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  • Neugestaltung Kaiserstraße / Königsplatz
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  • Neugestaltung Kaiserstraße / Königsplatz
  • Neugestaltung Kaiserstraße / Königsplatz
  • 1. Preis: Holl Wieden Partnerschaft Stadtplaner und Architekten, Würzburg · el:ch landschaftsarchitekten gbr, München
  • 2. Preis: TDB Landschaftsarchitektur Thomanek Duquesnoy Boemans Partnerschaft, Berlin
  • 3. Preis: grabner huber lipp landschaftsarchitekten und stadtplaner partnerschaft mbb, Freising
  • Anerkennung: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • Anerkennung: Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln · terra.nova Landschaftsarchitektur, München

Neugestaltung Kaiserstraße / Königsplatz , Kitzingen/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2034417
Tag der Veröffentlichung
29.06.2022
Aktualisiert am
08.02.2023
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Teilnehmer
Landschaftsarchitekt*innen. Architekt*innen oder Stadtplaner*in nur in Bewerbergemeinschaft mit Landschaftsarchitekt*innen
Beteiligung
20 Arbeiten
Auslober
Koordination
arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner, Kitzingen
Bewerbungsschluss
26.07.2022
Abgabetermin
01.12.2022
Preisgerichtssitzung
31.01. und 01.02.2023
Preisverleihung
17.02.2023
Ausstellung
17.02.-03.03.2023

1. Preis

Holl Wieden Partnerschaft Stadtplaner und Architekten, Würzburg
Dr. Hartmut Holl
Mitarbeit: Andreas Bachmann · Jan Langes
el:ch landschaftsarchitekten gbr, München
Elisabeth Lesche · Christian Henke
Fachplaner*innen: licht | raum | stadt planung GmbH
  • 1. Preis: Holl Wieden Partnerschaft Stadtplaner und Architekten, Würzburg · el:ch landschaftsarchitekten gbr, München
  • 1. Preis: Holl Wieden Partnerschaft Stadtplaner und Architekten, Würzburg · el:ch landschaftsarchitekten gbr, München
  • 1. Preis: Holl Wieden Partnerschaft Stadtplaner und Architekten, Würzburg · el:ch landschaftsarchitekten gbr, München
  • 1. Preis: Holl Wieden Partnerschaft Stadtplaner und Architekten, Würzburg · el:ch landschaftsarchitekten gbr, München
  • 1. Preis: Holl Wieden Partnerschaft Stadtplaner und Architekten, Würzburg · el:ch landschaftsarchitekten gbr, München
  • 1. Preis: Holl Wieden Partnerschaft Stadtplaner und Architekten, Würzburg · el:ch landschaftsarchitekten gbr, München
  • 1. Preis: Holl Wieden Partnerschaft Stadtplaner und Architekten, Würzburg · el:ch landschaftsarchitekten gbr, München
  • 1. Preis: Holl Wieden Partnerschaft Stadtplaner und Architekten, Würzburg · el:ch landschaftsarchitekten gbr, München
  • 1. Preis: Holl Wieden Partnerschaft Stadtplaner und Architekten, Würzburg · el:ch landschaftsarchitekten gbr, München
  • 1. Preis: Holl Wieden Partnerschaft Stadtplaner und Architekten, Würzburg · el:ch landschaftsarchitekten gbr, München
  • 1. Preis: Holl Wieden Partnerschaft Stadtplaner und Architekten, Würzburg · el:ch landschaftsarchitekten gbr, München
  • 1. Preis: Holl Wieden Partnerschaft Stadtplaner und Architekten, Würzburg · el:ch landschaftsarchitekten gbr, München

2. Preis

TDB Landschaftsarchitektur Thomanek Duquesnoy Boemans Partnerschaft, Berlin
Karl Thomanek
Mitarbeit: Luka Gilic · Soltiris Chatzicharalampous · Michael Desmond
  • 2. Preis: TDB Landschaftsarchitektur Thomanek Duquesnoy Boemans Partnerschaft, Berlin
  • 2. Preis: TDB Landschaftsarchitektur Thomanek Duquesnoy Boemans Partnerschaft, Berlin
  • 2. Preis: TDB Landschaftsarchitektur Thomanek Duquesnoy Boemans Partnerschaft, Berlin
  • 2. Preis: TDB Landschaftsarchitektur Thomanek Duquesnoy Boemans Partnerschaft, Berlin
  • 2. Preis: TDB Landschaftsarchitektur Thomanek Duquesnoy Boemans Partnerschaft, Berlin
  • 2. Preis: TDB Landschaftsarchitektur Thomanek Duquesnoy Boemans Partnerschaft, Berlin
  • 2. Preis: TDB Landschaftsarchitektur Thomanek Duquesnoy Boemans Partnerschaft, Berlin
  • 2. Preis: TDB Landschaftsarchitektur Thomanek Duquesnoy Boemans Partnerschaft, Berlin
  • 2. Preis: TDB Landschaftsarchitektur Thomanek Duquesnoy Boemans Partnerschaft, Berlin
  • 2. Preis: TDB Landschaftsarchitektur Thomanek Duquesnoy Boemans Partnerschaft, Berlin

3. Preis

grabner huber lipp landschaftsarchitekten und stadtplaner partnerschaft mbb, Freising
Jürgen Huber · Patrick Lipp
Mitarbeit: Lisa Holzhauser · Sarah Sojka
  • 3. Preis: grabner huber lipp landschaftsarchitekten und stadtplaner partnerschaft mbb, Freising
  • 3. Preis: grabner huber lipp landschaftsarchitekten und stadtplaner partnerschaft mbb, Freising
  • 3. Preis: grabner huber lipp landschaftsarchitekten und stadtplaner partnerschaft mbb, Freising
  • 3. Preis: grabner huber lipp landschaftsarchitekten und stadtplaner partnerschaft mbb, Freising
  • 3. Preis: grabner huber lipp landschaftsarchitekten und stadtplaner partnerschaft mbb, Freising
  • 3. Preis: grabner huber lipp landschaftsarchitekten und stadtplaner partnerschaft mbb, Freising
  • 3. Preis: grabner huber lipp landschaftsarchitekten und stadtplaner partnerschaft mbb, Freising
  • 3. Preis: grabner huber lipp landschaftsarchitekten und stadtplaner partnerschaft mbb, Freising
  • 3. Preis: grabner huber lipp landschaftsarchitekten und stadtplaner partnerschaft mbb, Freising
  • 3. Preis: grabner huber lipp landschaftsarchitekten und stadtplaner partnerschaft mbb, Freising

Anerkennung

Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
Maik Böhmer
Mitarbeit: Otis Schmidt · Tom Schneider · Janina Gäckler · Fabian Karle
Visualisierung: Rendercircle Christian Marrero
  • Anerkennung: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • Anerkennung: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • Anerkennung: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • Anerkennung: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • Anerkennung: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • Anerkennung: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • Anerkennung: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • Anerkennung: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • Anerkennung: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
  • Anerkennung: Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin

Anerkennung

Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln
Frank Flor · Jörg Homann · Götz Klose · Burkhard Wegener
terra.nova Landschaftsarchitektur, München
Peter Wich
Mitarbeit: Yuanqi Zhou · Franziska Lesser · Felix Ridder
  • Anerkennung: Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln · terra.nova Landschaftsarchitektur, München
  • Anerkennung: Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln · terra.nova Landschaftsarchitektur, München
  • Anerkennung: Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln · terra.nova Landschaftsarchitektur, München
  • Anerkennung: Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln · terra.nova Landschaftsarchitektur, München
  • Anerkennung: Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln · terra.nova Landschaftsarchitektur, München
  • Anerkennung: Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln · terra.nova Landschaftsarchitektur, München
  • Anerkennung: Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln · terra.nova Landschaftsarchitektur, München
  • Anerkennung: Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln · terra.nova Landschaftsarchitektur, München
  • Anerkennung: Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln · terra.nova Landschaftsarchitektur, München
  • Anerkennung: Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln · terra.nova Landschaftsarchitektur, München
Verfahrensart
Nicht offener freiraumplanerischer Realisierungs- und Ideenwettbewerb nach RPW 2013 als vorgeschalteter Planungswettb. für eine Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettb. nach VgV

Wettbewerbsaufgabe
Die Kaiserstraße ist eine der historisch bedeutendsten Straßen der Stadt Kitzingen. Sie führt vorbei an der Evangelischen Stadtkirche und dem ehemaligen Klosterkomplex der Benediktinerinnen, später Ursulinen. Das Kloster „Monasterium Chitzinga“ war die Urzelle der späteren Stadt Kitzingen.
Davor befindet sich der Platz der Partnerstädte und das Landratsamt, gegenüber das Rathaus und der Marktturm.
Der früher bebaute Königsplatz stammt in seiner heutigen Gestaltung aus dem Jahr 1883. Der Obelisk aus rotem Sandstein wurde zu Ehren Ludwig des Zweiten errichtet. Ursprünglich befand sich auf halber Höhe des Denkmals eine Marmorbüste des Königs. Der historische Wandbrunnen aus dieser Zeit, ebenfalls aus rotem Sandstein, ist noch vorhanden und funktionsfähig.
Mit den angrenzenden Ideenbereichen der Luitpoldstraße und der Schrannenstraße umfasst das Wettbewerbsgebiet nahezu die Hälfte des innerstädtischen Straßenrings.
Mit dem Bau der Nordtangente vor einigen Jahren verlor dieser Straßenzug seine überörtliche Bedeutung und Verkehrsbelastung und wird nun zur Gemeindestraße herabgestuft. Damit eröffnen sich nun neue Möglichkeiten der Gestaltung, um der historischen Straße ihre Bedeutung im Stadtbild wieder zurückzugeben.

Derzeit ist der Straßenzug noch stark von den bautechnischen Anforderungen einer Staatsstraße geprägt. Parkplätze prägen das Straßenbild, ein Flanieren ist nur auf schmalen Gehwegen hinter den Fahrzeugen möglich. Als bedeutende Überreste ehemaliger Straßenraumqualität sind noch raumgreifende Baumbestände erhalten geblieben welche die beiden Plätze Königsplatz und Platz der Partnerstädte dominieren, diese Flächen jedoch nur wenig nutzbar sind.

In einer Verkehrsanalyse wurde der notwendige Stellplatzbedarf ermittelt, der deutlich reduziert werden kann. Dabei sind die Belange des noch intakten Einzelhandels sowie der Gastronomie zu berücksichtigen.

Mit einer entsprechenden Neuordnung des ruhenden Verkehrs, der verminderten Verkehrsbelastung sowie dem Wunsch, den Bürgern „ihre“ Straße wieder zurückzugeben, erhofft sich die Stadt Kitzingen vom Ergebnis des Wettbewerbes einen ähnlichen Impuls für die Stadtentwicklung wie es die Gartenschau im Jahr 2011 für das Mainufer der Stadt werden konnte.
Zudem wäre es wünschenswert, im Rahmen des neuen Gestaltungskonzepts eine Möglichkeit zu finden, die den Ort im Umfeld des neuen Haupteingangs des Rathauses in der Kaiserstraße gemäß seiner Bedeutung optisch/visuell berücksichtigt und in eine großzügige räumliche Gesamtsituation einbindet.

Gegenstand des Wettbewerbes ist die Ausarbeitung eines freiraumplanerischen Konzeptes für die Neugestaltung der Kaiserstraße und des Königsplatzes sowie der angrenzenden Bereiche.

Fachpreisrichter*innen
Christof Luz, Landschaftsarchitekt, Stuttgart (Vorsitz)
Manfred Grüner, Architekt, Regierung von Unterfranken
Gabriele Pütz, Landschaftsarchitektin, Berlin
Michaela Messmer, Architektin, Emskirchen

Sachpreisrichter
Stefan Güntner, Oberbürgermeister Stadt Kitzingen
Thomas Rank, Stadtrat und Vorsitzender des Beirates für Stadtentwicklung und Städtebauförderung
Oliver Graumann, Bauamtsleiter Stadt Kitzingen

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt einstimmig, den Entwurf des 1. Preisträgers unter Berücksichtigung der Anregungen aus den schriftlichen Beurteilungen mit der weiteren Planung gemäß der Auslobung zu beauftragen.
Es wird hierzu ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb noch § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt.
Gemäß der Auslobung wird zunächst nur mit dem Verfasser des 1. Preises und erst im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern verhandelt.

Ausstellung und Preisverleihung
Die Ausstellung der Preisträgerarbeiten findet vom 17. Februar bis 03. März 2023 in den Räumen der Commerzbank, Kaiserstraße in Kitzingen statt.
Die Preisverleihung findet am 17. Februar 2023 um 13.00 Uhr statt.
29/06/2022    S123

Deutschland-Kitzingen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

2022/S 123-350723

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Kitzingen

Postanschrift: Kaiserstraße 13/15

Ort: Kitzingen

NUTS-Code: DE268 Kitzingen

Postleitzahl: 97318

Land: Deutschland

E-Mail: rathaus@stadt-kitzingen.de

Telefon: +49 9321-20-0

Fax: +49 9321-20-2020

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.stadt-kitzingen.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://evergabe.mainpost.de/Veroeffentlichung/av18ee38-eu
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: arc.grün landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh

Postanschrift: Steigweg 24

Ort: Kitzingen

NUTS-Code: DE268 Kitzingen

Postleitzahl: 97318

Land: Deutschland

E-Mail: wettbewerb@arc-gruen.de

Telefon: +49 9321-2680050

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: https://www.arc-gruen.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://evergabe.mainpost.de/Veroeffentlichung/av18ee38-eu
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

 

Nicht offener freiraumplanerischer Realisierungs- und Ideenwettbewerb | Neugestaltung Kaiserstraße/Königsplatz in Kitzingen

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

 

Die Kaiserstraße ist eine der historisch bedeutendsten Straßen der Stadt Kitzingen. Sie führt vorbei an der Evangelischen Stadtkirche und dem ehemaligen Klosterkomplex der Benediktinerinnen, später Ursulinen. Das Kloster „Monasterium Chitzinga“ war die Urzelle der späteren Stadt Kitzingen.

Davor befindet sich der Platz der Partnerstädte und das Landratsamt, gegenüber das Rathaus und der Marktturm.

Der früher bebaute Königsplatz stammt in seiner heutigen Gestaltung aus dem Jahr 1883. Der Obelisk aus rotem Sandstein wurde zu Ehren Ludwig des Zweiten errichtet. Ursprünglich befand sich auf halber Höhe des Denkmals eine Marmorbüste des Königs. Der historische Wandbrunnen aus dieser Zeit, ebenfalls aus rotem Sandstein, ist noch vorhanden und funktionsfähig.

Mit den angrenzenden Ideenbereichen der Luitpoldstraße und der Schrannenstraße umfasst das Wettbewerbsgebiet nahezu die Hälfte des innerstädtischen Straßenrings.

Mit dem Bau der Nordtangente vor einigen Jahren verlor dieser Straßenzug seine überörtliche Bedeutung und Verkehrsbelastung und wird nun zur Gemeindestraße herabgestuft. Damit eröffnen sich nun neue Möglichkeiten der Gestaltung, um der historischen Straße ihre Bedeutung im Stadtbild wieder zurückzugeben.

Derzeit ist der Straßenzug noch stark von den bautechnischen Anforderungen einer Staatsstraße geprägt. Parkplätze prägen das Straßenbild, ein Flanieren ist nur auf schmalen Gehwegen hinter den Fahrzeugen möglich. Als bedeutende Überreste ehemaliger Straßenraumqualität sind noch raumgreifende Baumbestände erhalten geblieben welche die beiden Plätze Königsplatz und Platz der Partnerstädte dominieren, diese Flächen jedoch nur wenig nutzbar sind.

In einer Verkehrsanalyse wurde der notwendige Stellplatzbedarf ermittelt, der deutlich reduziert werden kann. Dabei sind die Belange des noch intakten Einzelhandels sowie der Gastronomie zu berücksichtigen.

Mit einer entsprechenden Neuordnung des ruhenden Verkehrs, der verminderten Verkehrsbelastung sowie dem Wunsch, den Bürgern „ihre“ Straße wieder zurückzugeben, erhofft sich die Stadt Kitzingen vom Ergebnis des Wettbewerbes einen ähnlichen Impuls für die Stadtentwicklung wie es die Gartenschau im Jahr 2011 für das Mainufer der Stadt werden konnte.

Zudem wäre es wünschenswert, im Rahmen des neuen Gestaltungskonzepts eine Möglichkeit zu finden, die den Ort im Umfeld des neuen Haupteingangs des Rathauses in der Kaiserstraße gemäß seiner Bedeutung optisch/visuell berücksichtigt und in eine großzügige räumliche Gesamtsituation einbindet.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

 

Die Auswahl der 18 Teilnehmenden (zusätzlich zu den sieben gesetzten Teilnehmenden) erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.

Erfüllen mehrere Bewerbende die Anforderungen und ist die Bewerbendenzahl auch nach einer objektiven Prüfung entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden durch Los. Darüber hinaus werden Nachrückende entsprechend der Reihenfolge der Losziehung ausgewählt.

Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis zum 01.08.2022, 24:00 Uhr eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform https://evergabe.mainpost.de/Veroeffentlichung/av18ee38-eu. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform hochzuladen.

Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu

verwenden. Die Bewerbung muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:

• Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung mit ausgefülltem Bewerbungsbogen

• Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß § 46 (2) VgV

• Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen und ggf. Angabe von Ausschlussgründen gem. § 125 GWB

(Selbstreinigung)

• Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation jedes Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft durch aktuellen Nachweis der Berufszulassungen

• Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift des federführenden Bewerbers

Bei Bewerbergemeinschaften ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung mit Benennung der bevollmächtigten vertretungsberechtigten Mitglieder erforderlich.

Weitere als die geforderten Unterlagen wie z. B. Bürobroschüren o. ä. werden nicht berücksichtigt.

Zum Nachweis der Fachkunde und gestalterischen Kompetenz muss ein mit dem vorliegenden Projekt „Neugestaltung der Kaiserstraße/ Königsplatz“ hinsichtlich der Komplexität vergleichbares Referenzprojekt eingereicht werden.

Dies ist auf einer Seite (Layout max. DIN A3 Format) darzustellen.

Die Referenz kann auch ein Projekt sein, welches die Bewerbenden als Projektleitende in einem anderen Büro eigenständig abgewickelt haben.

In diesem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die eigenständige Projektleitung einzureichen.

Erwartet wird auf dem Referenzblatt aussagekräftige grafische und ggf. kurze stichwortartige Erläuterungen zu dem Projekt mit vergleichbarer Komplexität:

• eine Freianlage eines Stadtplatzes mit hoher Aufenthaltsqualität

• Fertigstellung des Objektes im Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2021

• min. Honorarzone III gemäß Anlage 11.2 oder 13.2. HOAI 2021 min. Lph 2-5 vom Bewerber erbracht

• Darstellung mit Plänen und ggf. Fotos des Projektes

Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen:

• nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen

• nicht unterschriebener Bewerbungsbogen

• Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft (Ausscheiden aller Mitglieder)

fehlende oder unvollständige Referenzblätter

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

 

Landschaftsarchitekt:innen, Architekt:innen, Stadtplaner:innen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 25
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
silands | Gresz + Kaiser Landschaftsarchitekten PartG mbB, Ulm
grabner huber lipp landschaftsarchitekten und stadtplaner partnerschaft mbb, Freising
JOMA Landschaftsarchitektur, Bamberg mit fischer heumann landschaftsarchitekten PartG mbB, München
Planorama Landschaftsarchitektur, Berlin
GDLA Gornik Denkel landschaftsarchitektur partg mbB, Heidelberg
GTL | Michael Triebswetter LANDSCHAFTSARCHITEKT, Kassel
Kaiser + Juritza + Partner Landschaftsarchitekten PartGmbB, Würzburg
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

 

Zulassung der Arbeiten

Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die

• termingemäß eingegangen sind.

• den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen.

• keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.

• in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.

Bindende Vorgaben des Verfahrens

Teil B der Auslobung enthält keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013.

Beurteilungskriterien

Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Wettbewerbsprojektes und der Erläuterungen dazu gemäß folgender Kriterien (ohne Gewichtung):

• Nutzungsqualität und Atmosphäre

• Funktionalität

• Gestaltungsqualität

• Wirtschaftlichkeit

Die Reihenfolge ist nicht abschließend.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/07/2022
Ortszeit: 00:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

 

Es wird eine Wettbewerbssumme von 120.000,00 € netto bereitgestellt. Die Summe setzt sich aus einem Bearbeitungshonorar von 60.000 € und aus dem Preisgeld zusammen. Das Preisgeld von 60.000 € wird folgendermaßen auf die Preise verteilt:

1. Preis: 24.000,00 € (netto)

2. Preis: 18.000,00 € (netto)

3. Preis: 12.000,00 € (netto)

Anerkennungen: 6.000,00 € (netto)

Sofern mit Preisen oder Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird diese zusätzlich vergütet.

Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger:innen wird die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % von der Ausloberin einbehalten und in

Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträger:innen wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

 

Der Anteil des Bearbeitungshonorars von 60.000,00 € netto wird mit jeweils 2.400,00 € netto auf die 25 teilnehmenden Büros verteilt. Das Bearbeitungshonorar wird nicht an Teilnehmende ausgezahlt, die ihren Beitrag nicht oder verspätet abgeben. Das Preisgeld wird in diesem Fall um die entsprechende Summe des nicht ausgezahlten Bearbeitungshonorars erhöht.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Herr Manfred Grüner, Architekt, Regierung von Unterfranken
Herr Christof Luz, Landschaftsarchitekt, Stuttgart
Frau Gabriele Pütz, Landschaftsarchitektin, Berlin
Frau Michaela Messmer, Architektin, Emskirchen
Herr Stefan Güntner, Oberbürgermeister Stadt Kitzingen
Herr Thomas Rank, Stadtrat und Vorsitzender des Beirates für Stadtentwicklung und Städtebauförderung
Herr Oliver Graumann, Bauamtsleiter Stadt Kitzingen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

 

Nach Abschluss des Realisierungs- und Ideenwettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger:innen mit den ausgelobten Planungsleistungen beauftragen. Die Ausloberin behält sich vor, zunächst nur mit den ersten Preisträger:innen im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Sollte mit den ersten Preisträger:innen keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträger:innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger:innen, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden.

Die Ausloberin wird den erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Bietenden mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses mit den erforderlichen Planungsleistungen beauftragen.

Es ist grundsätzlich eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI 2013 § 39 Freianlagenplanung vorgesehen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Ausloberin behält sich vor, die Beauftragung in drei Stufen (Leistungsphasen 1-4 / Leistungsphasen 5-7 und Leistungsphasen 8-9 zu beauftragen.

Aus der stufenweisen Übertragung und eines damit gegebenenfalls zusammenhängenden zusätzlichen Zeit-, Koordinierungs- und Arbeitsaufwandes, kann der Auftragnehmende keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder Nebenkosten oder sonstige Ansprüche geltend machen.

Grundlage im Falle einer weiteren Beauftragung ist die aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Für die Auftragsvergabe hat die HOAI lediglich orientierenden Charakter. Bei Auftragsvergabe wird das Preisgeld der Preisträger entsprechend auf

das Honorar des Realisierungsteils angerechnet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern

Postanschrift: Postfach 606

Ort: Ansbach

Postleitzahl: 91511

Land: Deutschland

E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de

Telefon: +49 981-53-1277

Fax: +49 981-53-1837

Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

 

Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2022

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