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Neugestaltung des Swanseaplatzes , Mannheim/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2031071
Tag der Veröffentlichung
08.03.2021
Aktualisiert am
03.08.2021
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Landschaftsarchitekt*innen oder Stadtplaner*innen
Beteiligung
10 Arbeiten
Auslober
Koordination
arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner, Kitzingen
Bewerbungsschluss
29.03.2021
Abgabetermin
18.06.2021
Preisgerichtssitzung
28.07.2021

1. Preis

GDLA gornik denkel landschaftsarchitektur partg. mbb, Heidelberg
Daniel Lindemann
Mitarbeit: Isabella Perl · Finn Matejka
Architektur: Hs/c heller schweizer
Lichtplanung: CUT GmbH
  • Neugestaltung des Swanseaplatzes
  • Neugestaltung des Swanseaplatzes

1. Preis

Freiraumwerkstatt Deißler Göpel Landschaftsarchitekten, Überlingen
Sascha Deißler · Johannes Göpel
Mitarbeit: Alice Schütz · Sabrina Glos
Lisa Kibele · Tabea Kohlmann
  • Neugestaltung des Swanseaplatzes
  • Neugestaltung des Swanseaplatzes

3. Preis

BIERBAUM.AICHELE.landschaftsarchitekten Part.GmbH, Frankfurt am Main
Klaus-Dieter Aichele
Mitarbeit: Konrad Deines · Frank Wiegmann · Vincent Zhao
  • Neugestaltung des Swanseaplatzes
  • Neugestaltung des Swanseaplatzes

Anerkennung

wbp Landschaftsarchitekten, Bochum
Rebekka Junge · Christine Wolf
Mitarbeit: Daniela Germana · Teelke Limbeck
Carlotta Reuter · Luisa Walterbusch
  • Neugestaltung des Swanseaplatzes
  • Neugestaltung des Swanseaplatzes
Verfahrensart
Nicht offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb (nach RPW 2013) als vorgeschalteter Planungswettbewerb für eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach VgV

Wettbewerbsaufgabe
Der Swanseaplatz ist einer der wenigen und zugleich der zentrale Frei-, Spiel- und Bewegungsraum in dem dichtbebauten Innenstadtquartier Westliche Unterstadt, auch Filsbach genannt. Hier leben viele Menschen in beengten Wohnverhältnissen, die darauf angewiesen sind sich im öffentlichen Raum aufhalten zu können. Der Swanseaplatz ist daher ein wichtiger Treffpunkt für alle Generationen und für sehr unterschiedliche Nutzergruppen. Insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ist er der zentrale Spiel-, Treff- und Bewegungsraum, für den es in der Nachbarschaft keine Alternativen gibt.
Konzeptionell angegliedert an den Swanseaplatz ist die Begegnungsstätte Westliche Unterstadt, die als Begegnungsstätte der Generationen und Nationalitäten in der Nachbarschaft dient. Die Begegnungsstätte verfügt unter anderem über einen eigenen Kindergarten. In direkter Nachbarschaft ist zudem das Zentralinstitut für Seelische Gesundheit verortet.
Der Swanseaplatz unterscheidet sich von den anderen Plätzen der Umgebung in den Nutzergruppen und Nutzungsmöglichkeiten – Spiel, Sport und Aufenthalt, weshalb ihm eine hohe Bedeutung zukommt. Als Folge herrscht auf dem Platz ein hoher Nutzungsdruck mit unterschiedlichen Nutzer- und Altersgruppen.

Die Diversität der Bewohner, Bevölkerungsgruppen- und schichten und vor allem die soziale Zusammensetzung und Interaktionen stellen an den Platz ganz besondere Anforderungen.
Durch die zukünftige Gestaltung und Zonierung soll ein vielfältiges und respektvolles Nebeneinander sowie ein konfliktfreies Miteinander der Nutzer möglich sein.
Der bestehende beliebte Stadtteilgarten sowie die unter Teilbereichen des Platzes vorhandene Tiefgarage, deren Überdeckung bereits heute intensiv genutzt wird, sind in den Entwurf zu integrieren, aufzuwerten und in Szene zu setzen.
Der Platz mit einer Gesamtfläche von ca. 5.600 m² befindet sich an der verlängerten Jungbuschstraße, die zwischen den Quadraten G und H verläuft und eine Art verlängerte Feiermeile zum Stadtteil Jungbusch darstellt. Viele Menschen kommen hier auf dem Weg zu Kultur- und Ausgehangeboten vorbei.
Aufgrund der hohen Wichtigkeit des Platzes im Stadtteil, soll der Swanseaplatz als moderne, urbane und multifunktionale Freifläche aufgewertet werden, die dem hohen Nutzungsdruck standhält und soziales Miteinander fördert.
Um ein Büro zu finden, das gemeinsam mit der Stadt Mannheim die beste Lösung entwickelt und umsetzt, hat man sich für einen nichtoffenen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb entschieden.

Fachpreisrichter*innen
Christof Luz, Landschaftsarchitekt, Stuttgart (Vorsitzender)
Klaus Elliger, Architekt und Stadtplaner, Fachbereichsleitung FB 61 Geoinformation und Stadtplanung, Stadt Mannheim
Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt, München
Elke Ukas, Landschaftsarchitektin, Karlsruhe
Stefan Zillig, EB 76 Stadtraumservice, Stadt Mannheim
Carolin von Lintig, Landschaftsarchitektin, Reutlingen
Christian Konowalczyk, FB 61 Geoinformation und Stadtplanung, Stadt Mannheim

Sachpreisrichter*innen
Ralf Eisenhauer, Bürgermeister für Bauen, Planung, Verkehr+Sport, Stadt Mannheim
Gerhard Fontagnier, Gemeinderat
Thomas Hornung, Gemeinderat
Olaf Kremer, Bezirksbeirat
Esther Baumgärtner, Quartiersmanagement Unterstadt
Karim Baghlani, Bezirksbeirat

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt einstimmig, die Entwürfe der 1. Preisträger unter Berücksichtigung
der Anregungen aus den schriftlichen Beurteilungen der weiteren Planung zugrunde zu legen.
08/03/2021    S46
Deutschland-Mannheim: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2021/S 046-116283
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Stadt Mannheim
Postanschrift: Collinistraße 1
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
E-Mail: alexander.truebenbach@mannheim.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mannheim.de

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: aumass.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh
Postanschrift: Steigweg 24
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
E-Mail: wettbewerb@arc-gruen.de
Telefon: +49 9321-2680050
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: arc-gruen.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: aumass.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Einstufiger nicht offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 als vorgeschalteter Planungswettbewerb für eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach Vgv.

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

II.2) Beschreibung


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Der Swanseaplatz ist einer der wenigen und zugleich der zentrale Frei-, Spiel- und Bewegungsraum in dem dichtbebauten Innenstadtquartier Westliche Unterstadt, auch Filsbach genannt. Hier leben viele Menschen in beengten Wohnverhältnissen, die darauf angewiesen sind sich im öffentlichen Raum aufhalten zu können. Der Swanseaplatz ist daher ein wichtiger Treffpunkt für alle Generationen und für sehr unterschiedliche Nutzergruppen. Insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ist er der zentrale Spiel-, Treff- und Bewegungsraum, für den es in der Nachbarschaft keine Alternativen gibt.Der Platz mit einer Gesamtfläche von ca. 5 600 m2 befindet sich an der verlängerten Jungbuschstraße, die zwischen den Quadraten G und H verläuft und eine Art verlängerte Feiermeile zum Stadtteil Jungbusch darstellt. Viele Menschen kommen hier auf dem Weg zu Kultur- und Ausgehangeboten vorbei. Aufgrund der hohen Wichtigkeit des Platzes im Stadtteil, soll der Swanseaplatz als moderne, urbane und multifunktionale Freifläche aufgewertet werden, die dem hohen Nutzungsdruck standhält und soziales Miteinander fördert.
Der Platz ist teilweise mit einer Tiefgarage der Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH unterbaut, die bei der Neugestaltung in ihrer Funktion berücksichtigt werden muss.
Die Planungsleistungen für die Freianlagen (Objektplanung Freianlagen nach §§ 38 HOAI 2021 sollen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens, welches sich an den RPW-Planungswettbewerb anschließt, ausgeschrieben werden. Bei der Umsetzung des Projekts soll einer der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts durch die Stadt Mannheim mit den weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 im Sinne der § 39 HOAI 2021 (Objektplanung Freianlagen) in Form eines Stufenvertrags (Bearbeitungsstufe I (Leistungsphasen 1 und 2); Bearbeitungsstufe II (Leistungsphasen 3-7); Bearbeitungsstufe III (Leistungsphasen 8-9) beauftragt werden, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Der Baubeginn ist voraussichtlich für 2024 geplant. Die Fertigstellung soll voraussichtlich bis 2025 erfolgen.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmern (davon 5 gesetzte Teilnehmer) nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VgV vorgesehen.
Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt*innen oder Stadtplaner*innen. Stadtplaner*innen sind als Mitverfasser*in in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekt*innen zugelassen.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

10 Teilnehmer werden aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt. Die Auswahl der 10 Teilnehmer (zusätzlich zu den 5 gesetzten Teilnehmern) erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.
Erfüllen mehrere Bewerber die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Prüfung entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los.
Darüber hinaus werden Nachrücker entsprechend der Reihenfolge der Losziehung ausgewählt.
a) Teilnahmebedingungen:
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis zum 25.3.2021, 16 Uhr eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform www.aumass.de. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform hochzuladen.
Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden. Die Bewerbung muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des Bewerbers (Büroname) oder der Bewerbergemeinschaft mit Rechtsform und Kontaktdaten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft,
— Angabe zum Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ bzw. „Stadtplaner“ (Kammernummer, Kammerurkunde etc.)
— Eigenerklärung mit der Versicherung, dass:
Alle gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, dass die genannten Wettbewerbsbedingungen anerkannt werden, dass eine Teilnahmeberechtigung im Sinne der oben genannten Kriterien besteht, dass keine Teilnahmehindernisse nach § 4 (2) RPW, nach §§ 6 und 73 Abs.3 VgV sowie nach §§ 123, 124 und 128 GWB vorliegen,
— sich kein weiteres Mitglied einer bestehenden Arbeits- oder Bürogemeinschaft bzw. sich kein mit mir / uns wirtschaftlich verknüpftes Unternehmen bewirbt,
— Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat mit deren Unterschrift auf dem Bewerbungsformular,
— Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift des federführenden Bewerbers
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung mit Benennung der bevollmächtigten vertretungsberechtigten Mitglieder erforderlich.
Zum Nachweis der Fachkunde und gestalterischen Kompetenz müssen 2 mit dem vorliegenden Projekt „Neugestaltung des Swanseaplatzes“ hinsichtlich der Komplexität vergleichbare Referenzprojekte eingereicht werden, davon mindestens ein Projekt mit einer innerstädtischen Platzfläche mit Bestandsanlagen. Weitere als die geforderten Unterlagen wie z. B. Bürobroschüren o. ä. werden nicht berücksichtigt.
Die Referenzen können auch Projekte sein, die die Bewerber als Projektleiter in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben.
In diesem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die eigenständige Projektleitung einzureichen.
Je ein realisiertes Projekt vergleichbarer Komplexität:
Davon mindestens ein Projekt mit der Umgestaltung einer innerstädtischen Platzfläche mit Bestandsanlagen (Spielplatz, Baumbestand,...)
Fertigstellung (Lph 8 abgeschlossen) im Zeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2020
Min. Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI 2013
Min. Lph 2-5 vom Bewerber erbracht
Darstellung mit min. einem Foto des fertiggestellten Projekts zum Nachweis der Realisierung. Das Foto sollte den städtebaulichen Kontext verdeutlichen.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Landschaftsarchitekt*innen, Stadtplaner*innen


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

Lavaland GmbH, Berlin
wbp Landschaftsarchitekten GmbH, Bochum
Station C 23, Leipzig
GDLA Gornik Denkel Landschaftsarchitektur PartGmbB, Heidelberg
Agence TER, Karlsruhe

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Zulassung der Arbeiten:
Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die:
— termingemäß eingegangen sind,
— den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen,
— keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen,
— in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Bindende Vorgaben des Verfahrens:
Es werden keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013 gemacht.
Beurteilungskriterien:
Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Wettbewerbprojektes und der Erläuterungen dazu gemäß folgender Kriterien (ohne Gewichtung):
— Nutzungsqualität und Atmosphäre,
— Nutzungsvielfalt und Vereinbarkeit der Nutzungen,
— Gestalterische Qualität,
— Wirksamkeit der vorgeschlagenen Zonierungen und Nutzungsüberschneidungen,
— Art des Umgangs und Nutzung des vorhandenen Bestandes,
— Wirtschaftlichkeit,
— Maßnahmen zur Klimaanpassung,
Die Reihenfolge ist nicht abschließend.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 29/03/2021
Ortszeit: 16:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Es wird eine Wettbewerbssumme von 55 000,00 EUR netto bereitgestellt. Die Wettbewerbssumme wird folgendermaßen auf die Preise verteilt:
1. Preis: 25 000,00 EUR (netto),
2. Preis: 15 000,00 EUR (netto),
3. Preis: 10 000,00 EUR (netto),
Anerkennungen: 5 000,00 EUR (netto).
Sofern mit Preisen oder Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird diese zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % vom Auslober einbehalten und in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträger/innen wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:


IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Herr Klaus Elliger, Architekt und Stadtplaner, Fachbereichsleitung FB 61 Stadtplanung,Stadt Mannheim
Frau Prof. Undine Giseke, Landschaftsarchitektin, Berlin
Herr Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt, München
Herr Christoph Luz, Landschaftsarchitekt, Stuttgart
Frau Elke Ukas, Landschaftsarchitektin, Karlsruhe
Herr Stefan Zillig, EB 76 Stadtraumservice, Stadt Mannheim
Frau Isabel Cademartori, Gemeinderätin SPD
Herr Ralf Eisenhauer, Bürgermeister für Bauen, Planung, Verkehr und Sport
Herr Gerhard Fontagnier, Gemeinderat Bündnis 90/ Die Grünen
Herr Thomas Hornung, Gemeinderat CDU
Frau Prof. Dr. Diana Pretzell,Bürgermeisterin für Bürgerservice, Klima, Umwelt und Technische Betriebe

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger mit den ausgelobten Planungsleistungen beauftragen. Die Ausloberin behält sich vor, zunächst nur mit dem ersten Preisträger im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Sollte mit dem ersten Preisträger keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträgern vor. Teilnehmer sind dann alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden.
Die Ausloberin wird den erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Bieter mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses mit den Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 2, stufenweise wie folgt beauftragen:
Bearbeitungsstufe I (Leistungsphasen 1 und 2); Bearbeitungsstufe II (Leistungsphasen 3-7); Bearbeitungsstufe III (Leistungsphasen 8-9).
Aus der stufenweisen Übertragung und eines damit gegebenenfalls zusammenhängenden zusätzlichen Zeit-, Koordinierungs- und Arbeitsaufwandes, kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder Nebenkosten oder sonstige Ansprüche geltend machen.
Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen die Vorlage der zum Nachweis der Eignung (§ 80 VgV) zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen wie folgt verlangen:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1 500 000,00 EUR für sonstige und Sachschäden mindestens 1 000 000,00 EUR beträgt. Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (zweifache Maximierung im Versicherungsjahr). Es gilt auch die einseitige unwiderrufliche Erklärung eines Versicherungsunternehmens im Original für den Auftragsfall eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit den zuvor genannten Deckungssummen abzuschließen. Dabei muss die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eine laufenden Jahres mindestens das Zweifache der zuvor genannten Deckungssummen betragen. Es ist ein entsprechender Nachweis oder eine Versicherungserklärung (jeweils nicht älter als 12 Monate) abzugeben.
— Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (Eine Verpflichtungserklärung, sofern sich der Bieter der Eignungsleihe bedient).
— Angabe der Anzahl und der beruflichen Qualifikation der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen des Bieters /der Bietergemeinschaft angehören oder nicht.
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters /der Bietergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte in den Jahren 2018-2020 ersichtlich ist.
Ziel ist es, denjenigen Bieter zu beauftragen, der alle Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen hat und das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Neben den zuvor genannten Eignungskriterien, sind sind folgende Zuschlagskriterien für die Auftragserteilung maßgeblich:
Platzierung im Planungswettbewerb 50 %
(davon 1. Preis 100 % / 2. Preis 60%/ 3. Preis 40 %)
Weiterentwicklung der Ergebnisses unter Berücksichtigung der Hinweise des Preisgerichts protokolls und Umgang mit den Ergebnissen der
— Bürgerbeteiligung 15 %,
— Herangehensweise an das Projekt 10 %,
— Qualitätsmanagement des Unternehmens 10 %,
— Zeit- und Kostenmanagement 10 %,
— Honorarangebot 5 %.
Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird die Verwaltung auf Grundlage der Bewertung durch die Beurteilungskommission eine Beschlussvorlage mit einer Vergabeempfehlung an das politische Gremium erstellen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 721-926-8730
Fax: +49 721-926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

03/03/2021

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