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  • SWR Studioneubau
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  • Anerkennung: wulf architekten, Stuttgart
  • 3. Preis: struhk architekten Planungsges. mbH, Braunschweig
  • 3. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
  • Anerkennung: a p architekten, München
  • 1. Preis: Steimle Architekten GmbH, Stuttgart

SWR Studioneubau , Mannheim-Ludwigshafen/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2023158
Tag der Veröffentlichung
23.02.2018
Aktualisiert am
10.10.2018
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekten, Ingenieure
Beteiligung
13 Arbeiten
Auslober
Koordination
albrings + müller AG, Stuttgart
Bewerbungsschluss
26.03.2018
Abgabetermin
13.06.2018 11:00
Preisgerichtssitzung
11.07.2018

1. Preis

Steimle Architekten GmbH, Stuttgart
Verfasser: Dipl.-Ing. Arch. Thomas Steimle
Mitarbeit: Dipl.-Ing. Arch. Christine Steimle · Ba. Sc. Christoph Geiger

Fachplaner:
Landschaftsplanung: Möhrle + Partner Landschaftsarchitektur, Stuttgart
Prof. Hubert Möhrle
Tragwerksplanung: wh-p GmbH, Beratende Ingenieure, Stuttgart
Dipl.-Ing. Karsten Held
Modellbau: Béla Berec, Architektur-Modellbau-Gestaltung, Esslingen
  • 1. Preis: Steimle Architekten GmbH, Stuttgart
  • 1. Preis: Steimle Architekten GmbH, Stuttgart
  • 1. Preis: Steimle Architekten GmbH, Stuttgart
  • 1. Preis: Steimle Architekten GmbH, Stuttgart
  • 1. Preis: Steimle Architekten GmbH, Stuttgart
  • 1. Preis: Steimle Architekten GmbH, Stuttgart
  • 1. Preis: Steimle Architekten GmbH, Stuttgart
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  • 1. Preis: Steimle Architekten GmbH, Stuttgart
  • 1. Preis: Steimle Architekten GmbH, Stuttgart
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  • 1. Preis: Steimle Architekten GmbH, Stuttgart
  • 1. Preis: Steimle Architekten GmbH, Stuttgart

3. Preis

Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
Verfasser: Birk Heilmeyer · Liza Heilmeyer · Martin Frenzel

Fachplaner:
Energiekonzept und Haustechnik: Pfeil+Koch Ing., Stuttgart
Tragwerksplanung: Mayr Ludescher Partner, Stuttgart
  • 3. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
  • 3. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
  • 3. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
  • 3. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
  • 3. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
  • 3. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
  • 3. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
  • 3. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
  • 3. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
  • 3. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
  • 3. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
  • 3. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
  • 3. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
  • 3. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart

3. Preis

struhk architekten Planungsges. mbH, Braunschweig
  • 3. Preis: struhk architekten Planungsges. mbH, Braunschweig
  • 3. Preis: struhk architekten Planungsges. mbH, Braunschweig
  • 3. Preis: struhk architekten Planungsges. mbH, Braunschweig
  • 3. Preis: struhk architekten Planungsges. mbH, Braunschweig
  • 3. Preis: struhk architekten Planungsges. mbH, Braunschweig
  • 3. Preis: struhk architekten Planungsges. mbH, Braunschweig
  • 3. Preis: struhk architekten Planungsges. mbH, Braunschweig
  • 3. Preis: struhk architekten Planungsges. mbH, Braunschweig
  • 3. Preis: struhk architekten Planungsges. mbH, Braunschweig
  • 3. Preis: struhk architekten Planungsges. mbH, Braunschweig
  • 3. Preis: struhk architekten Planungsges. mbH, Braunschweig
  • 3. Preis: struhk architekten Planungsges. mbH, Braunschweig
  • 3. Preis: struhk architekten Planungsges. mbH, Braunschweig
  • 3. Preis: struhk architekten Planungsges. mbH, Braunschweig

Anerkennung

wulf architekten, Stuttgart
  • Anerkennung: wulf architekten, Stuttgart
  • Anerkennung: wulf architekten, Stuttgart
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  • Anerkennung: wulf architekten, Stuttgart
  • Anerkennung: wulf architekten, Stuttgart
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  • Anerkennung: wulf architekten, Stuttgart
  • Anerkennung: wulf architekten, Stuttgart
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  • Anerkennung: wulf architekten, Stuttgart
  • Anerkennung: wulf architekten, Stuttgart
  • Anerkennung: wulf architekten, Stuttgart
  • Anerkennung: wulf architekten, Stuttgart
  • Anerkennung: wulf architekten, Stuttgart

Anerkennung

a+p architekten, München
Verfasser: Henning Dickhoff · Mareike von der Beeck
Mitarbeit: Benjamin Grau · Talal Alnehlawi · Katharina Klein
Macarena Lopez · Teresa Rettig
  • Anerkennung: a p architekten, München
  • Anerkennung: a p architekten, München
  • Anerkennung: a p architekten, München
  • Anerkennung: a p architekten, München
  • Anerkennung: a p architekten, München
  • Anerkennung: a p architekten, München
  • Anerkennung: a p architekten, München
  • Anerkennung: a p architekten, München
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  • Anerkennung: a p architekten, München
Verfahrensart
Nichtoffener Realisierungswettbewerb

Wettbewerbsaufgabe
Der SWR plant den Neubau des Studios Mannheim-Ludwigshafen unter Berücksichtigung des aktuellen Raumbedarfs und Berücksichtigung der technischen Anforderung unter Einhaltung des Kostenrahmens. Für die Kostengruppen 300 bis 500 wurde ein Kostenrahmen von 9 Mio. EUR einschließlich MwSt. festgelegt. Das Gesamtprojekt umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2 600 m2 BGF.
27/02/2018    S40    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Stuttgart: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 040-088091
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

SWR Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts
Stuttgart
70190
Deutschland
Kontaktstelle(n): albrings + müller ag, Silberburgstraße 157, 79189 Stuttgart
E-Mail: info@am-ag.de
NUTS-Code: DE111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de/

I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.am-ag.de/pydio/public/fa6669
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
albrings + müller ag
albrings + müller ag, Silberburgstraße 157, 70178 Stuttgart
Stuttgart
70178
Deutschland
Kontaktstelle(n): albrings + müller ag, Silberburgstraße 157, 70178 Stuttgart
Telefon: +49 7115285040
E-Mail: info@am-ag.de
Fax: +49 71152850499
NUTS-Code: DE111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.am-ag.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
SWR Südwestrundfunk
SWR Südwestrundfunk, Kai Krümmel, Gebäudemanagement Stuttgart, Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
Stuttgart
70190
Deutschland
Kontaktstelle(n): albrings + müller ag, Silberburgstraße 157, 79189 Stuttgart
E-Mail: info@am-ag.de
NUTS-Code: DE111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swr.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Einrichtung des öffentlichen Rechts

I.5) Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Rundfunk, öffentlicher Auftraggeber § 99 GWB

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Nichtoffener Realisierungswettbewerb SWR Studio Mannheim-Ludwigshafen

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71240000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
1. Aufgabe Der SWR plant den Neubau des Studios Mannheim-Ludwigshafen unter Berücksichtigung des aktuellen Raumbedarfs und Berücksichtigung der technischen Anforderung unter Einhaltung des Kostenrahmens. Für die Kostengruppen 300 bis 500 wurde ein Kostenrahmen von 9 Mio. EUR einschließlich MwSt. festgelegt. Das Gesamtprojekt umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2 600 m2 BGF, welche sich auf die folgenden Funktionsbereiche bezieht: — „Desk“ (Funktionsbereich), — Medientechnik, — Büroflächen, — Infrastukturflächen. Darüber hinaus soll unter dem Baukörper eine Tiefgarage mit Ausfahrt über die Tiefgarage der angrenzenden (noch herzustellenden) Bebauung geplant werden. Hauptsächlicher Zweck des Wettbewerbs ist es, unterschiedliche Lösungsvorschläge für die geschilderte komplexe Aufgabenstellung zu erhalten und im Rahmen der Preisträgerentscheidung geeignete Objektplaner zu ermitteln. Im Anschluss an den Planungswettbewerb ist mit den Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach § 80 VgV vorgesehen. Seitens des SWR ist beabsichtigt, die bauliche Realisierung des geschilderten Bauvorhabens in Form einer kombinierten Ausschreibung zur schlüsselfertigen Umsetzung zu vergeben. 2. Beauftragung und Leistungsumfang: Der SWR beabsichtigt, einen der Preisträger als Objektplaner für den Neubau des Studios Mannheim-Ludwigshafen entsprechend den LPH 1 bis 4 nach HOAI inkl. einer Leitdetailplanung zu allen für die Gestaltung maßgeblichen Bauteilen zu beauftragen. In einer zweiten Stufe soll der Objektplaner seine Planung zur Vorbereitung einer schlüsselfertigen Umsetzung funktional ausschreiben, wobei er die Beiträge aller beteiligten Fachplaner in seine Ausschreibung integriert. Desweiteren ist beabsichtigt, im Rahmen einer Qualitätskontrolle eine Teilnahme an dem Vergabeprozess, sowie eine Mitwirkung bei der Überprüfung der in der Ausschreibung festgelegten Qualitäten im Bauprozess zu beauftragen. Die Beauftragung dieser zweiten Stufe oder weiterer Leistungsphasen ist ausschließlich optional, wobei sich der SWR vorbehält, diese an ein anderes Unternehmen zu vergeben. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt durch den Auftraggeber nach den Bestimmungen der VgV und der RPW. 3. Wettbewerb und Vergabe: Das Vergabeverfahren erfolgt in 2 Stufen: 1) In der ersten Stufe werden im Rahmen des nichtoffenen Planungswettbewerbs Preisträger ermittelt. Hierfür werden im europaweiten Teilnahmewettbewerb 15 Teilnehmer für die Teilnahme am Planungswettbewerb ausgewählt. 2) Nach Abschluss des Planungswettbewerbs erfolgt mit den Preisträgern der Eintritt in das Verhandlungsverfahren nach § 80 VgV.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer sind der Anlage_1 unter nachfolgendem Link zu entnehmen: www.am-ag.de/pydio/public/fa6669

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekten bzw. Stadtplaner, Details: www.am-ag.de/pydio/public/fa6669

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung

IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Die Bewertung der Projekte kann den Auslobungsunterlagen entnommen werden. Eine genaue Beschreibung der Bewertung wird den Bewerbern im Zuge der Aufforderung zur Angebotsabgabe und zur Erarbeitung der Wettbewerbsarbeit mitgeteilt werden.

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/03/2018
Ortszeit: 11:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: 1. Preis: 26 000 EUR 2. Preis: 19 000 EUR 3. Preis: 15 000 EUR 2 Anerkennungen zu je 8 000 EUR Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine Neuaufteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. Die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von dem Auslober in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Frau Schneider, Landessenderdirektion Baden-Württemberg
2. Frau Dr. Schelberg, Landesdirektorin Rheinland-Pfalz
3. Herr Büttner, Verwaltungsdirektor
4. Herr Warth, Hauptabteilungsleiter Service und Gebäudemanagement
5. Herr Quast, Baubürgermeister
6. Frau Schmidt, Landessenderdirektion Baden-Württemberg
1. Herr Riehle, Preisgerichtsvorsitz
2. Herr Elliger, Fachbereichsleiter Stadtplanung Mannheim
3. Herr Krümmel, Leitung Bauwesen SWR
4. Herr Wienk-Borgert, Leitung Gebäudemanagement Baden-Baden
5. Frau Prof. Rudolph-Cleff, Architektin Mannheim
6. Herr Matthias Hein, Architekt Bregenz
7. Julia Klumpp, Architektin Stuttgart

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Karlsruhe
76131
DeutschlandInternet-Adresse:www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160, GWB Einleitung, Antrag. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. 1) § 135 GWB Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. 2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben sowie den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

23/02/2018

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