- wa-ID
- wa-2034239
- Tag der Veröffentlichung
- 09.05.2022
- Aktualisiert am
- 09.05.2022
- Verfahrensart
- Offener Wettbewerb
- Teilnehmer
- Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen
- Auslober
-
Heimat Österreich
gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsges. mbH - Koordination
- cocooning gmbh, Bergheim
- Preisgerichtssitzung
- 08.03.2022
Verfahrensart
Offener Wettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Der gemeinnützige Wohnbauträger Heimat Österreich beabsichtigt auf dem Betriebsgebietes im Bereich Bachstraße/Gällegasse/Alterbach in der Stadt Salzburg einen Wohnbau im Baurecht zu errichten. Der entsprechende Bebauungsplan der Grundstufe dazu ist von der Stadt bereits in Ausarbeitung. Von der Stadtplanung wurden städtebauliche Rahmenbedingungen definiert, denen möglichst entsprochen werden soll, siehe Anlage. Die Baurechtsfläche ist dem leistbaren Wohnen gewidmet und soll zu 75% dem geförderten Mietwohnbau und zu 25% dem geförderten Eigentumswohnbau dienen. Neben der Wohnnutzung sind im Bereich der Bachstraße Verkaufsflächen der Fa. Trachten Moser vorzusehen.
Für eine bessere lokale Versorgung der derzeit bestehenden und künftigen Bewohner in unmittelbarer Umgebung wurde von Seiten der Stadt ein Lebensmittelmarkt angeregt und diskutiert, der jedoch von Bauherrnseite nur alternativ zum Bekleidungsfachmarkt umgesetzt werden kann. Aufgrund des starken Interesses der Fa. Moser an diesem Standort, ist die Umsetzung eines Lebensmittelmarktes derzeit nicht realistisch. Auch steht das Erfordernis einer größeren Zahl von oberirdischen Stellplätzen bei Lebensmittelmärkten, den entsprechenden Festlegungen in den städtebaulichen Rahmenbedingungen entgegen. Der Platzbedarf für die Zufahrtmöglichkeit per LKW bzw. Sattelzug schränkt das Baufeld weiter ein und ist von Bauherrnseite ebenfalls nicht gewünscht. Daher ist in der gegenständlichen Wettbewerbsarbeit ausschließlich von einem Fachmarkt für Bekleidung auszugehen.
Die bestehenden Bauten (Produktion Firma Trachten Moser) werden vollständig rückgebaut und die im Zuge des Wettbewerbes neu entstehenden Wohngebäude, auf dem noch zu beplanenden Wettbewerbsareal, bestehend aus den Parzellennummern 673/7, 673/10/ 673/12, 674/20 in der Katastralgemeinde Gnigl, KG-Nr. 56513, neu errichtet. Die Grundparzelle Nr. 674/21 wurde nachträglich dem angrenzenden Einfamilienhaus zugeordnet und ist nicht mehr Teil des Wettbewerbsgebietes. Darf daher auch nicht in der Planung berücksichtigt werden. Maßgebend für den gesetzlichen Mindestabstand ist die im Wettbewerbsgebiet rot eingezeichnete Grundgrenze. Nach Möglichkeit sollen die an das Projektgebiet angrenzenden Einfamilienhäuser im Südwesten des Projektgebietes weitestgehend durch Grün- und Vegetationstreifen (Lärm- und Sichtschutz) in ihrer Privatsphäre geschützt bleiben.
Die Grünraumqualitäten des Alterbaches sollen in der Planung besondere Berücksichtigung finden und durch eine entsprechende Gestaltung zu einem Wohnprivileg für die späteren Bewohner werden. Die Gefahrenzonen hinsichtlich künftiger Überschwemmungen sowie die 5-Meter-Pufferzone zur gelben Gefahrenzone wurden im Vermessungsplan für das Wettbewerbsgebiet berücksichtigt und sind entsprechend dargestellt. Der Trampelpfad entlang des Alterbaches befindet sich im Bereich der roten Gefahrenzone und ist als öffentlich nutzbarer Fuß- und Radweg zu erhalten.
Die Ausrichtung der künftigen Wohnnutzung ist lt. städtebaulichen Rahmenbedingungen klar auf den Alterbach zu fokussieren und wird als große Qualität dieser Liegenschaft gesehen. Die Erlebbarkeit dieses naturräumlichen Elementes, sowohl durch die direkte Zugänglichkeit als auch durch die visuelle Erlebbarkeit ist sicherzustellen. Die zukünftigen Bewohner sollen bestmöglich von diesem Element Wasser profitieren, auch bezüglich des Kühlungseffektes. Die städtebauliche Struktur ist so zu wählen, dass der Kühlungseffekt des Wassers diese im Sinne einer Klimaanpassungsstrategie bestmöglich durchdringen bzw. durchfließen kann. Besonderes Augenmerk ist auf die Verzahnung zwischen öffentlichem und halböffentlichem Freiraum zu legen.
Auf dem Wettbewerbsgebiet ist eine insgesamt mindestens 2.000m² große Spielfläche vorzusehen die von der neuen Anlage gem. den bautechnischen Vorschriften (§ 36 BauTG) aber auch von den umgebenden Bewohnern gemeinsam genutzt werden kann. Aufgrund der günstigen Lage unmittelbar an öffentlichen Grünflächen und der leichten Erreichbarkeit über die Geh- und Radwege entlang des Alterbachs wird in weiterer Folge dieser Spielplatz voraussichtlich öffentlich zugänglich gemacht, siehe auch Städtebauliche Rahmenbedingungen und Stellungnahme Gartenamt in der Anlage. Die Situierung dieser Spielflächen (Freizeitanlagen) hat, aufgrund der Radanbindung, aus lärmschutztechnischen Gründen sowie einem höheren Erholungswert, grundsätzlich im Bereich des Grünlandstreifens entlang des Alterbaches zu erfolgen.
Die Projektierung hat eine Tiefgarage zu beinhalten. Aus ökologischen Gründen und um die Freiraumgestaltung nicht zu beschränken, sollte die Tiefgarage weitestgehend unter den Gebäuden vorgesehen werden und der Flächenaufwand und Versiegelungsgrad für die Erschließungen und Parkierungsflächen möglichst gering gehalten werden.
Jury
Heinz Plöderl (Vorsitz)
Ernst Beneder
Michael Strobl
Helmut Berger
Offener Wettbewerb
Wettbewerbsaufgabe
Der gemeinnützige Wohnbauträger Heimat Österreich beabsichtigt auf dem Betriebsgebietes im Bereich Bachstraße/Gällegasse/Alterbach in der Stadt Salzburg einen Wohnbau im Baurecht zu errichten. Der entsprechende Bebauungsplan der Grundstufe dazu ist von der Stadt bereits in Ausarbeitung. Von der Stadtplanung wurden städtebauliche Rahmenbedingungen definiert, denen möglichst entsprochen werden soll, siehe Anlage. Die Baurechtsfläche ist dem leistbaren Wohnen gewidmet und soll zu 75% dem geförderten Mietwohnbau und zu 25% dem geförderten Eigentumswohnbau dienen. Neben der Wohnnutzung sind im Bereich der Bachstraße Verkaufsflächen der Fa. Trachten Moser vorzusehen.
Für eine bessere lokale Versorgung der derzeit bestehenden und künftigen Bewohner in unmittelbarer Umgebung wurde von Seiten der Stadt ein Lebensmittelmarkt angeregt und diskutiert, der jedoch von Bauherrnseite nur alternativ zum Bekleidungsfachmarkt umgesetzt werden kann. Aufgrund des starken Interesses der Fa. Moser an diesem Standort, ist die Umsetzung eines Lebensmittelmarktes derzeit nicht realistisch. Auch steht das Erfordernis einer größeren Zahl von oberirdischen Stellplätzen bei Lebensmittelmärkten, den entsprechenden Festlegungen in den städtebaulichen Rahmenbedingungen entgegen. Der Platzbedarf für die Zufahrtmöglichkeit per LKW bzw. Sattelzug schränkt das Baufeld weiter ein und ist von Bauherrnseite ebenfalls nicht gewünscht. Daher ist in der gegenständlichen Wettbewerbsarbeit ausschließlich von einem Fachmarkt für Bekleidung auszugehen.
Die bestehenden Bauten (Produktion Firma Trachten Moser) werden vollständig rückgebaut und die im Zuge des Wettbewerbes neu entstehenden Wohngebäude, auf dem noch zu beplanenden Wettbewerbsareal, bestehend aus den Parzellennummern 673/7, 673/10/ 673/12, 674/20 in der Katastralgemeinde Gnigl, KG-Nr. 56513, neu errichtet. Die Grundparzelle Nr. 674/21 wurde nachträglich dem angrenzenden Einfamilienhaus zugeordnet und ist nicht mehr Teil des Wettbewerbsgebietes. Darf daher auch nicht in der Planung berücksichtigt werden. Maßgebend für den gesetzlichen Mindestabstand ist die im Wettbewerbsgebiet rot eingezeichnete Grundgrenze. Nach Möglichkeit sollen die an das Projektgebiet angrenzenden Einfamilienhäuser im Südwesten des Projektgebietes weitestgehend durch Grün- und Vegetationstreifen (Lärm- und Sichtschutz) in ihrer Privatsphäre geschützt bleiben.
Die Grünraumqualitäten des Alterbaches sollen in der Planung besondere Berücksichtigung finden und durch eine entsprechende Gestaltung zu einem Wohnprivileg für die späteren Bewohner werden. Die Gefahrenzonen hinsichtlich künftiger Überschwemmungen sowie die 5-Meter-Pufferzone zur gelben Gefahrenzone wurden im Vermessungsplan für das Wettbewerbsgebiet berücksichtigt und sind entsprechend dargestellt. Der Trampelpfad entlang des Alterbaches befindet sich im Bereich der roten Gefahrenzone und ist als öffentlich nutzbarer Fuß- und Radweg zu erhalten.
Die Ausrichtung der künftigen Wohnnutzung ist lt. städtebaulichen Rahmenbedingungen klar auf den Alterbach zu fokussieren und wird als große Qualität dieser Liegenschaft gesehen. Die Erlebbarkeit dieses naturräumlichen Elementes, sowohl durch die direkte Zugänglichkeit als auch durch die visuelle Erlebbarkeit ist sicherzustellen. Die zukünftigen Bewohner sollen bestmöglich von diesem Element Wasser profitieren, auch bezüglich des Kühlungseffektes. Die städtebauliche Struktur ist so zu wählen, dass der Kühlungseffekt des Wassers diese im Sinne einer Klimaanpassungsstrategie bestmöglich durchdringen bzw. durchfließen kann. Besonderes Augenmerk ist auf die Verzahnung zwischen öffentlichem und halböffentlichem Freiraum zu legen.
Auf dem Wettbewerbsgebiet ist eine insgesamt mindestens 2.000m² große Spielfläche vorzusehen die von der neuen Anlage gem. den bautechnischen Vorschriften (§ 36 BauTG) aber auch von den umgebenden Bewohnern gemeinsam genutzt werden kann. Aufgrund der günstigen Lage unmittelbar an öffentlichen Grünflächen und der leichten Erreichbarkeit über die Geh- und Radwege entlang des Alterbachs wird in weiterer Folge dieser Spielplatz voraussichtlich öffentlich zugänglich gemacht, siehe auch Städtebauliche Rahmenbedingungen und Stellungnahme Gartenamt in der Anlage. Die Situierung dieser Spielflächen (Freizeitanlagen) hat, aufgrund der Radanbindung, aus lärmschutztechnischen Gründen sowie einem höheren Erholungswert, grundsätzlich im Bereich des Grünlandstreifens entlang des Alterbaches zu erfolgen.
Die Projektierung hat eine Tiefgarage zu beinhalten. Aus ökologischen Gründen und um die Freiraumgestaltung nicht zu beschränken, sollte die Tiefgarage weitestgehend unter den Gebäuden vorgesehen werden und der Flächenaufwand und Versiegelungsgrad für die Erschließungen und Parkierungsflächen möglichst gering gehalten werden.
Jury
Heinz Plöderl (Vorsitz)
Ernst Beneder
Michael Strobl
Helmut Berger