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Neubau der Stadtbahnhaltestelle Stadtkrone-Ost , Dortmund/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2029904
Tag der Veröffentlichung
25.09.2020
Aktualisiert am
26.04.2021
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekt*innen
Beteiligung
13 Arbeiten
Auslober
Koordination
pp a l s pesch partner architekten stadtplaner, Dortmund
Bewerbungsschluss
23.10.2020 23:59
Abgabetermin
25.02.2021 14:00
Preisgerichtssitzung
15.04.2021

1. Preis

Hillmer und Richter Architekten GmbH, Hamburg
Jürgen Hillmer
Mitarbeit: Ilga Nelles

Fachplanung Ingenieurbau:
Ingenieurbüro Dr. Binnewies, Hamburg
Werner Nagel
Mitarbeit: Julia Siebe

Fachplanung Licht:
Conceptlicht GmbH, Traunreut
Helmut Angerer
Mitarbeit: Jan Nielsen
  • 1. Preis: Hillmer und Richter Architekten GmbH, Hamburg
  • 1. Preis: Hillmer und Richter Architekten GmbH, Hamburg
  • 1. Preis: Hillmer und Richter Architekten GmbH, Hamburg
  • 1. Preis: Hillmer und Richter Architekten GmbH, Hamburg

3. Preis

gmp Architekten von Gerkan · Marg und Partner, Berlin
Hubert Nienhoff
Mitarbeit: Markus Pfisterer · Marina Evstifeeva
Eleonora La Mantia

Fachplanung Ingenieurbau:
sbp Schlaich Bergermann Partner, Berlin
Prof. Mike Schlaich
Mitarbeit: Boris Reyher
  • 3. Preis: gmp Architekten von Gerkan · Marg und Partner, Berlin
  • 3. Preis: gmp Architekten von Gerkan · Marg und Partner, Berlin
  • 3. Preis: gmp Architekten von Gerkan · Marg und Partner, Berlin
  • 3. Preis: gmp Architekten von Gerkan · Marg und Partner, Berlin

3. Preis

DKFS Architects Ltd., London
Dirk Krolikowski · Falko Schmitt
Mitarbeit: Can Bulgu · Michael Scheuvens · Douglas Yang
  • 3. Preis: DKFS Architects Ltd., London
  • 3. Preis: DKFS Architects Ltd., London

Anerkennung

basicc. Büro für Architektur, Stadtraum- und Infrastrukturgestaltung Christoffel & Compagnons, Karlsruhe
Mathias Christoffel
Mitarbeit: Mariam Botchorishvili · Jakob Suranovský

Fachplanung Ingenieurbau:
Ingenieurgruppe Bauen, Karlsruhe
Sebastian Pallmer

Fachplanung Licht:
Lunalicht, Karlsruhe
Matthias Friedrich
  • Anerkennung: basicc. Büro für Architektur, Stadtraum- und Infrastrukturgestaltung Christoffel & Compagnons, Karlsruhe
  • Anerkennung: basicc. Büro für Architektur, Stadtraum- und Infrastrukturgestaltung Christoffel & Compagnons, Karlsruhe
  • Anerkennung: basicc. Büro für Architektur, Stadtraum- und Infrastrukturgestaltung Christoffel & Compagnons, Karlsruhe
  • Anerkennung: basicc. Büro für Architektur, Stadtraum- und Infrastrukturgestaltung Christoffel & Compagnons, Karlsruhe

Anerkennung

Architektengruppe U-Bahn, Wien
Xaver Marschalek
Mitarbeit: Xaver Marschalek · Mathias Hofer
Marina Hollensteiner

Fachplanung Ingenieurbau:
Bollinger + Grohmann ZT GmbH, Wien
Arne Hoffmann
Mitarbeit: Arne Hoffmann · Emilio Podreka

Fachplanung Licht:
Battenbach GmbH, Aldrans
Christoh Gapp
  • Anerkennung: Architektengruppe U-Bahn, Wien
  • Anerkennung: Architektengruppe U-Bahn, Wien
  • Anerkennung: Architektengruppe U-Bahn, Wien
  • Anerkennung: Architektengruppe U-Bahn, Wien
Verfahrensart
Nicht offener einphasiger Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren

Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Dortmund plant den Neubau der Stadtbahnhaltestelle Stadtkrone-Ost unter der Berücksichtigung des Gestalthandbuches der A40/B1. Diese Haltestelle befindet sich in einem Bereich der B1, der zukünftig zur A44 ausgebaut werden soll. Die Stadtbahnhaltestelle soll einschließlich der Zugangsanlagen barrierefrei erneuert werden. Aufgrund des exponierten Standortes wird bei der Planung der neuen Haltestelle besonderer Wert auf die Gestaltung, aber auch auf die Berücksichtigung der Belastungssituation an diesem Standort gelegt. Gegenstand der Planung ist der gestalterische Ausbau der Haltestelle inklusive der erforderlichen Überdachung, der Infrastruktureinrichtungen und aller Möblierungselemente unter besonderer Berücksichtigung der umgebenden verkehrlichen Situation.
Die Stadt Dortmund geht von Bauwerkskosten in Höhe von 1 260 000 EUR netto aus.

Preisrichter*innen
Thorsten Kock, Bez + Kock Architekten Generalplaner GmbH, Stuttgart (Vorsitzender)
Martin Haas, haas cook zemmrich STUDIO2050, Stuttgart
Hubert Jung, DSW21
Prof. Burkhard Pahl, Architekt, Darmstadt
Ingrid Reuter, Vorsitzende Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Wohnen, Rat der Stadt Dortmund
Arnulf Rybicki, Baudezernent der Stadt Dortmund
Prof. Christian Schlüter, Vorsitzender Gestaltungsbeirat
Sylvia Uehlendahl, Amtsleiterin Tiefbauamt Stadt Dortmund
Ludger Wilde, Planungsdezernent der Stadt Dortmund
Dietmar Riecks, Architekt, Bochum
Katja Schlemper, Architektin, Dortmund

Empfehlung des Preisgerichts
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin einstimmig die Umsetzung der mit dem 1. Preis ausgezeichnete Wettbewerbsarbeit.
25/09/2020    S187
Deutschland-Dortmund: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2020/S 187-451793
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund
Postanschrift: Viktoriastraße 15
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: sloeher@stadtdo.deInternet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYFYW1S/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYFYW1S

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Planungswettbewerb Neubau der Stadtbahnhaltestelle Stadtkrone-Ost
Referenznummer der Bekanntmachung: F049/20

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Dortmund plant den Neubau der Stadtbahnhaltestelle Stadtkrone-Ost unter der Berücksichtigung des Gestalthandbuches der A40/B1. Diese Haltestelle befindet sich in einem Bereich der B1, der zukünftig zur A44 ausgebaut werden soll. Die Stadtbahnhaltestelle soll einschließlich der Zugangsanlagen barrierefrei erneuert werden. Aufgrund des exponierten Standortes wird bei der Planung der neuen Haltestelle besonderer Wert auf die Gestaltung, aber auch auf die Berücksichtigung der Belastungssituation an diesem Standort gelegt. Gegenstand der Planung ist der gestalterische Ausbau der Haltestelle inklusive der erforderlichen Überdachung, der Infrastruktureinrichtungen und aller Möblierungselemente unter besonderer Berücksichtigung der umgebenden verkehrlichen Situation.
Die Stadt Dortmund geht von Bauwerkskosten in Höhe von 1 260 000 EUR netto aus.
Die Stadt Dortmund beabsichtigt, für diese Maßnahmen einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb mit maximal 15 Teilnehmenden auszuloben.
Der Wettbewerb ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

1. Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, Erklärungen und das ausgefüllte Bewerbungsformular (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische Leistungsfähigkeit). Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft bzw. als Planungsbüro mit Nachunternehmer*in, hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Unterlagen zu erbringen.
2. Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen:
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 (3) Nr. 1 VgV
Vorlage mindestens einer Planung und Realisierung eines anspruchsvollen öffentlichen Verkehrsbauwerks im Zusammenhang mit Personenbeförderung. Das Bauwerk soll eigenständig entwickelt worden sein (keine Fertigbauweise). Das Bauwerk muss in den letzten 10 Jahren realisiert worden sein, mindestens die Leistungsphasen 2 bis 5 der HOAI müssen im eigenen Büro erbracht worden sein.
Die Bewerber*innen bestätigt mit der Einreichung der Bewerbung, dass sie Verfasser*innen der angegebenen Referenz sind und die Konstruktion den genannten Anforderungen entspricht.
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV
Berechtigung der Führung der Berufsbezeichnung „Architekt*in“ (z. B. Kopie der gültigen Kammermitgliedsbescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, bei ausländischen Bewerber*innen ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie 2014/24/EU)
Nachweis der Eignung gemäß § 122 (2) Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 (1) Nr. 3 VgV
Nachweis (Bescheinigung) einer Berufshaftpflichtversicherung mit entsprechender Mindestdeckungssumme: Deckungsschutz Personenschäden 2 000 000 EUR und Sach- und Vermögensschäden 600 000 EUR. Erfolgt eine Bewerbung als Arbeits-/Bietergemeinschaft oder als Planungsbüro mit Nachunternehmer*in, hat die bevollmächtigte Vertretung die Versicherung in der genannten Höhe nachzuweisen. Das weitere Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft oder der*die Nachunternehmer*in haben eine Versicherungsbescheinigung ohne Anforderung in der Höhe der Deckungssumme nachzuweisen.
In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen.
Ist nach Überprüfung der Eignungskriterien die Anzahl der Bewerber*innen, die diese Kriterien erfüllen, größer als die benannte maximale Zahl der Teilnehmenden am Wettbewerbsverfahren, wird die Ausloberin gem. § 75 (6) VgV die Teilnehmenden per Losentscheid ermitteln.
Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin (Eingang digitales Postfach) einzureichen. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung hat zwingend unter Verwendung des von der Vergabeplattform abrufbaren Bewerbungsformulars nebst den ergänzenden Erklärungen und Nachweisen zu erfolgen. Die Bewerbung muss aus den ausgefüllten Formblättern und den entsprechenden Nachweisen bestehen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft hat ungeachtet der rechtlichen Zusammensetzung jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft jeweils ein getrenntes Formblatt auszufüllen und mit den entsprechenden Nachweisen einzureichen.
Mit der Einreichung in Textform nach § 126b BGB gilt das Angebot und alle damit eingereichten Unterlagen als unterschrieben. Evtl. in den vorgegebenen Formularen enthaltene Eintragungsmöglichkeiten für Unterschrift und Firmenstempel müssen nicht ausgefüllt werden.
Die geforderten Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung beizufügen.
Die Bewerbung muss bestehen aus:
— dem Bewerbungsformular (im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist für jedes Mitglied der entsprechende Bewerbungsbogen einzureichen);
— dem Nachweis über die Führung der Berufsbezeichnung „Architekt*in“ (im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied);
— der Bescheinigung der Berufshaftpflichtversicherung (im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied).
Die Ausloberin behält sich das Recht vor, Nachweise oder Erklärungen nachzufordern. Diese sind binnen einer Frist von sechs Kalendertagen nach entsprechender Aufforderung einzureichen.
Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden grundsätzlich nur Bewerber*innen, gegen die keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) und § 124 GWB (Fakultative Ausschlussgründe) bestehen.
Es sind ausschließlich elektronische Bewerbungen über die Vergabeplattform zugelassen. Andere als elektronische Bewerbungen bzw. zu spät eingegangene Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge.
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Erst nach der Bewerbung gebildete Bewerbergemeinschaften sind ausgeschlossen. Fachberatungen dürfen im Laufe des Verfahrens eingeholt werden und müssen bei der Bewerbung noch nicht aufgeführt werden.
Einlieferung der Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum in der Bekanntmachung genannten Termin im digitalen Postfach eingegangen sein. Als Dateiformat ist *.pdf* zu verwenden.
Die Bewerber*innen haben die Rechtzeitigkeit des Eingangs sicherzustellen. Bewerbungsunterlagen, die anders als elektronisch oder nach der Bewerbungsfrist eingehen, können beim weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Alle Bewerber*innen werden umgehend über das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens benachrichtigt, sobald die Prüfung des Bewerbungsverfahrens durch die zuständigen Verwaltungsstellen erfolgt ist.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Beruf angeben: Architekt*in
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägigen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt*in“ berechtigt sind.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Schweiz sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65) aufgeführt. (§ 44 (1) VgV).
Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, der für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung sowie die Verfasser*innen der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Wer am Tag der Bekanntmachung bei einem Teilnehmenden angestellt ist oder in einer anderen Form als Mitarbeiter*in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jedes Bewerbungsmitglied darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen.


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

gmp International GmbH, Hamburg
Ahlbrecht Baukunst, Essen

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ausgewählten Teilnehmer werden nach folgenden Kriterien beurteilt:
— Entwurfsidee;
— Gestaltqualität;
— Berücksichtigung der verkehrlichen, funktionalen und technischen Anforderungen sowie der Baumstandorte;
— Realisierbarkeit;
— Barrierefreiheit;
— Dauerhaftigkeit/Nachhaltigkeit;
— Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Erstellung und Folgekosten;
— Sicherheit im öffentlichen Raum (Vandalismussicherheit, Unfallsicherheit, soziale Sicherheit).
Rangfolge und Wichtung der Beurteilungskriterien wird vom Preisgericht festgelegt.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 23/10/2020
Ortszeit: 23:59

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 01/12/2020

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Wettbewerbssumme (Preissumme) 35 000 EUR (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
Es ist beabsichtigt, 3 Preise und 2 Anerkennungen zu vergeben.
Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist angedacht:
— 1. Preis: 14 000 EUR (brutto);
— 2. Preis: 9 000 EUR (brutto);
— 3. Preis: 6 000 EUR (brutto);
— Anerkennungen insgesamt 6 000 EUR (brutto).
Die Preise und die Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen.
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien, einem der Preisträger*innen die weitere Bearbeitung der Aufgabe gem. § 8 (2) RPW 2013 mindestens bis Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) zu übertragen:
— sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht;
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:


IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: nein

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Prof. Ing. Mirko Baum, Architekt, Roetgen
Martin Haas, haas cook zemmrich Studio2025, Stuttgart
Prof. Heike Hanada, TU Dortmund, Lehrstuhl Gebäudetypologie
Herbert Jung, DSW21
Thorsten Kock, Bez + Kock Architekten Generalplaner GmbH, Stuttgart
Birgit Niedergethmann, Stadtplanungsamt Stadt Dortmund
Prof. Burkhard Pahl, Architekt, Darmstadt
Arnulf Rybicki, Baudezernent der Stadt Dortmund
Prof. Christian Schlüter, Vorsitzender Gestaltungsbeirat
Prof. Elizabeth Sikiaridi, Architektin, Berlin
Prof. Oskar Spital-Frenking, Gestaltungsbeirat Dortmund
Sylvia Uehlendahl, Amtsleiterin Tiefbauamt Stadt Dortmund
Ludger Wilde, Planungsdezernent der Stadt Dortmund
Ratsmitglied N. N.
Ratsmitglied N. N.

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
Fragen bezüglich dieser Bekanntmachung können nur über die Vergabeplattform Metropole Ruhr
Bis zum 20.10.2020, 12.00 Uhr, gestellt werden. Die Beantwortung der Fragen erfolgt nur über diese Plattform an alle registrierten Bewerber*innen.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 (5) GWB i.V.m. §§ 74, 80 (1) und 17 VgV.
Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger*innen, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden.
Die Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens einschließlich deren Gewichtung werden den Bietenden vor dem Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Die Qualität der Wettbewerbsplanung wird in der Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien des Verhandlungsverfahrens mit 50 % gewichtet. Der Preis wird mit 30 % gewichtet.
Für den Teilnahmeantrag ist zwingend der Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen wird nicht nachgefordert. Teilnahmeanträge ohne Bewerbungsbogen werden von der Wertung ausgeschlossen.
Ein auf der Download-Plattform Metropole Ruhr eingestellter Nachtrag wird Teil der Vergabeunterlagen.
Zur Sicherstellung einer vollumfänglichen elektronischen Kommunikation (z. B. Benachrichtigungen, bei Änderung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen, usw.) wird den Bewerber*innen/Bietenden dringend empfohlen, sich unter Angabe seiner E-Mail-Adresse auf der Vergabeplattform Metropole Ruhr für dieses Vergabeverfahren anzumelden.
Nicht angemeldete/freigeschaltete Bietende müssen daher regelmäßig die Vergabeplattform auf Änderungen überprüfen.
Bei der Öffnung der Teilnahmeanträge sind Bewerber*innen gemäß § 55 (2) VgV nicht zugelassen.
Vorgesehener Zeitplan (Änderungen möglich):
— Ende Bewerbungsfrist: 23.10.2020, 23:59 Uhr (Eingang elektronisches Postfach);
— Eröffnungstermin: 26.10.2020;
— Auswahl der Teilnehmer: KW 46/2020;
— Teilnahmebestätigung: 1.12.2020;
— Freischaltung der Auslobungsunterlagen: 9.12.2020;
— Kolloquium: 16.12.2020;
— Abgabefrist Wettbewerbsunterlagen: 25.2.2021, 14.00 Uhr (Schlusstermin Eingang!) beim verfahrensbetreuenden Büro;
— Preisgericht: 15.4.2021.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt ab Leistungsphase 2, da die für die Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) zu erbringenden Leistungen durch die Auslobungsunterlagen als abgegolten gelten. Ggf. erfolgt auch eine Beauftragung von Teilen der Leistungsphase 1, sofern dies für die Bearbeitung der Planungsaufgabe erforderlich ist.
Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich mit der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren, im Falle der Beauftragung die zuvor genannten Leistungen unter den zuvor genannten Bedingungen zu erbringen.
Kurze Beschreibung der Planungsaufgabe:
Für den Neubau der Stadtbahnhaltestelle Stadtkrone-Ost der Linie U47 lobt die Stadt Dortmund einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) zur Auswahl von maximal 15 Teilnehmenden aus.
Davon werden 2 Büros von der Ausloberin eingeladen, am Wettbewerbsverfahren teilzunehmen (gesetzte Teilnehmende). Die verbleibenden 13 Plätze werden im Bewerbungsverfahren vergeben, ggf. per Losbescheid.
Für die Haltestelle Stadtkrone-Ost soll eine bauliche Lösung für eine barrierefreie Neugestaltung gefunden werden. Die Haltestelle soll den neuen Fahrzeugen entsprechend ausgebaut und mit Witterungsschutz, Informationseinrichtungen, Sitzgelegenheiten etc. entsprechend ÖSPV Haltestellenausstattung VRR versehen werden.
Der Wettbewerb richtet sich an Bewerbende bzw. Bewerbergemeinschaften, die die Fachdisziplin Architektur abdecken und die unter III.1.10) der Bekanntmachung geforderte Referenz nachweisen können.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gem. VgV. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger*innen, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden.
Die Stadt Dortmund geht von Bauwerkskosten in Höhe von 1 260 000 EUR netto aus.
Es ist vorgesehen, dass 1/3 der Bahnsteigfläche überdacht werden soll. Dabei wird ein Kostenansatz von 1 200 EUR/m2 netto zugrunde gelegt. Von beiden Vorgaben kann in begründeten Fällen abgewichen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFYW1S

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg.muenster.nrw.de
Telefon: +49 251411-691
Fax: +49 251411-2165Internet-Adresse: www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Antragsteller*innen den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt haben; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin über die beabsichtigte Vergabe (gem. § 134 Abs. 1 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei der Übermittlung der Mitteilung auf elektronischen Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg.muenster.nrw.de
Telefon: +49 251411-691
Fax: +49 251411-2165Internet-Adresse: www.brms.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

21/09/2020

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