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  • Zweifachsporthalle für die Main-Limes-Realschule
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  • 3. Preis: Walter Huber Architekten, Stuttgart
  • 1. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
  • Anerkennung: Kubus360 GmbH, Stuttgart
  • 2. Preis: raum-z architekten gmbh, Frankfurt am Main

Zweifachsporthalle für die Main-Limes-Realschule , Obernburg am Main/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2027520
Tag der Veröffentlichung
01.10.2019
Aktualisiert am
03.04.2020
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekt*innen
Beteiligung
20 Arbeiten
Auslober
Bewerbungsschluss
28.10.2019 12:00
Preisgerichtssitzung
20.02.2020

1. Preis

Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
Stephan Birk · Liza Heilmeyer · Martin Frenzel
Mitarbeit: Chiara Iaia · Arantxa Pinate · Ruben Strater
Hilfskräfte: Modellbau Degen, Esslingen
  • 1. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
  • 1. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
  • 1. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
  • 1. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
  • 1. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
  • 1. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
  • 1. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart
  • 1. Preis: Birk Heilmeyer und Frenzel Gesellschaft von Architekten mbH, Stuttgart

2. Preis

raum-z architekten gmbh, Frankfurt am Main
Lukas Hundhausen
Mitarbeit: Larisa Moise · Hendrik Dittmar
Katharina Grimm
  • 2. Preis: raum-z architekten gmbh, Frankfurt am Main
  • 2. Preis: raum-z architekten gmbh, Frankfurt am Main
  • 2. Preis: raum-z architekten gmbh, Frankfurt am Main
  • 2. Preis: raum-z architekten gmbh, Frankfurt am Main
  • 2. Preis: raum-z architekten gmbh, Frankfurt am Main
  • 2. Preis: raum-z architekten gmbh, Frankfurt am Main
  • 2. Preis: raum-z architekten gmbh, Frankfurt am Main
  • 2. Preis: raum-z architekten gmbh, Frankfurt am Main

3. Preis

Walter Huber Architekten, Stuttgart
Walter Huber
Mitarbeit: Anaïs Charlier · Elizaveta Elizarova
Fachplaner: Christoffer Walcher, TÜV SÜD (Brandschutz)
Hilfskräfte: Architekturmodellbau Michael Lo Chiatto
  • 3. Preis: Walter Huber Architekten, Stuttgart
  • 3. Preis: Walter Huber Architekten, Stuttgart
  • 3. Preis: Walter Huber Architekten, Stuttgart
  • 3. Preis: Walter Huber Architekten, Stuttgart
  • 3. Preis: Walter Huber Architekten, Stuttgart
  • 3. Preis: Walter Huber Architekten, Stuttgart
  • 3. Preis: Walter Huber Architekten, Stuttgart
  • 3. Preis: Walter Huber Architekten, Stuttgart

Anerkennung

Kubus360 GmbH, Stuttgart
Bernd Richmann · Christoph Dietz
Mitarbeit: Mathias Meyn · Snezana Schlecker
Felix Lanny
Fachplaner: dreiingenieure (TGA)
Hilfskräfte: Architekturmodelle Degen
  • Anerkennung: Kubus360 GmbH, Stuttgart
  • Anerkennung: Kubus360 GmbH, Stuttgart
  • Anerkennung: Kubus360 GmbH, Stuttgart
  • Anerkennung: Kubus360 GmbH, Stuttgart
  • Anerkennung: Kubus360 GmbH, Stuttgart
  • Anerkennung: Kubus360 GmbH, Stuttgart
  • Anerkennung: Kubus360 GmbH, Stuttgart
  • Anerkennung: Kubus360 GmbH, Stuttgart
Verfahrensart
VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Realisierungswettbewerb nach RPW 2013

Bereits ausgewählte Teilnehmer
Stendel Architekten, Eschau
Wolf Architekten, Miltenberg
Johann & Eck Architekten – Ingenieure, Bürgstadt
Knapp Kubitza Architekten, Miltenberg
MGF Architekten, Stuttgart
Birk Heilmeyer Frenzel, Stuttgart

Wettbewerbsaufgabe
Das Ziel des Realisierungswettbewerbs ist der Neubau einer Zweifachsporthalle für die Main-Limes-Realschule. Die Main-Limes-Realschule in Obernburg am Main ist in einem Gebäude aus den 60er Jahren untergebracht. Das Schulgebäude wurde von 2012-2015 saniert und erweitert.

Im Süden des Grundstücks befindet sich eine Einfachsporthalle gleichen Baualters. Im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln für die Generalsanierung des Schulgebäudes beim Freistaat Bayern wurde der Bedarf an einer weiteren Hallenfläche bestätigt. Eine Machbarkeitsuntersuchung zur Erweiterung der bestehenden Halle ergab, dass ein Neubau im nordöstlichen Teil des Grundstücks (derzeitiger Allwetterplatz) die günstigere und bessere Lösung für die Schule ist.

Der Auslober erwartet von den Wettbewerbsteilnehmern/innen einen städtebaulich, architektonisch und technisch anspruchsvollen Entwurf. Neben der städtebaulichen Einbindung des neu zu errichtenden Bauwerks spielt der unmittelbare Umraum eine bedeutende Rolle. Daher ist ein Konzept für die Gestaltung des Wettbewerbsbereichs erwünscht (Nachweis der notwendigen Außenbereichsflächen). Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem in der auszuwählenden Bauweise, die sowohl eine nachhaltige Errichtung wie auch einen nachhaltigen Gebäudebetrieb ermöglicht.

Fachpreisrichter*innen
Prof. Christine Remensperger, Architektin BDA (Vorsitzende)
Claus Kiesel Architekt, Leitender Baudirektor (Regierung von Unterfranken)
Joachim Gattenlöhner, Architekt (Kreisbaumeister), Landratsamt Kitzingen
Andreas Wosnik, Architekt (Kreisbaumeister), Landratsamt Miltenberg
Frank Welzbacher, Architekt

Sachpreisrichter*innen
Jens Marco Scherf, Landrat Landkreis Miltenberg
Katja Wehner-Theinert, RSDin, Schulleiterin M-L-Realschule
Dietmar Fieger, Bürgermeister der Stadt Obernburg
Matthias Krah Bauamt, Landratsamt Miltenberg

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober einstimmig, die Verfasser des mit dem 1. Preis ausgezeichneten Projekts, mit der Tarnzahl 4012, auf der Grundlage ihres Wettbewerbsentwurfs und unter Berücksichtigung der schriftlichen Beurteilung mit der weiteren Planung gem. HOAI zu beauftragen. In der weiteren Bearbeitung und vorbereitend zum VgV-Verfahren sollen die in der Einzelbewertung genannten Aspekte und Kritikpunkte berücksichtigt werden.
30/09/2019    S188    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Miltenberg: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 188-458057
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Landratsamt Miltenberg
Immobilien, Gebäudewirtschaft Hochbau, Brückenstraße 2
Miltenberg
63897
Deutschland
Kontaktstelle(n): siehe I.3
E-Mail: wettbewerb@assmann.info
NUTS-Code: DE269
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-miltenberg.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=171555
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=171555

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 „Neubau einer Zweifachsporthalle für die Main-Limes-Realschule in Obernburg am Main“: Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume HOAI § 34, Lph 1-9 sowie Planungsleistungen der Freianlagenplanung HOAI § 39, Lph 1-9 (für eine Kugelstoßanlage, eine Weitsprunganlage und ein Kleinspielfeld).

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71200000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Das Ziel des Realisierungswettbewerbs ist der Neubau einer Zweifachsporthalle für die Main-Limes-Realschule. Die Main-Limes-Realschule in Obernburg am Main ist in einem Gebäude aus den 60er Jahren untergebracht. Das Schulgebäude wurde von 2012-2015 saniert und erweitert.
Im Süden des Grundstücks befindet sich eine Einfachsporthalle gleichen Baualters. Im Rahmen der Beantragung von Fördermitteln für die Generalsanierung des Schulgebäudes beim Freistaat Bayern wurde der Bedarf an einer weiteren Hallenfläche bestätigt. Eine Machbarkeitsuntersuchung zur Erweiterung der bestehenden Halle ergab, dass ein Neubau im nordöstlichen Teil des Grundstücks (derzeitiger Allwetterplatz) die günstigere und bessere Lösung für die Schule ist.
Der Auslober erwartet von den Wettbewerbsteilnehmern/innen einen städtebaulich, architektonisch und technisch anspruchsvollen Entwurf. Neben der städtebaulichen Einbindung des neu zu errichtenden Bauwerks spielt der unmittelbare Umraum eine bedeutende Rolle. Daher ist ein Konzept für die Gestaltung des Wettbewerbsbereichs erwünscht (Nachweis der notwendigen Außenbereichsflächen). Ein besonderer Schwerpunkt liegt zudem in der auszuwählenden Bauweise, die sowohl eine nachhaltige Errichtung wie auch einen nachhaltigen Gebäudebetrieb ermöglicht.
Der Auslober beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen Preisträger oder eine Preisträgergemeinschaft mit der Bearbeitung der Leistungen der Objektplanung Gebäude zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Ein Abruf der LPH 1-9 §34 HOAI (Honorarzone III) sowie LPH 1-9 §39 HOAI ist vorgesehen. Der Abruf erfolgt voraussichtlich stufenweise. Hierzu wird im Anschluss an die Preisgerichtssitzung ein Verhandlungsverfahren gem. VgV mit den Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Art und Umfang der Beauftragung werden sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.
Die beabsichtigten Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung der Geldgeber. Für die im Rahmen des Wettbewerbs ausgelobten Baumaßnahme steht ein Budget von gesamt Baukosten 4,8 Mio. EUR, insgesamt 3,7 Mio. EUR (Kostengruppen 300-500, brutto) zur Verfügung.
Der Baubeginn für die Doppelsporthalle ist für 2020/21 und die Fertigstellung für 2022 geplant.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Dem Wettbewerb (RPW 2013) ist ein Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) vorangestellt. Die Bewerbungsunterlagen werden am Tag der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt unter www.staatsanzeiger-eservices.de bereitgestellt.
Wertung der ersten Phase (Bewerbungsphase) erfolgt schrittweise in folgender Reihenfolge:
— Nachweis der Berufszulassung,
— Eine Referenz der HZ III, unabhängig von der Nutzungsart.
Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmenden ist insgesamt auf 20 beschränkt. Liegen mehr als 20 Bewerbungen vor, welche die Kriterien gleichermaßen gut erfüllen, behält sich der Auslober vor, die Teilnehmer des Wettbewerbs per Losentscheid auszuwählen.
Erforderliche Eigenerklärungen und Nachweise siehe Bewerbungsbogen.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Der Wettbewerb richtet sich an Architekt*innen, jedoch ist es angeraten, einen Fachplaner für Gebäudetechnik hinzuzuziehen, da konzeptionelle Ideen für die Ausführung der Lüftungs- und Wärmerzeugungsanlagen (Anlagengruppen 2 und 3 nach HOAI) zur Wettbewerbsaufgabe gehören.

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

1) Stendel Architekten, Eschau
2) Wolf Architekten, Miltenberg
3) Johann & Eck Architekten – Ingenieure, Bürgstadt
4) Knapp Kubitza Architekten, Miltenberg
5) MGF Architekten, Stuttgart
6) Birk Heilmeyer Frenzel, Stuttgart

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die Beurteilungskriterien für die Bewertung der Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung festgelegt.
Nach derzeitigem Bearbeitungsstand sind folgende Kriterien vorgesehen:
> Gestaltung,
> Funktion,
> Nachhaltigkeit,
> Wirtschaftlichkeit.
Eignungskriterien:
— Nachweis von 3 technischen Mitarbeitern inkl. Inhaber,
— Nachweis Haftpflichtversicherung,
— Nachweis Referenz der HZ III mit mind. 1,5 Mio. EUR (KG 300-400),
Zuschlagskriterien im anschließenden Verhandlungsverfahren:
Die Verfasser der im Wettbewerb mit Preisen prämierten Arbeiten werden als Bieter zu einem Verhandlungsverfahren nach VgV-Verfahren eingeladen.
Die Platzierung aus dem Realisierungswettbewerb wird im anschließendem VgV-Verfahren angemessen berücksichtigt.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 28/10/2019
Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber


IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 26 000 EUR (netto) zur Verfügung. Vorgesehen ist folgende Verteilung:
1. Preis: 12 000 EUR (netto)
2. Preis: 8 000 EUR (netto)
3. Preis: 5 000 EUR (netto)
Anerkennungen: 1 000 EUR (netto)

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:


IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Fachpreisrichter(in):
— Prof. Anett-Maud Joppien, Architektin
— Prof. Christine Remensperger, Architektin BDA
— Claus Kiesel, Architekt, Leitender Baudirektor (Regierung von Unterfranken)
— Joachim Gattenlöhner, Architekt (Kreisbaumeister)
— Andreas Wosnik, Architekt (Kreisbaumeister),
ständig anwesende(r) stellvertretende(r) Fachpreisrichter(in):
— Dipl.-Ing. (Univ.) Rainer Kriebel, Architekt
— Steffen Rothenhöfer, Architekt,
Sachpreisrichter(in):
— Jens Marco Scherf, Landrat (Landkreis Miltenberg)
— Katja Wehner-Theinert, RSDin, Schulleiterin (Main-Limes-Realschule)
— Dietmar Fieger, Bürgermeister der Stadt Obernburg
— Matthias Krah, Bauamt (Landratsamt Miltenberg),
ständig anwesende(r) stellvertretende(r) Sachpreisrichter(in):
— Roland Dittrich, Bereichsleiter Hochbau (Landratsamt Miltenberg)
— Johannes Hennrich, RSK Konrektor (Main-Limes-Realschule Obernburg),
Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht):
— Alexander Hermann, Stadtentwicklung Stadt Obernburg
— Gerhard Kuder, Balck und Partner.

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Der Umfang der Wettbewerbsleistungen wird mit den Auslobungsunterlagen mitgeteilt.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Bayerische Architektenkammer
Waisenhausstraße 4
München
80637
Deutschland
Telefon: +49 891398800
E-Mail: info@byak.de
Fax: +49 8913988055Internet-Adresse: www.byak.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

26/09/2019

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