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  • Neues Quartier am Thüringer Bahnhof
  • Neues Quartier am Thüringer Bahnhof
  • Neues Quartier am Thüringer Bahnhof
  • 2. Preis: Dietzsch & Weber Architekten, Halle (Saale)
  • 1. Preis: Schönborn Schmitz Architekten, Berlin
  • 3. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig

Neues Quartier am Thüringer Bahnhof , Halle (Saale)/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2031666
Tag der Veröffentlichung
18.05.2021
Aktualisiert am
02.06.2021
Verfahrensart
Einladungswettbewerb
Teilnehmer
Architekt*innen
Beteiligung
7 Arbeiten
Auslober
Koordination
eww architekten & ingenieure Euen, Wolf und Winter GmbH, Halle (Saale)
Abgabetermin
12.03.2021
Preisgerichtssitzung
21.04.2021

1. Preis

Schönborn Schmitz Architekten, Berlin
in ARGE mit
QUERFELD EINS Landschaft | Städtebau | Architektur, Dresden
  • 1. Preis: Schönborn Schmitz Architekten, Berlin
  • 1. Preis: Schönborn Schmitz Architekten, Berlin
  • 1. Preis: Schönborn Schmitz Architekten, Berlin
  • 1. Preis: Schönborn Schmitz Architekten, Berlin
  • 1. Preis: Schönborn Schmitz Architekten, Berlin
  • 1. Preis: Schönborn Schmitz Architekten, Berlin
  • 1. Preis: Schönborn Schmitz Architekten, Berlin
  • 1. Preis: Schönborn Schmitz Architekten, Berlin
  • 1. Preis: Schönborn Schmitz Architekten, Berlin
  • 1. Preis: Schönborn Schmitz Architekten, Berlin

2. Preis

Dietzsch & Weber Architekten, Halle (Saale)
  • 2. Preis: Dietzsch & Weber Architekten, Halle (Saale)
  • 2. Preis: Dietzsch & Weber Architekten, Halle (Saale)
  • 2. Preis: Dietzsch & Weber Architekten, Halle (Saale)
  • 2. Preis: Dietzsch & Weber Architekten, Halle (Saale)
  • 2. Preis: Dietzsch & Weber Architekten, Halle (Saale)
  • 2. Preis: Dietzsch & Weber Architekten, Halle (Saale)
  • 2. Preis: Dietzsch & Weber Architekten, Halle (Saale)
  • 2. Preis: Dietzsch & Weber Architekten, Halle (Saale)
  • 2. Preis: Dietzsch & Weber Architekten, Halle (Saale)
  • 2. Preis: Dietzsch & Weber Architekten, Halle (Saale)
  • 2. Preis: Dietzsch & Weber Architekten, Halle (Saale)
  • 2. Preis: Dietzsch & Weber Architekten, Halle (Saale)

3. Preis

Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
  • 3. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
  • 3. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
  • 3. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
  • 3. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
  • 3. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
  • 3. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
  • 3. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
  • 3. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
  • 3. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
  • 3. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
  • 3. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
  • 3. Preis: Octagon Architekturkollektiv, Leipzig
Verfahrensart
Nicht offener städtebaulicher Ideenwettbewerb mit Realisierungsanteil als Einladungswettbewerb

Teilnehmer
ATELIER 30 Architekten GmbH BDA (Kassel)
Däschler Architekten & Ingenieure GmbH BDA (Halle)
Dietzsch & Weber Architekten BDA (Halle)
Hobusch + Kuppardt Architekten BDA (Leipzig)
Naumann Wasserkampf BDA (Weimar)
Octagon Architekturkollektiv (Leipzig)
Schönborn Schmitz Architekten (Berlin)
Snarq BDA (Halle)

Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Findung eines städtebaulichen Bebauungskonzeptes für ein durchmischtes Wohn- und Arbeitsquartier in direkter Nähe zum Bürgerpark am ehem. Thüringer Bahnhof, in Halle (Saale) unter dem Arbeitstitel „neues Quartier am Thüringer Bahnhof“.

Das zu betrachtende Areal mit ca. 45.000 m2 erstreckt sich über die gesamte Fläche zwischen Julius-Ebeling-Straße (Nord) und Schmiedstraße (Süd) sowie Merseburger Straße (Ost) und dem Park am Thüringer Bahnhof (West). Derzeit befinden sich 13 zusammenhängende Flurstücke im Eigentum der Ausloberin. (ca. 24.000 m2)
Der zu beplanende Bereich umfasst ca. 38.000 m2 des Areals und unterteilt sich in einen „Ideenbereich“ und einen „Realisierungsbereich“. In letzterem gilt § 34 BauGB und der Siegerentwurf soll auf diesem Gebiet zeitnah realisiert werden. Hierzu wird die Ausloberin einem Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest bis Leistungsphase 4 nach § 34 der geltenden HOAI für den Bereich nach § 34 übertragen.
Für den „Ideenbereich“ wird auf Grundlage der Wettbewerbsergebnisse durch die Stadt Halle ein Bebauungsplan erstellt, der nach § 6a BauNVO ein urbanes Gebiet festsetzt (siehe hierzu Anlage 2.1 – Angaben Bearbeitungsbereiche).

Besondere Bedeutung kommt der Berücksichtigung der vorhandenen umgebenden Bebauung sowie der Vernetzung mit dem städtebaulichen Umfeld zu.
Das besondere Augenmerk gilt der passenden Art und dem angemessenen Maß der baulichen Nutzung. Der Entwurf muss zwischen „Außen und Innen“ -der Blockkontur und dem Innenbereich- sinnvoll vermitteln und einen nachhaltigen Mehrwert für den Stadtteil darstellen.

Auf dem Areal soll ein lebendiges Quartier entstehen, das sich durch eine Durchmischung von Wohn-, und Gewerbeeinheiten sowie attraktiven Freizeitmöglichkeiten und Freiräumen auszeichnet und die Qualität eines urbanen Gebietes aufweist.
Die Mischung Wohnen/ Gewerbe soll im Verhältnis 80 zu 20 stehen.

Ziel ist es, die Potentiale der Grundstücke zu ermitteln und zu visualisieren, die wirtschaftliche Machbarkeit zu dokumentieren und dem Bauherrn bzw. der Stadt Halle eine Entscheidungsgrundlage für das geplante B-Plan Verfahren und die beabsichtigte Architektenbeauftragung zu liefern.

Fachpreisrichter*innen
Prof. Dipl.-Ing. Matthias Grunwald, Architekt, Leipzig (Vorsitzender)
Dipl.-Ing. Susanne Wartzeck, Architektin BDA, Dipperz
Dipl.-Ing. Eckart Rohde, Architekt BDA, Dresden
Dr. Dipl.-Ing. Frank Amey, Stadt- und Regionalplaner, Leipzig

Sachpreisrichter
Dipl.- Betriebswirt Heiko Schaar (ISI HOME)
B.A. Immobilienwirtschaft Hr. Philipp Raasch (ISI HOME)
Dipl.-Ing. Architekt (FH) René Rebenstorf (Stadt Halle)

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober, die mit dem 1. und 2. Preis ausgezeichneten Arbeiten überarbeiten zu lassen. Dabei sind die in der Beurteilung abgegebenen Hinweise vor einer weiteren Beauftragung zu berücksichtigen. Empfohlen wird hierbei die Rückkopplung mit der Stadt in verschiedener Hinsicht, unter anderem:
- Genehmigungsfähigkeit nach §34 im Realisierungsbereich
- Baumerhalt
- Überarbeitung der Hochpunkte am Park
- Planungsrechtschaffung B-Plan

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