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Obernstraße / Herbergstraße , Achim/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2023448
Tag der Veröffentlichung
15.03.2018
Aktualisiert am
15.03.2018
Verfahrensart
Einladungswettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Teilnehmer
Architekten, Stadtplaner
Beteiligung
3 Arbeiten
Auslober
Koordination
p+t protze + theiling GbR, Bremen
Preisgerichtssitzung
22.01.2018

1. Preis

Lohmann Architekten BDA, Rotenburg (Wümme)

2. Preis

RKW Rhode Kellermann Wawrowsky Architektur + Städtebau GmbH + Co. KG, Düsseldorf
FSWLA Landschaftsarchitektur GmbH, Düsseldorf

3. Preis

Gruppe GME Architekten + Designer, Achim
Verfahrensart
Einladungswettbewerb

Wettbewerbsaufgabe
Der Gegenstand des Ideenwettbewerbs ist die Entwicklung eines städtebaulichen Konzeptes für das Plangebiet (Obernstraße, Herbergstraße, Achimer Brückenstraße und Parkplatz an der Asmusstraße). Das Plangebiet für den Wettbewerb umfasst rd. 11.700 m².

Für das zu beplanende Gebiet soll ein städtebaulich stimmiges Gesamtbild entstehen, welches das Stadtzentrum um neue Akzente bereichert sowie die bestehende Bebauung sinnvoll einbindet. Es ist gewünscht, an den städtebaulichen Kontext anzuknüpfen und diesen weiter zu entwickeln. Entsprechend der umliegenden Bebauung wird eine verdichtete Bauweise mit zwei bis drei Vollgeschossen angestrebt.

Es ist eine städtebauliche Gesamtlösung für das Ensemble des Gebäudeblocks zu konzipieren. Eine Entwicklung des Gebiets erfolgt im Bestand und auf der Grundlage sehr unterschiedlicher Interessen und Absichten verschiedener Eigentümer und Investoren. Zu berücksichtigen ist daher, dass eine Umsetzung in mehreren Abschnitten möglich sein muss, die voneinander unabhängig in unterschiedlichen Zeithorizonten stattfinden und an verschiedenen Stellen begonnen werden kann.

Die zukünftigen Nutzungen sollen die umgebende Nutzungsstruktur aufgreifen und eine ausgewogene Mischung aus Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnen bilden. In diesem Zusammenhang sind die Erdgeschosse an der Obernstraße vor allem dem Einzelhandel und Dienstleistungen vorbehalten. Sie sollen die Aufenthaltsqualität in der Fußgängerzone steigern, die Innenstadt in ihrer Versorgungsfunktion stärken und nicht zuletzt eine lebendige Atmosphäre für die Anwohner generieren.

Vor allem für die Herbergstraße soll geprüft werden, ob und in welcher Form Wohnen auch im Erdgeschoss umsetzbar ist. Der zusätzliche Wohnraum belebt das Stadtzentrum auch außerhalb der Haupteinkaufszeiten und ist aufgrund kurzer Wege besonders attraktiv. Dabei ist eine durchschnittliche BGF von 80 m² anzusetzen. Der Lage entsprechend sollen vor allem jüngere Menschen vor der Familienphase und ältere Menschen angesprochen werden. Ein möglichst hoher Anteil an barrierefreien Wohnungen ist vorzusehen. In den oberen Stockwerken sind im Sinne einer Funktionsvielfalt der Innenstadt neben Wohnungen auch Büroräume denkbar.

Für die innenliegenden Bereiche sollen in Bezug auf Aufenthalt, Grünausstattung, Beleuchtung, Belüftung etc. Ideen für die Gestaltung entwickelt werden (z.B. Innenhof).

Die Gestaltungssatzung für die Innenstadt (Örtliche Bauvorschrift der Stadt Achim über die Gestaltung „Achim-Mitte“, 2. Änderung) soll Berücksichtigung finden. Abweichungen müssen argumentiert werden.

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