadtplaner, Weiden
Jürgen Hagn, Kreisbaumeister, Dingolfing
Michael Leidl, Architekt, Hirschbach
Rita Lex-Kerfers. Landschaftsarchitektin, Bockhorn
Franz Schröck, Architekt, Kempten
Frida Zellner, Architektin, Ingolstadt

Sachpreisrichter
Armin Grassinger, 1. Bürgermeister, Dingolfing
Herbert Kreißl, Stadtrat, Dingolfing
Herbert Wazula, Stadtrat, Dingolfing
Michael Rieger, Stadtrat, Dingolfing
Michael Grader, Stadtrat, Dingolfing
Friedrich Steininger, Stadtrat, Dingolfing

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig, die Verfasser des mit dem 1. Preis ausgezeichneten Projekts, mit der Tarnzahl 1001 auf der Grundlage ihres Wettbewerbsentwurfs und unter Berücksichtigung der schriftlichen Beurteilung, mit der weiteren Planung zu beauftragen. Bei der weiteren Bearbeitung sollen die in der Einzelbewertung genannten Aspekte berücksichtigt werden.
02/04/2021    S65
Deutschland-Dingolfing: Dienstleistungen von Architekturbüros
2021/S 065-168170
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Stadt Dingolfing
Postanschrift: Dr.-Josef-Hastreiter-Str. 2
Ort: Dingolfing
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 84130
Land: Deutschland
E-Mail: stadtbaumeister@dingolfing.de
Telefon: +49 8731501343
Fax: +49 873150133343
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dingolfing.de

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.oberprillerarchitekten.de/wettbewerbe-kategorie/betreuung/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung: oberprillerarchitekten
Postanschrift: Am Schöllgraben 18
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
Telefon: +49 870291480
E-Mail: mail@oberprillerarchitekten.de
Fax: +49 870291339
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberprillerarchitekten.de/

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und vorgeschaltetem Auswahl-/Losverfahren Parken am Herrenweiher, Stadt Dingolfing

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros

II.2) Beschreibung


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Dingolfing plant die Errichtung einer Parkierungsanlage mit 180-200 Stellplätzen im Bereich Herrenweiher als Tiefgarage. Darüber hinaus ist eine dem Umfeld entsprechende Nutzungsmischung mit Büro-, Verwaltungsnutzungen und Wohnungen vorgesehen. In einem Umfang von rund 2 100 m2 Geschossfläche als Realisierungsteil im nordöstlichen Wettbewerbsbereich und 2 000 m2 als Ideenteil im Südwesten mit zusätzlichen 50 Stellplätzen. Die Anlage soll als Quartiersgarage für das unmittelbare Umfeld einschließlich der Nutzungsentwicklung im Bereich der Griesgasse sowie des städtebaulichen Raumes im Bereich „Am Herrenweiher“ und für den städtebaulichen Raum der Oberen Stadt einschließlich der entstandenen Nutzungen in der Oberen Stadt dienen. Zur Herstellung einer engeren Verknüpfung der genannten Stadträume soll zusätzlich ein barrierefreier Zugang zur Oberen Stadt geschaffen werden.
Die derzeitige Nutzung der vorhandenen Bushaltestelle für zahlreiche Linien und auch als Anfangs- und Endhaltestelle soll als innerstädtischer ÖPNV-Knoten vorerst bestehen bleiben. Ziel ist es, den Bereich „Am Herrenweiher“ mit der Maßnahme als Stadtraum zu entwickeln, im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Raum der Oberen Stadt, der ein wichtiger und attraktiver Teil der historischen Innenstadt von Dingolfing ist, um sowohl den Fahrverkehr als auch den ruhenden Verkehr in diesen Bereichen besser zu ordnen und dadurch auch die Aufenthalts- und Wohnqualitäten zu verbessern.
Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern: 479 (Teilfläche), 479/2, 479/4, 467/6, 14, 117, und 117/1 der Gemarkung Dingolfing. Für das Wettbewerbsgebiet sind darüber hinaus auch der Straßenraum der Staatsstraße und die daran im Süden angrenzende Bebauung und Nutzung mit zu betrachten.
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts entsprechend der Einführungsbekanntmachung der Obersten Baubehörde v. 01.10.2013, Az. IIZ5-4634-001/13 zur RPW einem der Preisträger die für die Umsetzung des Realisierungsteils weiteren notwendigen Planungsleistungen entsprechend der Leistungsbild-zuordnung §§34, 39 und 51 der HOAI 2021 übertragen.
Dabei ist eine stufenweise Beauftragung entsprechend dem Vorschlag der aktuellen HAV-KOM Vertragsformulare und entsprechend jeweilig anzuwendendem Leistungsbild nach HOAI 2021 vorgesehen. Die Entscheidung über die Beauftragung wird durch das Ergebnis des anschließenden Verhandlungsverfahrens nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV im Stadtrat der Stadt Dingolfing bestimmt. Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei der Verhandlung mit allen Preisträgern wird dabei das Wettbewerbsergebnis mit 40 % der Gesamtpunktzahl gewertet.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Ausschlussgründe:
— Liegen der Person des Teilnehmens Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen
Auswahlkriterien (Die nachfolgenden Kriterien werden geprüft und in die Matrix zum Auswahlverfahren eingetragen. Die Bewerber, welche die Kriterien erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen. Aus den zugelassenen Bewerbern werden die Büros ausgelost, welche zur Teilnahme an dem Wettbewerb aufgefordert werden):
— Nachweis Berufszulassung (Eigenerklärung auf Teilnahmeantrag ausreichend),
— Nachweis einer Referenz derselben Plananforderungen (HZ III § 35 HOAI, HZ III - IV § 40 HOAI), bis LPH 2, unabhängig von Größe und Kosten (vgl. Formblatt III-10a und Formblatt III-10b),
— Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, Erbringung LPH 2 nach 2013, erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt III-10a). Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger. Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig auf jeweils 2 DIN A4 Seiten darzustellen. Werden mehr als 3 Projekte näher dargestellt und eingereicht, werden nur die ersten 3 berücksichtigt,
— bei Bewerbergemeinschaft: hier ist das entsprechende Formblatt Formblatt III.9 Erklärung der Bewerbergemeinschaft auszufüllen,
— Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Auschlussgründen (Eigenerklärung auf Teilnahmeantrag ausreichend),
Eignungskriterien (zur Verhandlung nachzuweisen):
— Berufshaftpflichtversicherung: vom Architekten ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mind. 3 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1,5 Mio. EUR und bei Landschaftsarchitekten eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mind. 1,5 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 500 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunter-nehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall,
— mind. 3 Mitarbeiter (inkl. Inhaber) mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar), mind. 2 Fachkräfte mit o.g. Qualifikationen für die Freianlagenplanung,
— Referenzliste (Formblatt III-10a): Referenzen mit Fertigstellung LPH 8 nach 2013. Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger.
Mind. 1, max. 2 Projekte der Referenzliste sind jeweils vom Architekten und vom Landschaftsarchitekten aussagekräftig mit den im Folgenden geforderten Nachweisen auf jeweils 2 DIN A4-Seiten darzustellen:
— Neubau im städtebaulichen Kontext mit Ensembleschutz oder denkmalgeschützten Gebäuden,
— Honorarzone, mind. HZ III § 35 in einer Größenordnung von 5 Mio EUR Baukosten und § 40 HOAI mit 250 000 EUR Baukosten,
— Leistungsumfang, LPH 2-8,
— Fertigstellung LPH 8 nach 2013,
(Formblatt III-10b)
— Obige Nachweise ggf. durch Eignungsleihe nach § 47 VgV,
Zuschlagskriterien (erst zur Verhandlung relevant):
— Darstellung der Einbindung aller am Projekt Beteiligten (15 Punkte, Wichtung 1-fach),
— Darstellung der internen Projektorganisation im Gesamtprozess (20 Punkte, Wichtung 1-fach),
— Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung (20 Punkte, Wichtung 2-fach),
— Honorar (5 Punkte, Wichtung 1-fach),
— Wettbewerbsergebnis (40 % der Gesamtpunktzahl).

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Die Zusammenarbeit von Architekt mit Landschaftsarchitekt ist zwingend erforderlich, teilnahmeberechtigt sind Arch. und Landschaftsarch. als Bewerbergemeinschaft, die am Tage der Bekanntmachung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt/in“ oder „Landschaftsarchitekt/in“ zu führen. Die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens erfolgt nach VgV 2016 sowie RPW 2013.


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:


IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden ganzheitlich gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben, vorbehaltlich der Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten.
Die nachfolgende Reihenfolge der Kriterien stellt keine Hierarchie in der Gewichtung dar.
Städtebau:
— Städtebauliche Einbindung,
— Gestaltung im städtebaulichen Kontext,
— Freiraumgestaltung.
Architektonische Gestaltung:
— Baukörpergestaltung, Ablesbarkeit,
— Konstruktion, Material,
— Fassadengestaltung.
Funktion:
— Funktionale Zuordnung und Anbindungen, insbesondere öffentliche Durchwegung,
— Multifunktionalität der Grundrisse, Wirtschaftlichkeit des Konzeptes.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 30/04/2021
Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme beträgt 136 000 EUR netto folgendermaßen aufgeteilt:
1. Preis 39 000 EUR
2. Preis 33 000 EUR
3. Preis 26 000 EUR
4. Preis 22 000 EUR
5. Preis 16 000 EUR

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Sofern Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Preissumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Karlheinz Beer, Architekt, Stadtplaner, Weiden (FP)
Peter Brückner, Architekt, Stadtplaner, Tirschenreuth (FP)
Jürgen Hagn, Kreisbaumeister, Dingolfing (FP)
Michael Leidl, Architekt, Hirschbach (FP)
Rita Lex-Kerfers, Landschaftsarchitektin, Bockhorn (FP)
Franz Schröck, Architekt, Kempten (FP)
Frida Zellner, Architektin, Ingolstadt (FP)
Matthias Gewies, Architekt, Landshut (st. stllv. FP)
Armin Grassinger, 1. Bürgermeister, Dingolfing (SP)
Herbert Kreißl, Stadtrat, Dingolfing (SP)
Herbert Wazula, Stadtrat, Dingolfing (SP)
Michael Rieger, Stadtrat, Dingolfing (SP)
Michael Grader, Stadtrat, Dingolfing (SP)
Michael Limmer, Stadtrat, Dingolfing (SP)
Thomas Layh, Geschäftsleiter, Stadt Dingolfing (st. stllv. SP)

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzabeitsbekömpfungsgesetz oder
— gem. § 21 BA: 1 Arbeitsnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 Eur belegt worden ist.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung entsprechend dem Vorschlag der aktuellen HAV-KOM Vertragsformulare und entsprechend jeweilig anzuwendendem Leistungsbild nach HOAI 2021 vorgesehen.
Die Entscheidung über die Beauftragung wird durch das Ergebnis des anschließenden Verhandlungsverfahrens nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV im Stadtrat der Stadt Dingolfing bestimmt. Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei der Verhandlung mit allen Preisträgern wird dabei das Wettbewerbsergebnis mit 40 % der Gesamtpunktzahl gewertet.
In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3, 4 und nach Genehmigung und Förderzusage Lph 5 nach HOAI 2021 § 34 Gebäudeplanung und § 39 Freianlagen für den geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Die Ausloberin behält sich vor, in einer zweiten Stufe beim geförderten Wohnungsbau die jeweiligen Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen.
Zeitschiene:
— Rückfragenfrist: 7.6.2021,
— Abgabe der Planunterlagen: 28.7.2021,
— Abgabe des Modells: 4.8.2021,
— Preisgericht: 30.9.2021 (evtl. noch 1.10.2021).

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer-suedbayern@regob.de
Telefon: +49 8921762914
Fax: +49 8987760

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: oberprillerarchitekten
Postanschrift: Am Schöllgraben 18
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: mail@oberprillerarchitekten.de
Telefon: +49 870291480
Fax: +49 870291339
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

30/03/2021

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