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Neubauquartier Rosensteinstraße , Stuttgart/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2035581
Tag der Veröffentlichung
25.01.2023
Aktualisiert am
25.01.2023
Verfahrensart
Einladungswettbewerb
Teilnehmer
Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen
Auslober
Koordination
Seyler + Pärssinen ProjektPartner GmbH, Stuttgart
Preisgerichtssitzung
01.11.2022

1. Preis | nach Überarbeitung

Riehle+Assoziierte Architekten und Generalplaner
Jetter Landschaftsarchitekten

2. Preis | nach Überarbeitung

STEINHOFF | HAEHNEL ARCHITEKTEN GmbH
Planstatt Senner

3. Preis | zur Überarbeitung aufgefordert

Werkgemeinschaft HHK Architekten Gesellschaft mbH
Jedamzik + Partner Landschaftsarchitekten

Anerkennung

CROSS Architecture
GREENBOX Landschaftsarchitekten
Verfahrensart
Einladungswettbewerb

Wettbewerbsaufgabe
Dieser Wettbewerb dient dazu, ein Bebauungskonzept für die künftige Neubebauung auf der Wettbewerbsfläche städtebaulich, gebäudeplanerisch sowie freiräumlich zu finden.

Gegenstand des Realisierungswettbewerbs ist nicht nur die Gebäude- und Freiraumplanung auf dem Baufeld, sondern insbesondere auch die städtebauliche Komponente im Kontext mit der Umgebungsbebauung, die sich mit der Entwicklung des Stadtteils Stuttgart Rosenstein mittelfristig grundlegend ändern wird. Der Wettbewerb für den Stadtteil Stuttgart Rosenstein, der eine Fläche von insgesamt ca. 85 ha umfasst, ist im Juli 2019 entschieden worden. Auch wenn die Errichtung dieses Stadtteils erst in einigen Jahren nach Fertigstellung des Bahnprojektes „Stuttgart 21“ erfolgen kann, ist die Bebauung der Wettbewerbsfläche städtebaulich im Kontext mit dieser Entwicklung zu betrachten.

Die Landeshauptstadt Stuttgart sowie die Ausloberin legen Wert auf eine qualitativ anspruchsvolle Bebauung mit hoher architektonischer und freiräumlicher Qualität. Die künftige Bebauung soll darüber hinaus eine gute städtebauliche Ergänzung zum geplanten neuen Stadtteil Stuttgart Rosenstein bilden und somit die insgesamt zu erwartende erhebliche Aufwertung der gesamten Nachbarschaft einleiten.

Ziel ist eine nachhaltige sowie gestalterisch, funktionale und wirtschaftlich optimierte Wohn- und Gewerbebebauung mit Tiefgarage zu entwerfen. Diese muss dazu geeignet sein, Menschen einen neuen Lebensmittelpunkt zu schaffen - ein Zuhause.

Es soll ein Ort mit eigener Identität geschaffen werden, der sich durch ein Zusammenspiel von Architektur und Landschaftsarchitektur kennzeichnet. Die Grundrisse sollen der Lärmsituation sowie den spezifischen Bedürfnissen der nachfolgend beschriebenen Zielgruppen in besonderer Weise gerecht werden. Hierbei sind im Besonderen innovative Ansätze erwünscht.

Die Ausloberin erwartet Bebauungsvorschläge für das zur Verfügung gestellte Grundstück, die in Anordnung, Höhe, Gliederung, Gestaltung der Baukörper und Freiflächen sowie der Einbindung in die Umgebung eine hohe Wohnqualität schaffen. Die Ausloberin begrüßt ausdrücklich innovative Entwurfsansätze zur Lösung der Aufgabenstellung. Von besonderer Bedeutung für die Ausloberin ist die Gewährleistung von Wirtschaftlichkeit und Funktionalität.

Der Wohnungsbau soll in Form von Eigentums- und Mietwohnungen vermarktet werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Nutzungsarten so durchmischt werden, dass sinnvolle, in sich bewirtschaftbare Einheiten gebildet werden, die real von den anderen Einheiten abgetrennt werden können. Bei geförderten Mietwohnungen müssen alle Wohnungen über ein Treppenhaus erschlossen werden. Die geförderten Eigentumswohnungen können mit den freiverkäuflichen Wohnungen gemeinsam in Baukörpern untergebracht werden. Für den geförderten Wohnungsbau sind zunächst 30% der Geschossfläche Wohnen auf dem Wettbewerbsgrundstück gemäß SIM, dem Stuttgarter Innenentwicklungsmodell, nachzuweisen. Neben diesen 30% sind zusätzlich weitere 2.700 m² Geschossfläche (entsprechen bei einem Faktor von 0,75 einer Wohnfläche von 2.023 m²) aus früheren Verpflichtungen der Ausloberin für geförderten Wohnungsbau (SEP) nachzuweisen.

Innerhalb des Wettbewerbsgebiets sollen insgesamt 70% der Geschossfläche für Wohnen vorgesehen werden. Für den übrigen Nichtwohnanteil soll auf Wunsch der Ausloberin Gewerbe, das die Wohnnutzung nicht beeinträchtigt, vorgesehen werden.

Der gewerbliche Anteil soll nur im Bereich der westlichen Grundstücksgrenze vorgesehen werden, um den Schallschutzanforderungen gegenüber dem Gewerbelärm des Speditions- und Logistikbetriebs gerecht werden zu können. Ein gewerblicher Neubau ist somit im Sinne eines „Lärmriegels“ zum Schutze der Wohnbebauung zu konzipieren. Das Amt für Umweltschutz empfiehlt den Büroriegel, wie in Kapitel 6 der schalltechnischen Untersuchung dargestellt, zur Abschirmung der Lärmemission ausgehend von der benachbarten Spedition.

Jury
Prof. Jörg Aldinger (Vorsitz)
Andreas Hofer
Peter Pätzold
Manuel Schupp
Elke Ukas
M. Wenderoth
Simon Fellmeth
Michael Hausiel

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