- wa-ID
- wa-2035212
- Tag der Veröffentlichung
- 03.11.2022
- Aktualisiert am
- 03.11.2022
- Verfahrensart
- Sonstiger Wettbewerb
- Teilnehmer
- Investor*innen mit Architekt*innen
- Beteiligung
- 3 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Mengen
- Koordination
- LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH, Stuttgart
- Preisgerichtssitzung
- 17.06.2022
Verfahrensart
Investorenauswahlverfahren
Verfahrensaufgabe
Mit der Neuordnung des Areals „Riedlinger Tor“ – Hauptstraße 61, 63, 65 und der Kreuzstraße 4, 4/1 soll im Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Innenstadt“ ein weiterer wichtiger Baustein zur Revitalisierung der Mengener Innenstadt realisiert werden. Die Stadt Mengen plant aus diesem Grund, das derzeit noch bebaute Areal, an einen Investor zum Zwecke der Neubebauung zu veräußern.
Die notwendigen Schlüsselgrundstücke mit einer Gesamtfläche von 766 qm (grün umrandet) befinden sich im Eigentum der Stadt Mengen. Der angrenzende Stadtgraben (grün schraffiert) kann bei der Tiefgaragenplanung mit einbezogen werden, verbleibt jedoch im Eigentum der Stadt. Ausnahme ist die blau umrandete Fläche, welche optional der Bebauung zugeschlagen werden kann. Derzeit ist der Stadtgraben teilweise an die Nachbargrundstücke verpachtet und wird als Garten genutzt. Es ist vorgesehen, dass Teile des Stadtgrabens nach der Unterbauung mit der Tiefgarage wieder verpachtet werden. Zudem soll neben Wiesenflächen ein Fußweg die Durchquerung ermöglichen.
Die Grundstücke werden bebaut veräußert. Über das Programm der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Innenstadt“ können Fördermittel für den Abbruch beantragt werden.
Aufgrund der besonderen städtebaulichen Situation am „Unteren Tor“ der in ihrer Gesamtheit gut erhaltenen mittelalterlichen Stadtanlage werden an die Neubebauung dieses Bereichs auch aus denkmalschutzrechtlichen Gründen hohe städtebauliche und architektonische Anforderungen gestellt.
Die Grundstücke sollen durch ein 1-phasiges Investorenauswahlverfahren, unter Berücksichtigung städtebaulich-architektonischer Aspekte, an einen wirtschaftlich leistungsfähigen Bauträger/Investor (im Folgenden Bewerber oder Käufer genannt) veräußert werden. Da für die Grundstücksflächen keine öffentlichen Nutzungen vorgesehen sind, wird das Verfahren in Anlehnung an die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) und die Vergaberichtlinien (VgV) durchgeführt.
Die hier vorliegende Angebotsaufforderung beinhaltet alle wichtigen Rahmenbedingungen des Verfahrens, die städtebaulich-architektonischen und wirtschaftlichen Vorstellungen der Stadt Mengen sowie alle wesentlichen Bedingungen der späteren Kaufverträge. Die Inhalte der Angebotsaufforderung wurden in enger Abstimmung mit der Stadt ausgearbeitet. Die Angebotsaufforderung mit den städtebaulichen Entwürfen sowie die daran angeknüpften Anlagen stellen den rechtlichen Rahmen des Verfahrens dar und werden den späteren Kaufverträgen verbindlich zu Grunde gelegt.
Jury
Martin Bächle
Prof. Hans Klumpp
Investorenauswahlverfahren
Verfahrensaufgabe
Mit der Neuordnung des Areals „Riedlinger Tor“ – Hauptstraße 61, 63, 65 und der Kreuzstraße 4, 4/1 soll im Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Innenstadt“ ein weiterer wichtiger Baustein zur Revitalisierung der Mengener Innenstadt realisiert werden. Die Stadt Mengen plant aus diesem Grund, das derzeit noch bebaute Areal, an einen Investor zum Zwecke der Neubebauung zu veräußern.
Die notwendigen Schlüsselgrundstücke mit einer Gesamtfläche von 766 qm (grün umrandet) befinden sich im Eigentum der Stadt Mengen. Der angrenzende Stadtgraben (grün schraffiert) kann bei der Tiefgaragenplanung mit einbezogen werden, verbleibt jedoch im Eigentum der Stadt. Ausnahme ist die blau umrandete Fläche, welche optional der Bebauung zugeschlagen werden kann. Derzeit ist der Stadtgraben teilweise an die Nachbargrundstücke verpachtet und wird als Garten genutzt. Es ist vorgesehen, dass Teile des Stadtgrabens nach der Unterbauung mit der Tiefgarage wieder verpachtet werden. Zudem soll neben Wiesenflächen ein Fußweg die Durchquerung ermöglichen.
Die Grundstücke werden bebaut veräußert. Über das Programm der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Innenstadt“ können Fördermittel für den Abbruch beantragt werden.
Aufgrund der besonderen städtebaulichen Situation am „Unteren Tor“ der in ihrer Gesamtheit gut erhaltenen mittelalterlichen Stadtanlage werden an die Neubebauung dieses Bereichs auch aus denkmalschutzrechtlichen Gründen hohe städtebauliche und architektonische Anforderungen gestellt.
Die Grundstücke sollen durch ein 1-phasiges Investorenauswahlverfahren, unter Berücksichtigung städtebaulich-architektonischer Aspekte, an einen wirtschaftlich leistungsfähigen Bauträger/Investor (im Folgenden Bewerber oder Käufer genannt) veräußert werden. Da für die Grundstücksflächen keine öffentlichen Nutzungen vorgesehen sind, wird das Verfahren in Anlehnung an die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) und die Vergaberichtlinien (VgV) durchgeführt.
Die hier vorliegende Angebotsaufforderung beinhaltet alle wichtigen Rahmenbedingungen des Verfahrens, die städtebaulich-architektonischen und wirtschaftlichen Vorstellungen der Stadt Mengen sowie alle wesentlichen Bedingungen der späteren Kaufverträge. Die Inhalte der Angebotsaufforderung wurden in enger Abstimmung mit der Stadt ausgearbeitet. Die Angebotsaufforderung mit den städtebaulichen Entwürfen sowie die daran angeknüpften Anlagen stellen den rechtlichen Rahmen des Verfahrens dar und werden den späteren Kaufverträgen verbindlich zu Grunde gelegt.
Jury
Martin Bächle
Prof. Hans Klumpp