- wa-ID
- wa-2026832
- Tag der Veröffentlichung
- 18.06.2019
- Aktualisiert am
- 05.12.2019
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EWG
- Teilnehmer
- Arbeitsgemeinschaften aus Architekt*innen und Stadtplaner*innen und/oder Landschaftsarchitekt*innen. Die Hinzuziehung von Verkehrsplaner*innen als Berater wird dringend empfohlen
- Beteiligung
- 12 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Haßfurt
- Koordination
- FPZ Zeese Stadtplanung + Architektur, Stuttgart
- Bewerbungsschluss
- 06.07.2019
- Abgabetermin Pläne
- 21.10.2019
- Abgabetermin Modell
- 25.10.2019
- Preisgerichtssitzung
- 29.11.2019
Verfahrensart
Nicht offener Ideen- und Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Vorab gesetzte Teilnehmer
Baur Consult Architekten und Ingenieure, Haßfurt
HÄHNIG GEMMEKE Freie Architekten BDA, Tübingen
Hirner und Riehl Architekten und Stadtplaner PartGmbB, München
Holl Wieden Partnerschaft Stadtplaner und Architekten, Würzburg
MORPHO-LOGIC Architekten BDA Stadtplaner, München
Ausgewählte Teilnehmer durch Bewerbungs-/Losverfahren
schneider + schumacher Städtebau GmbH mit schneider + schumacher Planungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main
arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh, Kitzingen
PLANORAMA, Berlin
stefan schmitz bda, Köln mit LILL + SPARLA , Köln
terra.nova mit wicharchitekten, München
KAISER + JURITZA PARTNER, Würzburg mit Hetterich Architekten, Würzburg
DÖMGES ARCHITEKTEN AG, Regensburg
rainer Heinz architektur + stadtplanung mit Kroitsch, Rosenheim
Stötzer Landschaftsarchitekten, Freiburg mit bächlemaid architekten stadtplaner bda
dma decker mester architekten, Erfurt mit Wengemuth Landschaftsarchitektur, Erfurt
Anlass und Ziel
Im Rahmen der Stadtentwicklung und des ISEK Haßfurt kommt der Neuordnung und Aufwertung des Bahnhofsareals aufgrund seiner engen Verknüpfung mit der historischen Altstadt und dem Geschäftsbereich der Stadt eine große Bedeutung in der gesamtstädtischen Entwicklung zu. Die Stadt Haßfurt beabsichtigt daher für die Neugestaltung des Bahnhofsumfelds einen nicht offenen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zur Auswahl von insgesamt 15 Teilnehmern, davon 5 ausgewählte Büros, durchzuführen.
Ziel des Planungswettbewerbs ist es, für die notwendigen Programme und Funktionen, insbesondere der Neuordnung des ZOB mit der Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes, städtebaulich integrierte Lösungen mit klaren Funktionen, einem hohen gestalterischen und maßstäblichen Anspruch, aber auch mit Zukunftsideen herauszufiltern.
Zudem werden über den Realisierungsbereich hinausgehende Vorschläge für eine langfristige Verbesserung der nördlichen Erschließung für Fußgänger und Radfahrer in den Ideenbereichen erwartet, um die südlich gelegene Altstadt besser einbinden zu können.
Gegenstand des Wettbewerbs im Realisierungsbereich ist die Planung der Verkehrs- und Freianlagen im Bahnhofsumfeld mit Neuordnung des ZOB und von Parkierungsanlagen im Kontext einer städtebaulichen Gesamtbetrachtung sowie die Planung ggf. ergänzender Bebauungen.
Die Anlagen zum ZOB sollen im Jahr 2023 in Betrieb genommen werden.
Wettbewerbsaufgabe
Die Wettbewerbsaufgabe umfasst die bauliche Gestaltung und die funktionale Neuorganisation des Busbahnhofs mit der Umgestaltung des Bahnhofsplatzes, die Neuordnung der Parkierung, einschl. P&R-Anlagen, die Aufwertung der Verkehrs- und Freiflächen mit Verbesserung der Wegeanbindungen (Altstadt, Floriansplatz, EZO-Kreisel und Kreisverkehr Mittlere Mühle im Ideenbereich), die Einbindung der barrierefreien Umgestaltungen des Bahnhofs (DBAG), die Verbesserung der Zufahrt zur Altstadttiefgarage, das Aufzeigen von evtl. alternativen Nutzungsspektren für das Bahnhofsgebäude, die Prüfung ergänzender Nutzungen z.B. Jugend + Kultur, Handel + DL, Wohnen, die Verbesserung der Fußund Radwegeanbindungen, um die südlich gelegene Altstadt besser einbinden zu können (Ideenbereich).
Fachpreisrichter*innen
Werner Binotto, Architekt, Kantonsbaumeister St. Gallen (Vorsitzender)
Peter Brückner, Architekt und Stadtplaner, Tirschenreuth
Manfred Grüner, Architekt, Reg. Ufr., Leiter SG 34, WÜ
Stefanie Jühling, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, MÜ
Prof. Johannes Kappler, Architekt und Stadtplaner, NÜ
Prof. Dita Ley, Architektin und Stadtplanerin, Stuttgart
Prof. Martin Schirmer, Architekt und Stadtplaner, WÜ
Prof. Wolfgang Fischer, Architekt, Würzburg
Sachpreisrichter*in
Erster Bürgermeister Günther Werner
Wolfgang Braun, Amtsleiter Bauamt Stadt Haßfurt
Wolfgang Hömer, Kämmerer Stadt Haßfurt
Stefanie Schilling, Stadtratsfraktion
Jürgen Bätz, Stadtratsfraktion Wählergemeinschaft
Manfred Finster, Stadtratsfraktion
Annette Marquardt, Stadtratsfraktion
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin, den Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit mit den weiteren Planungsleistungen gemäß Auslobung (Ziffer 1.16) zu beauftragen und dabei die in der schriftlichen Beurteilung dargelegten Aspekte (s. Anlage 1) zu berücksichtigen.
Weiterhin empfiehlt das Preisgericht der Ausloberin, die aufgezeigten Parkierungsansätze nördlich der Bahn weiterzuverfolgen, um eine Optimierung der Parkierungssituation zu schaffen und die nördlichen Stadtquartiere besser an die Bahn anzubinden. Dies erfordert einen konsequenten Dialog mit der Bahn.
Nicht offener Ideen- und Realisierungswettbewerb nach RPW 2013
Vorab gesetzte Teilnehmer
Baur Consult Architekten und Ingenieure, Haßfurt
HÄHNIG GEMMEKE Freie Architekten BDA, Tübingen
Hirner und Riehl Architekten und Stadtplaner PartGmbB, München
Holl Wieden Partnerschaft Stadtplaner und Architekten, Würzburg
MORPHO-LOGIC Architekten BDA Stadtplaner, München
Ausgewählte Teilnehmer durch Bewerbungs-/Losverfahren
schneider + schumacher Städtebau GmbH mit schneider + schumacher Planungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main
arc.grün | landschaftsarchitekten.stadtplaner.gmbh, Kitzingen
PLANORAMA, Berlin
stefan schmitz bda, Köln mit LILL + SPARLA , Köln
terra.nova mit wicharchitekten, München
KAISER + JURITZA PARTNER, Würzburg mit Hetterich Architekten, Würzburg
DÖMGES ARCHITEKTEN AG, Regensburg
rainer Heinz architektur + stadtplanung mit Kroitsch, Rosenheim
Stötzer Landschaftsarchitekten, Freiburg mit bächlemaid architekten stadtplaner bda
dma decker mester architekten, Erfurt mit Wengemuth Landschaftsarchitektur, Erfurt
Anlass und Ziel
Im Rahmen der Stadtentwicklung und des ISEK Haßfurt kommt der Neuordnung und Aufwertung des Bahnhofsareals aufgrund seiner engen Verknüpfung mit der historischen Altstadt und dem Geschäftsbereich der Stadt eine große Bedeutung in der gesamtstädtischen Entwicklung zu. Die Stadt Haßfurt beabsichtigt daher für die Neugestaltung des Bahnhofsumfelds einen nicht offenen Ideen- und Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zur Auswahl von insgesamt 15 Teilnehmern, davon 5 ausgewählte Büros, durchzuführen.
Ziel des Planungswettbewerbs ist es, für die notwendigen Programme und Funktionen, insbesondere der Neuordnung des ZOB mit der Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes, städtebaulich integrierte Lösungen mit klaren Funktionen, einem hohen gestalterischen und maßstäblichen Anspruch, aber auch mit Zukunftsideen herauszufiltern.
Zudem werden über den Realisierungsbereich hinausgehende Vorschläge für eine langfristige Verbesserung der nördlichen Erschließung für Fußgänger und Radfahrer in den Ideenbereichen erwartet, um die südlich gelegene Altstadt besser einbinden zu können.
Gegenstand des Wettbewerbs im Realisierungsbereich ist die Planung der Verkehrs- und Freianlagen im Bahnhofsumfeld mit Neuordnung des ZOB und von Parkierungsanlagen im Kontext einer städtebaulichen Gesamtbetrachtung sowie die Planung ggf. ergänzender Bebauungen.
Die Anlagen zum ZOB sollen im Jahr 2023 in Betrieb genommen werden.
Wettbewerbsaufgabe
Die Wettbewerbsaufgabe umfasst die bauliche Gestaltung und die funktionale Neuorganisation des Busbahnhofs mit der Umgestaltung des Bahnhofsplatzes, die Neuordnung der Parkierung, einschl. P&R-Anlagen, die Aufwertung der Verkehrs- und Freiflächen mit Verbesserung der Wegeanbindungen (Altstadt, Floriansplatz, EZO-Kreisel und Kreisverkehr Mittlere Mühle im Ideenbereich), die Einbindung der barrierefreien Umgestaltungen des Bahnhofs (DBAG), die Verbesserung der Zufahrt zur Altstadttiefgarage, das Aufzeigen von evtl. alternativen Nutzungsspektren für das Bahnhofsgebäude, die Prüfung ergänzender Nutzungen z.B. Jugend + Kultur, Handel + DL, Wohnen, die Verbesserung der Fußund Radwegeanbindungen, um die südlich gelegene Altstadt besser einbinden zu können (Ideenbereich).
Fachpreisrichter*innen
Werner Binotto, Architekt, Kantonsbaumeister St. Gallen (Vorsitzender)
Peter Brückner, Architekt und Stadtplaner, Tirschenreuth
Manfred Grüner, Architekt, Reg. Ufr., Leiter SG 34, WÜ
Stefanie Jühling, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, MÜ
Prof. Johannes Kappler, Architekt und Stadtplaner, NÜ
Prof. Dita Ley, Architektin und Stadtplanerin, Stuttgart
Prof. Martin Schirmer, Architekt und Stadtplaner, WÜ
Prof. Wolfgang Fischer, Architekt, Würzburg
Sachpreisrichter*in
Erster Bürgermeister Günther Werner
Wolfgang Braun, Amtsleiter Bauamt Stadt Haßfurt
Wolfgang Hömer, Kämmerer Stadt Haßfurt
Stefanie Schilling, Stadtratsfraktion
Jürgen Bätz, Stadtratsfraktion Wählergemeinschaft
Manfred Finster, Stadtratsfraktion
Annette Marquardt, Stadtratsfraktion
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin, den Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit mit den weiteren Planungsleistungen gemäß Auslobung (Ziffer 1.16) zu beauftragen und dabei die in der schriftlichen Beurteilung dargelegten Aspekte (s. Anlage 1) zu berücksichtigen.
Weiterhin empfiehlt das Preisgericht der Ausloberin, die aufgezeigten Parkierungsansätze nördlich der Bahn weiterzuverfolgen, um eine Optimierung der Parkierungssituation zu schaffen und die nördlichen Stadtquartiere besser an die Bahn anzubinden. Dies erfordert einen konsequenten Dialog mit der Bahn.
18/06/2019 S115 - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren
Deutschland-Hassfurt: Architekturentwurf
2019/S 115-283298
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadtverwaltung Haßfurt
Hauptstraße 5
Hassfurt
97437
Deutschland
Kontaktstelle(n): Robert Barth
Telefon: +49 9521688133
E-Mail: bau@hassfurt.de
Fax: +49 9521688281
NUTS-Code: DE267
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hassfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hassfurt.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=168395
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.fpz-zeese.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Neugestaltung Bahnhofsareal mit ZOB
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/40.5
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71220000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71220000
71400000
71000000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Wettbewerbsaufgabe umfasst die bauliche Gestaltung und die funktionale Neuorganisation des Busbahnhofs mit der Umgestaltung des Bahnhofsplatzes, die Neuordnung der Parkierung, einschl. P&R-Anlagen, die Aufwertung der Verkehrs- und Freiflächen mit Verbesserung der Wegeanbindungen (Altstadt, Flori-ansplatz, EZO-Kreisel und Kreisverkehr Mittlere Mühle im Ideenbereich), die Einbindung der barrierefreien Umgestaltungen des Bahnhofs (DBAG), die Verbesse-rung der Zufahrt zur Altstadttiefgarage, das Aufzeigen von evtl. alternativen Nutzungsspektren für das Bahnhofsgebäude, die Prüfung ergänzender Nutzungen z. B. Jugend + Kultur, Handel + DL, Wohnen, die Verbesserung der Fuß und Radwegeanbindungen, um die südlich gelegene Altstadt besser einbinden zu können (Ideenbereich).
Der Wettbewerb wird
a) mit vorgeschaltetem Teilnahme-Auswahlverfahren, gemäß VgV, Abschnitt 6;
b) in der Wettbewerbsdurchführung gemäß RPW 2013 und
c) mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren zur Auftragsvergabe nach VgV durchgeführt.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Alle Bewerber/-innen, die die formalen Kriterien ausnahmslos erfüllen und den formalen Nachweis der Eignungskriterien erbracht haben, qualifizieren sich für die Teilnahme am Wettbewerb. Sollten mehr Bewerbungen zugelassen werden als Teilnehmer am Planungswettbewerb vorgesehen sind, erfolgt die Auswahl der Teilnehmer /-innen durch separate Losziehung.
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind die nachfolgenden Unterlagen digital (an fpz@fpz-zeese.de) in der genannten Reihenfolge in insgesamt einer PDF-Datei einzureichen:
Zulassungskriterien:
a) Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung;
b) Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation durch aktuellen Nachweis der Berufszulassung (z. B. Kammerausweis);
c) Bewerbererklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten (bei Bewerbergemeinschaften Angabe des Federführenden Bewerbers) inkl. Erklärung, dass die Ausschlusskriterien des § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht bestehen;
d) Nachweis der fachlichen Eignung, wie nachfolgend dargestellt.
Eignungskriterien (formal):
a) Referenzprojekt 1: Umsetzung eines Projektes vergleichbarer Aufgabenstellung (Umgestaltungsmaßnahme im öffentlichen Raum, innerörtliche Verkehrs- und Freianlagen), Baukosten mind. 1,5 Mio. EUR brutto (ohne Infrastruktur, Leitungen etc.), Leistungsanteil mind. LPH 1-5 und KüOL gemäß HOAI, Umsetzungszeit-raum ab 2004, maximal eine Seite im Format A3 quer (mit Eintragung des Büro-namens in der rechten oberen Ecke).
b) Referenzprojekt 2: Wettbewerbserfolg (Preise oder Anerkennung) aus einem regulären Wettbewerbsverfahren (nicht Verhandlungsverfahren, Mehrfachbeauf-tragung) Wettbewerbs-Erfolg nach dem 1.1.2004
Oder
Eine Auszeichnung eines realisierten Projektes (z.B. BDAAuszeichnung guter Bauten, Kammerauszeichnung Beispielhaftes Bauen, Dt. Städtebaupreis …), Realisierung des Projektes nach dem 1.1.2000. Je Projekt maximal eine Seite im Format A3 quer (mit Eintragung des Büronamens in der rechten oberen Ecke).
Bewerbungsunterlagen:
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
1) Formular Bewerbererklärung
Mit Erklärung Teilnahmehindernis i.S. von § 4 Abs. 2 RPW 2013 und Aus-schlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
2) Nachweis Referenzprojekt 1 (max. 1 A3);
3) Nachweis Referenzprojekt 2 (max. 1 A3);
4) Teilnahmeberechtigung (z. B. Eintragungsurkunde Architektenkammer).
Die vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Diese können beim Staatsanzeiger oder auf der Internetseite des wettbewerbsbetreuenden Büros unter www.fpz-zeese.de eingesehen und heruntergeladen werden. Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 13.7.2019 einzureichen an: fpz@fpz-zeese.de
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht zugelassen und werden zur Zulassung nicht herangezogen.
Referenzen und Nachweise werden nicht beurteilt.
Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Stadtplanern und/oder Landschaftsarchitekten. Die Hinzuziehung von Verkehrsplanern als Berater wird dringend empfohlen. Dies gilt auch für die vorab ausgewählten Teilnehmer. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die in der Bekanntmachung/Auslobung genannten fachlichen Anforderungen und sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/Stadtplaner/Landschaftsarchitekt führen dürfen. Ist die Berufsbezeichnung im Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, ist ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis zulässig, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU (ABI. EU Nr. L 354/132) über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen oder der bevollmächtigte Vertreter und Verfasser der Wettbewerbsarbeit die genannten Anforderungen an natürliche Personen erfüllt.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Gemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Gemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen
Erfüllt. Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4 Abs. 2
Beschriebenen Kriterien. Berater, Fachplaner, Sachverständige
Unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Für das Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Wettbewerb
Werden von allen preistragenden Teilnehmern die
Folgenden Eignungskriterien abgefragt und Nachweise gefordert:
a) min. 2 Architekten und 1 Stadtplaner und/oder 1 Landschaftsarchitekt gem. § 48 (3) Nr. 1 VgV (ggf. mit Eignungsleihe gem. § 47 VgV);
b) Nachweis zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung für Planerleistungen mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden bzw. die entsprechende Deckungszu-sage einer Versicherung im Auftragsfall (zweifach maximiert);
c) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach BW Vergabe- und Tariftreuegesetz.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
: Architekt, Stadtplaner, Landschaftsarchitekt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Höchstzahl: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
– Baur Consult Architekten und Ingenieure, Haßfurt
– Hähnig Gemmeke Freie Architekten BDA, Tübingen
— Hirner und Riehl Architekten und Stadtplaner PartGmbB, München
— Holl Wieden Partnerschaft Stadtplaner und Architekten, Würzburg
— Morpho-Logic Architekten BDA Stadtplaner, München
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Kriterien für die Bewertung der Projekte/Wettbewerbsbeiträge:
— Qualität des städtebaulichen Gesamtkonzeptes,
— Städtebauliche Qualität,
— Freiraumqualitäten,
— Verkehrliche Funktionalität,
— Verknüpfung der Stadtbereiche,
— Nachhaltigkeit (Funktionalität, Konstruktion und Wirtschaftlichkeit, ökologisch Anforderungen, Umweltqualität, Baumbestände etc.).
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzu-nehmen.
13
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/07/2019
Ortszeit: 23:59
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 25/07/2019
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf der Basis von Honoraranteilen für die Leistungen des städtebaulichen Entwurfs (gem. Merkblatt 51 AKBW) sowie der HOAI, § 34 (Objektplanung Gebäude), § 39 (Objektplanung Freianlagen) und § 47
(Objektplanung Verkehrsanlagen). Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird zusätzlich vergütet.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis (ca. 40 %) 49 000 EUR, netto;
2. Preis (ca. 30 %) 37 000 EUR, netto;
3. Preis (ca. 20 %) 25 000 EUR, netto;
2 Anerkennungen (ca. 10 %) 2 x 6 500 EUR netto.
Im Auftragsfall wird das Preisgeld mit dem Auftragshonorar für die Planungsleistungen zur Realisierung verrechnet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamt-summe durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die Preisgelder und Preisgerichtshonorare werden vom Auslober ausgezahlt.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisrichter (alph.)
1. Werner Binotto, Architekt, Kantonsbaumeister St. Gallen
2. Peter Brückner, Architekt und Stadtplaner, Tirschenreuth
3. Manfred Grüner, Architekt, Reg. Ufr., Leiter SG 34, WÜ
4. Stefanie Jühling, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, MÜ
5. Prof. Johannes Kappler, Architekt und Stadtplaner, NÜ
6. Prof. Dita Ley, Architektin und Stadtplanerin, Stuttgart
7. Prof. Martin Schirmer, Architekt und Stadtplaner, WÜ
8. Prof. Wolfgang Fischer, Architekt, Würzburg
Stellvertreter Fachpreisrichter
9. Bernhard Joos, Architekt, Unt. Denkmalbehörde LRA, Haßfurt
10. Alexander Zeller, Architekt, Reg. Ufr., SG 34, WÜ
Sachpreisrichter
1. Erster Bürgermeister Günther Werner
2. Wolfgang Braun, Amtsleiter Bauamt Stadt Haßfurt
3. Wolfgang Hömer, Kämmerer Stadt Haßfurt
4. Stefanie Schilling, Stadtratsfraktion CSU/Junge Liste
5. Jürgen Bätz, Stadtratsfraktion Wählergemeinschaft
6. Manfred Finster, Stadtratsfraktion SPD
7. Annette Marquardt, Stadtratsfraktion B90/Die Grünen/Liste für aktiven Umweltschutz
Stellvertreter Sachpreisrichter
8. Stephan Schneider, Leiter Hauptamt, Geschäftsleitung
9. Robert Barth, Stabsstelle Stadtplanung
Berater
-Prof. Hartmut Topp, Verkehrsplaner, Kaiserslautern
-Hartmut Müller, Leiter Lokale Nahverkehrspläne VGN NÜ
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Termine 2019 (Auszug):
25.7.2019 Ausgabe/Versand der Wettbewerbsunterlagen
Bis 11.9.2019 schriftliche Rückfragen
16.9.2019 Kolloquium: Beantwortung von Rückfragen/Ortsbegehung
21.10.2019 Einlieferung der Planunterlagen
25.10.2019 Einlieferung Modell
29.11.2019 Preisgericht
Zuschlagskriterien zur Auftragsvergabe und im Verhandlungsverfahren:
— Wettbewerbsergebnis 50 %,
— Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses (unter Würdigung des Preisge.
Richtsprotokolls) 20 %
— Projektumsetzung (Wirtschaftlichkeit, Kostenund Terminplanung) 15 %,
— Team (Projektleiter, Projektbearbeiter), Gesamteindruck der Vorstellung 10 %,
— Honorarangebot, Nebenkosten 5 %.
Die Ausloberin wird nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens gem. § 3 Abs 4b VgV mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln.
Die Ausloberin behält sich gemäß §17 Abs. 11 VgV das Recht vor, an den Wettbewerbsgewinner zu vergeben ohne in Verhandlungen mit den anderen Preisträgern einzutreten.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Promenade 27, Postfach 606
Ansbach
91522
Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Brief-form, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/06/2019
Deutschland-Hassfurt: Architekturentwurf
2019/S 115-283298
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadtverwaltung Haßfurt
Hauptstraße 5
Hassfurt
97437
Deutschland
Kontaktstelle(n): Robert Barth
Telefon: +49 9521688133
E-Mail: bau@hassfurt.de
Fax: +49 9521688281
NUTS-Code: DE267
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hassfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hassfurt.de
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=168395
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.fpz-zeese.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5) Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Neugestaltung Bahnhofsareal mit ZOB
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/40.5
II.1.2) CPV-Code Hauptteil
71220000
II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
71220000
71400000
71000000
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Wettbewerbsaufgabe umfasst die bauliche Gestaltung und die funktionale Neuorganisation des Busbahnhofs mit der Umgestaltung des Bahnhofsplatzes, die Neuordnung der Parkierung, einschl. P&R-Anlagen, die Aufwertung der Verkehrs- und Freiflächen mit Verbesserung der Wegeanbindungen (Altstadt, Flori-ansplatz, EZO-Kreisel und Kreisverkehr Mittlere Mühle im Ideenbereich), die Einbindung der barrierefreien Umgestaltungen des Bahnhofs (DBAG), die Verbesse-rung der Zufahrt zur Altstadttiefgarage, das Aufzeigen von evtl. alternativen Nutzungsspektren für das Bahnhofsgebäude, die Prüfung ergänzender Nutzungen z. B. Jugend + Kultur, Handel + DL, Wohnen, die Verbesserung der Fuß und Radwegeanbindungen, um die südlich gelegene Altstadt besser einbinden zu können (Ideenbereich).
Der Wettbewerb wird
a) mit vorgeschaltetem Teilnahme-Auswahlverfahren, gemäß VgV, Abschnitt 6;
b) in der Wettbewerbsdurchführung gemäß RPW 2013 und
c) mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren zur Auftragsvergabe nach VgV durchgeführt.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Alle Bewerber/-innen, die die formalen Kriterien ausnahmslos erfüllen und den formalen Nachweis der Eignungskriterien erbracht haben, qualifizieren sich für die Teilnahme am Wettbewerb. Sollten mehr Bewerbungen zugelassen werden als Teilnehmer am Planungswettbewerb vorgesehen sind, erfolgt die Auswahl der Teilnehmer /-innen durch separate Losziehung.
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind die nachfolgenden Unterlagen digital (an fpz@fpz-zeese.de) in der genannten Reihenfolge in insgesamt einer PDF-Datei einzureichen:
Zulassungskriterien:
a) Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung;
b) Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation durch aktuellen Nachweis der Berufszulassung (z. B. Kammerausweis);
c) Bewerbererklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift aller Teilnahmeberechtigten (bei Bewerbergemeinschaften Angabe des Federführenden Bewerbers) inkl. Erklärung, dass die Ausschlusskriterien des § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht bestehen;
d) Nachweis der fachlichen Eignung, wie nachfolgend dargestellt.
Eignungskriterien (formal):
a) Referenzprojekt 1: Umsetzung eines Projektes vergleichbarer Aufgabenstellung (Umgestaltungsmaßnahme im öffentlichen Raum, innerörtliche Verkehrs- und Freianlagen), Baukosten mind. 1,5 Mio. EUR brutto (ohne Infrastruktur, Leitungen etc.), Leistungsanteil mind. LPH 1-5 und KüOL gemäß HOAI, Umsetzungszeit-raum ab 2004, maximal eine Seite im Format A3 quer (mit Eintragung des Büro-namens in der rechten oberen Ecke).
b) Referenzprojekt 2: Wettbewerbserfolg (Preise oder Anerkennung) aus einem regulären Wettbewerbsverfahren (nicht Verhandlungsverfahren, Mehrfachbeauf-tragung) Wettbewerbs-Erfolg nach dem 1.1.2004
Oder
Eine Auszeichnung eines realisierten Projektes (z.B. BDAAuszeichnung guter Bauten, Kammerauszeichnung Beispielhaftes Bauen, Dt. Städtebaupreis …), Realisierung des Projektes nach dem 1.1.2000. Je Projekt maximal eine Seite im Format A3 quer (mit Eintragung des Büronamens in der rechten oberen Ecke).
Bewerbungsunterlagen:
Für die Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
1) Formular Bewerbererklärung
Mit Erklärung Teilnahmehindernis i.S. von § 4 Abs. 2 RPW 2013 und Aus-schlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB
2) Nachweis Referenzprojekt 1 (max. 1 A3);
3) Nachweis Referenzprojekt 2 (max. 1 A3);
4) Teilnahmeberechtigung (z. B. Eintragungsurkunde Architektenkammer).
Die vorgegebenen Formblätter sind zu verwenden. Diese können beim Staatsanzeiger oder auf der Internetseite des wettbewerbsbetreuenden Büros unter www.fpz-zeese.de eingesehen und heruntergeladen werden. Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 13.7.2019 einzureichen an: fpz@fpz-zeese.de
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht zugelassen und werden zur Zulassung nicht herangezogen.
Referenzen und Nachweise werden nicht beurteilt.
Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Stadtplanern und/oder Landschaftsarchitekten. Die Hinzuziehung von Verkehrsplanern als Berater wird dringend empfohlen. Dies gilt auch für die vorab ausgewählten Teilnehmer. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die in der Bekanntmachung/Auslobung genannten fachlichen Anforderungen und sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/Stadtplaner/Landschaftsarchitekt führen dürfen. Ist die Berufsbezeichnung im Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, ist ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis zulässig, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU (ABI. EU Nr. L 354/132) über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen oder der bevollmächtigte Vertreter und Verfasser der Wettbewerbsarbeit die genannten Anforderungen an natürliche Personen erfüllt.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Gemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Gemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen
Erfüllt. Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4 Abs. 2
Beschriebenen Kriterien. Berater, Fachplaner, Sachverständige
Unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Für das Verhandlungsverfahren im Anschluss an den Wettbewerb
Werden von allen preistragenden Teilnehmern die
Folgenden Eignungskriterien abgefragt und Nachweise gefordert:
a) min. 2 Architekten und 1 Stadtplaner und/oder 1 Landschaftsarchitekt gem. § 48 (3) Nr. 1 VgV (ggf. mit Eignungsleihe gem. § 47 VgV);
b) Nachweis zum Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung für Planerleistungen mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden bzw. die entsprechende Deckungszu-sage einer Versicherung im Auftragsfall (zweifach maximiert);
c) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach BW Vergabe- und Tariftreuegesetz.
III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
: Architekt, Stadtplaner, Landschaftsarchitekt
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Höchstzahl: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
– Baur Consult Architekten und Ingenieure, Haßfurt
– Hähnig Gemmeke Freie Architekten BDA, Tübingen
— Hirner und Riehl Architekten und Stadtplaner PartGmbB, München
— Holl Wieden Partnerschaft Stadtplaner und Architekten, Würzburg
— Morpho-Logic Architekten BDA Stadtplaner, München
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Kriterien für die Bewertung der Projekte/Wettbewerbsbeiträge:
— Qualität des städtebaulichen Gesamtkonzeptes,
— Städtebauliche Qualität,
— Freiraumqualitäten,
— Verkehrliche Funktionalität,
— Verknüpfung der Stadtbereiche,
— Nachhaltigkeit (Funktionalität, Konstruktion und Wirtschaftlichkeit, ökologisch Anforderungen, Umweltqualität, Baumbestände etc.).
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die angegebenen Kriterien zu differenzieren und eine Gewichtung vorzu-nehmen.
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IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/07/2019
Ortszeit: 23:59
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 25/07/2019
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf der Basis von Honoraranteilen für die Leistungen des städtebaulichen Entwurfs (gem. Merkblatt 51 AKBW) sowie der HOAI, § 34 (Objektplanung Gebäude), § 39 (Objektplanung Freianlagen) und § 47
(Objektplanung Verkehrsanlagen). Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird zusätzlich vergütet.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis (ca. 40 %) 49 000 EUR, netto;
2. Preis (ca. 30 %) 37 000 EUR, netto;
3. Preis (ca. 20 %) 25 000 EUR, netto;
2 Anerkennungen (ca. 10 %) 2 x 6 500 EUR netto.
Im Auftragsfall wird das Preisgeld mit dem Auftragshonorar für die Planungsleistungen zur Realisierung verrechnet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamt-summe durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die Preisgelder und Preisgerichtshonorare werden vom Auslober ausgezahlt.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Fachpreisrichter (alph.)
1. Werner Binotto, Architekt, Kantonsbaumeister St. Gallen
2. Peter Brückner, Architekt und Stadtplaner, Tirschenreuth
3. Manfred Grüner, Architekt, Reg. Ufr., Leiter SG 34, WÜ
4. Stefanie Jühling, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, MÜ
5. Prof. Johannes Kappler, Architekt und Stadtplaner, NÜ
6. Prof. Dita Ley, Architektin und Stadtplanerin, Stuttgart
7. Prof. Martin Schirmer, Architekt und Stadtplaner, WÜ
8. Prof. Wolfgang Fischer, Architekt, Würzburg
Stellvertreter Fachpreisrichter
9. Bernhard Joos, Architekt, Unt. Denkmalbehörde LRA, Haßfurt
10. Alexander Zeller, Architekt, Reg. Ufr., SG 34, WÜ
Sachpreisrichter
1. Erster Bürgermeister Günther Werner
2. Wolfgang Braun, Amtsleiter Bauamt Stadt Haßfurt
3. Wolfgang Hömer, Kämmerer Stadt Haßfurt
4. Stefanie Schilling, Stadtratsfraktion CSU/Junge Liste
5. Jürgen Bätz, Stadtratsfraktion Wählergemeinschaft
6. Manfred Finster, Stadtratsfraktion SPD
7. Annette Marquardt, Stadtratsfraktion B90/Die Grünen/Liste für aktiven Umweltschutz
Stellvertreter Sachpreisrichter
8. Stephan Schneider, Leiter Hauptamt, Geschäftsleitung
9. Robert Barth, Stabsstelle Stadtplanung
Berater
-Prof. Hartmut Topp, Verkehrsplaner, Kaiserslautern
-Hartmut Müller, Leiter Lokale Nahverkehrspläne VGN NÜ
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Termine 2019 (Auszug):
25.7.2019 Ausgabe/Versand der Wettbewerbsunterlagen
Bis 11.9.2019 schriftliche Rückfragen
16.9.2019 Kolloquium: Beantwortung von Rückfragen/Ortsbegehung
21.10.2019 Einlieferung der Planunterlagen
25.10.2019 Einlieferung Modell
29.11.2019 Preisgericht
Zuschlagskriterien zur Auftragsvergabe und im Verhandlungsverfahren:
— Wettbewerbsergebnis 50 %,
— Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses (unter Würdigung des Preisge.
Richtsprotokolls) 20 %
— Projektumsetzung (Wirtschaftlichkeit, Kostenund Terminplanung) 15 %,
— Team (Projektleiter, Projektbearbeiter), Gesamteindruck der Vorstellung 10 %,
— Honorarangebot, Nebenkosten 5 %.
Die Ausloberin wird nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens gem. § 3 Abs 4b VgV mit allen Preisträgern über den Auftrag verhandeln.
Die Ausloberin behält sich gemäß §17 Abs. 11 VgV das Recht vor, an den Wettbewerbsgewinner zu vergeben ohne in Verhandlungen mit den anderen Preisträgern einzutreten.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Promenade 27, Postfach 606
Ansbach
91522
Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Brief-form, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/06/2019