- wa-ID
- wa-2033153
- Tag der Veröffentlichung
- 20.12.2021
- Aktualisiert am
- 24.05.2022
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Stadtplaner*innen und/oder Architekt*innen in Arbeitsgemeinschaften mit Landschaftsarchitekt*innen
- Beteiligung
- 14 Arbeiten
- Auslober
-
Stadt Sindelfingen
Internationale Bauausstellung (IBA) 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH - Koordination
- SCHIRMER Architekten + Stadtplaner GmbH, Würzburg
- Bewerbungsschluss
- 24.01.2022 12:00
- Abgabetermin Pläne
- 15.04.2022
- Abgabetermin Modell
- 22.04.2022
- Preisgerichtssitzung
- 19.05.2022
Verfahrensart
Einstufiger nicht offener Ideenwettbewerb mit städtebaulichem Realisierungsteil nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Sindelfingen beabsichtigt das innerstädtische Post-/VoBa-Areal zu entwickeln. Das Areal befindet sich vollständig im städtischen Eigentum und soll künftig für eine attraktive Belebung der Innenstadt sorgen. Neben einer innenstadtgerechten Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe soll ein Kultur- und Bürgerzentrum auf dem Areal errichtet werden. Insgesamt umfasst das Wettbewerbsgebiet ca. 1,1 ha.
Besonderen Wert legt die Ausloberin auf
- Herstellung einer vitalen Nutzungsmischung, die eine dauerhafte und resiliente Urbanität sicherstellt; mit besonderem Fokus auf die EG-Zone
- Herstellung qualitätvoller Freiräume für BewohnerInnen und BesucherInnen sowie Stärkung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität im öffentlichen Raum
- Berücksichtigung der Lage des Areals im Stadtgefüge und Einbindung des Areals in die umliegende Wege- und Platzstruktur
- Schaffung eines Anziehungspunkts in der Sindelfinger Mitte in städtischer Atmosphäre, der einen Ort der Lebendigkeit und Begegnung in der Innenstadt darstellt
- Schaffung eines städtebaulichen und architektonischen Vorzeigebeispiels, das einen Maßstab für künftige Bauprojekte in der Sindelfinger Mitte setzt, auch in Bezug auf Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
- Stärkung der Identifikation und Verbundenheit der Stadtbevölkerung mit dem Areal bzw. der Innenstadt
- Innovativer Beitrag zur IBA’27 StadtRegion Stuttgart
Wettbewerbsaufgabe ist
- die städtebauliche Gesamtkonzeption für das Post-/VoBa-Areal mit den angrenzenden öffentlichen Räumen mit insgesamt ca. 1,1 ha im Realierungsteil
- die hochbauliche und freianlagenplanerische Vertiefung der EG-Zone des Post-/VoBa-Areals mit ca. 3.760 m² im Ideenteil
- die Planung der umliegenden öffentlichen Bereiche/Straßenräume mit ca. 0,65 ha im Ideenteil
Fachpreisrichter*innen
Dr. Eckart Rosenberger, Architekt, Stadtplaner, Fellbach (Vorsitz)
Dr. Corinna Clemens, Landschaftsarchitektin, Baubürgermeisterin, Sindelfingen
Prof. Wulf Daseking, Architekt, Stadtplaner, Freiburg
Prof. Susanne Dürr, Architektin, Karlsruhe
Andreas Hofer, Architekt, Intendant und GF der IBA ’27 StadtRegio Stuttgart
Roberto Kaiser, Landschaftsarchitekt, Ulm
Prof. Dita Leyh, Architektin, Stadtplanerin, Stuttgart
Elke Reichel, Architektin, Stuttgart
Prof. Christa Reicher, Architektin, Stadtplanerin, Aachen
Prof. Ingrid Burgstaller, Architektin, Stadtplanerin, München
Sachpreisrichter*innen
Dr. Bernd Vöhringer, Oberbürgermeister Stadt Sindelfingen
Günter Niebel, Sindelfingen
Simone Müller-Roth, Sindelfingen
Ulrich Hensinger, Sindelfingen
Dr. Ingo Sika, Sindelfingen
Sabine Duffner, Sindelfingen
Dr. Andreas Beyer, Sindelfingen
Richard Pitterle, Sindelfingen
Kurt-Heinz Kuhbier, Sindelfingen
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt einstimmig (19:0), die Verfasser der mit dem ersten Preis ausgezeichneten Arbeit 011 mit der weiteren Bearbeitung des städtebaulichen Entwurfs und die Erstellung eines Regelwerks für den Hochbau, die Freianlagen und Nutzungskonzeption zu beauftragen und dabei die in der schriftlichen Beurteilung dargelegten Punkte zu berücksichtigen.
Einstufiger nicht offener Ideenwettbewerb mit städtebaulichem Realisierungsteil nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Sindelfingen beabsichtigt das innerstädtische Post-/VoBa-Areal zu entwickeln. Das Areal befindet sich vollständig im städtischen Eigentum und soll künftig für eine attraktive Belebung der Innenstadt sorgen. Neben einer innenstadtgerechten Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe soll ein Kultur- und Bürgerzentrum auf dem Areal errichtet werden. Insgesamt umfasst das Wettbewerbsgebiet ca. 1,1 ha.
Besonderen Wert legt die Ausloberin auf
- Herstellung einer vitalen Nutzungsmischung, die eine dauerhafte und resiliente Urbanität sicherstellt; mit besonderem Fokus auf die EG-Zone
- Herstellung qualitätvoller Freiräume für BewohnerInnen und BesucherInnen sowie Stärkung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität im öffentlichen Raum
- Berücksichtigung der Lage des Areals im Stadtgefüge und Einbindung des Areals in die umliegende Wege- und Platzstruktur
- Schaffung eines Anziehungspunkts in der Sindelfinger Mitte in städtischer Atmosphäre, der einen Ort der Lebendigkeit und Begegnung in der Innenstadt darstellt
- Schaffung eines städtebaulichen und architektonischen Vorzeigebeispiels, das einen Maßstab für künftige Bauprojekte in der Sindelfinger Mitte setzt, auch in Bezug auf Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
- Stärkung der Identifikation und Verbundenheit der Stadtbevölkerung mit dem Areal bzw. der Innenstadt
- Innovativer Beitrag zur IBA’27 StadtRegion Stuttgart
Wettbewerbsaufgabe ist
- die städtebauliche Gesamtkonzeption für das Post-/VoBa-Areal mit den angrenzenden öffentlichen Räumen mit insgesamt ca. 1,1 ha im Realierungsteil
- die hochbauliche und freianlagenplanerische Vertiefung der EG-Zone des Post-/VoBa-Areals mit ca. 3.760 m² im Ideenteil
- die Planung der umliegenden öffentlichen Bereiche/Straßenräume mit ca. 0,65 ha im Ideenteil
Fachpreisrichter*innen
Dr. Eckart Rosenberger, Architekt, Stadtplaner, Fellbach (Vorsitz)
Dr. Corinna Clemens, Landschaftsarchitektin, Baubürgermeisterin, Sindelfingen
Prof. Wulf Daseking, Architekt, Stadtplaner, Freiburg
Prof. Susanne Dürr, Architektin, Karlsruhe
Andreas Hofer, Architekt, Intendant und GF der IBA ’27 StadtRegio Stuttgart
Roberto Kaiser, Landschaftsarchitekt, Ulm
Prof. Dita Leyh, Architektin, Stadtplanerin, Stuttgart
Elke Reichel, Architektin, Stuttgart
Prof. Christa Reicher, Architektin, Stadtplanerin, Aachen
Prof. Ingrid Burgstaller, Architektin, Stadtplanerin, München
Sachpreisrichter*innen
Dr. Bernd Vöhringer, Oberbürgermeister Stadt Sindelfingen
Günter Niebel, Sindelfingen
Simone Müller-Roth, Sindelfingen
Ulrich Hensinger, Sindelfingen
Dr. Ingo Sika, Sindelfingen
Sabine Duffner, Sindelfingen
Dr. Andreas Beyer, Sindelfingen
Richard Pitterle, Sindelfingen
Kurt-Heinz Kuhbier, Sindelfingen
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt einstimmig (19:0), die Verfasser der mit dem ersten Preis ausgezeichneten Arbeit 011 mit der weiteren Bearbeitung des städtebaulichen Entwurfs und die Erstellung eines Regelwerks für den Hochbau, die Freianlagen und Nutzungskonzeption zu beauftragen und dabei die in der schriftlichen Beurteilung dargelegten Punkte zu berücksichtigen.
Verlängerung der Bewerbungsfrist bis zum 24.01.2022, 12:00 Uhr
NEUBEBAUUNG POST-/VOBA-AREAL, SINDELFINGEN
BEWERBUNGSFORMULAR ZUM EINSTUFIGEN NICHTOFFENEN IDEENWETTBEWERB MIT REALISIERUNGSTEIL NACH RPW 2013
ANWENDUNG DER RPW
Der Durchführung des Wettbewerbs liegt die Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 in der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) herausgegebenen Fassung vom 31. Januar 2013 zugrunde, soweit in einzelnen Punkten dieser Auslobung nichts anderes bestimmt ist. Die Auslobung ist für die Ausloberin, die TeilnehmerInnen sowie alle weiteren am Wettbewerb Beteiligten verbindlich. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat die Architektenkammer Baden-Württemberg beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 2021 – 1 – 26 registriert.
WETTBEWERBSART UND -VERFAHREN
Der Wettbewerb wird als einstufiger nichtoffener Ideenwettbewerb mit städtebaulichem Realisierungsteil ausgelobt.
Die Wettbewerbsbeiträge bleiben bis zum Abschluss des Verfahrens nach der Entscheidung des Preisgerichts anonym. Die Bewerbungs- und Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Die Auslobung wurde am Freitag, den 17. Dezember 2021 digital über die Vergabeplattform www.aumass.de bekanntgemacht (Absendung der Bekanntmachung).
AUSLOBERIN, WETTBEWERBSBETREUUNG, VORPRÜFUNG
Ausloberinnen ist die Stadt Sindelfingen vertreten durch
Dezernat III - Stadtentwicklung, Klimaschutz und Bauen
Bürgermeisterin Dr. Corinna Clemens, Rathausplatz 1, 71063 Sindelfingen
in Kooperation mit IBA’27 GmbH Internationale Bauausstellung 2027
StadtRegion Stuttgart GmbH, Alexanderstraße 27, 70184 Stuttgart
Mit der Verfahrensbetreuung und Vorprüfung ist beauftragt:
SCHIRMER ARCHITEKTEN + STADTPLANER GmbH
Huttenstraße 4, 97072 Würzburg, Telefon 0931 - 794 07 78-0
AUSKÜNFTE ZUM BEWERBUNGSVERFAHREN
Schriftliche Anfragen zum Bewerbungsverfahren sind bis spätestens Montag, den 10. Januar über die Online-Vergabeplattform www.aumass.de einzureichen. Die Beantwortung erfolgt durch das betreuende Büro bis Donnerstag, den 13. Januar. 2022.
Die Angaben der Wettbewerbsbekanntmachung sind bindend.
WETTBEWERBSGEGENSTAND
Die Stadt Sindelfingen beabsichtigt das innerstädtische Post-/VoBa-Areal zu entwickeln. Das Areal befindet sich vollständig im städtischen Eigentum und soll künftig für eine attraktive Belebung der Innenstadt sorgen. Neben einer innenstadtgerechten Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe soll ein Kultur- und Bürgerzentrum auf dem Areal errichtet werden. Insgesamt umfasst das Wettbewerbsgebiet ca. 1,1 ha.
Besonderen Wert legt die Ausloberin auf
» Herstellung einer vitalen Nutzungsmischung, die eine dauerhafte und resiliente Urbanität sicherstellt; mit besonderem Fokus auf die EG-Zone
» Herstellung qualitätvoller Freiräume für BewohnerInnen und BesucherInnen sowie Stärkung der Aufenthalts- und Nutzungsqualität im öffentlichen Raum
» Berücksichtigung der Lage des Areals im Stadtgefüge und Einbindung des Areals in die umliegende Wege- und Platzstruktur
» Schaffung eines Anziehungspunkts in der Sindelfinger Mitte in städtischer Atmosphäre, der einen Ort der Lebendigkeit und Begegnung in der Innenstadt darstellt
» Schaffung eines städtebaulichen und architektonischen Vorzeigebeispiels, das einen Maßstab für künftige Bauprojekte in der Sindelfinger Mitte setzt, auch in Bezug auf Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
» Stärkung der Identifikation und Verbundenheit der Stadtbevölkerung mit dem Areal bzw. der Innenstadt
» Innovativer Beitrag zur IBA’27 StadtRegion Stuttgart
Wettbewerbsaufgabe ist
» die städtebauliche Gesamtkonzeption für das Post-/VoBa-Areal mit den angrenzenden öffentlichen Räumen mit insgesamt ca. 1,1 ha im Realierungsteil
» die hochbauliche und freianlagenplanerische Vertiefung der EG-Zone des Post-/VoBa-Areals mit ca. 3.760 m² im Ideenteil
» die Planung der umliegenden öffentlichen Bereiche/Straßenräume mit ca. 0,65 ha im Ideenteil
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind in der EU oder den EWR/GPA-Staaten ansässige StadtplanerInnen und/oder ArchitektInnen in Arbeitsgemeinschaften mit LandschaftsarchitektInnen.
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über einen Hochschulabschluss, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht. Der Nachweis ist von allen Mitgliedern der Bewerber- und Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.
Juristische Personen sind zugelassen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen entsprechend der Wettbewerbsaufgabe ausgerichtet ist und für die Wettbewerbsteilnahme einer/eines verantwortlichen Berufsangehörigen benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Arbeitsgemeinschaften und juristische Personen haben im Bewerbungsformblatt eine bevollmächtigte vertretende Person als Ansprechpartner zu benennen. Diese soll auch später im Rahmen des Wettbewerbs als Ansprechperson in der Verfassererklärung benannt sein.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung am Wettbewerb müssen am Tag des Bewerbungsschlusses erfüllt sein. Die Ausloberin behält sich vor, die Angaben / Nachweise der ausgewählten TeilnehmerInnen zu überprüfen. Falsche Angaben oder Nachweise führen zum Ausschluss von der Wettbewerbsteilnahme.
Auswahlkriterien
Die Teilnahme steht allen StadtplanerInnen/ArchitektInnen offen, die Auswahl erfolgt gleichermaßen für alle TeilnehmerInnen. Die Ausloberin wünscht sich jedoch in Anlehnung an das Wettbewerbsthema besonders die Bewerbung junger Büros.
Um sich für die Teilnahme am Wettbewerb zu qualifizieren, müssen die BewerberInnen im Bewerbungsformblatt als Auswahlkriterien
1. eine Eigenerklärung abgeben, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 4 Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (UVgO), nach § 4 Abs.
2 Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW) sowie §§ 123, 124 und 128 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, sowie
2. ein Referenzprojekt nachweisen, das alle der folgenden Anforderungen erfüllen muss:
» Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs oder Rahmenplans
» Planungsabschluss nach dem 01. Januar 2015
» Die BewerberInnen hatten die Projektleitung inne. Die Referenzleistung darf von den BewerberInnen auch in einem anderen Büro (z. B. als leitende MitarbeiterIn) erbracht worden sein, wenn darüber eine Bestätigung der Projektleitung durch dieses Büro nachgewiesen wird.
Bewerbungsunterlagen
Es werden zur Bewerbung nur die folgenden Unterlagen akzeptiert:
» das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformblatt
» Darstellung des Referenzprojekts mit Bild / Plan und Kurzbeschreibung auf einer Seite DIN A4 (Gestaltung freigestellt)
» Nachweis zur Teilnahmeberechtigung (Kopie der Architektenurkunde, des Architektenausweises oder der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung oder ein vergleichbares Dokument)
» sowie ggf. der Nachweis über die Projektleitung bei Referenzprojekt aus einem Fremdbüro.
Die Unterlagen sind als verbindliche Bewerbung bis Montag, den 24. Januar 2022 bis 12:00 Uhr ausschließlich digital über die Vergabeplattform www.aumass.de einzureichen.
Für den rechtzeitigen, vollständigen Eingang tragen die BewerberInnen die Verantwortung. Kosten für die Bewerbung werden nicht erstattet. Weitere als die geforderten Unterlagen, Bewerbungen per Brief / Post oder pauschale Bewerbungen mit Broschüren, Prospekten, Werkberichten o.ä., werden nicht berücksichtigt.
AUSSCHLUSSKRITERIEN
Die BewerberInnen haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen:
» Nicht digital eingereichte Bewerbungen
» Nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen
» Unvollständig ausgefüllte Bewerbungsblätter
» Fehlende Nachweise
» Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft führen zum Ausscheiden aller Mitglieder.
AUSWAHLVERFAHREN
Die Zahl der Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb ist unbegrenzt. Der Wettbewerb ist auf 15 TeilnehmerInnen begrenzt. 5 Büros wurden bereits von der Ausloberin ausgewählt. 10 Büros werden aus den eingehenden qualifizierten Bewerbungen zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt.
Nach Abschluss des Bewerbungszeitraums werden die über die Online-Vergabeplattform eingegangenen Bewerbungen von der Ausloberin geöffnet. Im zweiten Schritt wird die Qualifizierung jeder Bewerbung anhand der Vollständigkeit und der Erfüllung der Kriterien geprüft. Sollten sich mehr Bewerber qualifizieren, als Plätze für die Wettbewerbsteilnahme zur Verfügung stehen, so entscheidet in einem dritten Schritt das Los über die Auswahl als WettbewerbsteilnehmerIn Zusätzlich werden NachrückerInnen in angemessener Zahl durch das Los bestimmt. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht einer unabhängigen Dienststelle.
Die NachrückerInnen werden bei Absage durch oder Ausschluss von einem/ einer ausgewählten WettbewerbsteilnehmerIn spätestens bis zum Rückfragenkolloquium zur Teilnahme zugelassen werden.
GESETZTE TEILNEHMERINNEN
Die Ausloberin hat vorab folgende Büros zur Teilnahme ausgewählt:
1. SPS Architekten-Solarplan, Sindelfingen
2. haas cook zemmrich STUDIO2050, Stuttgart
3. Häning Gemmecke Architekten, Tübingen
4. Schüler Architekten, Düsseldorf
5. EM2N ARCHITEKTEN GMBH, Berlin
Die gesetzten TeilnehmerInnen weisen gleichermaßen die Teilnahmeberechtigung und das Auswahlkriterium nach.
GEPLANTE TERMINE
Fr 17. Dez. 2021 - Tag der Bekanntmachung, Bewerbungsbeginn
Mo 10. Jan. 2022 - Schlusstermin für Rückfragen zur Bewerbung
Mo 24. Jan. 2022 - Bewerbungsende, Elekt. Eingang bis 12:00 Uhr
Fr 28. Jan. 2022 - Benachrichtigung der ausgewählten Teilnehmer und Start der Bearbeitungszeit
Fr 04. Feb. 2022 - Abgabe der verbindlichen Teilnahmeerklärung, Schlusstermin für Rückfragen zum Kolloquium
Di 15. Feb. 2022 - Online-Kolloquium
Fr 15. Apr. 2022 - Abgabe der Wettbewerbspläne / Unterlagen
Fr 22. Apr. 2022 - Abgabe Modell
Do 19. Mai 2022 + Fr 20. Mai 2022 - Preisgerichtssitzung
PREISGERICHT
FachpreisrichterInnen
1. Dr. Corinna Clemens, Baubürgermeisterin Stadt Sindelfingen
2. Prof. Wulf Daseking, Architekt, Stadtplaner, Freiburg
3. Prof. Susanne Dürr, Architektin, Karlsruhe
4. Prof. Dr. Barbara Engel, Architektin, Karlsruhe
5. Andreas Hofer, Architekt, Zürich, Intendant und Geschäftsführer IBA’27 StadtRegion Stuttgart
6. Roberto Kaiser, Landschaftsarchitekt, Ulm
7. Prof. Dita Leyh, Architektin, Stadtplanerin, Stuttgart
8. Elke Reichel, Architektin, Stuttgart
9. Prof. Christa Reicher, Architektin, Stadtplanerin, Aachen
10. Dr. Eckart Rosenberger, Architekt, Stadtplaner, Fellbach, Gestaltungsbeirat Stadt Sindelfingen
Ständig anwesende stellvertretende FachpreisrichterInnen
1. Barbara Brakenhoff, Amt für Stadtentwicklung und Geoinformation, Stadt Sindelfingen
2. Prof. Ingrid Burgstaller, Stadtplanerin, Architektin, München
3. Michael Glück,Gestaltungsbeirat, Landschaftsarchitekt, Stuttgart
4. Marc-Christian Knoblich, Amt für Stadtentwicklung und Geoinformation, Stadt Sindelfingen
5. Michael Paak, Amtsleiter Amt für Stadtentwicklung und Geoinformation, Stadt Sindelfingen
SachpreisrichterInnen
1. Dr. Bernd Vöhringer, Oberbürgermeister Stadt Sindelfingen
2. Maike Stahl, Fraktion CDU
3. Günter Niebel, Fraktion CDU
4. Simone Müller-Roth, Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen
5. Ulrich Hensinger, Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen
6. Dr. Ingo Sika, Fraktion Freie Wähler
7. Sabine Duffner, Fraktion SPD
8. Dr. Andreas Beyer, Fraktion FDP
9. Richard Pitterle, Fraktion Die Linke
Stellvertretende SachpreisrichterInnen
1. Christian Gangl, Erster Bürgermeister Stadt Sindelfingen (ständig anwesender Stellvertreter)
2. Benjamin Schilling, Fraktion CDU
3. Kurt-Heinz Kuhbier, Fraktion CDU
4. Max Pfeffer, Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen
5. Sabine Kober, Fraktion Bündnis 90 /Die Grünen
6. Dr. Dorothee Kadauke, Fraktion Freie Wähler
7. Sarah Kupke, Fraktion SPD
8. Andreas Knapp, Fraktion FDP
9. Ursula Merz, Fraktion Die Linke
Sachverständige BeraterInnen (weitere unter Vorbehalt)
1. Hermann Ayasse, Gewerbe- und Handelsverein
2. Nicole Fritsch-Weiler, Bürgervertreterin
3. Amira Hasnaoui, Jugendgemeinderätin
4. Brigitte Klink, Amt für Gebäudewirtschaft
5. Hartmut Knoch, Amt für Grün und Umwelt
6. Adelheid Löbert, stellvertretende Bürgervertreterin
7. Prof. Dr. Julian Petrin, Zielbild Innenstadt, Architekt, Hamburg
8. Felix Rapp, Innenstadtreferent Sindelfingen
9. Dr. Wolfgang Röhm, City-Marketing Sindelfingen
10. Horst Christian Thome, Bürgervertreter
11. Georgios Tsomidis, Wohnstätten Sindelfingen
12. Horst Zecha, Amt für Kultur Sindelfingen
13. //NN//, Wirtschaftsförderung Sindelfingen GmbH
14. Gert Zimmermann, stellvertretender Bürgervertreter
BEURTEILUNG DER WETTBEWERBSARBEITEN
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden nach folgenden Gesichtspunkten beurteilt. Die Reihenfolge stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar. Die genannten Kriterien werden ggf. vom Preisgericht noch untergliedert.
1. Städtebauliche, freiraumplanerische und architektonische Gesamtkonzeption
2. Belebungseffekt für die Innenstadt
3. Stärkung der Sindelfinger Mitte (hinsichtlich der 6 Säulen des Innenstadtversprechens)
4. Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit
5. Klimaschutz und Nachhaltigkeit
PRÄMIERUNG
Die Ausloberin stellt als Wettbewerbssumme insgesamt netto 144.000 EUR zur Verfügung. Die Summe setzt sich aus einem Bearbeitungshonorar von 75.000 EUR (5.000 EUR/Teilnehmer) und aus dem Preisgeld in Höhe von 69.000 EUR zusammen.
Das Bearbeitungshonorar wird nicht an Teilnehmer ausgezahlt, die ihren Beitrag nicht oder verspätet abgeben. Das Preisgeld wird in diesem Fall um die entsprechende Summe des nicht ausgezahlten Bearbeitungshonorars erhöht.
1. Preis: 30.000 EUR netto
2. Preis: 20.000 EUR netto
3. Preis: 10.000 EUR netto
Anerkennungen: 9.000 EUR netto
Summe: 69.000 EUR netto
Das Preisgericht kann mit einstimmigem Beschluss die Wettbewerbssumme auch anders aufteilen (§ 7 Abs. 2 RPW). Sofern die WettbewerbsteilnehmerInnen Umsatzsteuer abführen, wird diese ihnen anteilig entsprechend dem gültigen Satz zusätzlich vergütet.
AUFTRAG
Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger mit den Planungsleistungen:
» Vertiefung des städtebaulichen Entwurfs und Übertragung auf die Ziel-Leitbild-Ebene als Vorbereitung zur Bauleitplanung gemäß Leistungsphase 3 des Merkblatts 51 „Städtebaulicher Entwurf“, AKBW
» Erstellung eines Regelwerks für den Hochbau, die Freianlagen und die Nutzungskonzeption im Post-/VoBa-Areal
beauftragen,
» sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegen steht (§ 8 Abs. 2 RPW)
und
» soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.
Bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts wird die Auftragsverhandlung zuerst nur mit dem ersten Preisträger geführt. Sollte die Exklusivverhandlung mit dem ersten Preisträger scheitern, werden die Verhandlungen mit allen weiteren Preisträgern aufgenommen.
Für den Fall, dass die Ausloberin aus wichtigem Grund von der Realisierung teilweise oder vollständig Abstand nimmt, stehen dem Teilnehmer aus einer Nichtbeauftragung keine finanziellen Ansprüche, z.B. auf etwaig entgangenen Gewinn oder Schadensersatz, zu.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
Die Preisträger sind für anschließende Verfahren nicht ausgeschlossen. Die Stadt Sindelfingen wird darauf hinwirken die Preisträger bei anschließenden Realisierungsschritten zu berücksichtigen.