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Neubau Schulcampus Struenseestraße , Hamburg/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2023766
Tag der Veröffentlichung
25.04.2018
Aktualisiert am
05.04.2019
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekten mit Landschaftsarchitekten
Auslober
Bewerbungsschluss
06.06.2018 14:00
Preisgerichtssitzung
29.03.2019

1. Preis

rohdecan architekten GmbH, Dresden
QUERFELD EINS Landschaft | Städtebau | Architektur, Dresden

2. Preis

Spengler · Wiescholek Architekten und Stadtplaner, Hamburg
Lützow 7 C. Müller · J. Wehberg Garten- und Landschaftsarchitekten, Berlin

3. Preis

coido architects Cordsen Ipach + Döll GmbH, Hamburg
Bruun & Möllers GmbH & Co. KG, Hamburg
NOVA 5 arkitekter as, Kopenhagen
Verfahrensart
Nicht offener hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil, mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gemäß VgV

Wettbewerbsaufgabe
Gegenstand des Wettbewerbs war der Neubau des Schulcampus Struenseestraße inkl. der Freiflächen für den Schulcampus. Dabei soll auf dem vorhandenen Schulstandort zwischen Struenseestraße und Königstraße eine vierzügige Grundschule (Ganztagsschule an der Elbe (GTS)), ein vierzügiges Gymnasium (Struensee Gymnasium Altona (SGA)) und ein dreizügiges Deutsch-Französisches-Gymnasiums (DFG) als Neugründung aus der Privatschule Lycée Antoine de Saint Exupéry in Lokstedt geplant werden.

Insgesamt soll der Neubau des Schulcampus Struenseestraße Platz für ca. 2 000 Schülerinnen und Schüler sowie ca. 250 Lehrkräfte bieten. Des Weiteren soll im Rahmen des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs die Neuplanung des Jugendclubs für das Bezirksamt Altona als Auftraggeber erfolgen.

Die Fertigstellungen der Schulneubauten und des Jugendclubs sind für das Jahr 2023 vorgesehen.

Das nachgeschaltete VgV-Verhandlungsverfahren für den Bereich Objektplanung und Freianlagen bezieht sich auf die Planungsleistungen für die Schulneubauten und den Jugendclub inkl. der Frei-, Außensport- und Pausenflächen. Für die Planungsleistungen des Jugendclubs erfolgt der Abschluss eines gesonderten Vertrags.
12/10/2018    S197    - - Dienstleistungen - Ergänzende Angaben - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 197-446280
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2018/S 080-179695) Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU


Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg FB SBH | Schulbau Hamburg, Einkauf/Vergabe, An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Hamburg
20355
Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf / Vergabe
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de
Fax: +49 40427310143
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg.de/schulbau/

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

SBH VgV PW 001-18 PP Hochbaul. Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil, mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV – Neubau Schulcampus Struenseestr.
Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV PW 001-18 PP

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71240000

II.1.3) Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau des Schulcampus Struenseestraße inkl. der Freiflächen für den Schulcampus. Dabei soll auf dem vorhandenen Schulstandort zwischen Struenseestraße und Königstraße eine vierzügige Grundschule (Ganztagsschule an der Elbe (GTS)), ein vierzügiges Gymnasium (Struensee Gymnasium Altona (SGA)) und ein dreizügiges Deutsch-Französisches-Gymnasiums (DFG) als Neugründung aus der Privatschule Lycée Antoine de Saint Exupéry in Lokstedt geplant werden. Insgesamt soll der Neubau des Schulcampus Struenseestraße Platz für ca. 2 000 Schülerinnen und Schüler sowie ca. 250 Lehrkräfte bieten. Des Weiteren soll im Rahmen des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs die Neuplanung des Jugendclubs für das Bezirksamt Altona als Auftraggeber erfolgen. Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Hamburg unter der Nummer NO_04_18_HLRW registriert.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden wurde im Jahr 2017 ein wettbewerbliches Auswahlverfahren Städtebau durch SBH | Schulbau Hamburg mit sechs teilnehmenden Büros durchgeführt. Ziel war die Findung einer zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Konfiguration für einen Schulcampus, welche zugleich für den Stadtteil Altona-Altstadt im Sinne der Stadtreparatur einen stadträumlichen und funktionalen Gewinn darstellt. Die städtebaulichen Entwürfe von coido architects (Hamburg), Hemprich Tophof Architekten (Berlin) und der Arbeitsgemeinschaft rohdecan Architekten mit Querfeld Eins (Dresden) wurden durch das unabhängige Gremium als Grundlage für den hochbaulichen Realisierungswettbewerb empfohlen und werden mit der Auslobung als Informationsgrundlage zur Verfügung gestellt.
Grundlage der Planung ist ein von der Ausloberin erstelltes Raumprogramm, das für den Neubau der Schulen 15 280 m2 NUF nach DIN 277 vorsieht. Die Grundlagen sind unter Berücksichtigung weiterer Vorgaben, wie z. B. der Flächenobergrenze, dem Musterflächenprogramm, den TR-Schulen und der LB-Bau, zwingend zu beachten und baulich abzubilden.
Eine wesentliche Zielsetzung des Wettbewerbs besteht in der nachhaltigkeitsorientierten Planung. Bei der Planung sind dabei insbesondere auch Aspekte des Nachhaltigen Bauens entsprechend der Deutschen Gesellschaft Nachhaltiges Bauen (DGNB) zu berücksichtigen.
Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahmen der Schulneubauten beträgt 40,2 Mio. EUR netto für die Kostengruppen 200-700 gem. DIN 276. Dieser Wert bildet die Kostenobergrenze für den Neubau (Schulneubau für alle 3 Schulen inkl. der Sporthallenflächen, jedoch ohne Neubau Jugendclub). Für den Jugendclub beläuft sich das Investitionsvolumen auf 1,02 Mio. EUR netto für die Kostengruppen 300 + 400 gem. DIN 276.
Eine Überschreitung der Flächen- und Kostenobergrenze führt vor der Sachverständigenvorprüfung zum Ausschluss vom weiteren Wettbewerbsverfahren.
Die Fertigstellungen der Schulneubauten und des Jugendclubs sind für das Jahr 2023 vorgesehen.
Das nachgeschaltete VgV-Verhandlungsverfahren für den Bereich Objektplanung und Freianlagen bezieht sich auf die Planungsleistungen für die Schulneubauten und den Jugendclub inkl. der Frei-, Außensport- und Pausenflächen. Für die Planungsleistungen des Jugendclubs erfolgt der Abschluss eines gesonderten Vertrags.

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

08/10/2018

VI.6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung

Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 080-179695

Abschnitt VII: Änderungen


VII.1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben


VII.1.2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text

Abschnitt Nummer: II.2.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bschreibung der Beschaffung

Anstatt:

Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau des Schulcampus Struenseestraße inkl. der Freiflächen für den Schulcampus. Dabei soll auf dem vorhandenen Schulstandort zwischen Struenseestraße und Königstraße eine vierzügige Grundschule (Ganztagsschule an der Elbe), ein fünfzügiges Gymnasium (Struensee Gymnasium) und ein dreizügiges Deutsch-Französisches-Gymnasiums als Neugründung aus der Privatschule Lycée Antoine de Saint Exupéry in Lokstedt geplant werden. Insgesamt soll der Neubau des Schulcampus Struenseestraße Platz für ca. 2.212 Schülerinnen und Schüler sowie ca. 265 Lehrkräfte bieten. Des Weiteren soll im Rahmen des hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs die Neuplanung des Jugendclubs für das Bezirksamt Altona als Auftraggeber erfolgen. Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Hamburg unter der Nummer NO_04_18_HLRW registriert.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wurde im Jahr 2017 ein wettbewerbliches Auswahlverfahren Städtebau durch SBH | Schulbau Hamburg mit sechs teilnehmenden Büros durchgeführt. Ziel war die Findung einer zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Konfiguration für einen Schulcampus, welche zugleich für den Stadtteil Altona-Altstadt im Sinne der Stadtreparatur einen stadträumlichen und funktionalen Gewinn darstellt. Die städtebaulichen Entwürfe von coido architects (Hamburg), Hemprich Tophof Architekten (Berlin) und der Arbeitsgemeinschaft rohdecan Architekten mit Querfeld Eins (Dresden) wurden durch das unabhängige Gremium als Grundlage für den hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb empfohlen und werden mit der Auslobung als Informationsgrundlage zur Verfügung gestellt.
Grundlage der Planung ist ein von der Ausloberin erstelltes Raumprogramm, das für den Neubau der Schulen 16 192 m2 NUF nach DIN 277 vorsieht. Die Grundlagen sind unter Berücksichtigung weiterer Vorgaben wie z. B. der Flächenobergrenze, dem Musterflächenprogramm, den TR-Schulen und der LB-Bau zwingend zu beachten und baulich abzubilden. Das Wettbewerbsgebiet umfasst eine Fläche von 28,5 ha, der Betrachtungsraum ist etwas größer und umfasst den angrenzenden Grünzug und die Übergänge in das urbane Umfeld.
Für den Freiraum bestehen eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzungswünsche und Funktionsbereiche, die eine hochwertige Gestaltung der Freianlagen erforderlich machen und die die Überlagerung und Verknüpfung der unterschiedlichen Interessen auf dem Schulgelände ausbilden. Teil der Planungsaufgabe ist die Entwicklung eines attraktiven Bewegungs- und Erholungskonzeptes z. B. durch Bauwerksbegrünung, einer intelligenten Regenwasserbewirtschaftung oder der Integration technischer Anforderungen.
Eine wesentliche Zielsetzung des Wettbewerbs besteht in einer nachhaltigkeitsorientierten Hochbau- und Freiraumplanung gem. DGNB.
Das vorläufige Investitionsvolumen für die Maßnahmen der Schulneubauten beträgt ca. 31,5 Mio. EUR netto für die Kostengruppen –300 + 400 gem. DIN 276 und ca. 2,4 Mio. EUR netto für die Kostengruppe 500 gem. DIN 276. Diese Werte bildet die Kostenobergrenze für den Neubau (Schulneubau für alle 3 Schulen inkl. der Sporthallenflächen, jedoch ohne Neubau Jugendclub) bzw. die Freiflächen. Für den Jugendclub beläuft sich das Investitionsvolumen auf 1,02 Mio. EUR netto für die Kostengruppen 300 + 400 gem. DIN 276.
Eine Überschreitung der vorgegebenen Flächen- und damit der Kostenobergrenze führt zum Ausschluss aus dem weiteren Wettbewerbsverfahren (vgl. § 5 (1) Satz 2 RPW 2015).
Die Fertigstellungen der Schulneubauten und des Jugendclubs sind für das Jahr 2023 vorgesehen.
Das nachgeschaltete VgV-Verhandlungsverfahren für den Bereich Objektplanung und Freianlagen bezieht sich auf die Planungsleistungen für die Schulneubauten und den Jugendclub inkl. der Frei-, Außensport- und Pausenflächen. Für die Planungsleistungen des Jugendclubs erfolgt der Abschluss eines gesonderten Vertrags.

muss es heißen:

Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau des Schulcampus Struenseestraße inkl. der Freiflächen für den Schulcampus. Dabei soll auf dem vorhandenen Schulstandort zwischen Struenseestraße und Königstraße eine vierzügige Grundschule (Ganztagsschule an der Elbe), ein fünfzügiges Gymnasium (Struensee Gymnasium) und ein dreizügiges Deutsch-Französisches-Gymnasiums als Neugründung aus der Privatschule Lycée Antoine de Saint Exupéry in Lokstedt geplant werden. Insgesamt soll der Neubau des Schulcampus Struenseestraße Platz für ca. 2.212 Schülerinnen und Schüler sowie ca. 265 Lehrkräfte bieten. Des Weiteren soll im Rahmen des hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs die Neuplanung des Jugendclubs für das Bezirksamt Altona als Auftraggeber erfolgen. Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Hamburg unter der Nummer NO_04_18_HLRW registriert.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, wurde im Jahr 2017 ein wettbewerbliches Auswahlverfahren Städtebau durch SBH | Schulbau Hamburg mit sechs teilnehmenden Büros durchgeführt. Ziel war die Findung einer zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Konfiguration für einen Schulcampus, welche zugleich für den Stadtteil Altona-Altstadt im Sinne der Stadtreparatur einen stadträumlichen und funktionalen Gewinn darstellt. Die städtebaulichen Entwürfe von coido architects (Hamburg), Hemprich Tophof Architekten (Berlin) und der Arbeitsgemeinschaft rohdecan Architekten mit Querfeld Eins (Dresden) wurden durch das unabhängige Gremium als Grundlage für den hochbaulich-freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb empfohlen und werden mit der Auslobung als Informationsgrundlage zur Verfügung gestellt.
Grundlage der Planung ist ein von der Ausloberin erstelltes Raumprogramm, das für den Neubau der Schulen 16 192 m2 NUF nach DIN 277 vorsieht. Die Grundlagen sind unter Berücksichtigung weiterer Vorgaben wie z. B. der Flächenobergrenze, dem Musterflächenprogramm, den TR-Schulen und der LB-Bau zwingend zu beachten und baulich abzubilden. Das Wettbewerbsgebiet umfasst eine Fläche von 28,5 ha, der Betrachtungsraum ist etwas größer und umfasst den angrenzenden Grünzug und die Übergänge in das urbane Umfeld.
Für den Freiraum bestehen eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzungswünsche und Funktionsbereiche, die eine hochwertige Gestaltung der Freianlagen erforderlich machen und die die Überlagerung und Verknüpfung der unterschiedlichen Interessen auf dem Schulgelände ausbilden. Teil der Planungsaufgabe ist die Entwicklung eines attraktiven Bewegungs- und Erholungskonzeptes z. B. durch Bauwerksbegrünung, einer intelligenten Regenwasserbewirtschaftung oder der Integration technischer Anforderungen.
Eine wesentliche Zielsetzung des Wettbewerbs besteht in einer nachhaltigkeitsorientierten Hochbau- und Freiraumplanung gem. DGNB.
Das vorläufige Investitionsvolumen für die Maßnahmen der Schulneubauten beträgt ca. 31,5 Mio. EUR netto für die Kostengruppen –300 + 400 gem. DIN 276 und ca. 2,4 Mio. EUR netto für die Kostengruppe 500 gem. DIN 276. Diese Werte bildet die Kostenobergrenze für den Neubau (Schulneubau für alle 3 Schulen inkl. der Sporthallenflächen, jedoch ohne Neubau Jugendclub) bzw. die Freiflächen. Für den Jugendclub beläuft sich das Investitionsvolumen auf 1,02 Mio. EUR netto für die Kostengruppen 300 + 400 gem. DIN 276.
Die Fertigstellungen der Schulneubauten und des Jugendclubs sind für das Jahr 2023 vorgesehen.
Das nachgeschaltete VgV-Verhandlungsverfahren für den Bereich Objektplanung und Freianlagen bezieht sich auf die Planungsleistungen für die Schulneubauten und den Jugendclub inkl. der Frei-, Außensport- und Pausenflächen. Für die Planungsleistungen des Jugendclubs erfolgt der Abschluss eines gesonderten Vertrags.
VII.2) Weitere zusätzliche Informationen:
Hinweis:
Das Wettbewerbsverfahren wurde zwischenzeitlich in seiner Bezeichnung geändert auf: SBH VgV PW 001-18 PP Hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV – Neubau Schulcampus Struenseestraße
Im Rahmen des Rückfragenkolloquiums am 17.8.2018 wurde seitens des Preisgerichts einvernehmlich festgelegt, dass die Nicht-Einhaltung von Flächen und Kosten – abweichend von den Vorgaben in der Bekanntmachung und in der Auslobung – nicht zwingend zum Ausschluss einer Wettbewerbsarbeit aus dem Verfahren führen soll. Gleichwohl weist die Ausloberin darauf hin, dass Entwürfe mit Flächen- und/oder Kostenüberschreitung AG-seitig nicht realisierbar sind.




25/04/2018    S80    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Hamburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2018/S 080-179695
Wettbewerbsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg FB SBH | Schulbau Hamburg, Einkauf / Vergabe, An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Hamburg
20355
Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf / Vergabe
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de
Fax: +49 40427310143
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg.de/schulbau/
I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:
SBH VgV PW 001-18 PP Hochbaul. Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil, mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV – Neubau Schulcampus Struenseestr
Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV PW 001-18 PP

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71240000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau des Schulcampus Struenseestraße inkl. der Freiflächen für den Schulcampus. Dabei soll auf dem vorhandenen Schulstandort zwischen Struenseestraße und Königstraße eine vierzügige Grundschule (Ganztagsschule an der Elbe (GTS)), ein vierzügiges Gymnasium (Struensee Gymnasium Altona (SGA)) und ein dreizügiges Deutsch-Französisches-Gymnasiums (DFG) als Neugründung aus der Privatschule Lycée Antoine de Saint Exupéry in Lokstedt geplant werden. Insgesamt soll der Neubau des Schulcampus Struenseestraße Platz für ca. 2 000 Schülerinnen und Schüler sowie ca. 250 Lehrkräfte bieten. Des Weiteren soll im Rahmen des hochbaulichen Realisierungswettbewerbs die Neuplanung des Jugendclubs für das Bezirksamt Altona als Auftraggeber erfolgen. Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Hamburg unter der Nummer NO_04_18_HLRW registriert. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden wurde im Jahr 2017 ein wettbewerbliches Auswahlverfahren Städtebau durch SBH | Schulbau Hamburg mit 6 teilnehmenden Büros durchgeführt. Ziel war die Findung einer zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Konfiguration für einen Schulcampus, welche zugleich für den Stadtteil Altona-Altstadt im Sinne der Stadtreparatur einen stadträumlichen und funktionalen Gewinn darstellt. Die städtebaulichen Entwürfe von coido architects (Hamburg), Hemprich Tophof Architekten (Berlin) und der Arbeitsgemeinschaft rohdecan Architekten mit QUERFELD EINS (Dresden) wurden durch das unabhängige Gremium als Grundlage für den hochbaulichen Realisierungswettbewerb empfohlen und werden mit der Auslobung als Informationsgrundlage zur Verfügung gestellt. Grundlage der Planung ist ein von der Ausloberin erstelltes Raumprogramm, das für den Neubau der Schulen 15 280 m2 NUF nach DIN 277 vorsieht. Die Grundlagen sind unter Berücksichtigung weiterer Vorgaben, wie z.B. der Flächenobergrenze, dem Musterflächenprogramm, den TR-Schulen und der LB-Bau, zwingend zu beachten und baulich abzubilden. Eine wesentliche Zielsetzung des Wettbewerbs besteht in der nachhaltigkeitsorientierten Planung. Bei der Planung sind dabei insbesondere auch Aspekte des Nachhaltigen Bauens entsprechend der Deutschen Gesellschaft Nachhaltiges Bauen (DGNB) zu berücksichtigen. Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahmen der Schulneubauten beträgt 40,2 Mio. EUR netto für die Kostengruppen 200 – 700 gem. DIN 276. Dieser Wert bildet die Kostenobergrenze für den Neubau (Schulneubau für alle 3 Schulen inkl. der Sporthallenflächen, jedoch ohne Neubau Jugendclub). Für den Jugendclub beläuft sich das Investitionsvolumen auf 1,02 Mio. EUR netto für die Kostengruppen 300 + 400 gem. DIN 276. Eine Überschreitung der Flächen- und Kostenobergrenze führt vor der Sachverständigenvorprüfung zum Ausschluss vom weiteren Wettbewerbsverfahren. Die Fertigstellungen der Schulneubauten und des Jugendclubs sind für das Jahr 2023 vorgesehen. Das nachgeschaltete VgV-Verhandlungsverfahren für den Bereich Objektplanung und Freianlagen bezieht sich auf die Planungsleistungen für die Schulneubauten und den Jugendclub inkl. der Frei-, Außensport- und Pausenflächen. Für die Planungsleistungen des Jugendclubs erfolgt der Abschluss eines gesonderten Vertrags.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer: Im Rahmen des vorgeschalteten Bewerbungsverfahrens sollen insges. 11 Teilnehmer (TN) ausgewählt werden. Die TN müssen zwingend als Planungsteam, bestehend aus Objektplaner und Landschaftsarchitekten, auftreten. Der Objektplaner kann einer der u.g. Kategorien angehören. Eine Kategorisierung der Landschaftsarchitekten erfolgt nicht! Von den 11 TN sollen 9 Planungsteams mit einem „bauerfahrenen“ Objektplaner ausgewählt werden. Weiterhin soll je 1 Planungsteam mit einem „jungen“ Objektplaner und einem „kleinen“ Objektplaner ausgewählt werden. Zusätzlich zu den 11 im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Planungsteams werden 3 Planungsteams für den Wettbewerb gesetzt. OBJEKTPLANUNG – ANFORDERUNGEN AN ALLE BEWERBER. Die in den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ aufgeführten FORMALEN KRITERIEN sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind von allen Bewerbern folgende MINDESTANFORDERUNGEN zu erfüllen: — Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (Anforderung siehe VI.3)), — Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung, — Nachweis der berufl. Qualifikation. OBJEKTPLANUNG – ANFORDERUNGEN AN „BÜROS MIT BAUERFAHRUNG“. Von „Büros mit Bauerfahrung“ sind zusätzlich folgende MINDESTANFORDERUNGEN zu erfüllen: — Nachweis eines Jahresumsatzes von mind. 1,25 Mio. EUR (netto) für den Leistungsbereich Objektplanung im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre, — Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 8 festangestellte Absolventen der Fachrichtung Architektur (mind. FH, Vollzeitkräfte) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. und 5 weitere Absolventen der Fachrichtung Ingenieur oder technische Angestellte beschäftigt waren, — Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern anhand von mind. 1 Referenzprojekt. OBJEKTPLANUNG – ANFORDERUNGEN AN „JUNGE BÜROS“. Von „Jungen Büros“ ist zusätzlich folgende MINDESTANFORDERUNG zu erfüllen: — Nachweis für alle Büroinhaber, Geschäftsführer und Entwurfsverfasser, dass der Ersteintrag in die Architektenliste einer Architektenkammer nach dem 01.01.2013 erfolgte. OBJEKTPLANUNG – ANFORDERUNGEN AN „KLEINE BÜROS“. Von „Kleinen Büros“ ist zusätzlich folgende MINDESTANFORDERUNG zu erfüllen: — Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre maximal 5 festangestellte Architekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren. FREIANLAGEN – ANFORDERUNGEN AN ALLE BEWERBER. Von allen Bewerbern sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: — Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (Anforderung siehe VI.3)), — Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung, — Nachweis der berufl. Qualifikation, — Nachweis eines Jahresumsatzes von mind. 200 000 EUR (netto) für den Leistungsbereich Freianlagen im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre, — Nachweis, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre mind. 2 festangestellte Absolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur (mind. FH, Vollzeitkräfte) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. beschäftigt waren, — Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern. Die Nichterfüllung der formalen Kriterien oder der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen. AUSWAHL DER PLANUNGSTEAMS MIT „BAUERFAHRENEM“ OBJEKTPLANER. Die Auswahl erfolgt anhand von 2 einzureichenden Referenzprojekten für den Leistungsbereich Objektplanung sowie einem Referenzprojekt für den Leistungsbereich Freianlagen. AUSWAHL DER PLANUNGSTEAMS MIT „JUNGEN“ UND „KLEINEM“ OBJEKTPLANER. Die Auswahl von je 1 Teilnehmer erfolgt per Losziehung. Detaillierte Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ zu entnehmen. Die genannten Dokumente sind zwingend zu berücksichtigen!

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt/-in für die Leistungen gem. § 34 HOAI gefordert. Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Landschaftsarchitekt/-in für die Leistungen gem. § 39 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenen Sätzen benennen.

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung

IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 14
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Hemprich Tophof Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin
coido architects Cordsen Ipach + Döll GmbH, Hamburg
ARGE rohdecan Architekten GmbH / QUERFELD EINS Landschaft | Städtebau | Architektur, Dresden
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte: Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien. FORMALLEISTUNGEN; STÄDTEBAULICHE QUALITÄT; HOCHBAULICHES KONZEPT; FREIRAUMPLANERISCHES KONZEPT; FUNKTIONALES KONZEPT. Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekannt gegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/05/2018
Ortszeit: 14:00
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Der Auslober stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 252 500 EUR (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 126 600 EUR (netto) für Preise zur Verfügung gestellt werden: 1. Preis: 63 250 EUR 2. Preis: 37 950 EUR 3. Preis: 25 300 EUR Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Es ist beabsichtigt, einen Teil der Wettbewerbssumme in Form einer Aufwandsentschädigung auszuschütten und zu gleichen Teilen auf die Teilnehmer für die Erfüllung der in der Auslobung definierten Leistungen zu verteilen (siehe IV.3.2). Im Anschluss an den hochbaulichen Wettbewerb werden alle mit Preisen ausgezeichneten Wettbewerbsteilnehmer zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert und zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach den folgenden Kriterien: 1. Wettbewerbsergebnis 45 % 2. Fachlicher Wert 10 % 3. Qualität 10 % 4. Ausführungszeitraum 10 % 5. Kosten 25 % Näheres zu den Zuschlagskriterien ist den Dokumenten „Verfahrenshinweise“ sowie „Zuschlagsmatrix“ zu entnehmen. Alle mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden gem. § 8 (3) RPW 2015 Eigentum des Auslobers. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer erhalten.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer: Die gemäß RPW 2015 ermittelte Wettbewerbssumme von 252 500 EUR (netto) wird anteilig als Aufwandsentschädigung (126 000 EUR) zu gleichen Teilen an die Teilnehmenden für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen einschließlich Modell ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen).
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Die Besetzung des Preisgerichts wird mit dem Versenden der Wettbewerbsunterlagen bekannt gegeben.

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
: Der Wettbewerb wird gemäß § 3 (2) RPW der FHH 2015 als nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit freiraumplanerischem Anteil mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren durchgeführt. WEITERE INFORMATIONEN ZUM TEILNAHMEWETTBEWERB. Für die Teilnahme (TN) am TN-Wettbewerb ist zwingend der vorgegebene Bewerbungsbogen zu verwenden. Dieser ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen fristgerecht in Papierform einzureichen. Der Poststempel gilt nicht! Bewerbungen, die nach dem unter IV.2.2) genannten Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig. Fragen während der Bewerbungsphase sind schriftlich zu richten an vergabestellesbh@sbh.hamburg.de. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der Internetseite veröffentlicht. Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich auf der genannten Internetseite über eingegangene Bewerberfragen und deren Beantwortung zu informieren. Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2015 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gem. §§ 34, 39 HOAI beauftragen, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung erfolgt optional durch Bestimmung der Auftraggeberin. Die AG behält sich vor, den Auftrag gem. § 17 Abs. 11 VgV auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus: — Leistungsphase (LPH) 2-4 sowie Teile von 5 (z.B. Leitdetails) Objektplanung gem. § 34 HOAI, — LPH 2-4 sowie Teile von 5 (z.B. Leitdetails) Freianalgen gem. § 39 HOAI, — Teile der LPH 5 sowie 6-9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin (ggf. in noch von der Ausloberin festzulegenden Stufen), — Teile der LPH 5 sowie 6-9 Freianlagen gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Ausloberin (ggf. in noch von der Ausloberin festzulegenden Stufen). Der Wettbewerbsausschuss hat für den Wettbewerb die Registrierungsnummer NO_04_18_HLRW mit Datum vom 21.04.2018 vergeben. Mindestanforderung Berufshaftpflichtversicherung: Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer (in Kopie). Im Rahmen des TN-Wettbewerbs ist ein Versicherungsschutz mit Deckungssummen für Personenschäden von mind. 1,5 Mio. EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mind, 1,0 Mio. EUR (pro Schadensfall) nachzuweisen. Es ist darüber hinaus der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das Zweifache der Versicherungssummen beträgt. Der Versicherungsnachweis muss aktuell, nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Für Bewerber aus EU-Ländern, deren landestypische Versicherung keine Aufteilung in Personen- und Sachschäden vorsieht, ist im Rahmen des TN-wettbewerbs eine Versicherungshöhe von mind. 2,5 Mio. EUR pro Schadensfall zwingend nachzuweisen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Sieht die landestypische Versicherung keine Maximierung vor, muss eine entsprechend höhere Gesamtversicherungssumme (d.h. mind. 4,0 Mio. EUR) nachgewiesen werden. Erhöhung der Deckungssummen zum Wettbewerbsbeginn: Die Deckungssummen sollen mit Aufforderung zur TN am Wettbewerb wie folgt angehoben werden: Für Personenschäden auf 3,0 Mio. EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden auf mind. 1,5 Mio. EUR (pro Schadensfall).

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
Neuenfelder Straße 19
Hamburg
21109
Deutschland
Fax: +49 40427310499

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit. 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung U 1
An der Stadthausbrücke 1
Hamburg
20355
Deutschland
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de
Fax: +49 40427310143

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

23/04/2018

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