- wa-ID
- wa-2021116
- Tag der Veröffentlichung
- 14.11.2016
- Aktualisiert am
- 14.11.2016
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Auslober
- FH Campus Wien Forschungs- und Entwicklungs GmbH
- Preisgerichtssitzung
- 14.11.2016
Wettbewerbsaufgabe
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Campus Altes Landgut“ zur Erlangung von Bebauungskonzepten für dieProjekte „Erweiterung FH Campus Wien“ und „Errichtung eines Studentenwohnheims“.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Ideenfindung und Entwicklung eines für die beabsichtigten FH-Erweiterungen und das neue Studentenwohnheim bestgeeigneten Bebauungskonzeptes im Sinne einesstädtebaulichen Leitbildes und Masterplans für das Gesamtareal. Das Bebauungskonzept soll darüber hinausauch die Basis für eine Neuorganisation der am Areal befindlichen Teilgrundstücke und für eine Neufestsetzungdes Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes darstellen. Schlussendlich soll das Bebauungskonzeptgegebenenfalls auch als Grundlage für allfällige spätere architektonische bzw. landschaftsplanerischeRealisierungs- und/oder Bauträgerwettbewerbe dienen. Eine grundsätzliche Beauftragung der Preisträger mitweiterführenden Planungen bzw. die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens nach § 30 Abs. 2 Ziff. 6BVergG ist nicht vorgesehen.
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Campus Altes Landgut“ zur Erlangung von Bebauungskonzepten für dieProjekte „Erweiterung FH Campus Wien“ und „Errichtung eines Studentenwohnheims“.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Ideenfindung und Entwicklung eines für die beabsichtigten FH-Erweiterungen und das neue Studentenwohnheim bestgeeigneten Bebauungskonzeptes im Sinne einesstädtebaulichen Leitbildes und Masterplans für das Gesamtareal. Das Bebauungskonzept soll darüber hinausauch die Basis für eine Neuorganisation der am Areal befindlichen Teilgrundstücke und für eine Neufestsetzungdes Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes darstellen. Schlussendlich soll das Bebauungskonzeptgegebenenfalls auch als Grundlage für allfällige spätere architektonische bzw. landschaftsplanerischeRealisierungs- und/oder Bauträgerwettbewerbe dienen. Eine grundsätzliche Beauftragung der Preisträger mitweiterführenden Planungen bzw. die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens nach § 30 Abs. 2 Ziff. 6BVergG ist nicht vorgesehen.