- wa-ID
- wa-2031410
- Tag der Veröffentlichung
- 08.04.2021
- Aktualisiert am
- 08.04.2021
- Verfahrensart
- Sonstiger Wettbewerb
- Teilnehmer
- Architekt*innen
- Beteiligung
- 6 Arbeiten
- Auslober
-
Stadtverwaltung
Remseck am Neckar - Preisgerichtssitzung
- 14.01.2021
Verfahrensart
Konzeptvergabe
Verfahrensaufgabe
Nach Abbruch des ehemaligen Rathauses Neckargröningen steht das Gelände für eine Neubebauung zur Verfügung. Da in der Stadt Remseck am Neckar eine starke Nachfrage nach Wohnraum besteht, soll die Fläche insbesondere mit Wohnbebauung überplant werden. Es soll ein städtebaulich und architektonisch attraktives Stadtquartier mit Wohnraum für alle Generationen, für Familien mit Kindern und Senioren entwickelt werden.
Wohnkonzepte, die das Ziel des gemeinschaftlichen Mehrgenerationenwohnens verfolgen und / oder die Schaffung von geförderten Mietwohnungen vorsehen, sind ausdrücklich erwünscht.
Büronutzung, Dienstleitungsbetriebe, Arztpraxen oder in einem Wohngebiet nicht störende Gewerbebetriebe können vorgesehen werden, sofern sie untergeordnet sind, d.h. maximal auf einer Fläche von einem Geschoss eines Gebäudes.
Der private Freiraum trägt entscheidend zur Wohnqualität bei. Gewünscht sind zum einem private Freibereiche, die die Privatsphäre wahren, als auch gemeinschaftliche Freiräume, die von allen Bewohnern genutzt werden können.
Preisrichter*innen
Thomas Herrmann (Vorsitz)
Birgit Priebe
Jürgen Kapfer
Konzeptvergabe
Verfahrensaufgabe
Nach Abbruch des ehemaligen Rathauses Neckargröningen steht das Gelände für eine Neubebauung zur Verfügung. Da in der Stadt Remseck am Neckar eine starke Nachfrage nach Wohnraum besteht, soll die Fläche insbesondere mit Wohnbebauung überplant werden. Es soll ein städtebaulich und architektonisch attraktives Stadtquartier mit Wohnraum für alle Generationen, für Familien mit Kindern und Senioren entwickelt werden.
Wohnkonzepte, die das Ziel des gemeinschaftlichen Mehrgenerationenwohnens verfolgen und / oder die Schaffung von geförderten Mietwohnungen vorsehen, sind ausdrücklich erwünscht.
Büronutzung, Dienstleitungsbetriebe, Arztpraxen oder in einem Wohngebiet nicht störende Gewerbebetriebe können vorgesehen werden, sofern sie untergeordnet sind, d.h. maximal auf einer Fläche von einem Geschoss eines Gebäudes.
Der private Freiraum trägt entscheidend zur Wohnqualität bei. Gewünscht sind zum einem private Freibereiche, die die Privatsphäre wahren, als auch gemeinschaftliche Freiräume, die von allen Bewohnern genutzt werden können.
Preisrichter*innen
Thomas Herrmann (Vorsitz)
Birgit Priebe
Jürgen Kapfer