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Neubau Mehrzweckgebäude Dr. Albert Schweitzer Schule , Vetschau/Spreewald/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2028879
Tag der Veröffentlichung
14.04.2020
Aktualisiert am
24.11.2020
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekt*innen
Beteiligung
15 Arbeiten
Auslober
Koordination
Architektur + Stadtplanung Fiebig Schönwälder Zimmer, Berlin
Bewerbungsschluss
08.05.2020
Abgabetermin Pläne
08.08.2020
Preisgerichtssitzung
27.07.2020

1. Preis

TRU Architekten Part mbB, Berlin

2. Preis

kleyer.koblitz.letzel.freivogel gmbH, Berlin

3. Preis

urban 3, Stuttgart
Verfahrensart
Nichtoffener Realisierungswettbewerb für Architekten nach RPW 2013

Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Vetschau/Spreewald ist eine Kleinstadt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Süden von Brandenburg und ist mit derzeit ca. 8 300 Einwohnern die viertgrößte Stadt im Landkreis.
Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Vetschau/Spreewald vom April 2015 hat die Entwicklung des Schulzentrums „Dr. Albert Schweitzer zu einem Bildungs- und Familienzentrum im „Handlungsfeld Bildung, Sport und Freizeit die höchste Priorität mit dem Ziel der kurzfristigen Umsetzung.

Neben der Oberschule mit einer integrierten Grundschule sowie einer Sporthalle soll nun zusätzlich der Neubau eines Mehrzweckgebäude mit dem ausdrücklichen Ziel die sichtbare Qualifizierung des Schul- und Bildungsstandorts „Dr. Albert Schweitzer weiter zu entwickeln. Das Raumprogramm für das Mehrzweckgebäude umfasst die Schulspeisung, die gleichzeitig als Aula für unterschiedliche Veranstaltungsformate fungiert, die Stadtbibliothek, den Raum für den Musikverein, sowie die geforderten Sanitär- und Infrastrukturräume.
Insgesamt sollen am Standort der Dr. Albert Schweitzer Schule mit dem Mehrzweckgebäude rund 1 400 qm BGF neu entwickelt werden.
Der Gesamtkostenrahmen (KG 200 bis 700) beträgt rund 3 225 000 EUR (brutto). Es ist geplant, die Baumaßnahme in 2022 zu beginnen.

Preisgericht
Prof. Kirsten Schemel (Vorsitz)
Christoph Dieck
Philipp Jamme
Frank Zimmermann
10/04/2020    S72    Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Vetschau: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2020/S 072-172623
Wettbewerbsbekanntmachung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Offizielle Bezeichnung: Stadt Vetschau/Spreewald, Fachbereich Bau
Postanschrift: Schlossstraße 10
Ort: Vetschau
NUTS-Code: DE40B
Postleitzahl: 03226
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Lehmann
E-Mail: Anke.Lehmann@vetschau.com
Telefon: +49 3543377772
Fax: +49 354337779072Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vetschau.com
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNTD97P

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNTD97P/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNTD97P

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Mehrzweckgebäude Dr. Albert Schweitzer Schule – Nichtoffener Realisierungswettbewerb für Architekten nach RPW 2013
Referenznummer der Bekanntmachung: WB 01/2020

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71240000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Vetschau/Spreewald ist eine Kleinstadt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Süden von Brandenburg und ist mit derzeit ca. 8 300 Einwohnern die viertgrößte Stadt im Landkreis.
Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Vetschau/Spreewald vom April 2015 hat die Entwicklung des Schulzentrums „Dr. Albert Schweitzer zu einem Bildungs- und Familienzentrum im „Handlungsfeld Bildung, Sport und Freizeit die höchste Priorität mit dem Ziel der kurzfristigen Umsetzung.
Neben der Oberschule mit einer integrierten Grundschule sowie einer Sporthalle soll nun zusätzlich der Neubau eines Mehrzweckgebäude mit dem ausdrücklichen Ziel die sichtbare Qualifizierung des Schul- und Bildungsstandorts „Dr. Albert Schweitzer weiter zu entwickeln. Das Raumprogramm für das Mehrzweckgebäude umfasst die Schulspeisung, die gleichzeitig als Aula für unterschiedliche Veranstaltungsformate fungiert, die Stadtbibliothek, den Raum für den Musikverein, sowie die geforderten Sanitär- und Infrastrukturräume.
Insgesamt sollen am Standort der Dr. Albert Schweitzer Schule mit dem Mehrzweckgebäude rund 1 400 qm BGF neu entwickelt werden.
Der Gesamtkostenrahmen (KG 200 bis 700) beträgt rund 3 225 000 EUR (brutto). Es ist geplant, die Baumaßnahme in 2022 zu beginnen.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Neben 6 geladenen Teilnehmern wird die Auswahl weiterer max. 9 Teilnehmer angestrebt. Ist die Anzahl der Bewerber zu hoch, erfolgt die Auswahl durch ein Losverfahren.
Eignungskriterien formal:
Vollständig vom bevollmächtigten Vertreter ausgefüllter Bewerbungsbogen mit:
— Eigenerklärungen zur Unabhängigkeit bzw. Verknüpfungen zu anderen Unternehmen/dass keine Ausschlussgründe gem. GWB §§ 123/124 vorliegen/zur Beruflichen Befähigung (s. Ziff. III.2.1)/über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gem. VgV/das Nichtbestehens von Tatbeständen von Geldbuße oder Freiheitsstrafe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und/oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
— im Fall einer Bewerbergemeinschaft zusätzlich: Vorlage einer von allen Mitgliedern unterzeichneten Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt);
— in allen übrigen Fällen, in denen ein bevollmächtigter Vertreter unterschreibt: Nachweis Bevollmächtigung durch Vorlage einer Vollmachtserklärung;
— bei Personengesellschaften und/oder juristischen Personen: Auszug Handelsregister;
— Nachweis Kammereintragung.
Mindestkriterien
Nettojahresumsatz Objektplanung i. S. HOAI § 34 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2017/2018/2019): größer/gleich 0,20 Mio. EUR netto pro Jahr *
Anzahl festangestellte Architekten bzw. Ingenieure im Durchschnitt der letzten 3 Jahre (2017/2018/2019) im Leistungsbild Objektplanung i. S. HOAI § 34: größer/gleich 2 pro Jahr *
Referenzprojekte
Genau 2 Referenzprojekte mit Zuordnung Neubau/Erweiterungsbau im Sinne HOAI 2013 § 2, bei denen mind. LPH 2-5 i. S. HOAI § 34 durch den Bewerber durchgehend erbracht wurden und der Abschluss LPH 5 i. S. HOAI § 34 innerhalb der letzten 6 Jahre (03/2014-02/2020) erfolgte, mit Baukosten (KG 300-400 nach DIN 276) größer/gleich 1,0 Mio. EUR netto.
Mit den vorgenannten Referenzprojekten sind folgende weitere Mindestanforderungen zu erfüllen:
— mind. 1 Referenzprojekt, dass im Zeitraum (03/2014-02/2020) realisiert wurde (Abschluss LPH 8 i. S. HOAI § 34 [mind. Übergabe an Nutzer/Betreiber]);
— mind. 1 Referenzprojekt mit einer Bruttogrundfläche BGF bezogen auf den Neubau/Erweiterungsbauanteil im Sinne HOAI 2013 § 2 größer/gleich 1 000 qm;
— mind. 1 Referenzprojekt, dass der Gebäudetypologie Schule (oder vergleichbar) zuzuordnen ist;
— mind. 1 Referenzprojekt als öffentlicher Auftrag im Sinne GWB § 103 (Verpflichtung zur Anwendung spezifischer Regelungen und Verfahren der öffentlichen Hand [Verfahrensabläufe gemäß RLBau/RBBau/ABau u. ä. o. vgl.], Verpflichtung zur Anwendung öffentlicher Vergabevorschriften).
Alle Nachweise erfolgen durch Ausfüllen des Teilnahmeantrags (Abschnitt 4.1) mit den geforderten Angaben.
Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BG) müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied sondern von der BG insgesamt vorgewiesen werden.
Mitarbeiterreferenzen sind nur zugelassen, wenn für die Bearbeitung der/des Referenzprojekte/s maßgebliche, in verantwortlicher Position zuständige Personen nunmehr Mitarbeiter/Inhaber des sich bewerbenden Unternehmens sind. Darüber hinaus ist im Auftragsfall sicherzustellen, dass diese Person/en den Auftrag auch maßgeblich bearbeiten.
Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise zusammen. Neben dem Teilnahmeantrag sowie den gewünschten Anlagen sind KEINE weiteren Unterlagen (z. B. Referenzblätter) einzureichen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Anspruch auf Kostenerstattung im Teilnahme-Wettbewerb besteht nicht.
* Im Falle einer BG sind Umsatzzahlen sowie Mitarbeiterzahlen (Vollzeitäquivalente) der Mitglieder der BG zu addieren.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind Architekten/innen und Ingenieure/innen gemäß VgV § 75 (1-3) in Verbindung mit VgV § 44.
Eine Eigenerklärung zur beruflichen Befähigung ist erforderlich, siehe Bewerbungsbogen und Anlage A1/A2 zum Bewerbungsbogen (jeweils Punkt 3).


Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

3PO Architekten, Potsdam
Atelier ST Architerkten, Leipzig
Eilers Architekten, Gröben
ZRS Architekten, Berlin
mayerwittig Architekten, Cottbus
TRU Architekten, Berlin

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Beurteilungskriterien des Preisgerichts:
Städtebau
— Stadträumliche Gestaltung/Positionierung des Mehrzweckgebäudes;
— Erschließungskonzept;
— Konzept für den Öffentlichen Raum.
Architektonische Gestaltung:
— Architektonische Qualität des Baukörpers des Mehrzweckgebäudes;
— Architektonische und Funktionale Qualitäten der Innenräume;
— Fassadengestaltung;
— Materialverwendung und Konstruktion;
— Multifunktionalität und Aufenthaltsqualitäten;
— Freianlagenkonzept (Qualifizierung der Außenräume);
— Innovationsgedanke und Nachhaltigkeit.
Funktionen:
— Erschließung (außen und innen);
— Funktionale Zuordnung;
— Räumliche Qualität;
— Barrierefreiheit.
Innovation:
— Raumzuschnitte, Belichtung, Verschattung;
— Baukonstruktion;
— Belüftung, Luftqualität/-hygiene;
— Orientierung zu den Außenräumen;
— Freiflächen für die Mehrfachnutzung (insbesondere Bibliothek und Außenbereiche der Aula).
Wirtschaftlichkeit:
— Investitionskosten;
— Einhaltung des Kostenrahmens;
— Verhältnis Raumprogrammflächen/BGF;
— Wirtschaftlichkeit und Pflegeanforderungen (Wirtschaftlichkeit von Bau und Betrieb).
Realisierbarkeit:
— Programmerfüllung;
— Genehmigungsfähigkeit.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge und Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor gemäß der RPW 2013, die Kriterien zu ändern.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 08/05/2020
Ortszeit: 16:00

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 15/05/2020

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7(2)) ist auf der Basis der HOAI 2013 § 34 ermittelt worden. Für Preise stehen insgesamt 20.900 EUR zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Preise wie folgt zu vergeben:
1. Preis: 9 900 EUR;
2. Preis: 7 000 EUR;
3. Preis: 4 000 EUR;
Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts zugeteilt. Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise unter Ausschöpfung der gesamten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes gem. RPW 2013 § 7(2) möglich.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Für die Bewerber bestehen keine Ansprüche auf Rücksendung ihrer Bewerbungsunterlagen und auch kein Anspruch auf Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung jeglicher Art.
Die Preissummen werden im Anschluss an die Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges gegen Ausstellung einer Rechnung zugeteilt. Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum des Auslobers über. Das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe verbleibt bei den Verfassern. Der Auslober hat jedoch das Recht der Erstveröffentlichung und ist darüber hinaus berechtigt, die eingereichten Wettbewerbsarbeiten ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen.
Für Beschädigungen oder Verlust der eingegangenen Arbeiten haftet der Auslober nur im Falle eines nachweisbar grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens.
Ein Bearbeitungshonorar ist im Rahmen des Wettbewerbes nicht vorgesehen.

IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Prof. Kirsten Schemel, Architektin, Berlin
Frank Zimmermann, Architekt, Cottbus
Christoph Diek, Architekt Cottbus
Philipp Jamme, Architekt, Groeben

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
1. Neben 6 geladenen wird die Auswahl weiterer max. 9 Teilnehmerteams angestrebt. Ist die Anzahl der Bewerber zu hoch, erfolgt die Auswahl durch ein Losverfahren.
2. Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind – in deutscher Sprache gut lesbar – vollständig auszufüllen. Eine Unterschrift auf den einzureichenden Unterlagen ist bei elektronischer Bewerbung nicht erforderlich, der Name des Erklärenden/der bevollmächtigten Person ist jedoch zwingend anzugeben. Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch unter Nutzung des sog. Bietertools auf der Vergabeplattform (s. Ziff. I.3) bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Soweit die Bewerbung die geforderten Erklärungen und Anlagen nicht enthält, sind nur diese auf Anforderung innerhalb einer hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
3. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag inkl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
4. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeplattform (siehe Ziff. I.3). Rückfragen im Zusammenhang mit dem Bewerberverfahren können nur über folgenden Link gestellt werden: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNTD97P
Rückfragen müssen bis 7 Tage vor Abgabefrist, bis spätestens Donnerstag, den 30.4.2020, 10.00 Uhr gestellt werden.
Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber/innen werden die anonymisierten Rückfragen, sobald sie beantwortet sind, laufend veröffentlicht unter: www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNTD97P
5. Termine Wettbewerb:
— Ausgabe Auslobungsunterlagen: 15.5.2020;
— Ortsbesichtigung/Rückfragenkolloquium: 29.5.2020;
— Abgabe der Wettbewerbsarbeiten (Pläne): 8.8.2020;
— Preisgericht: 27.8.2020.
Der Wettbewerbsausschuss der Brandenburgischen Architektenkammer ist bei der Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs beratend tätig. Die Registriernummer wird mit der Auslobung bekannt gegeben.
Der Auslober behält sich vor, auf ein Kolloquium zu verzichten und Rückfragen nur schriftlich zu beantworten. Weiterhin kann ggf. das Preisgericht mit Hilfe von Onlinemedien/Internet/Videokonferenz in Abstimmung mit der Architektenkammer durchgeführt werden.
6. Weitere Beauftragung im Anschluss an den Wettbewerb:
Der Auslober beabsichtigt einem der Preisträger unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes mindestens die Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude LPH 2 (Vervollständigung) bis 5 nach HOAI § 34 zu vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. Voraussetzung ist, dass die Ausführung der ausgewählten Arbeit im Kostenrahmen möglich ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNTD97P

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652Internet-Adresse: www.wirtschaft.brandenburg.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652Internet-Adresse: www.wirtschaft.brandenburg.de/

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

07/04/2020

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