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Neubau Hortgebäude und Neugestaltung der Außenanlage Kyritzer Straße , Eberswalde/ Deutschland

Architektur Wettbewerbs-Ergebnis

wa-ID
wa-2029145
Tag der Veröffentlichung
02.06.2020
Aktualisiert am
05.11.2020
Verfahrensart
Nicht offener Wettbewerb
Zulassungsbereich
EU /EWR
Teilnehmer
Arbeitsgemeinschaften aus Architekt*innen / bauvorlageberechtigten Ingenieur*innen und Landschaftsarchitekt*innen. Die Mitwirkung eines Statikers und / oder Holzmodulexperten wird empfohlen
Beteiligung
15 Arbeiten
Auslober
Koordination
Bruckbauer & Hennen GmbH Planung - Beratung - Sanierung, Jüterbog
Bewerbungsschluss
03.07.2020 10:30
Abgabetermin Pläne
14.09.2020
Preisgerichtssitzung
27.10.2020
Preisverleihung
10.11.2020
Virtuelle Ausstellung
ab 16.11.2020

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1. Preis

Numrich Albrecht Klumpp Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin
KuBuS freiraumplanung, Berlin
  • 1. Preis: Numrich Albrecht Klumpp Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin
  • 1. Preis: Numrich Albrecht Klumpp Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin
  • 1. Preis: Numrich Albrecht Klumpp Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin
  • 1. Preis: Numrich Albrecht Klumpp Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin

2. Preis

AV1 Architekten, Berlin
Mettler Landschaftsarchitektur AG, Berlin
  • 2. Preis: AV1 Architekten, Berlin
  • 2. Preis: AV1 Architekten, Berlin
  • 2. Preis: AV1 Architekten, Berlin
  • 2. Preis: AV1 Architekten, Berlin

3. Preis

° keller architekten gmbh, Cottbus
Locodrom Landschaftsarchitekten, Berlin
  • 3. Preis: ° keller architekten gmbh, Cottbus
  • 3. Preis: ° keller architekten gmbh, Cottbus
  • 3. Preis: ° keller architekten gmbh, Cottbus
  • 3. Preis: ° keller architekten gmbh, Cottbus

Anerkennung

PETZI+PETZI Architekten PartGmbB, Oranienburg
Henningsen Landschaftsarchitekten, Berlin
  • Anerkennung: PETZI PETZI Architekten PartGmbB, Oranienburg
  • Anerkennung: PETZI PETZI Architekten PartGmbB, Oranienburg
  • Anerkennung: PETZI PETZI Architekten PartGmbB, Oranienburg
  • Anerkennung: PETZI PETZI Architekten PartGmbB, Oranienburg
Verfahrensart
Nichtoffenen Realisierungswettbewerbs nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach VgV

Wettbewerbsaufgabe
Um den Erhalt und die Schaffung von Plätzen sowie eine qualitative Verbesserung der Betreuungssituation zu erreichen, hat die Stadt Eberswalde vor, im Brandenburger Viertel der Stadt einen Hort neu zu errichten. Der Neubau soll Flächen für ca. 150 Kinder (Altersgruppe 6-12 Jahre) bereitstellen. Zusätzlich sind Freiflächen neu zu gestalten.
Der Standort der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde [HNEE] mit den Fachbereichen Wald und Umwelt, Landschaftsnutzung und Naturschutz, Holztechnik, welcher seit 1992 in Eberswalde ansässig ist, verpflichtet die Stadt, nachhaltige Bauweise auch gerade bei öffentlichen Projekten zu favorisieren.
Es wird daher angestrebt, die Bauausführung in Holzmodulbauweise durchzuführen. Die standardisierten vorgefertigten Abläufe des Modulbaus tragen nicht nur dazu bei, natürliche Ressourcen zu nutzen, sie können außerdem zu einer Zeitersparnis für die Maßnahmenumsetzung führen.
Die nach modernen pädagogischen Ansprüchen neu errichtete Hort soll zum Schuljahresbeginn 2022 in Betrieb gehen.
Die geschätzten Netto-Baukosten, ohne Nebenkosten für die Kostengruppen 300 und 400 betragen für den Neubau des Hortes etwa 3 Mio. Euro. Für die Außenanlagen werden die anrechenbaren Netto-Baukosten auf etwa 300.000 Euro geschätzt.

Fachpreisrichter*in
Herr Prof. Nagler, NAGLER & DIECK (Vorsitzender)
Herr Schuster, schusterarchitekten
Herr Dr. Krekeler, Dr. Krekeler Generalplaner GmbH
Frau Woitunik, Gebaute Landschaft

Sachpreisrichterinnen
Frau Fellner, Stadt Eberswalde - Baudezernentin Dezernat II
Frau Oehler, Stadtverordnete der Stadt Eberswalde
Frau Müller, Hortleiterin „Hort Kinderinsel“

Empfehlung des Preisgerichts
Die Jury empfiehlt dem Auslober die mit dem 1. Preis prämierte
Arbeit als Grundlage für die weitere Bauausführung zu nutzen.

Ausstellung
Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Ausstellung für die Öffentlichkeit virtuell stattfinden. Auf der Internetseite der Stadt Eberwalde (www.eberswalde.de) werden ab 12.11.2020 alle Wettbewerbsarbeiten (für mindesten 2 Wochen) ausgestellt.

Die Preisverleihung findet am 10.11.2020, um 17.00 Uhr, in der Stadthalle „Hufeisenfabrik“ (Familiengarten), Am Alten Walzwerk 1, 16227 Eberswalde statt. Vom Preisgericht wird bei der Preisverleihung Herr Prof. Nagler anwesend sein und die Entscheidung erläutern.
Wettbewerbsbekanntmachung
Nichtoffenen Realisierungswettbewerbs
nach RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren nach VgV
der Stadt Eberswalde

Neubau Hortgebäude und Neugestaltung der Außenanlage
KYRITZER STRAßE, EBERSWALDE

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name und Adressen
Stadt Eberswalde,
Breite Str. 41-44, 16225 Eberswalde
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Tiefbauamt, SG Zentrale Vergabestelle und Bauverwaltung
E-mail: ausschreibung@eberswalde.de
Fax: +49 333464659
Hauptadresse: www.eberswalde.de
Adresse des Beschafferprofils: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/

I.2) Gemeinsame Beschaffung
Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert.

I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YYHD2NS/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YYHD2NS
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeiten
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags
Gebäudeplanung iVm Landschaftsplanung für den Neubau Hortgebäude und Neugestaltung der Außenanlage in der Kyritzer Straße, Eberswalde
II.1.2) CPV-Code Hauptteil

II.2) Beschreibung
II.2.2) Weitere CPV-Code(s)
II.2.4) Beschreibung
Um den Erhalt und die Schaffung von Plätzen sowie eine qualitative Verbesserung der Betreuungssituation zu erreichen, hat die Stadt Eberswalde vor, im Brandenburger Viertel der Stadt einen Hort neu zu errichten. Der Neubau soll Flächen für ca. 150 Kinder (Altersgruppe 6-12 Jahre) bereitstellen. Zusätzlich sind Freiflächen neu zu gestalten.
Der Standort der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde [HNEE] mit den Fachbereichen Wald und Umwelt, Landschaftsnutzung und Naturschutz, Holztechnik, welcher seit 1992 in Eberswalde ansässig ist, verpflichtet die Stadt, nachhaltige Bauweise auch gerade bei öffentlichen Projekten zu favorisieren.
Es wird daher angestrebt, die Bauausführung in Holzmodulbauweise durchzuführen. Die standardisierten vorgefertigten Abläufe des Modulbaus tragen nicht nur dazu bei, natürliche Ressourcen zu nutzen, sie können außerdem zu einer Zeitersparnis für die Maßnahmenumsetzung führen.
Die nach modernen pädagogischen Ansprüchen neu errichtete Hort soll zum Schuljahresbeginn 2022 in Betrieb gehen.
Zur Erlangung einer angemessenen planerischen Lösung wird ein nichtoffener architektonischer und landschaftsarchitektonischer Realisierungswettbewerb gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013, Fassung vom 31.1.2013) unter Mitwirkung der Brandenburgischen Architektenkammer durchgeführt.
Die geschätzten Netto-Baukosten, ohne Nebenkosten für die Kostengruppen 300 und 400 betragen für den Neubau des Hortes etwa 3 Mio. Euro. Für die Außenanlagen werden die anrechenbaren Netto-Baukosten auf etwa 300.000 Euro geschätzt.
II.2.13) Angaben zu Mitteln der europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/ oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer
Bewerbungsunterlagen
Für die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer (ARGE) weisen die Bewerber anhand von Referenzen Erfahrungen in Bezug auf vergleichbare Aufgabenstellungen nach.
Jeder Bewerber hat mit dem Teilnahme Angaben zu machen und Nachweise zu erbringen. Bitte nutzen Sie den Teilnahmeantrag.
Folgende Nachweise sind zu erbringen:
a) Jeweils Nachweis (Architekt bzw. Ingenieur und Landschaftsarchitekt) der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung (§ 75 VgV)
b) für juristische Personen: Handelsregisterauszug (44 VgV)
c) jeweils Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender und/oder fakultativer Ausschlussgründe
(§§123 und 124 GWB)
d) 2 Referenzen der letzten 10 Jahre für Hochbauprojekte, davon mind. ein Projekt aus dem Bereich Bildungs-, Betreuungseinrichtungen oder öffentliche Einrichtungen
e) 1 Referenz der letzten 10 Jahre für Außenanlagen
Die Darstellung der Referenzen erfolgt einzeln auf maximal 1 DIN-A4-Blatt (einseitig, farbig/sw) je geforderter Referenz einschließlich folgender Angaben:
Bezeichnung, Bauherr (öffentl. / privat), Verfasser (= Bewerber, Mitglied), Realisierungszeitraum, Fertigstellung, Baukosten, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen
Referenzprojekte sind unter eigenem Namen geplante und realisierte Projekte, Wettbewerbsbeiträge oder Entwürfe. Es muss jeweils erkennbar sein, welches Büro oder welche Bürogemeinschaft Autor des jeweils dargestellten Projektes ist.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Absatz 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Bei den aus den Bewerbungen ausgewählten Teilnehmern dürfen sich keine anderen als die in der Bewerbung genannten Personen am Wettbewerb beteiligen (Mitverfasser).
Sollten mehr als 10 Bewerbungen eingehen, welche die Bewerbungsbedingungen erfüllen, entscheidet das Los. Die ausgewählten Bewerber werden nach Durchführung des Auswahlverfahrens, bzw. nach Durchführung des Losverfahrens schriftlich benachrichtigt. Sie haben ihre Teilnahme innerhalb einer Woche schriftlich zu bestätigen. Die gelosten Nachrücker rücken im Fall einer Absage nach.
Nur die für den Wettbewerb ausgewählten Büros oder Bürogemeinschaften werden zur Teilnahme aufgefordert und erhalten die vollständigen Auslobungsunterlagen.

III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu besonderem Berufstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufstand vorbehalten: ja
Beruf angeben: ARCHITEKTEN/ Bauvorlageberechtigte INGENIEURE in Arbeitsgemeinschaft mit LANDSCHAFTSARCHITEKTEN
Teilnahmeberechtigt sind gemäß § 4 (1) RPW 2013 ausschließlich ARCHITEKTEN/ Vorlageberechtigte INGENIEURE in Arbeitsgemeinschaft mit LANDSCHAFTSARCHITEKTEN im Sinne von Ziffer 1 bis 3.
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Vorlageberechtigter Ingenieur, Landschaftsarchitekt zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt/Ingenieur, Landschaftsarchitekt verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.09.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der
bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
3. Teilnahmegemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen nach Ziffer 1 und 2 erfüllen.
Die Ausloberin regt bei der Lösung der Wettbewerbsaufgabe über die vorgeschriebenen ARCHITEKTEN/ BAUVORLAGEBERECHTIGTE INGENIEURE in Arbeitsgemeinschaft mit LANDSCHAFTSARCHITEKTEN die Mitwirkung eines STATIKERS und/oder HOLZMODULEXPERTEN an und empfiehlt die Bearbeitung der Aufgabe als interdisziplinäre Teams aller teilnahmeberechtigten Fachrichtungen.

Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.2) Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
IV.1.7) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
1. Hampel Kotzur & Kollegen, Cottbus/ n.n.
2. Numrich Albrecht Klumpp Gesellschaft von Architekten mbH, Berlin/ n.n.
3. P E T Z I + P E T Z I Architekten PartGmb, Oranienburg/ n.n.
4. kleyer.koblitz.freivogel.architekten, Berlin/ n.n.
5. czyborra klingbeil architekturwerkstatt Partnerschaft mbB, Berlin/ n.n.
IV.1.9) Kriterien für die Bewertung der Projekte
Die Einhaltung der formalen Kriterien bei den eingereichten Arbeiten ist Voraussetzung für eine Beurteilung nach folgenden inhaltlichen Aspekten der Arbeiten:
− städtebauliche Einbindung und architektonisches Erscheinungsbild,
− Umsetzung der Raumkonzepte und Außenflächen,
− Funktionalität und Gestaltungsqualität,
− Nachhaltigkeit und Energie,
− Wirtschaftlichkeit der Maßnahme,
− Barrierefreiheit,
− Erschließungskonzept des Grundstückes und des Gebäudes.
Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Wichtung dar.

IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 3.07.2020, 15:00 Uhr
IV.2.3) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag der Auslobung: 6.07.2020
IV.2.4) Sprache
Deutsch

IV.3) Preise und Preisgericht
IV.3.1) Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenen Preise:
Die Wettbewerbssumme gemäß RPW 2013 § 7 Abs. 2 ist auf der Basis der § 35 HOAI (i. d. Fassung v. 10.07.2013) ermittelt worden. Es geltem die Honorarzonen nach Anlage 10.2 der HOAI.
Es steht ein Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 35.000 Euro zur Verfügung. In der Wettbewerbssumme ist eine Aufwandsentschädigung enthalten. Sie ist wie folgt aufgeteilt:
1. Preis 8.000,00 Euro
2. Preis 5.000,00 Euro
3. Preis 4.000,00 Euro
2 Anerkennungen je 1.500,00 €
Die genannten Beträge berücksichtigen die geforderten Leistungen (wie Modell, Perspektiven und Skizzen). Die angegebenen Beträge sind Netto-Werte. Die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19 % wird den inländischen Teilnehmern/innen zusätzlich vergütet.
Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise innerhalb der genannten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die 15 Teilnehmer erhalten nach Abgabe der Wettbewerbsarbeit die Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.000,00 € pro Teilnehmer, also max. 15.000,00 Euro.
IV.3.3) Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
Fachpreisrichter: Herr Prof. Heinz Nagler, Architekt und Stadtplaner, Cottbus
Herr Bernhard Schuster, Architekt, Frankfurt/oder
Herr Dr. Achim Krekeler, Architekt, Brandenburg a.d.H.
Frau Manja Woitunik, Landschaftsarchitektin bdla
Stellvertretender Fachpreisrichter:
Herr Christoph Dieck, Architekt, Cottbus
Frau Sandra Nehiba, Architektin Brandenburg a.d.H.
Sachpreisrichter: Frau Anne Fellner – Baudezernentin Dezernat II
Frau Karen Oehler, Stadtverordnete
Frau Mandy Müller, Leiterin Hort K 17
Stellvertretende Sachpreisrichter
Herr Lothar Krüger, Landesbeirat Holz Berlin-Brandenburg e. V./ LFE Holznutzung, Energieholz
Frau Judith Klimaschewski – Sachbearbeiterin Hochbau und Gebäudewirtschaft, Stadt Eberswalde
Sachverständige / Berater:
Herr Oeckel oder Frau Kabrat-Cilva, DR. ZAUFT Ingenieurgesellschaft für Bau-wesen mbH
Herr Bessel – Amtsleiter Hochbau und Gebäudewirtschaft
Frau Anke Bessel, Sachgebietsleiterin Bildung, Stadt Eberswalde
Herr Prof. Dr.-Ing. Ulrich Schwarz, HNE Eberswalde, Professur für Gestaltung
Betreuung durch die Brandenburgische Architektenkammer: Herr Markus Coelen

Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben
Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren gemäß VgV mit den von der Jury bestimmten Preisträgern durchgeführt. Die Stadt Eberswalde strebt dabei an, die Planungsleistungen der Architekten und der weiteren zu beteiligenden Fachplaner an ein Planungsbüro oder an eine Planungsgemeinschaft zu übertragen (Generalplaner).
Erst im Verhandlungsverfahren, also nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens, müssen für den Eignungsnachweis und für die Vergabeverhandlungen von den Preisträgern folgende Unterlagen beigebracht werden:
a. Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV: Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV (Architekt/Ingenieur): vorhandene Berufshaftpflichtversicherung über mind. 2 Mio. € Personenschäden und 2 Mio. € Sachschäden/sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Bestätigung der Versicherung, dass diese Berufshaftpflichtversicherung bei Auftragserteilung abgeschlossen werden kann und ein gemittelter Gesamtumsatz der letzten drei Jahre mind. 250 T€;
b. Ergänzend zu den Referenzen aus dem Teilnahmeantrag* ist der Nachweis folgender Referenzinhalte (in einem oder mehreren Projekten) zu erbringen:
mind. ein realisiertes Vorhaben gemäß 35 HOAI 2013 in den Leistungsphasen 2 – 8 bearbeitet,
mind. ein Vorhaben aus dem Bereich Neubau,
mind. ein Vorhaben öffentlicher Auftraggeber und möglichst unter Nutzung von Fördermitteln,
mind. ein Projekt mit einer Größe und Komplexität vergleichbaren Bauaufgabe, dass also den geschätzten Baukosten des Wettbewerbsobjekts „Hort oder Kindertagesstätte“ entspricht (3 Mio. € in den KG 300/400),
mind. ein Projekt in Holzmodulbauweise.
c. Teilnehmer, die die Eignungskriterien nicht erfüllen können und sich daher bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Teilnahmeberechtigung erfüllen, ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und die fachliche Eignung nachgewiesen wird (§ 47 VgV).

*Bei den für den geforderten Referenzen können die Referenzen aus dem Teilnahmeantrag herangezogen werden, sofern sie die Kriterien erfüllen.

Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung im Verhandlungsverfahren sind wie folgt:
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung im Verhandlungsverfahren sind
wie folgt (siehe auch Formular „Matrix-Zuschlag“):
Wettbewerbsergebnis/ Wichtung Höchstpunktzahl 300, entspricht 50 %
Projektorganisation/ Wichtung Höchstpunktzahl 45, entspricht 7,5%
Projektteam/ Wichtung Höchstpunktzahl 60, entspricht 10%
Bereitschaft zur Überarbeitung des Lösungsvorschlags entsprechend den Empfehlungen der Jury/ Wichtung Höchstpunktzahl 30, entspricht 5%
Angebot/ Wichtung Höchstpunktzahl 150, entspricht 25%
Umgang mit Honorarvertrag/ Wichtung Höchstpunktzahl 15, entspricht 2,5%
Höchstpunktzahl gesamt 600, entspricht 100%

Auftragsversprechen
Die Stadt Eberswalde beabsichtigt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes und gemäß § 8 (2) RPW einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen. Die Ausführung der Baumaßnahme ist bis 2022 geplant.
Die Beauftragung (gem. § 34 HOAI und Anlage 10.1) erfolgt stufenweise, in Abhängigkeit der finanziellen Sicherung. Der Auslober beabsichtigt dabei, folgende Stufen schrittweise zu beauftragen.
1. Stufe: HOAI-Leistungsphase 1 bis 3
2. Stufe: HOAI-Leistungsphase 4 bis 9
Eine durchgehende Beauftragung wird angestrebt, es besteht jedoch kein Anspruch auf Beauftragung der nächstfolgenden Stufe.

VI.4 Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE), Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, Telefon: 0331 / 866-1617, Telefax: 0331 / 866-1652 Email: beatrice.gruenberg@mwe.brandenburg.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter VI.3.3) genannte Stelle.
Gemäß § 160 Abs.3 Nr.1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Bewerbungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabestelle des Landes Brandenburg (siehe VI.3.1)) innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig. Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134 GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB (Unwirksamkeit) hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs.2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs.1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt:
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE), Heinrich-Mann- Allee 107, 14473 Potsdam, Telefon: 0331 / 866-1617 Telefax: 0331 / 866-1652 Email: beatrice.gruenberg@mwe.brandenburg.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
29.05.2020

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