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  • Neugestaltung Moselvorgelände
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  • Neugestaltung Moselvorgelände
  • 3. Preis: geskes hack Landschaftsarchitekten, Berlin
  • Anerkennung: Stötzer Landschaftsarchitekten, Freiburg
  • 1. Preis: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • Anerkennung: GDLA gornik denkel landschaftsarchitektur partg. mbb, Heidelberg
  • 3. Preis: [f] landschaftsarchitektur gmbh, Solingen

Neugestaltung Moselvorgelände , Bernkastel-Kues/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2025579
Tag der Veröffentlichung
07.01.2019
Aktualisiert am
13.05.2019
Verfahrensart
Offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Beteiligung
13 Arbeiten
Auslober
Koordination
Hille Architekten BDA, Mainz
Abgabetermin
20.03.2019
Preisgerichtssitzung
16.04.2019

1. Preis

Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
Maik Böhmer
Mitarbeit: Fabian Karle · Mareen Leek
Jonas Möller · Maximilian Mohr
Ulf Schrader · Katja Erke
Beratung: Hoffmann-Leichter Ingenieurgesellschaft mbH,
Mathias Richter
Visualisierung: Leon Giseke
  • 1. Preis: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • 1. Preis: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • 1. Preis: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • 1. Preis: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • 1. Preis: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • 1. Preis: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin

3. Preis

geskes hack Landschaftsarchitekten, Berlin
Mitarbeit: Stefan Hack · Elisa Stellaci
Chiara Bellisi
  • 3. Preis: geskes hack Landschaftsarchitekten, Berlin
  • 3. Preis: geskes hack Landschaftsarchitekten, Berlin
  • 3. Preis: geskes hack Landschaftsarchitekten, Berlin
  • 3. Preis: geskes hack Landschaftsarchitekten, Berlin
  • 3. Preis: geskes hack Landschaftsarchitekten, Berlin
  • 3. Preis: geskes hack Landschaftsarchitekten, Berlin

3. Preis

[f] landschaftsarchitektur gmbh, Solingen
Mitarbeit: Stoil Valeov
  • 3. Preis: [f] landschaftsarchitektur gmbh, Solingen
  • 3. Preis: [f] landschaftsarchitektur gmbh, Solingen
  • 3. Preis: [f] landschaftsarchitektur gmbh, Solingen
  • 3. Preis: [f] landschaftsarchitektur gmbh, Solingen
  • 3. Preis: [f] landschaftsarchitektur gmbh, Solingen
  • 3. Preis: [f] landschaftsarchitektur gmbh, Solingen

Anerkennung

GDLA gornik denkel landschaftsarchitektur partg. mbb, Heidelberg
Mitarbeit: Rebecca Lindemann
  • Anerkennung: GDLA gornik denkel landschaftsarchitektur partg. mbb, Heidelberg
  • Anerkennung: GDLA gornik denkel landschaftsarchitektur partg. mbb, Heidelberg
  • Anerkennung: GDLA gornik denkel landschaftsarchitektur partg. mbb, Heidelberg
  • Anerkennung: GDLA gornik denkel landschaftsarchitektur partg. mbb, Heidelberg
  • Anerkennung: GDLA gornik denkel landschaftsarchitektur partg. mbb, Heidelberg
  • Anerkennung: GDLA gornik denkel landschaftsarchitektur partg. mbb, Heidelberg
  • Anerkennung: GDLA gornik denkel landschaftsarchitektur partg. mbb, Heidelberg
  • Anerkennung: GDLA gornik denkel landschaftsarchitektur partg. mbb, Heidelberg

Anerkennung

Stötzer Landschaftsarchitekten, Freiburg
Mitarbeit: Serena Barbieri · Julian Birkmaier
Erika Scnopko · Emma Bleile
  • Anerkennung: Stötzer Landschaftsarchitekten, Freiburg
  • Anerkennung: Stötzer Landschaftsarchitekten, Freiburg
  • Anerkennung: Stötzer Landschaftsarchitekten, Freiburg
  • Anerkennung: Stötzer Landschaftsarchitekten, Freiburg
  • Anerkennung: Stötzer Landschaftsarchitekten, Freiburg
  • Anerkennung: Stötzer Landschaftsarchitekten, Freiburg
Verfahrensart
Offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb

Wettbewerbsaufgabe
Die Gestaltung des Moselufers in Bernkastel-Kues ist in die Jahre gekommen. Parallel dazu hat sich der Moseltourismus sehr positiv entwickelt. Im Zuge der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm historische Stadtbereiche (STH) sollen nun Konzepte entwickelt werden, die eine qualitätsvolle Neugestaltung des Moselvorgeländes zum Ziel haben.
Die Stadt Bernkastel-Kues plant den stufenweisen Ausbau des Moselvorgeländes.
Zurzeit läuft für das Grundstück der ehemaligen Weinbauschule, schräg gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung an der Gestade liegend, ein Bauantragsverfahren mit dem Ziel der Errichtung eines Beherbergungsbetriebes mit diversen Nebennutzungen. Für die Stadt Bernkastel-Kues existiert ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), welches den Teilnehmern zur Verfügung gestellt wird.
Die Stadt Bernkastel-Kues plant die Neugestaltung des Moselvorgeländes vor dem Stadtteil Bernkastel sowie zum Teil die Übergänge von dort zum Innenstadtbereich, gerade im Bereich südlich und nördlich der Moselbrücke (L 47). Die Fläche des Geländes beträgt ca. 2,37 ha.

Fachpreisrichter
Prof. Jürgen Bredow (Vors.)
Torsten Becker
Petra Bittkau
Johannes Böttger
Joachim Kaiser
Prof. Eva von Mackensen

Sachpreisrichter
Wolfgang Port
Ulf Hangert
Peter Berdi
Victor Hees
Frank Hoffmann
21/12/2018    S246    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Offenes Verfahren 
Deutschland-Bernkastel-Kues: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2018/S 246-565788
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Stadt Bernkastel-Kues
Mandatstraße 1
Bernkastel-Kues
54470
Deutschland
Kontaktstelle(n): Hille Architekten BDA
E-Mail: bernkastel-kues@hillearchitekten.de
NUTS-Code: DEC05
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bernkastel.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hillearchitekten.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: hillearchitekten.de/WM/bernkastel.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Offener Realisierungswettbewerb Neugestaltung Moselufer Bernkastel-Kues

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71222000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Die Gestaltung des Moselufers in Bernkastel-Kues ist in die Jahre gekommen. Parallel dazu hat sich der Moseltourismus sehr positiv entwickelt. Im Zuge der Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm historische Stadtbereiche (STH) sollen nun Konzepte entwickelt werden, die eine qualitätsvolle Neugestaltung des Moselvorgeländes zum Ziel haben.
Die Stadt Bernkastel-Kues plant den stufenweisen Ausbau des Moselvorgeländes.
Zurzeit läuft für das Grundstück der ehemaligen Weinbauschule, schräg gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung an der Gestade liegend, ein Bauantragsverfahren mit dem Ziel der Errichtung eines Beherbergungsbetriebes mit diversen Nebennutzungen. Für die Stadt Bernkastel-Kues existiert ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), welches den Teilnehmern zur Verfügung gestellt wird.
Die Stadt Bernkastel-Kues plant die Neugestaltung des Moselvorgeländes vor dem Stadtteil Bernkastel sowie zum Teil die Übergänge von dort zum Innenstadtbereich, gerade im Bereich südlich und nördlich der Moselbrücke (L 47). Die Fläche des Geländes beträgt ca. 2,37 ha.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:


III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und/oder Architekten. Architekten und Stadtplaner sind allerdings nur in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekten teilnahmeberechtigt. Bei Arbeitsgemeinschaften liegt die Federführung beim Landschaftsarchitekten.

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Offen

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:


IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

— Freiraumplanerische Qualität
— Städtebauliche Qualität
— Erfüllung der Anforderungen
— Gestalterische und räumliche Qualität
— Barrierefreiheit und Materialeinsatz
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Unterhaltung

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 20/03/2019
Ortszeit: 16:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt nach § 7 Absatz 2 der RPW 2013 auf der Basis HOAI.
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 55 000 EUR zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Preise
1) 22.000 EUR,
2) 13 750 EUR,
3) 8 250 EUR.
Anerkennungen
Für Anerkennungen ist eine Summe von 11 000 EUR vorgesehen.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Die gesetzliche Umsatzsteuer von z.Zt. 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten. Bei der Auszahlungen ausländische Preisträger wird die Mehrwertsteuer von der Ausloberin in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland ansässigen Unternehmen wird diese zusätzlich ausgezahlt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Wolfgang Port, Bürgermeister Stadt Bernkastel-Kues, Sachpreisrichter
Ulf Hangert, Bürgermeister Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, Sachpreisrichter
Peter Berdi, Architekt Stadtsanierung Bernkastel-Kues, Sachpreisrichter
Victor Hees, Entwicklungsagentur Bernkastel-Kues, Sachpreisrichter
Frank Hoffmann, Vorsitzender Werbekreis, Bernkastel-Kues, Sachpreisrichter
Marc Spaniol, Stadtrat CDU, stv. Sachpreisrichter
Brigitte Walser-Lieser, Stadträtin SPD, stv. Sachpreisrichterin
Robert Wies, Stadtrat FDP, stv. Sachpreisrichter
Guido Lotz, Stadtrat Bündnis 90/ Die Grünen, stv. Sachpreisrichter
Dr. Axel Weber, Stadtrat UBU, stv. Sachpreisrichter
Gregor Bäumle, Stadtplaner+Architekt, Darmstadt, Fachpreisrichter
Torsten Becker, Stadtplaner, Frankfurt/M., Fachpreisrichter
Petra Bittkau, Landschaftsarchitektin, Wiesbaden, Fachpreisrichterin
Prof. Jürgen Bredow, Architekt und Stadtplaner, Darmstadt, Fachpreisrichter
Joachim Kaiser, Landschaftsarchitekt, Würzburg, Fachpreisrichter
Prof. Eva von Mackensen, Stadtplanerin, Koblenz / Darmstadt, Fachpreisrichterin
Johannes Böttger, Landschaftsarchitekt, Köln, ständig anwesender stv. Fachpreisrichter
Kilian Schmitz-Hübsch, Architekt, Bingen, ständig anwesender stv. Fachpreisrichter
Frank Schwaibold, Landschaftsarchitekt, Koblenz, nicht ständig anwesender stv. Fachpreisrichter

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zunächst mit dem ersten Preisträger des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.
Diese dürfen auch nach Abschluss des Wettbewerbs eingegangen oder erweitert werden (Eignungsleihe gem. § 47 VgV). Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote (§ 17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben, sofern er die Eignungskriterien vollumfänglich erfüllt.
Folgende Leistungen sind Bestandteil der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2013:
1) Freianlagenplanung, §39 HOAI, mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung, Honorarzone IV;
2) Verkehrsanlagen, § 47 HOAI, mindestens bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung, Honorarzone III.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Ansonsten werden nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf.
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über mindestens 2 Mio EUR für Personenschäden und 0,5 Mio EUR für sonstige Schäden;
2) Namentliche Benennung von mindestens 2 technischen Mitarbeitern mit einer der Teilnahmeberechtigung entsprechenden Qualifikation;
3) Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für Angebot und Verhandlung. Ziel ist es, die Bietergemeinschaft zu beauftragen, die das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet hat. Voraussetzung für die Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar erscheinen. Im Rahmen der Angebotsphase wird deshalb eine Kostenschätzung nach der DIN 276 gefordert. Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt.
Das Auswahlgremium wird gebildet aus Vertretern der Ausloberin und des Preisgerichts. Mindestens 2 Fachpreisrichter (je 1 Landschaftsarchitekt und 1 Architekt/Stadtplaner) werden zur Beratung hinzugezogen.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1) Wettbewerbsergebnis 50 %;
2) Weiterentwicklung Entwurf 15 %;
3) Wirtschaftlichkeit 15 %;
4) Projektorganisation 15 %;
5) Honorarangebot 5 %.
Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der am besten bewertete Bieter der Ausloberin zur Vergabe der Planungsleistungen empfohlen. Vertragspartner sind der Bieter oder die Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend).
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131165240
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deInternet-Adresse: mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Siehe VI.4.1
Mainz
Deutschland
Telefon: +49 6131165240
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.deInternet-Adresse: mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Siehe VI.4.1
Mainz
Deutschland

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

18/12/2018

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