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Neugestaltung Wupperinsel , Solingen Ortsteil Burg/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2030544
Tag der Veröffentlichung
21.12.2020
Aktualisiert am
17.09.2021
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Teilnehmer
Landschaftsarchitekt*innen
Beteiligung
10 Arbeiten
Auslober
Bewerbungsschluss
29.01.2021 12:00
Preisgerichtssitzung
01.09.2021

1. Preis

Planungsbüro DTP Landschaftsarchitekten GmbH Davids · Terfrüchte, Essen

2. Preis

scape Landschaftsarchitekten GmbH, Düsseldorf

3. Preis

GREENBOX Landschaftsarchitekten Hubertus Schäfer + Markus Pieper PartG mbB, Köln
Verfahrensart
Nicht offener Freiraumplanerischer Wettbewerb

Wettbewerbsaufgabe
Die Klingenstadt Solingen verfügt über 3 touristische Highlights: die Müngstener Brücke sowie die beiden historischen Ortskerne Solingen-Gräfrath und Solingen-Burg.
Der Stadtteil Solingen Burg besteht aus den Ortsteilen Unterburg und Oberburg, die als besonderes Highlight auch mit einer Seilbahn, die über einen Hang führt, verbunden sind. In Oberburg befindet sich die Schlossanlage (inkl. Museum Schloss Burg, welches bis 2024 im laufenden Betrieb saniert wird).
Die Stadt Solingen beabsichtigt im Stadtteil Solingen Unterburg die Neugestaltung der „Wupperinsel“ sowie angrenzender Flächen im Umfeld. Das Plangebiet mit einer Gesamtgröße von rd. 13 000 qm umfasst einen Parkplatz, die sog. Wupperinsel, die Wupper inkl. der Uferzonen, zwei städtische Grünflächen sowie den Hang unter der Unter- und Oberburg verbindenden Seilbahn.
Die Umgestaltung ist eine Teilmaßnahme des integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Solingen Burg, das seit 2015 im Rahmen der Städtebauförderung aus dem Bund-Länder Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ durch das Land NRW gefördert wurde. Seit 2020 läuft die Förderung über das Programm „Lebendige Zentren“.
Ziel ist es, die Wupperinsel als Ankunftsort für Bewohner und Touristen und mit Aufenthaltsqualität zu qualifizieren. Neben der Verbesserung der Aufenthaltsqualität spielt dabei auch die Erhöhung der Freiraumqualität und die Sichtbarmachung und Erlebbarkeit der Wupper eine Rolle.
Grundsätzliches Ziel ist die Steigerung der Attraktivität insbesondere des Parkplatzes als Ankunftsort der Besucher/innen. Als Ausgangspunkt vielfältiger Aktivitäten muss die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Dies muss unter besonderer Berücksichtigung der sich aus dem Naturraum ergebenden Rahmenbedingungen geschehen. Ergebnis der Planungen soll -unter Beibehaltung der Parkplätze und Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und Restriktionen – sein:
Ein Baustein ist die vom Ankunftsort ausgehende touristische Wegeführung. Die Wupper ist eines der prägenden Elemente des Ortsteils, sie soll sichtbar und möglichst auch erlebbar werden.
Für die Nutzung des Hangs sind Ideen zu entwickeln, die den Naturraum, die Topographie sowie die Einschränkungen durch die Seilbahn berücksichtigen.
Es werden Lösungen erwartet, die den Besonderheiten des Gebietes gerecht werden:
– für Unter- und Oberburg bestehen Denkmalbereichssatzungen,
– die Wupper und ihre Uferböschungen sind Natura-2000-Gebiet (FFH-Gebiet),
– Teile des Gebietes sind Landschaftsschutzgebiet,
– der Hang unter der Seilbahn ist als Wald ausgewiesen.
In der Gesamtbetrachtung aller Maßnahmen muss Ziel sein, das Landschaftsbild zu erhalten und seine Besonderheiten und prägenden Merkmale herauszuarbeiten. Die historische Kulisse ist Bestandteil des Gesamteindrucks, ohne dass sich Unterburg zum Museumsdorf entwickeln darf.
Von den Teilnehmern werden freiraumplanerische Lösungsvorschläge für die maßgeblichen Freiraumstrukturen erwartet. Generell werden Lösungsvorschläge erwartet, die ein möglichst optimales Verhältnis aus langlebigen Entwurfselementen, einer sehr guten Ökobilanz, optimierten Herstellungskosten und wirtschaftlicher Unterhaltung vorweisen.
Um eine angemessene und qualitätsvolle Lösung für die Planung und Realisierung dieser freiraumplanerisch anspruchsvollen Aufgabe zu finden, ist (im Rahmen eines VgV-Verfahrens) ein Wettbewerb mit insgesamt 12 Teilnehmern nach RPW 2013 vorgesehen. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Die Kostenschätzung beläuft sich auf 1,66 Mio. EUR brutto inkl. Honorar- und Baunebenkosten.

Jury
Prof. Ulrike Beuter (Vorsitz)
Hartmut Hoferichter
Juliane Kopperschmidt
Miriam Macdonald
Prof. Yasemin Utku
Susanne Weihrauch
Christine Wolf
21/12/2020    S248
I.II.III.IV.VI.
Deutschland-Solingen: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2020/S 248-618390
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Solingen
Postanschrift: Walter-Scheel-Platz 3
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
E-Mail: stadtentwicklung@solingen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.solingen.de
I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBED7B7/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBED7B7
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags:

Freiraumplanerischer Wettbewerb für die „Neugestaltung Wupperinsel“ in Solingen Ortsteil Burg

Referenznummer der Bekanntmachung: SO_WW_2021
II.1.2)
CPV-Code Hauptteil
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.2)
Beschreibung
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung:

Die Klingenstadt Solingen verfügt über 3 touristische Highlights: die Müngstener Brücke sowie die beiden historischen Ortskerne Solingen-Gräfrath und Solingen-Burg.
Der Stadtteil Solingen Burg besteht aus den Ortsteilen Unterburg und Oberburg, die als besonderes Highlight auch mit einer Seilbahn, die über einen Hang führt, verbunden sind. In Oberburg befindet sich die Schlossanlage (inkl. Museum Schloss Burg, welches bis 2024 im laufenden Betrieb saniert wird).
Die Stadt Solingen beabsichtigt im Stadtteil Solingen Unterburg die Neugestaltung der „Wupperinsel“ sowie angrenzender Flächen im Umfeld. Das Plangebiet mit einer Gesamtgröße von rd. 13 000 qm umfasst einen Parkplatz, die sog. Wupperinsel, die Wupper inkl. der Uferzonen, zwei städtische Grünflächen sowie den Hang unter der Unter- und Oberburg verbindenden Seilbahn.
Die Umgestaltung ist eine Teilmaßnahme des integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes Solingen Burg, das seit 2015 im Rahmen der Städtebauförderung aus dem Bund-Länder Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ durch das Land NRW gefördert wurde. Seit 2020 läuft die Förderung über das Programm „Lebendige Zentren“.
Ziel ist es, die Wupperinsel als Ankunftsort für Bewohner und Touristen und mit Aufenthaltsqualität zu qualifizieren. Neben der Verbesserung der Aufenthaltsqualität spielt dabei auch die Erhöhung der Freiraumqualität und die Sichtbarmachung und Erlebbarkeit der Wupper eine Rolle.
Grundsätzliches Ziel ist die Steigerung der Attraktivität insbesondere des Parkplatzes als Ankunftsort der Besucher/innen. Als Ausgangspunkt vielfältiger Aktivitäten muss die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Dies muss unter besonderer Berücksichtigung der sich aus dem Naturraum ergebenden Rahmenbedingungen geschehen. Ergebnis der Planungen soll -unter Beibehaltung der Parkplätze und Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und Restriktionen – sein:
Ein Baustein ist die vom Ankunftsort ausgehende touristische Wegeführung. Die Wupper ist eines der prägenden Elemente des Ortsteils, sie soll sichtbar und möglichst auch erlebbar werden.
Für die Nutzung des Hangs sind Ideen zu entwickeln, die den Naturraum, die Topographie sowie die Einschränkungen durch die Seilbahn berücksichtigen.
Es werden Lösungen erwartet, die den Besonderheiten des Gebietes gerecht werden:
— für Unter- und Oberburg bestehen Denkmalbereichssatzungen,
— die Wupper und ihre Uferböschungen sind Natura-2000-Gebiet (FFH-Gebiet),
— Teile des Gebietes sind Landschaftsschutzgebiet,
— der Hang unter der Seilbahn ist als Wald ausgewiesen.
In der Gesamtbetrachtung aller Maßnahmen muss Ziel sein, das Landschaftsbild zu erhalten und seine Besonderheiten und prägenden Merkmale herauszuarbeiten. Die historische Kulisse ist Bestandteil des Gesamteindrucks, ohne dass sich Unterburg zum Museumsdorf entwickeln darf.
Von den Teilnehmern werden freiraumplanerische Lösungsvorschläge für die maßgeblichen Freiraumstrukturen erwartet. Generell werden Lösungsvorschläge erwartet, die ein möglichst optimales Verhältnis aus langlebigen Entwurfselementen, einer sehr guten Ökobilanz, optimierten Herstellungskosten und wirtschaftlicher Unterhaltung vorweisen.
Um eine angemessene und qualitätsvolle Lösung für die Planung und Realisierung dieser freiraumplanerisch anspruchsvollen Aufgabe zu finden, ist (im Rahmen eines VgV-Verfahrens) ein Wettbewerb mit insgesamt 12 Teilnehmern nach RPW 2013 vorgesehen. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Die Kostenschätzung beläuft sich auf 1,66 Mio. EUR brutto inkl. Honorar- und Baunebenkosten.

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.10)
Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

1) Nachweis der Berufszulassung (Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architektenkammer – Landschaftsarchitekt oder gleichwertig);
2) Eigenerklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art er wirtschaftlich mit Unternehmern verknüpft ist, und ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung gem. § 43 (1) VgV mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben einzureichen) bzw. Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer gem. § 47 (1) VgV mit Angabe der betreffenden Nachunternehmerleistungen sowie Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer (unterschrieben einzureichen));
3) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keiner der Ausschlussgründe des § 123 (1) Ziff. 1-10, (4) Ziff. 1 und 2GWB und 124 (1) Ziff. 1-9 GWB sowie keine Interessen gem. § 73 (3) VgV bestehen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärung des Bewerbers durch Einholung einer Bescheinigung gem. § 48 (4), (5) VgV zu überprüfen;
4) Bescheinigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden mind. 2 000 000 EUR sowie Sach- und Vermögensschäden mind. 1 500 000 EUR (Kopie der Police oder vergleichbare Bescheinigung). Sollten die vorhandenen Deckungssummen der Berufshaftpflicht des Bewerbers für vorstehende Risiken zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht den geforderten Deckungssummen entsprechen, ist eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass dem Bewerber im Falle der Auftragserteilung eine den geforderten Risiken und Deckungssummen entsprechende Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung zur Verfügung gestellt wird;
5) Referenzen, aus denen ersichtlich ist, dass die unten stehenden Mindestbedingungen erfüllt werden:
Mindestanforderungen/Mindestbedingungen Freianlagenplanung:
a) Ein unter eigenem Namen realisiertes Referenzprojekt: Freianlagenplanung für ein Projekt im geschützten Naturraum mit einer bearbeiteten Fläche von mind. 4.000 qm; Einstufung in Honorarzone III oder höher; Leistungsphasen 2-8 gem. HOAI § 39 [HOAI 2013] bzw. a. F., bzw. vergleichbarer Regelung des Herkunftslandes; erfolgter Abschluss der Leistungsphase 8 im Jahr 2012 oder später) gefordert. Die Referenz muss eigenverantwortlich erbracht worden sein.
Die geforderten Mindestanforderungen/Mindestbedingungen Freianlagenplanung sind durch den Bewerber/Bieter bzw. Nachunternehmer zu erfüllen. Sofern Mindestanforderungen/Mindestbedingungen durch den Nachunternehmer erfüllt werden, ist der Bewerberbogen (inkl. der geforderten Anlagen) auch vom Nachunternehmer vollständig auszufüllen und einzureichen.

III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)
Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

a) natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland, die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist,
b) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigten Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt,
c) Bietergemeinschaften (ArGe), bei denen ein Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Bietergemeinschaften (nach Auftragserteilung Arbeitsgemeinschaften) sind mit Bewerbung zum Verfahren anzugeben. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften ist unzulässig.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
IV.1.2)
Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 12
IV.1.7)
Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Planungsbüro DTP Landschaftsarchitekten GmbH, Essen
GREENBOX Landschaftsarchitekten, Köln
Atelier Loidl Landschaftsarchitekten Berlin GmbH, Berlin
scape Landschaftsarchitekten GmbH, Düsseldorf
IV.1.9)
Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen, ohne dass die Reihenfolge zugleich eine Gewichtung darstellt:
— Gestalterische Qualität und Funktionsfähigkeit [Multifunktionalität der Flächen, Aufenthaltsqualität, Nutzbarkeit, Ausstattung],
— freiraumplanerische Qualität [unter Wahrung des Natur- und Landschaftsschutzes, unter Wahrung des Denkmalschutzes],
— kreative und naturnahe Lösungen für die Bespielung/Nutzung des Hangs unter der Seilbahn (auch visuelle Möglichkeiten),
— Barrierefreiheit,
— Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit in Bau- und Betrieb [Investitions- und Betriebskosten, Unterhaltungsaufwand und Nachhaltigkeit].
Das Wettbewerbsergebnis fließt mit 40 % in das Verhandlungsverfahren ein.

IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/01/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)
Preise und Preisgericht
IV.3.1)
Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Insgesamt steht eine Wettbewerbssumme von 25 000 EUR (inkl. MwSt.) zur Verfügung.
Folgende Preisgelder sind vorgesehen:
1. Preis 11 000 EUR
2. Preis 8 000 EUR
3. Preis 6 000 EUR.
Das Preisgericht kann durch einen entsprechenden Beschluss unter Beibehaltung der Gesamtsumme eine andere Verteilung der Preisgelder beschließen.

IV.3.2)
Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)
Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein
IV.3.4)
Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)
Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Ulrike Beuter, Oberhausen
Stadtdirektor Hartmut Hoferichter, Stadt Solingen
Juliane Kopperschmidt, Bochum
Miriam Macdonald, Stadtentwicklungsplanung Stadt Solingen
Prof. Yasemin Utku, Bochum
Susanne Weihrauch, Solingen
Christine Wolf, Bochum
zzgl. Sachpreisrichter, stellvertretender Preisrichter und Beratern
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)
Zusätzliche Angaben:

Der Bewerberbogen ist vor Abgabe des Teilnahmeantrags zwingend über das Vergabeportal herunterzuladen. Die geforderten Mindestanforderungen/Mindestbedingungen sind durch den Bewerber/Bieter bzw. Nachunternehmer zu erfüllen. Sofern die Mindestanforderungen/Mindestbedingungen durch einen Nachunternehmer erfüllt werden, ist der Bewerberbogen (inkl. der geforderten Anlagen) auch vom Nachunternehmer vollständig auszufüllen und unterschrieben einzureichen.
Der Bewerberbogen ist an den dazu vorgesehenen Stellen durch die jeweils entsprechend bevollmächtigte Person zu unterzeichnen und als eingescannte Datei (im pdf-Format) hochzuladen. Der Bewerber/der Bevollmächtigte der Bewerbergemeinschaft bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben im Teilnahmeantrag.
Nach Möglichkeit sind alle Anlagen zum Bewerberbogen in einer Datei (pdf-Format) hochzuladen.
Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen sind spätestens 7 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu beantragen.
Hinweis: Im Zeitraum vom 23.12.2020 bis 3.1.2021 werden keine Rückfragen beantwortet – der Bewerbungszeitraum ist entsprechend verlängert.
Es handelt sich um einen Nichtoffenen Wettbewerb gem. RPW 2013. Die geplante Teilnehmerzahl am Wettbewerb beträgt 12. Im Vorfeld wurden bereits 4 der insgesamt 12 Teilnehmer ausgewählt und für den Wettbewerb gesetzt. Die Entscheidung über die Auswahl der weiteren 8 Bewerber erfolgt nach Abschluss der formalen Prüfung per Los.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBED7B7

VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Die Fristen insbesondere des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u.a. gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.

VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/12/2020

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