- wa-ID
- wa-2034490
- Tag der Veröffentlichung
- 12.07.2022
- Aktualisiert am
- 09.02.2023
- Verfahrensart
- Nicht offener Wettbewerb
- Zulassungsbereich
-
EU /EWR
- Teilnehmer
- Architekt*innen zusammen mit Landschaftsarchitekt*innen. Stadtplaner*innen sind in Arbeitsgemeinschaften mit Architekt*innen ebenfalls zugelassen.
- Beteiligung
- 13 Arbeiten
- Auslober
-
Stadt Xanten
Dienstleistungsbetrieb Stadt Xanten AöR - Koordination
- scheuvens + wachten plus planungsgesellschaft mbh, Dortmund
- Bewerbungsschluss
- 09.08.2022 12:00
- Abgabetermin Pläne
- 25.11.2022
- Abgabetermin Modell
- 12.12.2022
- Preisgerichtssitzung
- 26.01.2023
- Ausstellung
- 31.01.-10.02.2023
Hochbaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit städtebaulichem Ideenteil nach RPW 2013
Wettbewerbsaufgabe
Die Wettbewerbsaufgabe gliedert sich in zwei Aufgabenbereiche: Den architektonisch-freiraumplanerischen Entwurf für das neue Städtische Stiftgymnasium und die städtebauliche Entwicklungsperspektive für den gesamten Baublock.
Der Kernbereich für den architektonisch-freiraumplanerischen Entwurf besteht aus dem Gelände der Schule mit der Sportfläche, dem Bereich um das Mensagebäude, dem nördlich angrenzenden Grundstück der Asylbewerberunterkunft und der Fläche der heutigen „Filiale“ mit insgesamt ca. 1,8 ha. Dieser Bereich soll hochbaulich und freiraumplanerisch überplant werden – dies ist Bestandteil des Auftragsversprechens. Bei diesem Kernbereich des Wettbewerbsgebietes handelt es sich um die Flurstücke 1505, 1506, 1433, 1378 und einen Teil des Grundstückes 1291.
Der Betrachtungsraum für den städtebaulichen Ideenteil umfasst zusätzlich eine Fläche von 3,7 ha und vervollständigt den Baublock zwischen Bahnhofstraße, Poststraße, Johannes-Janssen-Straße und Carl-Cuno-Straße. Zu der Fläche gehören die Flurstücknummern 1288, 1289, 1290, 1233, 1172, 1331, 1292, 1364, 1496, 1497, 136, 1022, 970, 1022, 1505, 1378, und ein Teil von 1291. Im Westen ist die Gewerbestruktur mit Autohaus und im Norden die Wohnstruktur einzubeziehen. Bei den Flächen an der Bahnhofsstraße sind gemischte Nutzungen (Wohnen, Dienstleistungen, Lebensmitteleinzelhandel) denkbar. Durch den Abriss des Schulaltbestandes im Süden entsteht eine Entwicklungsfläche von bis zu 9.850 qm. Hier sind Wohnnutzungen möglich. Für den gesamten Baublock ist eine zusammenhängende städtebauliche Perspektive aufzuzeigen.
Im Kernbereich soll der Neubau der Schule mit einer überschlägigen Bruttogeschossfläche von 11.000 qm sowie der Außenraum mit einer Fläche ca. 8.700 qm entstehen. Das Raumprogramm des Neubaus ist Kapitel 4+5 zu entnehmen. Der Schulneubau ist zusammen mit dem Schulhof und zugehörigen Außenräumen in der ersten Bauphase im Kernbereich zu planen. In diesem Stadium muss der Schulaltbau inkl. Schulsporthalle als Interimslösung bestehen bleiben. Die Umsetzung der geforderten Zweifachsporthalle ist noch nicht abschließend gesichert. Daher kann das Gebäude der Sporthalle entweder in dem Kernbereich oder in einem 2. Bauabschnitt auf der Fläche der heutigen Schule entstehen.
In einem 2. Bauabschnitt kann dann die Fläche des heutigen Schulbereiches überplant werden. Diese Planung ist in die zusammenhängende städtebauliche Perspektive für den gesamten Baublock einzubeziehen. Der alte Schulkomplex wird dazu abgerissen. Für den Umgang mit der bestehenden Schulsporthalle gibt es derzeit zwei Optionen (siehe neue Zweifachsporthalle):
Neben der gewünschten städtebaulichen Ergänzung durch Wohnen soll in einer Option A die Sporthalle westlich des derzeitigen Schulkomplexes erhalten bleiben und integriert werden, es wird dann keine neue Zweifachsporthalle gebaut.
In einer Option B soll der Sporthallenneubau den Bestand ersetzen (der allerdings bis zur Fertigstellung des Neubaus erhalten werden muss), die Fläche der heutigen Schulsporthalle kann dann in einem 3. Bauabschnitt überplant werden. Beide Optionen (mit und ohne Sporthallenneubau) sind in der Planung aufzuzeigen.
Die bisherige Adresse und Erschließung des Schulgeländes erfolgt von der Johannes-Janssen-Straße. Diese kann durch die Umstrukturierung des Gebietes überdacht werden. Eine neue Erschließung kann in den städtebaulichen Ideenteil und die neu entstehende Wohnbaufläche zwischen Johannes-Janssen-Straße und dem Neubau integriert werden. Eine weitere Option besteht zusätzlich über den Abzweig der Bahnhofstraße. Dies ist konzeptabhängig zu entscheiden. Die neue „Adresse“ orientiert sich künftig zur Poststraße.
Fachpreisrichter*innen
Prof. Dr. Franz Pesch, Architekt und Stadtplaner, Dortmund (Vorsitz)
Michael van Ooyen, Architekt, Straelen
Friedhelm Terfrüchte, Landschaftsarchitekt, Essen
Prof. Andreas Fritzen, Architekt und Stadtplaner, Köln / Bochum
Dagmar Grote, Architektin, Ahaus / Dortmund, fehlt krankheitsbedingt ab 12.30 Uhr
Prof. Rolf Westerheide, Architekt und Stadtplaner, Aachen
Thomas Sternagel, Architekt, Stuttgart
Martin Halfmann, Architekt, Köln
Sachpreisrichter*innen
Niklas Franke, Technischer Dezernent Xanten
Astrid Fischer, Leiterin GB Hochbau und Gebäudemanagement / stellv. Vorstand DBX Xanten
Corinna Dickmann, Schulleiterin Städtisches Stiftsgymnasium Xanten
Peter Schneider, Vorsitzender Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Xanten
Dr. Jens Lieven
Olaf Finke
Valérie Petit
Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt dem Auslober, die mit dem 1. Preis ausgezeichnete Arbeit zu realisieren. Dabei sind die in der schriftlichen Bewertung formulierten Kritikpunkte des Preisgerichts und die Ergebnisse der Vorprüfung bei der weiteren Bearbeitung zu berücksichtigen. Ebenso empfiehlt das Preisgericht generell die Prüfung der Umnutzungsmöglichkeit von Bestandsgebäuden innerhalb des Ideenteils.
Ausstellung
Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten findet vom 31. Januar 2023 bis zum 10. Februar 2023 im DreiGiebelHaus Xanten (Kapitel 18, 46509 Xanten), statt. Die Ausstellung kann zu den Öffnungszeiten des DreiGiebelHaus besichtigt werden:
• Montag geschlossen
• Dienstag und Mittwoch 9.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
• Donnerstag 14.00 -17.00 Uhr
• Freitag 9.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
• Samstag 9.00 - 13.00 Uhr
Deutschland-Xanten: Dienstleistungen von Architekturbüros
2022/S 132-377358
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Karthaus 2
Ort: Xanten
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46509
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@hoffmannliebs.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.xanten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Xanten Planungswettbewerb "Neubau Städtisches Stiftsgymnasium in Xanten"
Die Stadt Xanten beabsichtigt die Durchführung eines Planungswettbewerbs "Neubau Stiftsgymnasium Xanten".
Dem Wettbewerb wird ein offenes Bewerbungsverfahren zur Auswahl von Teilnehmern vorgeschaltet.
Im Falle der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberschaft einen Preisträger oder eine Preisträgergemeinschaft unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und Hinweisen aus der Vorprüfung mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Die Auftragsvergabe erfolgt im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV), an dem sämtliche Preisträger beteiligt werden.
Die Umsetzung des Projektes soll in der Regel mit dem Gewinner erfolgen. Das Wettbewerbsergebnis bzw. die Empfehlung des Preisgerichts werden im Rahmen des nachgeschalteten Verhandlungsverfahrens mit 50% berücksichtigt. Daneben wird der Preis (30%) sowie die Darstellung der konkreten Herangehensweise (20%) angemessen berücksichtigt. Die Wertungssystematik wird im Rahmen des VgV-Verfahrens erläutert.
Gegenstand des VgV-Verfahrens sind folgende Planungsleistungen:
- Objektplanung (Gebäude, Innenräume) für den Neubau der Schule gemäß § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI i.V.m. Anlage 10 HOAI mit den Leistungsphasen 1 bis 5 (5 teilweise), teilweise 8 (Sicherung Bauqualität) sowie
- Objektplanung (Freianlagen) für die freiraumplanerische Umgestaltung des engeren Plangebiets (Schulhof, Freianlagen Schule) gemäß § 39 Abs. 4 HOAI i.V.m. Anlage 11 HOAI mit den Leistungsphasen 1 bis 5 (5 teilweise), teilweise 8 (Sicherung Bauqualität).
Die Stadt Xanten beabsichtigt, das Projekt als GU-Projekt umzusetzen. Daher wird vom Auftragnehmer im Rahmen der Leistungsphase 5 eine funktionale Leistungsbeschreibung einschließlich Leitdetails erwartet. Die Einhaltung der Leistungsbeschreibung ist im Rahmen der Ausführung zu prüfen und die Bauqualität und Qualität des Entwurfes sicherzustellen.
Für den Ideenteil mit der Entwicklung einer städtebaulichen Perspektive gibt es zunächst kein Auftragsversprechen, die Beauftragung zur Erstellung eines städtebaulichen Rahmenplans (städtebaulicher Entwurf gemäß Merkblatt 51, AKBW für das weitere Wettbewerbsgebiet) wird jedoch optional angedacht.
Der Abruf der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Bei der Bestimmung der Stufen stellen die Leistungsphasen 1 bis 3 sowie die jeweiligen weiteren einzelnen Leistungsstufen der HOAI jeweils separate Stufen der Beauftragung dar:
a) Zunächst werden die Leistungsphase 1 bis 3 als erste Stufe beauftragt.
b) Die weiteren Leistungsphasen werden - jeweils untergliedert nach den Leistungsphasen nach der HOAI - durch ein gesondertes Schreiben des Auftraggebers beauftragt.
Im zu schließenden Vertrag wird ein verbindliches Kostenziel für die weitere Planung festgelegt werden. Zur Einhaltung der Kostenobergrenze verpflichten sich die Wettbewerbsteilnehmer erforderliche Anpassungen oder kostensenkende Korrekturen in allen Planungsstadien vorzunehmen.
Die beabsichtigte Beauftragung erfolgt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, sofern der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Art und Umfang der Beauftragung werden sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird.
Mit der Teilnahmebestätigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Wettbewerbsteilnehmenden die Verfahrensbedingungen und Termine des Wettbewerbs an.
Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe einen Vertrag / Verträge unter Zugrundelegung der HOAI (2021) abzuschließen. Für die Vergabe von Planungsleistungen für Sonderfachleute werden in Abhängigkeit vom Auftragswert eigene Vergabeverfahren durchgeführt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es werden Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften mit Architekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern nach folgender Maßgabe gesucht:
Jeder Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft (auch freie Mitarbeiter/innen) muss teilnahmeberechtigt sein. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, sofern sie am Tage der Auslobung ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben, der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und ihre zu benennenden bevollmächtigten Vertreter und der Entwurfsverfasser die fachlichen Anforderungen an natürliche Personen erfüllen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, bei denen jedes Mitglied die für natürliche Personen geltenden, jeweiligen fachlichen Teilnahmeforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Erfüllt ein Bewerber die fachlichen Voraussetzungen alleine oder zusammen mit fest angestellten Mitarbeitern/innen, ist er alleine teilnahmeberechtigt. Der bzw. die Mitarbeiter/in ist bzw. sind dann im Bewerbungsbogen explizit zu nennen. Mehrfachbeteiligungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW beschrieben.
1) Anforderungen an wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.1 Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
Beim Gesamtumsatz wird der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre gewertet. Hierbei wird ein erforderlicher durchschnittlicher Mindestumsatz von EUR 1.000.000 (netto) pro Jahr für die Objektplanung zugrunde gelegt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften unterhalb dieser Schwelle nicht in der Lage sind, das Projekt bei unvorhergesehenen Ereignissen ohne finanzielle Schwierigkeiten oder Auswirkungen auf den Projektablauf zu Ende zu führen. Bewerbungen von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unterhalb dieser Schwelle werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
1.2 Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden mit Deckungssummen über mindestens EUR 5,0 Mio. je Schadensfall. Der Nachweis kann durch Kopie der Versicherungsbestätigung oder durch Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird, erbracht werden.
2) Anforderungen an technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1 Qualifikation der für die Objektplanung und Objektüberwachung (Gebäude, Räume) vorgesehenen Mitarbeiter
Anhand der vorgelegten Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen sind folgende Erfahrungen und Qualifikationen in den folgenden Schlüsselbereichen der Ausschreibung vergeben: (1) Einschlägiger Studienabschluss (Architektur oder vergleichbar) und Eintragung als "Architekt" gemäß § 4 BauKG bei der Architektenkammer, (2) einschlägige Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren, (3) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Planung von Baumaßnahmen im Schul- und Bildungsbereich,(4) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Planung von Neubaumaßnahmen mit Baukosten über EUR 5,0 Mio. (netto, KG 300-400), (5) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Fördermittelprojekten und öffentlichen Ausschreibungen, (6) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen "Nachhaltiges Bauen" und/oder der Begleitung von einschlägigen Zertifizierungsprozessen für Nachhaltiges Bauen.Die Mindestanforderungen können auch durch mehrere Berufsträger des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden.
2.2 Qualifikation der für die Objektplanung und Objektüberwachung (Freianlagen) vorgesehenen Mitarbeiter
Anhand der vorgelegten Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen sind folgende Erfahrungen und Qualifikationen in den folgenden Schlüsselbereichen der Ausschreibung vergeben: (1) Einschlägiger Studienabschluss (Landschaftsarchitektur oder vergleichbar) und Eintragung als "Landschaftsarchitekt" gemäß § 4 BauKG bei der Architektenkammer, (2) einschlägige Berufserfahrung von mehr als 5 Jahren.
3) Vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre
Es werden vergleichbare Referenzprojekte gewertet.
Mindestanforderungen:
(a) Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekte nachzuweisen, bei denen sämtliche folgenden Merkmale in der gleichen Referenz vorliegen: (1) Planungsleistungen Objektplanung (Gebäude, Innenräume, LP 2-5), von (2) Neubaumaßnahmen, (3) im Schul- und Bildungsbereich, mit (4) Baukosten von über EUR 5,0 Mio. (netto, KG 300-400).
(b) Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt nachzuweisen, bei dem folgende Merkmale in der gleichen Referenz vorliegen: (1) Planungsleistungen Objektplanung (Freianlagen, LP 2-5), von (2) Freianlagen im öffentlichen Raum oder im Schul- und Bildungsbereich.
Die wesentlichen Projektleistungen der Referenzen müssen im Rahmen der letzten 5 Jahre (d.h. seit dem 01.01.2017 bis zum Ende Teilnahmefrist) abgeschlossen worden sein. Die Referenzen können nur gewertet werden, wenn die Leistungen entweder durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein auch im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen ausgeführt worden sind.
Natürlichen Personen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt zu tragen oder wenn sie nach den geltenden EU-Richtlinien (Richtlinie 2005/36) berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Landschaftsarchitekt tätig zu werden. Juristische Personen, wenn der Projektverantwortliche die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Arbeiten im Wettbewerb durch das Preisgericht nach RPW 2013 herangezogen:
- Qualität des städtebaulichen Gesamtkonzeptes,
- Einbindung des Schulgeländes in die stadträumliche Situation,
- Architektonische Gestaltqualität,
- Qualität der Freiraumgestaltung,
- Funktionale Qualität,
- Umsetzung Raumprogramm in Verbindung mit dem pädagogischen Konzept,
- Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konzeption
- Wirtschaftlichkeit
Die genannte Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu gewichten.
Für den Wettbewerb nach RPW 2013 stellt der Auslober nach Abschluss der Bearbeitung eine Wettbewerbssumme von EUR 320.000 Euro (brutto, inkl. der derzeit gültigen MwSt. von 19%) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme wurde auf der Basis der HOAI (2021) sowie dem Merkblatt 51 der AKBW ermittelt. Die Wettbewerbssumme wird folgendermaßen in Aufwandsentschädigung und Preissumme aufgeteilt:
Preissumme:
1. Preis: 110.000 Euro
2. Preis: 65.000 Euro
3. Preis: 47.500 Euro
Für Anerkennungen stehen insgesamt 45.000 Euro zur Verfügung (Gesamt = 267.500,00 Euro (brutto, incl. 19% MwSt.)).
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Wettbwerbssumme vorzunehmen. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.
Aufwandsentschädigung: Jedem der insgesamt 15 teilnehmenden Teams wird bei fristgerechter Einreichung aller wesentlicher geforderten Abgabeleistungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.500,00 Euro (brutto, incl. 19% MwSt.) ausgezahlt. (Gesamt = 52.500,00 Euro (brutto, incl. 19% MwSt.)). Nicht ausgezahlte Aufwandsentschädigungen werden der Preissumme zugeschlagen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Architektenkammer NRW hat den Realisierungswettbewerb auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 geprüft. Der Planungswettbewerb der Stadt Xanten läuft unter der Registrier-Nr. W36/22.
Vorbehaltlich von Änderungen wurden folgende Termine für den Planungswettbewerb festgelegt:
Bewerbungszeitraum: 07.07.2022 - 09.08.2022
Versand der Auslobung: 05.09.2022
Schriftliche Rückfragen: 22.09.2022
Preisrichtervorbesprechung und Rückfragekolloquium: 30.09.2022
Abgabe der Wettbewerbspläne: 25.11.2022
Abgabe der Wettbewerbsmodelle: 02.12.2022
Preisgerichtssitzung: 26.01.2023
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUMR3R2
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221147-2120
Fax: +49 221147-2889
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d. h. innerhalb von 10 Tagen) gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.