- wa-ID
- wa-2034128
- Tag der Veröffentlichung
- 18.05.2022
- Aktualisiert am
- 02.03.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Landschaftsarchitekt*innen mit Ingenieur*innen für die Leistungen der Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen
- Beteiligung
- 8 Arbeiten
- Auslober
-
Stadt Itzehoe
Bauamt der Stadt Itzehoe - Koordination
- D&K drost consult GmbH, Hamburg
- Bewerbungsschluss
- 08.07.2022 14:00
- Abgabetermin
- 28.11.2022 12:00
- Preisgerichtssitzung
- 09.02.2023
Nicht offener, einphasiger, landschafts-/freiraumplanerischer und wasserbaulicher Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV
Wettbewerbsaufgabe
Die Kreisstadt Itzehoe ist ein Mittelzentrum mit rund 32.000 Einwohner*innen. Sie beabsichtigt den Bereich der historischen Störschleife neu zu gestalten und so die Zuschüttung der alten Störschleife - als Teil der Innenstadtsanierung in den 1970er Jahren - zu nivellieren. Zentrales Anliegen ist das stadtprägende Element des Wassers wieder erlebbar zu machen und als identitätsstiftendes Element zu reaktivieren. Die entsprechende Initiative geht auf den Verein Störauf e.V. zurück. Am 26.09.2021 wurde beim Bürgerentscheid mehrheitlich für eine Neue Störschleife gestimmt. Im Ergebnis soll der ehemalige Flussverlauf in Teilen nachempfunden werden. Dabei sollen hochwertige landschaftsplanerische Räume geschaffen werden, die Itzehoe attraktiver machen, kulturell bereichern und gleichzeitig, im innerstädtischen Bereich, lebendige Treffpunkte und Aufenthaltsräume schaffen. Die geplanten städtischen Grün-, Wasser- und Freiflächen im zentrumsnahmen Bereich leisten einen Beitrag zur Anpassung urbaner Räume an die Folgen des Klimawandels und sollen insgesamt zu einer Aufwertung der Itzehoer Innenstadt beitragen.
Bei der Neuen Störschleife wird es sich um ein tideunabhängiges künstliches Gewässer handeln, welches entsprechend technisch umgesetzt und ausgerüstet werden muss. Die Neue Störschleife soll sich über eine Länge von etwa 490 m erstrecken. Bei einer derzeit angenommenen Breite von durch-schnittlich etwa 4 m ergibt sich daraus eine Wasserfläche von ca. 1.960 m², wobei erforderliche Querungen und eventuelle Engstellen noch nicht berücksichtigt sind.
Die zu betrachtenden und beplanenden Flächen umfassen etwa 14.300 m² und gliedern sich in drei Teilbereiche. Das Teilgebiet Mitte ist etwa 8.500 m² groß und umfasst den Bereich des Stadttheaters. Dieses Teilgebiet liegt im Bereich des Sanierungsgebietes Innenstadt und somit im Kontext des Bund-Länder-Programms Lebendige Zentren. Für die Maßnahme in diesem Teilgebiet ist der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln geplant. Hier soll eine Wasserfläche bzw. ein Wasserverlauf geschaffen werden, der die Neuordnung und Aufwertung des Theaterplatzes und Theaterumfeldes unterstützt. Die Anmutung soll urban und multifunktional sein und eine attraktive Gestaltung aufweisen, die innerstädtischen Charakter hat. Ziel ist es auch, diesen Bereich als kulturellen und gastronomischen Schwerpunkt der Innenstadt weiterzuentwickeln. Entscheidend wird es zudem sein, Verbindungen und Anknüpfungs-punkte zur weiteren Innenstadt zu ermöglichen und planerisch zu schaffen.
Teilbereich 1 - im Westen liegend mit etwa 3.850 m² - und Teilbereich 2 - im Osten liegend mit ca. 2.000 m² - werden mit dem Bundes-Förderprogramm Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel unterstützt. Zusammen sind sie etwa 5.850 m² groß. In Teilbereich 1 sind ein Wasserspielplatz und ein Wassergarten vorgesehen mit einer naturnahen Gestaltung. Die Wasserfläche/ der Wasserverlauf ist etwa 4 m breit auszubilden. In Teilbereich 2 soll die Wasserfläche/ der Wasserverlauf in etwa die gleiche Breite aufweisen, darüber hinaus sollen hier naturnahe Grünflächen entstehen.
Das Projekt soll - vor allem in den Teilbereichen 1 und 2 - die urbane Biodiversität und räumliche Vielfalt erhöhen und zur Steigerung der Resilienz insbesondere gegenüber Sommerhitze beitragen. Im Ergebnis soll das Stadtklima verbessert werden. Obligatorisch sind eine barrierefreie Ausführung und die Förderung der nachhaltigen Mobilität.
Insgesamt sollen Planungsleistungen im landschafts-/ freiraumplanerischen Bereich erbracht werden. Ebenso sind Ingenieurbauwerke zu entwickeln und flankierend bzw. ergänzend eine Verkehrsplanung vorzunehmen. Die Summe der Investitionskosten soll rund 16 Mio. Euro (Brutto) nicht überschreiten.
Fachpreisrichter*innen
Jens Bendfeldt, Landschaftsarchitekt, BHF Bendfeldt Herrmann Franke LandschaftsArchitekten, Kiel (Vorsitz)
Dieter Richter, Architekt, RICHTER Architekten + Stadtplaner, Kiel
Silke Faber, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg, Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung (WSB), Referatsleiterin Integrierte Stadtteilentwicklung
Dr. Michael Großmann, Verkehrsplaner, SBI | Beratende Ingenieure für Bau - Verkehr - Vermessung, Hamburg
Michael Hohmann, Wasserbauingenieur, MASUCH + OLBRISCH - Ingenieurgesellschaft für das Bauwesen mbH, Oststeinbek
Imme Lindemann, Leiterin, Stadtplanungsabteilung, Stadt Itzehoe
Jörg Michel, Landschaftsarchitekt, POLA Landschaftsarchitekten, Berlin
Sachpreisrichter*innen
Ralf Hoppe, Bürgermeister, Stadt Itzehoe
Josefine Möller, Klimaschutzmanagerin, Stadt Itzehoe
Ole Jebsen, BBSR
Hilke Jeppe, Verein Störauf e.V.
Eva Gruitrooy, Vorsitzende Stadtentwicklungsausschuss, Stadt Itzehoe
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt die Verfasser*innen der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit 1071 mit der Weiterbearbeitung des Entwurfes zu beauftragen.
Weitere Informationen zu dem Ergebnis finden Sie unter:
www.itzehoe.de/wirtschaft-stadtentwicklung/neue-stoerschleife/projekt
Deutschland-Itzehoe: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2022/S 112-316482
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 096-266247)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Reichenstraße 23
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt der Stadt Itzehoe
E-Mail: bettina.buehse@itzehoe.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.itzehoe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neue Störschleife - Wasser in die Stadt Nachbildung eines Teilstücks der historischen Störschleife
Nicht offener, einphasiger, landschafts-/freiraumplanerischer und wasserbaulicher Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV
Die Kreisstadt Itzehoe ist ein Mittelzentrum mit rund 32.000 Einwohner*innen. Sie beabsichtigt den Bereich der historischen Störschleife neu zu gestalten und so die Zuschüttung der alten Störschleife - als Teil der Innenstadtsanierung in den 1970er Jahren - zu nivellieren. Zentrales Anliegen ist das stadtprägende Element des Wassers wieder erlebbar zu machen und als identitätsstiftendes Element zu reaktivieren. Die entsprechende Initiative geht auf den Verein Störauf e.V. zurück. Am 26.09.2021 wurde beim Bürgerentscheid mehrheitlich für eine "Neue Störschleife" gestimmt. Im Ergebnis soll der ehemalige Flussverlauf in Teilen nachempfunden werden. Dabei sollen hochwertige landschaftsplanerische Räume geschaffen werden, die Itzehoe attraktiver machen, kulturell bereichern und gleichzeitig, im innerstädtischen Bereich, lebendige Treffpunkte und Aufenthaltsräume schaffen. Die geplanten städtischen Grün-, Wasser- und Freiflächen im zentrumsnahmen Bereich leisten einen Beitrag zur Anpassung urbaner Räume an die Folgen des Klimawandels und sollen insgesamt zu einer Aufwertung der Itzehoer Innenstadt beitragen.
Bei der "Neuen Störschleife" wird es sich um ein tideunabhängiges künstliches Gewässer handeln, welches entsprechend technisch umgesetzt und ausgerüstet werden muss. Die "Neue Störschleife" soll sich über eine Länge von ca. 490 m erstrecken. Bei einer derzeit angenommenen Breite von durch-schnittlich etwa 4 m ergibt sich daraus eine Wasserfläche von ca. 1.960 m², wobei erforderliche Querungen und eventuelle Engstellen noch nicht berücksichtigt sind.
Die zu betrachtenden und beplanenden Flächen umfassen ca. 14.300 m² und gliedern sich in 3 Teilbereiche. Das Teilgebiet Mitte ist ca. 8.500 m² groß und umfasst den Bereich des Stadttheaters. Dieses Teilgebiet liegt im Bereich des Sanierungsgebietes "Innenstadt" und somit im Kontext des Bund-Länder-Programms "Lebendige Zentren". Für die Maßnahme in diesem Teilgebiet ist der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln geplant. Hier soll eine Wasserfläche bzw. ein Wasserverlauf geschaffen werden, der die Neuordnung und Aufwertung des Theaterplatzes und Theaterumfeldes unterstützt. Die Anmutung soll urban und multifunktional sein und eine attraktive Gestaltung aufweisen, die innerstädtischen Charakter hat. Ziel ist es auch, diesen Bereich als kulturellen und gastronomischen Schwerpunkt der Innenstadt weiterzuentwickeln. Entscheidend wird es zudem sein, Verbindungen und Anknüpfungspunkte zur weiteren Innenstadt zu ermöglichen und planerisch zu schaffen.
Teilbereich 1 - im Westen liegend mit ca. 3.850 m² - und Teilbereich 2 - im Osten liegend mit ca. 2.000 m² - werden mit dem Bundes-Förderprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" unterstützt. Zusammen sind sie ca. 5.850 m² groß. In Teilbereich 1 sind ein Wasserspielplatz und ein Wassergarten vorgesehen mit einer naturnahen Gestaltung. Die Wasserfläche/ der Wasserverlauf ist ca. 4 m breit auszubilden. In Teilbereich 2 soll die Wasserfläche/ der Wasserverlauf in etwa die gleiche Breite aufweisen, darüber hinaus sollen hier naturnahe Grünflächen entstehen.
Das Projekt soll - vor allem in den Teilbereichen 1 und 2 - die urbane Biodiversität und räumliche Vielfalt erhöhen und zur Steigerung der Resilienz insbesondere gegenüber Sommerhitze beitragen. Im Ergebnis soll das Stadtklima verbessert werden. Obligatorisch sind eine barrierefreie Ausführung und die Förderung der nachhaltigen Mobilität.
Insgesamt sollen Planungsleistungen im landschafts-/ freiraumplanerischen Bereich erbracht werden. Ebenso sind Ingenieurbauwerke zu entwickeln und flankierend bzw. ergänzend eine Verkehrsplanung vorzunehmen. Die Summe der Investitionskosten soll rund 16 Mio. Euro (Brutto) nicht überschreiten.
Das Verfahren ist bei der AIK-SH unter der Nummer 1116/22 registriert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Deutschland-Itzehoe: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2022/S 096-266247
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Reichenstraße 23
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt der Stadt Itzehoe
E-Mail: bettina.buehse@itzehoe.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.itzehoe.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bereich Vergabe
E-Mail: vergabe@drost-consult.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drost-consult.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neue Störschleife - Wasser in die Stadt Nachbildung eines Teilstücks der historischen Störschleife
Nicht offener, einphasiger, landschafts-/freiraumplanerischer und wasserbaulicher Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV
Die Kreisstadt Itzehoe ist ein Mittelzentrum mit rund 32.000 Einwohner*innen. Sie beabsichtigt den Bereich der historischen Störschleife neu zu gestalten und so die Zuschüttung der alten Störschleife - als Teil der Innenstadtsanierung in den 1970er Jahren - zu nivellieren. Zentrales Anliegen ist das stadtprägende Element des Wassers wieder erlebbar zu machen und als identitätsstiftendes Element zu reaktivieren. Die entsprechende Initiative geht auf den Verein Störauf e.V. zurück. Am 26.09.2021 wurde beim Bürgerentscheid mehrheitlich für eine "Neue Störschleife" gestimmt. Im Ergebnis soll der ehemalige Flussverlauf in Teilen nachempfunden werden. Dabei sollen hochwertige landschaftsplanerische Räume geschaffen werden, die Itzehoe attraktiver machen, kulturell bereichern und gleichzeitig, im innerstädtischen Bereich, lebendige Treffpunkte und Aufenthaltsräume schaffen. Die geplanten städtischen Grün-, Wasser- und Freiflächen im zentrumsnahmen Bereich leisten einen Beitrag zur Anpassung urbaner Räume an die Folgen des Klimawandels und sollen insgesamt zu einer Aufwertung der Itzehoer Innenstadt beitragen.
Bei der "Neuen Störschleife" wird es sich um ein tideunabhängiges künstliches Gewässer handeln, welches entsprechend technisch umgesetzt und ausgerüstet werden muss. Die "Neue Störschleife" soll sich über eine Länge von etwa 490 m erstrecken. Bei einer derzeit angenommenen Breite von durch-schnittlich etwa 4 m ergibt sich daraus eine Wasserfläche von ca. 1.960 m², wobei erforderliche Querungen und eventuelle Engstellen noch nicht berücksichtigt sind.
Die zu betrachtenden und beplanenden Flächen umfassen etwa 14.300 m² und gliedern sich in drei Teilbereiche. Das Teilgebiet Mitte ist etwa 8.500 m² groß und umfasst den Bereich des Stadttheaters. Dieses Teilgebiet liegt im Bereich des Sanierungsgebietes "Innenstadt" und somit im Kontext des Bund-Länder-Programms "Lebendige Zentren". Für die Maßnahme in diesem Teilgebiet ist der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln geplant. Hier soll eine Wasserfläche bzw. ein Wasserverlauf geschaffen werden, der die Neuordnung und Aufwertung des Theaterplatzes und Theaterumfeldes unterstützt. Die Anmutung soll urban und multifunktional sein und eine attraktive Gestaltung aufweisen, die innerstädtischen Charakter hat. Ziel ist es auch, diesen Bereich als kulturellen und gastronomischen Schwerpunkt der Innenstadt weiterzuentwickeln. Entscheidend wird es zudem sein, Verbindungen und Anknüpfungs-punkte zur weiteren Innenstadt zu ermöglichen und planerisch zu schaffen.
Teilbereich 1 - im Westen liegend mit etwa 3.850 m² - und Teilbereich 2 - im Osten liegend mit ca. 2.000 m² - werden mit dem Bundes-Förderprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" unterstützt. Zusammen sind sie etwa 5.850 m² groß. In Teilbereich 1 sind ein Wasserspielplatz und ein Wassergarten vorgesehen mit einer naturnahen Gestaltung. Die Wasserfläche/ der Wasserverlauf ist etwa 4 m breit auszubilden. In Teilbereich 2 soll die Wasserfläche/ der Wasserverlauf in etwa die gleiche Breite aufweisen, darüber hinaus sollen hier naturnahe Grünflächen entstehen.
Das Projekt soll - vor allem in den Teilbereichen 1 und 2 - die urbane Biodiversität und räumliche Vielfalt erhöhen und zur Steigerung der Resilienz insbesondere gegenüber Sommerhitze beitragen. Im Ergebnis soll das Stadtklima verbessert werden. Obligatorisch sind eine barrierefreie Ausführung und die Förderung der nachhaltigen Mobilität.
Insgesamt sollen Planungsleistungen im landschafts-/ freiraumplanerischen Bereich erbracht werden. Ebenso sind Ingenieurbauwerke zu entwickeln und flankierend bzw. ergänzend eine Verkehrsplanung vorzunehmen. Die Summe der Investitionskosten soll rund 16 Mio. Euro (Brutto) nicht überschreiten.
Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein unter der Nummer 1116/22 registriert.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH aus Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sollen insgesamt 10 Planungsteams als Teilnehmer*innen für den Wettbewerb ausgewählt werden.
Von den 10 Teilnehmer*innen sollen 8 Planungsbüros der Kategorie "Büros mit aufgabenbezogener Bauerfahrung ausgewählt werden. Weiterhin sollen 2 Planungsbüros der Kategorie "Junges Büro" ausgewählt werden.
ANFORDERUNGEN AN ALLE PLANUNGSBÜROS
Die in den Dokumenten "Verfahrenshinweise", "Auswahlbogen" und "Bewerbungsbogen" aufgeführten FORMALEN KRITERIEN sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind von allen Bewerbern*Bewerberinnen folgende MINDESTANFORDERUNGEN zu erfüllen:
- Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung sowie Eigenerklärung des*der Bewerbers*Bewerberin über die Bereitschaft zur ggf. Erhöhung auf die vertraglich vereinbarten Deckungssummen (Anforderung siehe VI.3)
- Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen für die Leistungsbereiche Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen.
ANFORDERUNGEN AN PLANUNGSBÜROS MIT "AUFGABENBEZOGENER BAUERFAHRUNG"
Von "Planungsbüros mit aufgabenbezogener Bauerfahrung" sind zusätzlich folgende MINDESTANFORDERUNGEN zu erfüllen:
- Eigenerklärungen über die Umsätze des*der Bewerbers*Bewerberin von mind. 300.000 Euro (netto) für den Leistungsbereich Freianlagen und mind. 300.000 Euro (netto) für den Leistungsbereich Ingenieurbauwerke.
- Eigenerklärungen über die Beschäftigtenanzahl von mind. 3 festangestellten Landschaftsarchitekt*innen bzw. Absolvent*innen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (mind. FH) für den Leistungsbereich Freianlagen, mind. 3 festangestellten Ingenieur*innen bzw. Absolvent*innen der Fachrichtung Bauingenieurwesen (mind. FH) für den Leistungsbereich Ingenieurbauwerke und mind. 2 festangestellten Ingenieur*innen bzw. Absolvent*innen der Fachrichtung Bauingenieurwesen (mind. FH) für den Leistungsbereich Verkehrsanlagen, jeweils inkl. Büroinhaber*innen, Geschäftsführer*innen etc.
- Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern anhand von mind. 1 Referenzprojekt.
PLANUNGSBÜROS DER KATEGORIE "JUNGES BÜRO"
Von "Jungen Büros" ist zusätzlich folgende MINDESTANFORDERUNG zu erfüllen:
- Leistungsbereich Freianlagen: Nachweis für alle Büroinhaber*innen, Teilhaber*innen und Entwurfsverfasser*innen, dass der Ersteintrag in die Landschaftsarchitektenliste einer Architektenkammer nach dem 01.01.2018 erfolgte.
Die Nichterfüllung der formalen Kriterien oder der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Arbeitsgemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.
AUSWAHL DER PLANUNGSBÜROS MIT "AUFGABENBEZOGENER BAUERFAHRUNG"
Die Auswahl erfolgt anhand von zwei einzureichenden Referenzprojekten für den Leistungsbereich Freianlagen und jeweils einem einzureichenden Referenzprojekt für die Leistungsbereiche Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen.
AUSWAHL DER PLANUNGSBÜROS DER KATEGORIE "JUNGES BÜRO"
Die Auswahl von 2 Teilnehmern*innen erfolgt per Losziehung. Wenn für die Kategorie "Junge Büros" keine oder zu wenig wertbare Teilnahmeanträge eingegangen sind, rückt ein*e Teilnehmer*in aus der Kategorie "Büros mit aufgabenbezogener Bauerfahrung" in das Teilnehmer*innenfeld nach.
Detaillierte Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind den Dokumenten "Verfahrenshinweise", "Auswahlbogen" und "Bewerbungsbogen" zu entnehmen. Die genannten Dokumente sind zwingend zu berücksichtigen!
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Landschaftsarchitekt*in für die Leistungen gem. §§ 38 HOAI gefordert. Als Berufsqualifikation gem. § 75 (2) VgV wird der Beruf Ingenieur*in für die Leistungen der Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 HOAI gefordert. Als Berufsqualifikation wird der Beruf Ingenieur*in für die Leistungen der Verkehrsanlagen gem. §§ 45 HOAI gefordert.
Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß den vorangegangenen Sätzen benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien
GESTALTERISCHES GESAMTKONZEPT;
STÄDTEBAULICHES KONZEPT;
FREIRAUMPLANERISCHES KONZEPT;
FUNKTIONALES KONZEPT.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekanntgegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Die Ausloberin stellt folgende Verfahrenssumme bereit:
Gesamtsumme 156.000,- Euro (netto)
Für Preise stellt die Ausloberin 78.000, - Euro (netto) zur Verfügung:
1. Preis 39.000,- Euro (netto)
2. Preis 23.400,- Euro (netto)
3. Preis 15.600,- Euro (netto)
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.
NACHGESCHALTETES VERHANDLUNGSVERFAHREN
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gemäß § 8 (2) RPW 2013 sowie § 72 (2) VgV. Im Anschluss an die Preisgerichtssitzung wird gemäß § 80 VgV ein Verhandlungsverfahren mit dem*der ersten Preisträger*in durchgeführt.
Sollte eine Beauftragung des*der ersten Preisträger*in aus wichtigem Grunde nicht möglich sein, beabsichtigt die Ausloberin die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträger*innen fortzuführen. Das Wettbewerbsergebnis fließt hierbei mit 50 % in das Verhandlungsverfahren ein. Die verbleibenden 50 % werden aus unterschiedlich gewichteten Auftragskriterien ermittelt.
Die endgültigen Vergabeunterlagen mit den Zuschlagskriterien einschließlich des verbindlichen Vertragsentwurfs werden den Teilnehmenden am Verhandlungsverfahren zum Verfahren selbst mitgeteilt.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Als Bearbeitungshonorar stellt die Ausloberin eine Summe von 78.000, - Euro (netto) zur Verfügung, welche je zu gleichen Teilen an die Teilnehmer*innen ausgeschüttet wird, sofern die in der Auslobung definierten Leistungen erfüllt wurden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eines der Teilgebiete liegt im Bereich des Sanierungsgebietes "Innenstadt" und somit im Kontext des Bund-Länder-Programms "Lebendige Zentren". Für die Maßnahme in diesem Teilgebiet ist somit der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln sowie Mittel aus dem Bundes-Förderprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" geplant.
Das Verfahren erfolgt als nicht offener, einphasiger, landschafts-/freiraumplanerischer und wasserbaulicher Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
- Leistungsphasen 1-2 Freianlagen gem. § 39 HOAI;
- Leistungsphasen 1-2 Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI;
- Leistungsphasen 1-2 Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI;
- Leistungsphasen 3-8 Freianlagen gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Leistungsphasen 3-8 Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Leistungsphasen 3-8 Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Freianlagen gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2013 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß §§ 38 HOAI, §§ 41 HOAI und §§ 45 HOAI - mindestens der Leistungsphasen 1 bis 5 beauftragen wird. Die Beauftragung erfolgt, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. den im Vertrag benannten Stufen.
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen.
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Elektronische Teilnahmeanträge werden bei Unterzeichnung in Textform als unterzeichnet anerkannt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie zur finalen Angebotsabgabe gem. § 17 VgV erfolgt voraussichtlich über die Bieterkommunikation des elektronischen Vergabeportals.
Aufgrund der derzeitigen durch die COVID-19 Pandemie verursachten Situation behält sich die Ausloberin vor, Veranstaltungen und Verfahrenstermine in Abstimmung mit dem Bauamt der Stadt Itzehoe mit einem reduzierten Teilnehmerkreis und ggf. nicht vor Ort und/oder unter Zuhilfenahme von digitalen Kommunikationsmöglichkeiten (Videokonferenz) durchzuführen. Sie erhalten rechtzeitig vor dem Termin entsprechende Hinweise zum Veranstaltungsformat.
Die zur Verfügung gestellten Bekanntmachungsdokumente sind zwingend zu beachten und bindend.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VR8E4
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 95
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431988-4640
Fax: +49 431988-4702
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Deutschland-Itzehoe: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2022/S 122-347940
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 096-266247)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Reichenstraße 23
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt der Stadt Itzehoe
E-Mail: bettina.buehse@itzehoe.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.itzehoe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neue Störschleife - Wasser in die Stadt Nachbildung eines Teilstücks der historischen Störschleife
Nicht offener, einphasiger, landschafts-/freiraumplanerischer und wasserbaulicher Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV
Die Kreisstadt Itzehoe ist ein Mittelzentrum mit rund 32.000 Einwohner*innen. Sie beabsichtigt den Bereich der historischen Störschleife neu zu gestalten und so die Zuschüttung der alten Störschleife - als Teil der Innenstadtsanierung in den 1970er Jahren - zu nivellieren. Zentrales Anliegen ist das stadtprägende Element des Wassers wieder erlebbar zu machen und als identitätsstiftendes Element zu reaktivieren. Die entsprechende Initiative geht auf den Verein Störauf e.V. zurück. Am 26.09.2021 wurde beim Bürgerentscheid mehrheitlich für eine "Neue Störschleife" gestimmt. Im Ergebnis soll der ehemalige Flussverlauf in Teilen nachempfunden werden. Dabei sollen hochwertige landschaftsplanerische Räume geschaffen werden, die Itzehoe attraktiver machen, kulturell bereichern und gleichzeitig, im innerstädtischen Bereich, lebendige Treffpunkte und Aufenthaltsräume schaffen. Die geplanten städtischen Grün-, Wasser- und Freiflächen im zentrumsnahmen Bereich leisten einen Beitrag zur Anpassung urbaner Räume an die Folgen des Klimawandels und sollen insgesamt zu einer Aufwertung der Itzehoer Innenstadt beitragen.
Bei der "Neuen Störschleife" wird es sich um ein tideunabhängiges künstliches Gewässer handeln, welches entsprechend technisch umgesetzt und ausgerüstet werden muss. Die "Neue Störschleife" soll sich über eine Länge von ca. 490 m erstrecken. Bei einer derzeit angenommenen Breite von durch-schnittlich etwa 4 m ergibt sich daraus eine Wasserfläche von ca. 1.960 m², wobei erforderliche Querungen und eventuelle Engstellen noch nicht berücksichtigt sind.
Die zu betrachtenden und beplanenden Flächen umfassen ca. 14.300 m² und gliedern sich in 3 Teilbereiche. Das Teilgebiet Mitte ist ca. 8.500 m² groß und umfasst den Bereich des Stadttheaters. Dieses Teilgebiet liegt im Bereich des Sanierungsgebietes "Innenstadt" und somit im Kontext des Bund-Länder-Programms "Lebendige Zentren". Für die Maßnahme in diesem Teilgebiet ist der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln geplant. Hier soll eine Wasserfläche bzw. ein Wasserverlauf geschaffen werden, der die Neuordnung und Aufwertung des Theaterplatzes und Theaterumfeldes unterstützt. Die Anmutung soll urban und multifunktional sein und eine attraktive Gestaltung aufweisen, die innerstädtischen Charakter hat. Ziel ist es auch, diesen Bereich als kulturellen und gastronomischen Schwerpunkt der Innenstadt weiterzuentwickeln. Entscheidend wird es zudem sein, Verbindungen und Anknüpfungspunkte zur weiteren Innenstadt zu ermöglichen und planerisch zu schaffen.
Teilbereich 1 - im Westen liegend mit ca. 3.850 m² - und Teilbereich 2 - im Osten liegend mit ca. 2.000 m² - werden mit dem Bundes-Förderprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" unterstützt. Zusammen sind sie ca. 5.850 m² groß. In Teilbereich 1 sind ein Wasserspielplatz und ein Wassergarten vorgesehen mit einer naturnahen Gestaltung. Die Wasserfläche/ der Wasserverlauf ist ca. 4 m breit auszubilden. In Teilbereich 2 soll die Wasserfläche/ der Wasserverlauf in etwa die gleiche Breite aufweisen, darüber hinaus sollen hier naturnahe Grünflächen entstehen.
Das Projekt soll - vor allem in den Teilbereichen 1 und 2 - die urbane Biodiversität und räumliche Vielfalt erhöhen und zur Steigerung der Resilienz insbesondere gegenüber Sommerhitze beitragen. Im Ergebnis soll das Stadtklima verbessert werden. Obligatorisch sind eine barrierefreie Ausführung und die Förderung der nachhaltigen Mobilität.
Insgesamt sollen Planungsleistungen im landschafts-/ freiraumplanerischen Bereich erbracht werden. Ebenso sind Ingenieurbauwerke zu entwickeln und flankierend bzw. ergänzend eine Verkehrsplanung vorzunehmen. Die Summe der Investitionskosten soll rund 16 Mio. Euro (Brutto) nicht überschreiten.
Das Verfahren ist bei der AIK-SH unter der Nummer 1116/22 registriert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen