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  • Neubau Kindergarten und Sanierung/Teilneubau der Grundschule Wellendorf
  • Neubau Kindergarten und Sanierung/Teilneubau der Grundschule Wellendorf
  • Neubau Kindergarten und Sanierung/Teilneubau der Grundschule Wellendorf
  • 3. Preis: mharchitekten Partnerschaft, Stuttgart
  • 2. Preis: Hartig · Meyer · Wömpner Architekten, Münster 
  • 1. Preis: Ahrens Pörtner Architekten, Hilter a.T.W.

Neubau Kindergarten und Sanierung/Teilneubau der Grundschule Wellendorf , Hilter a. T.W./ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2025825
Tag der Veröffentlichung
06.02.2019
Aktualisiert am
18.07.2019
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EWG
Teilnehmer
Architekten bzw. Landschaftsarchitekten
Beteiligung
13 Arbeiten
Auslober
Koordination
Drees & Huesmann PartGmbB Architekt Stadtplaner, Bielefeld
Bewerbungsschluss
07.03.2019
Abgabetermin Pläne
29.05.2019
Abgabetermin Modell
11.06.2019
Preisgerichtssitzung
02.07.2019
Ausstellung
13.-22.07.2019

1. Preis

Ahrens + Pörtner Architekten, Hilter a.T.W.
Wilhelm Pörtner · Claudia Grieger-Tabeling
Mitarbeit: Katharina Janauschek
Modellbau: Czylwik + Lotze GmbH, Hannover
  • 1. Preis: Ahrens   Pörtner Architekten, Hilter a.T.W.
  • 1. Preis: Ahrens   Pörtner Architekten, Hilter a.T.W.
  • 1. Preis: Ahrens   Pörtner Architekten, Hilter a.T.W.
  • 1. Preis: Ahrens Pörtner Architekten, Hilter a.T.W.
  • 1. Preis: Ahrens Pörtner Architekten, Hilter a.T.W.
  • 1. Preis: Ahrens Pörtner Architekten, Hilter a.T.W.

2. Preis

Hartig · Meyer · Wömpner Architekten, Münster 
Jochen Hartig · Arno Meyer · Ralf Wömpner
Mitarbeit: Matthias Röckers · Alexandra Venekamp
  • 2. Preis: Hartig · Meyer · Wömpner Architekten, Münster 
  • 2. Preis: Hartig · Meyer · Wömpner Architekten, Münster 
  • 2. Preis: Hartig · Meyer · Wömpner Architekten, Münster 
  • 2. Preis: Hartig · Meyer · Wömpner Architekten, Münster 
  • 2. Preis: Hartig · Meyer · Wömpner Architekten, Münster 
  • 2. Preis: Hartig · Meyer · Wömpner Architekten, Münster 

3. Preis

mharchitekten Partnerschaft, Stuttgart
Ute Michaelsen
Mitarbeit: Antonia zu Dohna · Maria Jurado
Fachberatung Brandschutz: Lorenz + Müller Ingenieurbüro für
Bauwesen + Brandschutz, Lars Huneke, Holzminden
  • 3. Preis: mharchitekten Partnerschaft, Stuttgart
  • 3. Preis: mharchitekten Partnerschaft, Stuttgart
  • 3. Preis: mharchitekten Partnerschaft, Stuttgart
  • 3. Preis: mharchitekten Partnerschaft, Stuttgart
  • 3. Preis: mharchitekten Partnerschaft, Stuttgart
  • 3. Preis: mharchitekten Partnerschaft, Stuttgart

Anerkennung

Architekten Höhlich & Schmotz, Burgdorf
Dirk Höhlich
Mitarbeit: Valentina Forsch

Anerkennung

Architekturbüro pk nord Blencke und Knoll, Hannover
Angelika Blencke
Mitarbeit: Julius Blencke · Jonathan Keune · Sebastian Freitag
Giulia Burci · Anneke Burandt · Jule Weiher
Fachplaner: GrünPlan Landschaftsarchitekten BFLA PartGmbB
Jöris, Krannich, Hannover
Verfahrensart
Nicht offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren

Eingeladene Teilnehmer
Ahrens + Pörtner Architektengesellschaft mbH, Hilter a. T.W.
Blencke und Knoll BDA, Architekten-PartG mbB, Hannover
böckenholt+korte architekten PartGmbB, Hilter a.T.W.
Hartig Meyer Wömpner, Münster
Architekten Höhlich & Schmotz PartG mbB, Burgdorf / Hannover
Reinders Architekten BDA, Osnabrück

Anlass und Ziel
Die Gemeinde Hilter am Teutoburger Wald beabsichtigt, die Grundschule Wellendorf für den offenen Ganztag zu erweitern. In diesem Zuge stehen eingeschossige Gebäudeteile, in denen Pausentoiletten und Klassenräume untergebracht sind zur Disposition. Das Hauptgebäude soll dagegen bestehen bleiben und energetisch saniert werden. Für den Nachweis des gesamten Raumprogramms der Grundschule mit dem offenen Ganztagsangebot sind somit der Bestandsbau als auch der Neubauteil heranzuziehen.

Außerdem soll auf den Grundstücken eine 4-gruppige Kindertagesstätte mit folgenden Gruppen errichtet werden:
- 2 Krippengruppen (U3 für 15 Kinder)
- 2 Kindergartengruppen (Ü3 für 25 Kinder)

Die Außenspielflächen sind mit mind. 12 m² je Kind vorzusehen. Die Anbindung der Kindertagesstätte soll über die Straße „Hermannschacht“ erfolgen. Überlegungen zu in der Zukunft wechselnden Nutzungen zwischen Schule und Kindertagesstätte sollen berücksichtigt werden.

Das nördlich der Grundschule befindliche Außengelände, auf dem sich derzeit ein Rasensportplatz befindet und der von der Grundschule genutzt wird, ist für beide Einrichtungen neu zu strukturieren. Ebenso das östlich der Schulgebäude liegende Grundstück. Als Übergangslösung während der Bauphase sind Containerstellplätze zu berücksichtigen.

Preisgericht
Ursula Pasch, Architektin, Bielefeld
Christian Decker, Architekt, Lemgo
Hiltrud Lintel, Landschaftsarchitektin, Düsseldorf
Marc Schewski, Bürgermeister, Hilter a. T.W.
Martina Rahe, Architektin, Hilter a. T.W.

Empfehlung des Preisgerichtes
Das Preisgericht empfiehlt der Ausloberin nach einstimmiger Abstimmung, die Verfasser der
mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit, unter Zugrundelegung der schriftlichen Beurteilung,
mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen.

Ausstellung
Die Ausstellung ist vom 13.07. - 22.07.2019 für die
Öffentlichkeit von 16:00 bis 18:00 Uhr zugänglich.

Ort/Adresse:
Sporthalle Wellendorf, Hermannschacht 1,
49176 Hilter am Teutoburger Wald
06/02/2019    S26    - - Dienstleistungen - Wettbewerbsbekanntmachung - Nicht offenes Verfahren 
Deutschland-Hilter a. T.W.: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 026-058561
Wettbewerbsbekanntmachung
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
/Auftraggeber

I.1) Name und Adressen

Gemeinde Hilter a. T.W.
Osnabrücker Straße 1
Hilter a. T.W.
49176
Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeinde Hilter a. T.W.: Bürgermeister Marc Schewski; Drees & Huesmann PartGmbB: Thomas Geppert
E-Mail: thomas.Geppert@dhp-sennestadt.de
NUTS-Code: DE94E
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hilter.de

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung


I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme/
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Drees & Huesmann PartGmbB Stadtplaner
Vennhofallee 97
Bielefeld
D-33689
Deutschland
Kontaktstelle(n): Drees & Huesmann PartGmbB: Thomas Geppert
E-Mail: thomas.geppert@dhp-sennestadt.de
NUTS-Code: DEA41
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhp-sennestadt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers

Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand


II.1) Umfang der Beschaffung


II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Realisierungswettbewerb Neubau Kindergarten und Sanierung/Teilneubau der Grundschule Wellendorf in Hilter

II.1.2) CPV-Code Hauptteil

71221000

II.2) Beschreibung


II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)


II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Die Gemeinde Hilter am Teutoburger Wald beabsichtigt, die Grundschule Wellendorf für den offenen Ganztag zu erweitern. In diesem Zuge stehen eingeschossige Gebäudeteile, in denen Pausentoiletten und Klassenräume untergebracht sind, zur Disposition. Das Hauptgebäude soll dagegen bestehen bleiben und energetisch saniert werden. Für den Nachweis des gesamten Raumprogramms der Grundschule mit dem offenen Ganztagsangebot sind somit der Bestandsbau als auch der Neubauteil heranzuziehen.
Außerdem soll auf den Grundstücken eine 3-gruppige Kindertagesstätte mit folgenden Gruppen errichtet werden:
— 1 Krippengruppe (U3 für 15 Kinder),
— 1 Kindergartengruppe (Ü3 für 25 Kinder),
— 1 Gruppe (Ü3 für 25 Kinder, die auch als Krippengruppe nutzbar gemacht werden kann).
Die Außenspielflächen sind mit mind. 12 m2 je Kind vorzusehen. Die Anbindung der Kindertagesstätte soll über die Straße „Hermannschacht“ erfolgen.
Die Möglichkeit einer späteren baulichen Erweiterung um eine Gruppe (einschl. Außengeände) soll berücksichtigt werden.
Überlegungen zu in der Zukunft wechselnden Nutzungen zwischen Schule und Kindertagesstätte sollen berücksichtigt werden.
Das nördlich der Grundschule befindliche Außengelände, auf dem sich derzeit ein Rasensportplatz befindet und der von der Grundschule genutzt wird, ist für beide Einrichtungen neu zu strukturieren. Ebenso das östlich der Schulgebäude liegende Grundstück.
Als Übergangslösung während der Bauphase sind Containerstellplätze zu berücksichtigen.
Ziel des Wettbewerbes ist es, über alternative und optimierte Konzepte einen geeigneten Auftragnehmer (Architekt/Architektin) für die weiteren Planungsleistungen zu finden.

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben


III.1) Teilnahmebedingungen


III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

A) Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme:
Teilnahmeberechtigt sind Architekten. Landschaftsarchitekten sind in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten ebenfalls zugelassen.
Im Einzelnen gelten folgende Anforderungen.
Teinahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind,
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in nach § 2 NArchtG (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben,
— zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
— der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
— zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
— der/die von der Gesellschaft zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in und der/die darin tätige Verfasser/in erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einem/r Teilnehmer/in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen/deren Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
B) Verfahren zur Auswahl der Teilnehmer
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 18 angestrebt, davon wurden 6 Büros gesetzt, 12 Teilnehmer/innen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
Die Bekanntmachung des Wettbewerbes wird am 4.2.2019 auf elektronischem Wege an das Amt für öffentliche Bekanntmachung der EU versandt. Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 6.3.2019 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros – Drees & Huesmann PartGmbB (DHP) – möglich:
www.dhp-sennestadt.de „Bewerbung zur Teilnahme“
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
— Name des/der Bewerbers/in (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung), bei Arbeitsgemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
— Eintragung in die jeweilige Architektenliste mit Nummer und Datum der Eintragung,
— Angaben der Büroadresse inkl. Telefon/E-Mail.
Mit der Bewerbung versichert der/die Bewerber/in, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner/in / Angestellte/r) oder ein anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der/die Bewerber/in akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des/der Bewerbers/in bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. ihrer Arbeit führen.

III.2) Bedingungen für den Auftrag


III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:
Teilnahmeberechtigt sind Architekten. Landschaftsarchitekten sind in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten ebenfalls zugelassen. siehe: III.1.10.

Abschnitt IV: Verfahren


IV.1) Beschreibung


IV.1.2) Art des Wettbewerbs

Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 18

IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:

Ahrens + Pörtner Architektengesellschaft mbH, Hilter a. T.W.
Blencke und Knoll BDA, Architekten-PartG mbB, Hannover
böckenholt+korte architekten PartGmbB, Hilter a.T.W.
Hartig Meyer Wömpner, Münster
Architekten Höhlich & Schmotz PartG mbB, Burgdorf/Hannover
Reinders Architekten BDA, Osnabrück

IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbei-ten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
A) Städtebau/Architektur
— Gestaltqualität/Architekturqualität,
— Einfügung in das Umfeld.
B) Funktionalität
— Erfüllung des Raumprogramms,
— Erfüllung der funktionalen Anforderungen,
— Einhaltung planung- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften.
C) Wirtschaftlichkeit
— Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten,
— Energieeffizienz.

IV.2) Verwaltungsangaben


IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge

Tag: 07/03/2019

IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

Tag: 11/03/2019

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht


IV.3.1) Angaben zu Preisen

Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Für Preise und Anerkennungen stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 37.000 € zur Verfügung. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer 19 %) ist in den genannten Beträgen enthalten. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1) Preis 13 000 EUR;
2) Preis 11 000 EUR;
3) Preis 8 500 EUR;
4) Preis 6 500 EUR.
Anerkennungen 5 000 EUR (z.B. 2 x 2 500 EUR)
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.

IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:


IV.3.3) Folgeaufträge

Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja

IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein

IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:

Ursula Pasch, Architektin, Bielefeld
Prof. Andreas Krys, Architekt, Münster
Hiltrud Lintel, Landschaftsarchitektin, Hannover
Marc Schewski, Bürgermeister, Hilter a. T.W.
Martina Rahe, Hilter a. T.W.

Abschnitt VI: Weitere Angaben


VI.3) Zusätzliche Angaben
:
A) Weitere Bearbeitung der Aufgabe:
Die Ausloberin erklärt, dass sie dem Gewinner oder einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest bis einschließlich Leistungsphase 5 nach §§ 34(3) HOAI 2013 übertragen wird, insbesondere
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
— soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
Die Leistungsphase 1 gilt durch den Wettbewerb als erledigt.
Es ist beabsichtigt, zunächst mit dem/der Gewinner/in Vertragsverhandlungen aufzunehmen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger/innen zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis fließt dann als ein Zuschlagskriterium mit 40 % in die Bewertung ein.
Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2013, Anlage 10.2 – Objektliste Gebäude – Kindergärten, Kinderhorte/Schulen – in die Honorarzone III eingestuft.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
B) Terminplan
15.3.2019 Versand der Unterlagen
24.3.2019 Frist für Rückfragen
27.3.2019 Kolloquium
29.5.2019 Abgabe Planunterlagen
11.6.2019 Abgabe Modell
2.7.2019 Preisgericht
Juli 2019 Ausstellung
C) Hinweis zur Bewerbung:
Bewerbungen sind ausschließlich über die Homepage von Drees & Huesmann PartGmbB und nur online möglich:
www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html
Dort steht die Auslobung Teil A mit den formalen Rahmenbedingungen zum Download bereit. WeitereUnterlagen stehen während der Bewerbungsfrist nicht zur Verfügung.
D) Der Auslobung liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013“ zugrunde. Sie sind Bestandteil der Auslobung. Die Auslobung hat der Architektenkammer Niedersachsen vorgelegen; diese hat die Übereinstimmung mit den Richtlinien bestätigt und den Wettbewerb unter der Reg.-Nr. 215-32-19/06 registriert.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren


VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachen beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
Telefon: +49 4131150
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Fax: +49 4131152902Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren


VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Wettbewerbsteilnehmer/innen können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber dem Auslober unverzüglich rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.
Eine Rüge gegen das Preisgerichtsprotokoll muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls beim Auslober eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellungseröffnung.
Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Niedersachen beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Auf der Hude 2
Lüneburg
21339
Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.deInternet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:

05/02/2019

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