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  • Neubau und/oder Umbau des Bahnhofgebäudes
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  • Neubau und/oder Umbau des Bahnhofgebäudes
  • Neubau und/oder Umbau des Bahnhofgebäudes
  • 3. Preis: Architekten Koch Petrzika, Herford
  • 1. Preis: BKS Architekten Krauß Stanczus Schurbohm Partner, Lübbecke
  • 4. Preis: Hayner Salgert Architekten, Düsseldorf
  • 2. Preis: Arne Krüger Architektur, Bielefeld

Neubau und/oder Umbau des Bahnhofgebäudes , Bünde/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2023509
Tag der Veröffentlichung
29.03.2018
Aktualisiert am
24.10.2018
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekten
Beteiligung
15 Arbeiten
Auslober
Koordination
Drees & Huesmann PartGmbB Architekt Stadtplaner, Bielefeld
Bewerbungsschluss
25.04.2018
Abgabetermin Pläne
28.08.2018
Abgabetermin Modell
06.09.2018
Preisgerichtssitzung
27.09.2018

1. Preis

BKS Architekten Krauß Stanczus Schurbohm + Partner, Lübbecke
Dipl.-Ing. Architekt BDA Mario Schurbohm
Mitarbeit: Dipl.-Ing. M.Sc. Architekt Stefan Niggemeyer

Modellbau: wup Modellbau Wiens + Partner GmbH, Hamburg
  • 1. Preis: BKS Architekten Krauß Stanczus Schurbohm   Partner, Lübbecke
  • 1. Preis: BKS Architekten Krauß Stanczus Schurbohm   Partner, Lübbecke
  • 1. Preis: BKS Architekten Krauß Stanczus Schurbohm Partner, Lübbecke
  • 1. Preis: BKS Architekten Krauß Stanczus Schurbohm Partner, Lübbecke

2. Preis

Arne Krüger Architektur, Bielefeld
Dipl.-Ing. Arne Krüger
  • 2. Preis: Arne Krüger Architektur, Bielefeld
  • 2. Preis: Arne Krüger Architektur, Bielefeld
  • 2. Preis: Arne Krüger Architektur, Bielefeld
  • 2. Preis: Arne Krüger Architektur, Bielefeld

3. Preis

Architekten Koch + Petrzika, Herford
Dipl.-Ing Architekt BDA Martin Petrzika
Mitarbeit: Dipl.-Ing. Architektin Sigrid Koch
Dipl.-Ing. Architekt Eckhart Schmiedeskamp
  • 3. Preis: Architekten Koch   Petrzika, Herford
  • 3. Preis: Architekten Koch   Petrzika, Herford
  • 3. Preis: Architekten Koch Petrzika, Herford
  • 3. Preis: Architekten Koch Petrzika, Herford

4. Preis

Hayner Salgert Architekten, Düsseldorf
Dipl.-Ing. Architekt BDA Michael Hayner
Dipl.-Ing. Architektin Andrea Salgert
Mitarbeit: B.A. Sinem Karacelik
  • 4. Preis: Hayner Salgert Architekten, Düsseldorf
  • 4. Preis: Hayner Salgert Architekten, Düsseldorf
  • 4. Preis: Hayner Salgert Architekten, Düsseldorf
  • 4. Preis: Hayner Salgert Architekten, Düsseldorf
Verfahrensart
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren

Wettbewerbsaufgabe
Die Kommunalbetriebe Bünde erwarben im Juni 2017 von der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft das Empfangsgebäude des Bahnhofes in Bünde, um die Entwicklung und die Gestaltung des Bahnhofbereiches in der Stadt beeinflussen zu können. Neben der Gestaltqualität spielt die städtebauliche Positionierung sowie die Eingangs- und Anfahrtssituationen des Gebäudes eine wichtige Rolle. Hierbei schließt die Ausloberin einen Neubau, einen Teilneubau oder eine Sanierung des Bestandsgebäudes nicht aus. Für die vorhandenen Mieter sollen optimierte Flächen für ihre Verkaufsräume geschaffen werden, sowie zusätzliche Büroräume im 1. Obergeschoss bei Erhalt des Gebäudes. Bei einem Neubau wird ein Obergeschoss nicht zwingend vorgegeben.
29/03/2018    S62    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Bünde: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2018/S 062-138014
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Kommunalbetriebe Bünde
Südlenger Straße 1
Bünde
32257
Deutschland
Kontaktstelle(n): Kommunalbetriebe Bünde
E-Mail: o.schuermeyer@buende.de
NUTS-Code: DEA43
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.buende.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Drees & Huesmann PartGmbB Architekt Stadtplaner
Vennhofallee 97
Bielefeld
D-33689
Deutschland
Kontaktstelle(n): Drees & Huesmann PartGmbB: Janika Schäfersmann
E-Mail: janika.schaefersmann@dhp-sennestadt.de
NUTS-Code: DEA43
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhp-sennestadt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
Realisierungswettbewerb Neubau und / oder Umbau des Bahnhofgebäudes in Bünde

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71221000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Die Kommunalbetriebe Bünde erwarben im Juni 2017 von der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft das Empfangsgebäude des Bahnhofes in Bünde, um die Entwicklung und die Gestaltung des Bahnhofbereiches in der Stadt beeinflussen zu können. Neben der Gestaltqualität spielt die städtebauliche Positionierung sowie die Eingangs- und Anfahrtssituationen des Gebäudes eine wichtige Rolle. Hierbei schließt die Ausloberin einen Neubau, einen Teilneubau oder eine Sanierung des Bestandsgebäudes nicht aus. Für die vorhandenen Mieter sollen optimierte Flächen für ihre Verkaufsräume geschaffen werden, sowie zusätzliche Büroräume im 1. Obergeschoss bei Erhalt des Gebäudes. Bei einem Neubau wird ein Obergeschoss nicht zwingend vorgegeben. Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative Lösungen einen geeigneten Auftragnehmer (Architekt / Architektin) für die weiteren Planungsleistungen zu finden.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: 1) Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung: — zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind; — die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach § 2 BauKaG NW (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben; — zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt / in bzw. Landschaftsarchitekt / in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie. Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: — der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich, — zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen, — der / die in der Gesellschaft zu benennende bevollmächtigte Vertreter / in und der darin tätige Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. 2) Verfahren zur Auswahl der Teilnehmer Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt. Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 20 angestrebt, davon werden 5 Büros gesetzt, 15 Teilnehmer werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt. Die Bekanntmachung des Wettbewerbes wird am 26.3.2018 auf dem elektronischen Wege an das Amt für öffentliche Bekanntmachung der EU versandt. Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 25.4.2018 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann PartGmbB möglich: www.dhp-sennestadt.de „Bewerbung zur Teilnahme“. Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen: — Name des Bewerbers (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung), bei Arbeitsgemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen, — Eintragungsdatum und Mitgliedsnummer der jeweiligen Kammer — Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / Fax / E-Mail

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Architekt/in (s. III 1)

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung

IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1) Architekten Flörke Krys, Bünde
2) B|K|S Architekten GmbH, Lübbecke
3) Krekeler und Partner Architekturbüro, Steinheim
4) Lax & Wolf Architekten, Minden
5) Schlattmeier Planungs GmbH & Co. KG, Herford
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen: Gestaltung — Städtebauliche Einfügung — Gestaltqualität / Architekturqualität Funktion — Umsetzung des Raumprogramms — Funktionalität und Nutzungsqualität — Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit — Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten — Energetischer Standard / Energiekonzept

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/04/2018
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 26/04/2018
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Für Preise stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 18 000 EUR zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen (jeweils inkl. 19 % Mehrwertsteuer): 1. Preis 8 000 EUR 2. Preis 5 000 EUR 3. Preis 3 000 EUR 4. Preis 2 000 EUR
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1) Hermann Niederbracht, Architekt, Braunschweig
2) Karin Kellner, Architektin, Hannover
3) Annette Paul, Architektin, Köln
4) Martin Rogge, Architekt, Düsseldorf
5) Wolfgang Koch, Bürgermeister, Stadt Bünde
6) Dr. Andreas Siepenkothen, techn. Beigeordneter, Stadt Bünde
7) Peter Speckmann, Vorstand, Kommunalbetriebe Bünde

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
: A) Der Auslobung liegen die „Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013“ zugrunde. Sie ist damit Bestandteil der Auslobung. Der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat die Auslobung vorgelegen, sie hat die Übereinstimmung mit der Richtlinie bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Nummer W 15/18 registriert. B) Die Ausloberin erklärt, dass sie dem Gewinner oder einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest die Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 34(3) HOAI 2013 übertragen wird, insbesondere — soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll, — soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer / innen, deren / dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet. Die Leistungsphase 1 gilt durch die Wettbewerbsauslobung als erledigt. Es ist beabsichtigt, zunächst mit dem Gewinner Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den Preisträgern als ein Zuschlagskriterium mit 50 % in die Bewertungen ein. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2013, Anlage 10.2 – Objektliste Bahnhöfe oder Stationen verschiedener öffentlicher Verkehrsmittel, in die Zone IV eingestuft. Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Veröffentlichung sind durch RPW § 8 (3) (Nutzung) geregelt. C) Terminplan 26.3.2018 Elektronischer Versand EU Bekanntmachung 25.4.2018 Ende Bewerbungsfrist 26.4.2018 Losziehung 15.5.2018 Versand der Unterlagen 4.6.2018 Rückfragenfrist 7.6.2018 Kolloquium 28.8.2018 Abgabe Planunterlagen 6.9.2018 Abgabe Modell 27.9.2018 Preisgericht Im Anschluss Ausstellungseröffnung D) Hinweis zur Bewerbung Bewerbungen sind ausschließlich über die Homepage von Drees & Huesmann PartGmbB und nur online möglich: www.dhp-sennestadt.de. Dort steht die Auslobung Teil A mit den formalen Rahmenbedingungen zum Download bereit. Weitere Unterlagen stehen während der Bewerbungsfrist nicht zur Verfügung.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48128
Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.deInternet-Adresse:www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellung. Im § 160 GWB heißt es zu den Fristen: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) ... 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48128
DeutschlandInternet-Adresse:www.bezreg-muenster.nrw.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

26/03/2018

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