- wa-ID
- wa-2034472
- Tag der Veröffentlichung
- 08.07.2022
- Aktualisiert am
- 22.03.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Landschaftsarchitekt*innen oder Stadtplaner*innen
- Beteiligung
- 10 Arbeiten
- Auslober
- Stadt Illertissen
- Koordination
- Brinkmeier + Salz Architekten, München
- Bewerbungsschluss
- 04.08.2022 11:00
- Abgabetermin Pläne
- 03.02.2023 11:00
- Preisgerichtssitzung
- 27.02.2023
- Ausstellung
- 07.-17.03.2023
Einstufiger, nicht offener freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb entsprechend § 3 (1) und § 3 (3) RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren
Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Überplanung der Freianlagen, sowie der Zuwegungen und der Zufahrtsstraßen zum Vöhlinschloss in Illertissen. Das zu überplanende Gebiet setzt sich aus mehreren zur Verfügung stehendes Grundstücken zusammen. Ziel des Wettbewerbs ist es, die Freibereiche des identitätsstiftenden, historisch bedeutsamen Schlossbergs von Illertissen zu revitalisieren und diese stärker mit der Stadt Illertissen zu verbinden. Die voraussichtliche zu überplanende Fläche beträgt ca. 16.250 qm. Die prognostizierten anrechenbaren Kosten liegen bei ca. netto 1,5 Mio. EUR.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Gerd Aufmkolk, Landschaftsarchitekt, Nürnberg (Vorsitz)
Robert Wenk, Landschaftsarchitekt, Freising
Irene Burkhardt, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, München
Prof. Martin Schirmer, Architekt und Stadtplaner, Würzburg
Tobias Kramer, Landschaftsarchitekt, Freising
Felix Metzler, Landschaftsarchitekt, Freising
Sachpreisrichter*innen
Jürgen Eisen, Erster Bürgermeister der Stadt Illertissen
Ewald Ott, Stadtrat
Arthur Schlosser, Stadtrat (Vertretung für Andreas Fleischer)
Helga Sonntag, Stadträtin
Ansgar Bauer, Stadtrat
Empfehlung des Preisgerichts
Das gesamte Gremium aus Preisrichtern und Beratern empfiehlt dem Auslober die Arbeit des 1. Preises zur Grundlage für die weiteren Planungen unter Berücksichtigung der Würdigung aus dem Protokoll zu machen. Jedoch wird der Auslober, entsprechend der Auslobung, alle Preisträger zur Unterbreitung eines Angebots auffordern und mit allen Preisträgern über deren Angebot verhandeln.
Deutschland-Illertissen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2022/S 130-371066
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstrasse 4
Ort: Stadt Illertissen
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89253 Illertissen
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Illertissen, Abteilung Stadtplanung /Hochbau
E-Mail: schilling@illertissen.de
Telefon: +49 7303-172-34
Fax: +49 7303-9638-29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.illertissen.de/startseite
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: vgv@bsa-muc.de
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bsa-muc.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb Neue Schlossgärten Illertissen
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Überplanung der Freianlagen, sowie der Zuwegungen und der Zufahrtsstraßen zum Vöhlinschloss in Illertissen. Das zu überplanende Gebiet setzt sich aus mehreren zur Verfügung stehendes Grundstücken zusammen. Ziel des Wettbewerbs ist es, die Freibereiche des identitätsstiftenden, historisch bedeutsamen Schlossbergs von Illertissen zu revitalisieren und diese stärker mit der Stadt Illertissen zu verbinden. Die voraussichtliche zu überplanende Fläche beträgt ca. 16.250 qm. Die prognostizierten anrechenbaren Kosten liegen bei ca. netto 1,5 Mio. EUR.
Der Wettbewerb wird als einstufiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb entsprechend § 3 (1) und § 3 (3) RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren durchgeführt.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Bayerischen Architektenkammer zum gegebenen Zeitpunkt prüfen, ob ein digitales Preisgericht möglich sein könnte. In diesem Fall werden die Bewertungen des Preisgerichts unter Zuhilfenahme von digitalen Mitteln erfolgen und die Preisgerichtssitzung würde per Videokonferenz erfolgen. Möglich wäre auch ein hybrides Preisgericht mit einer Mindestpräsenz der Fach- und Sachpreisrichter vor Ort.
Der Beginn der Planung erfolgt unmittelbar nach der Beauftragung, die aus dem auf den Wettbewerb nach §14 Abs. 4 Nr. 8 VgV folgenden Verhandlungsverfahrens resultiert. Die Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der Finanzierbarkeit.
Die weiteren Planungsleistungen sind zunächst die LPH 2-5 gemäß HOAI § 39 und § 45. Die Beauftragung für die nachfolgenden Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller LPH besteht nicht.
Vorgesehener, unverbindlicher Terminplan des Wettbewerbsverfahrens:
Ausgabe der Auslobung und Wettbewerbsunterlagen: 18. August 2022,
Kolloquium: 15. September 2022,
Abgabe Planunterlagen: 27. Oktober 2022,
Sitzung des Preisgerichts: 14. November 2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Bewerber/den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum Zwecke der Auswahl zunächst die im Teilnahmeantrag geforderten
Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
- Angaben zu Name und Rechtsform, zum bevollmächtigten Vertreter, Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse, Angabe der Adresse und der Kontaktdaten.
Von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft:
- Erklärung, dass sich diese nur als Mitglied der benannten Bewerbergemeinschaft bewerben.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige
- natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung durch die Richtlinie 2013/55/EU geregelt ist,
- juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechend und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden,
- Bewerbergemeinschaften, bei welchen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerbern eigenverantwortlich zu prüfen und vor den Verhandlungsgesprächen nachzuweisen.
Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist der Nachweis mindestens einer Referenz aus dem Bereich Objektplanung Freianlagen (gem. § 39 ff HOAI 2021), die innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellt wurde, die eine Neuanlage ist, für die mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 vollumfänglich erbracht wurden, die der Honorarzone III oder höher zuzuordnen ist, deren Baukosten KG 500 mindestens bei netto 500.000 EUR liegen und die in ihren Planungsanforderungen mit der Aufgabe vergleichbar ist.
Am Bewerbungsverfahren kann jeder teilnehmen, der die Teilnahmeberechtigung erfüllt. Die Zahl der Bewerber ist unbegrenzt. Sollte das Auswahlverfahren mehr zugelassene Bewerbungen ergeben, als Teilzunehmende auszuwählen sind, entscheidet das Los.
Für die Bewerbung ist der Teilnahmeantrag zu nutzen, der unter https://www.illertissen.de/schlossgarten-illertissen heruntergeladen werden kann. Der Teilnahmeantrag ist per E-Mail bis zum 04.08.2022, 11.00 Uhr an: vgv@bsa-muc.de, mit der Betreffzeile „Neue Schlossgärten Illertissen“, zu senden. Teilnahmeanträge, die nicht fristgerecht bei der oben genannten Kontaktstelle eingehen, werden nicht berücksichtigt. Ebenso werden unvollständige Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt. Die eingereichten Teilnahmeunterlagen verbleiben beim Auslober und werden nicht zurückgegeben. Kosten für die Einreichung der Bewerbungen werden nicht erstattet.
Landschaftsarchitekt /-in oder Stadtplaner /-in
Abschnitt IV: Verfahren
- Gestaltung
- Funktionalität
- Wirtschaftlichkeit
1. Preis netto 18.500 EUR,
2. Preis netto 11.500 EUR,
3. Preis netto 8.000 EUR.
Im Auftragsfall erfolgt eine Verrechnung des Preisgeldes mit dem Honorar nach HOAI für die erbrachten Leistungen (§ 8 Abs. 2 RPW 2013).
Jeder der Teilnehmer, der eine Arbeit einreicht, die zum Wettbewerb zugelassen wird, erhält ein Bearbeitungshonorar von netto 1.400 EUR.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Die ausgewählten Teilnehmer werden per E-Mail zur Teilnahme aufgefordert und müssen ihre Teilnahme verbindlich erklären. Bei nicht rechtzeitiger Bestätigung der Teilnahme erlischt die Teilnahmeberechtigung. Die nicht ausgewählten Bewerber erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail.
Nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. In die an den Wettbewerb anschließenden Verhandlung wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit 45% einfließen. Die weiteren Zuschlagskriterien sind: Bereitschaft zur Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses 10 %, Projektteam 15 %, Projektabwicklung 15 %, Honorar 15 %. Der Auslober erklärt, dass er unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe übertragen wird, soweit und sobald die dem Wettbewerb zu Grunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.
Der Auslober beabsichtigt mit den Preisträgerinnen und Preisträgern über alle Leistungsphasen zu verhandeln.
Hierfür ist die Erfüllung der in der Bekanntmachung genannten Teilnahmevoraussetzungen sowie die folgenden Eignungskriterien nachzuweisen bzw. zu bestätigen:
- Erklärung des Teilnehmers, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß § 123 und 124 GWB nicht vorliegen.
- Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft Bewerbergemeinschaftserklärung, mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
- Beabsichtigt der Bewerber, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie den Umfang zu benennen und eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen einzureichen.
- Beabsichtigt ein Bewerber, im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
- Erklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: mindestens Euro 1,5 Mio. für Personenschäden und mindestens Euro 1,0 Mio. für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme p.a. betragen. Die Versicherung muss in einem EU-Mitgliedsstaat oder EWR-Vertragsstaat zugelassen sein. Die Versicherung muss mindestens für die Vertragsdauer abgeschlossen sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen.
Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem Vertrag beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden,, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
- der Nachweis mindestens einer Referenz aus dem Bereich Objektplanung Freianlagen (gem. § 39 ff HOAI 2021), die innerhalb der letzten 10 Jahre fertiggestellt wurde, die eine Neuanlage ist, für die mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 vollumfänglich erbracht wurden, die der Honorarzone IV oder höher zuzuordnen ist, deren Baukosten KG 500 mindestens bei netto 1.000.000 EUR liegen und die in ihren Planungsanforderungen mit der Aufgabe vergleichbar ist.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: D-80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß nicht unverzüglich nach Kenntniserlangung gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. III Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: D-80534
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html