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  • Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung im Sanierungsgebiet „Bahnflächen“
  • Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung im Sanierungsgebiet „Bahnflächen“
  • Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung im Sanierungsgebiet „Bahnflächen“
  • Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung im Sanierungsgebiet „Bahnflächen“
  • 2. Anerkennung: kbg architekten bagge grothoff halupzok, Oldenburg
  • 1. Preis: Deen Architects, Münster
  • 3. Preis: HeydenArchitektur, Winnenden
  • 1. Anerkennung: MS Plus Architekten Bücker Holling Schwager PartGmbB, Münster

Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung im Sanierungsgebiet „Bahnflächen“ , Quakenbrück/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2025647
Tag der Veröffentlichung
15.01.2019
Aktualisiert am
14.06.2019
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekten
Beteiligung
15 Arbeiten
Auslober
Bewerbungsschluss
13.02.2019
Preisgerichtssitzung
21.05.2019

1. Preis

Deen Architects, Münster
Mitarbeit: Christiane Deptolla · Peter Engländer
wbp Landschaftsarchitekten, Bochum
Christine Wolf · Rebekka Junge
  • 1. Preis: Deen Architects, Münster
  • 1. Preis: Deen Architects, Münster
  • 1. Preis: Deen Architects, Münster
  • 1. Preis: Deen Architects, Münster
  • 1. Preis: Deen Architects, Münster
  • 1. Preis: Deen Architects, Münster

2. Preis

Kopperroth Architektur und Stadtumbau, Berlin
Mitarbeit: Martin Roth · Asja Roth
Meike Wittenberg · Marcus Kopper
Dominik Renner · Andreas Maria Lang
Fachberater: Transsolar GmbH
  • 2. Preis: Kopperroth Architektur und Stadtumbau, Berlin
  • 2. Preis: Kopperroth Architektur und Stadtumbau, Berlin
  • 2. Preis: Kopperroth Architektur und Stadtumbau, Berlin
  • 2. Preis: Kopperroth Architektur und Stadtumbau, Berlin
  • 2. Preis: Kopperroth Architektur und Stadtumbau, Berlin
  • 2. Preis: Kopperroth Architektur und Stadtumbau, Berlin
  • 2. Preis: Kopperroth Architektur und Stadtumbau, Berlin
  • 2. Preis: Kopperroth Architektur und Stadtumbau, Berlin

3. Preis

HeydenArchitektur, Winnenden
Mitarbeit: Alexander Heyden · Alexandra Heyden
  • 3. Preis: HeydenArchitektur, Winnenden
  • 3. Preis: HeydenArchitektur, Winnenden
  • 3. Preis: HeydenArchitektur, Winnenden
  • 3. Preis: HeydenArchitektur, Winnenden
  • 3. Preis: HeydenArchitektur, Winnenden
  • 3. Preis: HeydenArchitektur, Winnenden
  • 3. Preis: HeydenArchitektur, Winnenden
  • 3. Preis: HeydenArchitektur, Winnenden

1. Anerkennung

MS Plus Architekten Bücker Holling Schwager PartGmbB, Münster
Mitarbeit: Stephanie Bücker · Maike Holling
Sielke Schwager · Jonna Bronne · Christine Hinz
  • 1. Anerkennung: MS Plus Architekten Bücker Holling Schwager PartGmbB, Münster
  • 1. Anerkennung: MS Plus Architekten Bücker Holling Schwager PartGmbB, Münster
  • 1. Anerkennung: MS Plus Architekten Bücker Holling Schwager PartGmbB, Münster
  • 1. Anerkennung: MS Plus Architekten Bücker Holling Schwager PartGmbB, Münster
  • 1. Anerkennung: MS Plus Architekten Bücker Holling Schwager PartGmbB, Münster
  • 1. Anerkennung: MS Plus Architekten Bücker Holling Schwager PartGmbB, Münster

2. Anerkennung

kbg architekten bagge grothoff halupzok, Oldenburg
Mitarbeit: Christoph Bagge · Lucas Höppner
Simon David Bagge
Kilian + Kollegen Landschaftsarchitekten, Oldenburg
  • 2. Anerkennung: kbg architekten bagge grothoff halupzok, Oldenburg
  • 2. Anerkennung: kbg architekten bagge grothoff halupzok, Oldenburg
  • 2. Anerkennung: kbg architekten bagge grothoff halupzok, Oldenburg
  • 2. Anerkennung: kbg architekten bagge grothoff halupzok, Oldenburg
  • 2. Anerkennung: kbg architekten bagge grothoff halupzok, Oldenburg
  • 2. Anerkennung: kbg architekten bagge grothoff halupzok, Oldenburg
  • 2. Anerkennung: kbg architekten bagge grothoff halupzok, Oldenburg
  • 2. Anerkennung: kbg architekten bagge grothoff halupzok, Oldenburg
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb

Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Quakenbrück (12 500 Einwohner) liegt im nördlichen Bereich des Kreises Osnabrück und ist Verwaltungssitz der Samtgemeinde Artland. Quakenbrück wurde 1235 erstmals urkundlich erwähnt. Die Stadt war Burgmanns- und später auch Hansestadt, sie wurde am Fluss „Hase“ errichtet, der an dieser Stelle ein Binnendelta gebildet hat. Die „Altstadt“ wird von der „Neustadt“ durch ein breites Band von Bahnanlagen getrennt, die im Wesentlichen heute nicht mehr benötigt werden.

Für die nicht mehr genutzten Flächen wurde 2012 der städtebauliche Rahmenplan „Bahnflächen“ aufgestellt, der nunmehr in seiner 1. Fortschreibung vorliegt. Die östlich der Bahntrassen -zur Altstadt- gelegenen Flächen sind zum Teil bereits bebaut (besonders zu erwähnen ist die Sanierung des prägenden Bahnhofsgebäudes). Die verstärkte Ausrichtung auf „innerstädtisches Wohnen“, verbunden mit dem Ziel, die westlichen Stadtbereiche mit der Altstadt zu verklammern, führten zur o. a. Fortschreibung.

Im Zuge der Planung soll im zentralen Bereich der Entwicklungsflächen eine Kindertageseinrichtung mit einer Größe von ca. 1 200 m2 entstehen. Diese umfasst zunächst 4 Gruppen, eine Erweiterung um eine fünfte Gruppe soll möglich sein. Die Realisierung des Bauvorhabens ist für das Jahr 2020 vorgesehen.
15/01/2019    S10    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Quakenbrück: Dienstleistungen von Architekturbüros
2019/S 010-019785
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Samtgemeinde Artland
Markt 1
Quakenbrück
49610
Deutschland
Kontaktstelle(n): Samtgemeinde Artland – Vera Winner
Telefon: +49 5431-182306
E-Mail: vergabe@artland.de
Fax: +49 5431-182217
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.artland.de
Adresse des Beschafferprofils: www.subreport-elvis.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.subreport.de/E27145221
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.subreport.de/E27145221
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung im Sanierungsgebiet 'Bahnflächen' Quakenbrück

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71200000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Aufgabe des Verfahrens ist der Entwurf zum Neubau einer viergruppigen Kindertageseinrichtung im Sanierungsgebiet „Bahnflächen“ Quakenbrück.
Beschreibung der Planungsaufgabe:
Die Stadt Quakenbrück (12 500 Einwohner) liegt im nördlichen Bereich des Kreises Osnabrück und ist Verwaltungssitz der Samtgemeinde Artland.
Quakenbrück wurde 1235 erstmals urkundlich erwähnt. Die Stadt war Burgmanns- und später auch Hansestadt, sie wurde am Fluss „Hase“ errichtet, der an dieser Stelle ein Binnendelta gebildet hat. Die „Altstadt“ wird von der „Neustadt“ durch ein breites Band von Bahnanlagen getrennt, die im Wesentlichen heute nicht mehr benötigt werden.
Für die nicht mehr genutzten Flächen wurde 2012 der städtebauliche Rahmenplan „Bahnflächen“ aufgestellt, der nunmehr in seiner 1. Fortschreibung vorliegt.
Die östlich der Bahntrassen -zur Altstadt- gelegenen Flächen sind zum Teil bereits bebaut (besonders zu erwähnen ist die Sanierung des prägenden Bahnhofsgebäudes). Die verstärkte Ausrichtung auf „innerstädtisches Wohnen“, verbunden mit dem Ziel, die westlichen Stadtbereiche mit der Altstadt zu verklammern, führten zur o. a. Fortschreibung.
Im Zuge der Planung soll im zentralen Bereich der Entwicklungsflächen eine Kindertageseinrichtung mit einer Größe von ca. 1 200 m2 entstehen. Diese umfasst zunächst 4 Gruppen, eine Erweiterung um eine fünfte Gruppe soll möglich sein.
Die Realisierung des Bauvorhabens ist für das Jahr 2020 vorgesehen.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Es handelt sich um einen nichtoffenen Wettbewerb. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde.
Der Wettbewerb ist einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet. Den Auslobungsunterlagen liegt die Blankette der VgV-Vergabematrix bei.
Wettbewerbsteilnehmer: 15 Architekturbüros (5 gesetzte und 10 Teilnehmer nach EU-Bekanntmachung).
Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 10 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird von der Ausloberin durch Los ermittelt.
Die ausgewählten Teilnehmer werden umgehend im Anschluss an den Lostermin benachrichtigt.
Die Bewerbung und die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform über den Link www.subreport.de/E27145221.
Das Bewerbungsformular steht ebenfalls unter dem angegebenen Link zum Download zur Verfügung.
Zur Bewerbung muss das Bewerbungsformular mit den erforderlichen Anlagen spätestens bis zum 13.2.2019, 14.00 Uhr elektronisch eingegangen sein.
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer dieses Bewerbungsformular verwendet und fristgerecht einreicht. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Den formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen.
Geforderte Nachweise:
— Ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren),
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
— Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Verwendung Bewerbungsformular).

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Architekt/-in

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

Architektur & Planung Haves, Lohne
DEEN architects, Münster
kbg architekten knetemann, Oldenburg
ReindersArchitekten BDA, Osnabrück
Vickers Architekten Partnerschaft mbB, Lingen

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die Wettbewerbsarbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf:
— Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen),
— Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung),
— Erschließung, Funktion und Nutzung,
— Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung,
— Berücksichtigung ökologische Aspekte,
— Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 13/02/2019
Ortszeit: 14:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 18/02/2019

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Gesamtpreissumme beträgt 20 000 EUR inkl. Mehrwertsteuer.
1) Preis 8 000 EUR;
2) Preis 5 000 EUR;
3) Preis 3 000 EUR;
Für Anerkennungen (2) 4 000 EUR
Es bleibt dem Preisgericht vorbehalten, eine andere Aufteilung der Preise vorzunehmen.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Über die Ausschüttung des Preisgeldes hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Claus Peter Poppe, Samtgemeindebürgermeister, Quakenbrück
Marion Heidukiewitz, Vertreter CDU-Fraktion, Quakenbrück
Doris Schmidt, Vertreter SPD-Fraktion, Quakenbrück
Adolina Gordon, Vertreter Die Linke-Fraktion, Quakenbrück
Andreas Henemann, Vertreter Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion, Quakenbrück
Uwe Kamphaus, Vertreter UWG/FDP-Fraktion, Quakenbrück
Frank Wuller, Samtgemeinde Artland, Leitung FB 2 Planen und Bauen
Norbert Krull, Vertreter CDU-Fraktion, Quakenbrück (Abwesenheitsvertreter)
Gerd Beckmann, Vertreter SPD-Fraktion, Quakenbrück (Abwesenheitsvertreter)
Christoph Achterkamp, Dipl.-Ing. Architekt BDA, Steinfurt
Dr. Volker Droste, Prof.-Ing. Architekt BDA, Oldenburg
Stefanie Löning, Dipl.-Ing. Architektin, Spelle
Wilhelm Pörtner, Dipl.-Ing. Architekt, Hilter
Christine Schröder-Bockstiegel, Samtgemeinde Artland FB 2 Planen und Bauen, Quakenbrück
Helga Sternkopf, Prof. Architektin, Stadtplanerin, Rosengarten
Thimo Weitemeier, Stadtbaurat + Dipl.-Ing. Architekt, Nordhorn
Hanno Garthaus, Dipl.-Ing. Architekt BDA, Osnabrück
Martin Behet, Dipl.-Ing. Architekt BDA, Münster
N.N.

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren:
9. KW 2019 – Versand der Auslobungsunterlagen
10. KW 2019 – Preisrichtervorbesprechung + Kolloquium
15. KW 2019 – Abgabe Pläne
16. KW 2019 – Abgabe Modelle
21. KW 2019 – Preisgerichtssitzung
§ 47 Absatz 1 bis 4 VgV:
1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angabenenthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen;
3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen;
4) Die Abs. 1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
DeutschlandInternet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen


VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
DeutschlandInternet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

10/01/2019

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